Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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Mache meine Berechnung nicht durch den Steuerberater, dafür habe ich zuwenig MA.
Meine Lohnbuchhalterin ist längerfristig krank geschrieben.
Wo kann ich herausfinden wie der Lohn genau berechnet wird mit 20 Prozent Arbeitsausfall.
Die Tabellen des Arbeitsamts kenne ich, aber wie funktioniert das mit den Sozialversicherungsbeiträgen?
Mich irritiert die Nettolohnberechnung..Was ist denn dann mein Bruttolohn?
Bin für jeden Tipp dankbar, evt. wo ich nachsehen kann.
Kurzarbeitergeld wurde schon beantragt, habe aber noch keine Nummer.
Mir wurde gesagt das man KUG für jeden Monat beantragen muss? Stimmt das?
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Gisela Auctor schrieb:
Nachdem ich hier nun einige Zeit mit Lesen verbracht habe hier nochmal eine konkrete Frage:
Mache meine Berechnung nicht durch den Steuerberater, dafür habe ich zuwenig MA.
Meine Lohnbuchhalterin ist längerfristig krank geschrieben.
Wo kann ich herausfinden wie der Lohn genau berechnet wird mit 20 Prozent Arbeitsausfall.
Die Tabellen des Arbeitsamts kenne ich, aber wie funktioniert das mit den Sozialversicherungsbeiträgen?
Mich irritiert die Nettolohnberechnung..Was ist denn dann mein Bruttolohn?
Bin für jeden Tipp dankbar, evt. wo ich nachsehen kann.
Kurzarbeitergeld wurde schon beantragt, habe aber noch keine Nummer.
Mir wurde gesagt das man KUG für jeden Monat beantragen muss? Stimmt das?
Die 20 Prozent vom Brutto musst Du schon selber ausrechnen...::))
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Nettolohnberechnung war das Stichwort
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Gisela Auctor schrieb:
okidoki , war blöd, aber die Frage ging unten ja weiter....
Nettolohnberechnung war das Stichwort
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Geronimo schrieb:
Kurzarbeitergeld - Berechnung des Einkommens bei Kurzarbeit
Die 20 Prozent vom Brutto musst Du schon selber ausrechnen...::))
[...] hier nochmal eine konkrete Frage: [...]
Okay - die "konkrete Frage" vermisse ich schon ein wenig... :kissing_closed_eyes:
Der Bruttolohn reduziert sich hier einfach um 20 Prozent.
Bei den aktuellen Regelungen fallen - anders als zuvor - auch für den Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für das Kurzarbeitergeld an. Für den Mitarbeiter wird das - aus den genannten Tabellen nachgeschlagene - Kurzarbeitergeld lediglich lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge werden dann also nur noch für das reduzierte Bruttogehalt (hier: 80 Prozent) fällig.
Dein Bruttolohn ist dein nun reduziertes Gehalt (80 Prozent). Dazu erhält dann der Mitarbeiter noch das (Tabelle!) Kurzarbeitergeld. Lohnsteuerpflichtig sind beide Gehaltsbestandteile, sozialversicherungspflichtig nur das reduzierte Monatsbrutto. [Anmerkung: das fiktive Entgelt Kurzarbeit zur Berechnung der Soialversicherungsbeiträge entfällt nach den neuen Regelungen].
Deine Frage zielt aber vielleicht eher auf den Leistungsantrag ab: hier werden zunächst die Sollstunden (z.B. 175 Stunden im Monat März) mit den tatsächlichen Iststunden (z.B. 140) gegenübergestellt, aus denen das Sollentgelt (z.B. 3.000,-) dann zu dem berechnenden Istentgelt (3.000,- / 175 * 140 = 2.400,-) führt. Auch bei Gehaltsempfängern (nicht nur bei Stundenlohnberechnungen) werden diese tatsächlichen Iststunden aufgelistet - nicht einfach pauschaliert angegeben.
Ja - jeder Monat wird einzeln aufgelistet. Zumindest stimmt das für jeden Monat, in dem Kurzarbeit anfällt. Nach drei Monaten ohne Kurzarbeit muss eine neue Anzeige auf Kurzarbeit gestellt werden.
Gruß
Nora
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Mit den Stunden tue ich mir sehr schwer, denn wenn am 24. gemeldet wird, kann ich doch noch gar nicht wissen wieviel Ausfall bis zum 30. des Monats ist.(in diesem Fall schätzen?) Und wenn die Stundenauflistung nun von März einen Ausfall ergibt der für jeden Mitarbeiter dann anders ist heisst das ja dann einer 16% einer 25%, wie genau muss das gemacht sein?
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Gisela Auctor schrieb:
das hilft mir schon ein wenig weiter vielen lieben Dank Nora!
Mit den Stunden tue ich mir sehr schwer, denn wenn am 24. gemeldet wird, kann ich doch noch gar nicht wissen wieviel Ausfall bis zum 30. des Monats ist.(in diesem Fall schätzen?) Und wenn die Stundenauflistung nun von März einen Ausfall ergibt der für jeden Mitarbeiter dann anders ist heisst das ja dann einer 16% einer 25%, wie genau muss das gemacht sein?
[...]
Mit den Stunden tue ich mir sehr schwer, denn wenn am 24. gemeldet wird, kann ich doch noch gar nicht wissen wieviel Ausfall bis zum 30. des Monats ist.[...]
Was wird in deinem Beispiel am 24. gemeldet?
Die "Anzeige über Arbeitsausfall", die der Arbeitsagentur zur Meldung von Kurzarbeit übermittelt wird, muss einmalig spätestens zum Monatsende des Monats eingehen, für das erstmalig Kurzarbeit bezogen werden soll (also z.B. am 30.4. für den Monat April). Diese Anzeige gilt dann für den gesamten beantragten Zeitraum (bei mir z.B. 01.03.2020 bis 28.02.2021).
Der "Antrag auf Kurzarbeitergeld" wird für den jeweiligen Abrechnungsmonat - zusammen mit der Abrechnungsliste, auf der die einzelnen Mitarbeiter aufgeführt sind - spätestens innerhalb der nächsten drei Monate der Arbeitsagentur übermittelt.
Ja - die Mitarbeiter können durchaus unterschiedliche Stunden und damit einen unterschiedlichen prozentualen Gehaltsanteil haben. Deshalb wird jeder Mitarbeiter auch einzeln auf der Abrechnungsliste aufgeführt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Gisela Auctor schrieb am 13.4.20 14:19:
Und wenn die Stundenauflistung nun von März einen Ausfall ergibt der für jeden Mitarbeiter dann anders ist heisst das ja dann einer 16% einer 25%, wie genau muss das gemacht sein?
[...]
Mit den Stunden tue ich mir sehr schwer, denn wenn am 24. gemeldet wird, kann ich doch noch gar nicht wissen wieviel Ausfall bis zum 30. des Monats ist.[...]
Was wird in deinem Beispiel am 24. gemeldet?
Die "Anzeige über Arbeitsausfall", die der Arbeitsagentur zur Meldung von Kurzarbeit übermittelt wird, muss einmalig spätestens zum Monatsende des Monats eingehen, für das erstmalig Kurzarbeit bezogen werden soll (also z.B. am 30.4. für den Monat April). Diese Anzeige gilt dann für den gesamten beantragten Zeitraum (bei mir z.B. 01.03.2020 bis 28.02.2021).
Der "Antrag auf Kurzarbeitergeld" wird für den jeweiligen Abrechnungsmonat - zusammen mit der Abrechnungsliste, auf der die einzelnen Mitarbeiter aufgeführt sind - spätestens innerhalb der nächsten drei Monate der Arbeitsagentur übermittelt.
Ja - die Mitarbeiter können durchaus unterschiedliche Stunden und damit einen unterschiedlichen prozentualen Gehaltsanteil haben. Deshalb wird jeder Mitarbeiter auch einzeln auf der Abrechnungsliste aufgeführt.
Gruß
Nora
Mit dem 24. des Monats habe ich die Meldungen an die Sozialversicherung gemeint.
Das heisst meine Lohnabrechnung muss bis dahin ja stehen.
Soweit mir bekannt muss ich vom KUGeld ja keine Sozialversicherung abziehen. Das heisst es wird dann ja nur das prozentuale Gehalt sozialversichert. Diese Meldung muss ich aber ja vor dem 30. abgeben. Dann jedoch kann ich ja noch gar nicht wissen wieviel Ausfall bis zum 30. noch kommt.
Ich glaub ich berechne jetzt mal so gut ich kann und werde korrigieren wenn es nicht hinhaut.
Liebe Grüsse
Gisela Auctor
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Gisela Auctor schrieb:
Hallo Nora, vielen Dank für die Antwort.
Mit dem 24. des Monats habe ich die Meldungen an die Sozialversicherung gemeint.
Das heisst meine Lohnabrechnung muss bis dahin ja stehen.
Soweit mir bekannt muss ich vom KUGeld ja keine Sozialversicherung abziehen. Das heisst es wird dann ja nur das prozentuale Gehalt sozialversichert. Diese Meldung muss ich aber ja vor dem 30. abgeben. Dann jedoch kann ich ja noch gar nicht wissen wieviel Ausfall bis zum 30. noch kommt.
Ich glaub ich berechne jetzt mal so gut ich kann und werde korrigieren wenn es nicht hinhaut.
Liebe Grüsse
Gisela Auctor
[...] Mit dem 24. des Monats habe ich die Meldungen an die Sozialversicherung gemeint.
Ach so. Die Frist ist eigentlich zwei Arbeitstage vor dem drittletzten Bankarbeitstag eines Monats - in 2020 zwischen dem 19. (Dezember) und 26. eines Monats.
Korrekt.
Fast korrekt: üblich ist die Vorgehensweise, dass Beitragskorrekturen aus Vormonaten im aktuellen Beitragsnachweis verrechnet und nicht korrigiert werden. Eine Stornierung und Neuabgabe wäre zwar möglich - wird normal aber nicht praktiziert.
Deshalb einfach bei der Meldung des Beitragsnachweises den aktuellen oder voraussichtlichen Stand melden und im nächsten Monat mit der nächsten Meldung zusammenrechnen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Gisela Auctor schrieb am 15.4.20 21:39:
Soweit mir bekannt muss ich vom KUGeld ja keine Sozialversicherung abziehen.
Diese Meldung muss ich aber ja vor dem 30. abgeben. Dann jedoch kann ich ja noch gar nicht wissen wieviel Ausfall bis zum 30. noch kommt. Ich glaub ich berechne jetzt mal so gut ich kann und werde korrigieren wenn es nicht hinhaut. [...]
[...] Mit dem 24. des Monats habe ich die Meldungen an die Sozialversicherung gemeint.
Ach so. Die Frist ist eigentlich zwei Arbeitstage vor dem drittletzten Bankarbeitstag eines Monats - in 2020 zwischen dem 19. (Dezember) und 26. eines Monats.
Korrekt.
Fast korrekt: üblich ist die Vorgehensweise, dass Beitragskorrekturen aus Vormonaten im aktuellen Beitragsnachweis verrechnet und nicht korrigiert werden. Eine Stornierung und Neuabgabe wäre zwar möglich - wird normal aber nicht praktiziert.
Deshalb einfach bei der Meldung des Beitragsnachweises den aktuellen oder voraussichtlichen Stand melden und im nächsten Monat mit der nächsten Meldung zusammenrechnen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Gisela Auctor schrieb am 13.4.20 11:49:
Wo kann ich herausfinden wie der Lohn genau berechnet wird mit 20 Prozent Arbeitsausfall.
Die Tabellen des Arbeitsamts kenne ich, aber wie funktioniert das mit den Sozialversicherungsbeiträgen?
Was ist denn dann mein Bruttolohn?
Mir wurde gesagt das man KUG für jeden Monat beantragen muss? Stimmt das?
[...] hier nochmal eine konkrete Frage: [...]
Okay - die "konkrete Frage" vermisse ich schon ein wenig... :kissing_closed_eyes:
Der Bruttolohn reduziert sich hier einfach um 20 Prozent.
Bei den aktuellen Regelungen fallen - anders als zuvor - auch für den Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für das Kurzarbeitergeld an. Für den Mitarbeiter wird das - aus den genannten Tabellen nachgeschlagene - Kurzarbeitergeld lediglich lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge werden dann also nur noch für das reduzierte Bruttogehalt (hier: 80 Prozent) fällig.
Dein Bruttolohn ist dein nun reduziertes Gehalt (80 Prozent). Dazu erhält dann der Mitarbeiter noch das (Tabelle!) Kurzarbeitergeld. Lohnsteuerpflichtig sind beide Gehaltsbestandteile, sozialversicherungspflichtig nur das reduzierte Monatsbrutto. [Anmerkung: das fiktive Entgelt Kurzarbeit zur Berechnung der Soialversicherungsbeiträge entfällt nach den neuen Regelungen].
Deine Frage zielt aber vielleicht eher auf den Leistungsantrag ab: hier werden zunächst die Sollstunden (z.B. 175 Stunden im Monat März) mit den tatsächlichen Iststunden (z.B. 140) gegenübergestellt, aus denen das Sollentgelt (z.B. 3.000,-) dann zu dem berechnenden Istentgelt (3.000,- / 175 * 140 = 2.400,-) führt. Auch bei Gehaltsempfängern (nicht nur bei Stundenlohnberechnungen) werden diese tatsächlichen Iststunden aufgelistet - nicht einfach pauschaliert angegeben.
Ja - jeder Monat wird einzeln aufgelistet. Zumindest stimmt das für jeden Monat, in dem Kurzarbeit anfällt. Nach drei Monaten ohne Kurzarbeit muss eine neue Anzeige auf Kurzarbeit gestellt werden.
Gruß
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