- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Möchte mich als selbstständiger in der GKV a.
Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen?
Dank euch für die Hilfe
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend an alle
Möchte mich als selbstständiger in der GKV a.
Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen?
Dank euch für die Hilfe
Viele Grüße
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Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Zinsen, Miete, Pacht, sonstige Einkünfte)
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RoFo schrieb:
Das zu versteuernde Einkommen.
Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Zinsen, Miete, Pacht, sonstige Einkünfte)
Der Gewinn.
Ernsthaft?? Jetzt mal ganz im Ernst...HÖR AUF dein Halbwissen zu verbreiten!!! Wird bei einen AN auch der Beitrag nach dem Netto berechnet oder was??
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McMiki schrieb:
M0nique schrieb am 27.1.19 21:00:
Der Gewinn.
Ernsthaft?? Jetzt mal ganz im Ernst...HÖR AUF dein Halbwissen zu verbreiten!!! Wird bei einen AN auch der Beitrag nach dem Netto berechnet oder was??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ????
Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ????
???
Es zählen alle Einkünfte, nicht Umsätze.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 21:47:
Die kk schreibt sämtliche Kosten die für den Lebensunterhalt nötig sind. Als ziehe ich miete/Pacht, Nebenkosten, laufende Betriebskosten ab? ????
???
Es zählen alle Einkünfte, nicht Umsätze.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen?
Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen?
Steuerberater machen lassen.
Kreuzt du an "liege über der Beitragsbemessungsgrenze" spart sich der Sachbearbeiter die Rechnung und setzt automatisch den Höchstbetrag als fälligen Beitrag an.
Liegst du unter der Beitragsbemessungsgrenze ist die Beitragsberechnung fällig weil abhängig von deinem Gewinn 15,5% (nee, seit 01.01.2019 gelten andere Beitragssätze) als GKV-Beitrag angefordert werden.
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 22:21:
Na auf dem anmeldezettel kann man ankreuzen ob man sich unter oder über der beitragsbemessungsgrenze liegt. Oder soll ich das lieber den Steuerberater machen lassen?
Steuerberater machen lassen.
Kreuzt du an "liege über der Beitragsbemessungsgrenze" spart sich der Sachbearbeiter die Rechnung und setzt automatisch den Höchstbetrag als fälligen Beitrag an.
Liegst du unter der Beitragsbemessungsgrenze ist die Beitragsberechnung fällig weil abhängig von deinem Gewinn 15,5% (nee, seit 01.01.2019 gelten andere Beitragssätze) als GKV-Beitrag angefordert werden.
Natürlich vor Steuer.
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M0nique schrieb:
Nochmal: Der Gewinn zählt.
Natürlich vor Steuer.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da?
Zweitens wieso sollten irgendjemand deine privaten Rechnungen interessieren? Privat ist wie das Wort es aussagt: privat. Zu dir gehörig. Was du dir privat leisten kannst, leistst du dir auch bon deinem Gewinn oder von der Freundlichkeit (ironie!) Deiner Hausbank. Das wäre ansonsten ein nettes Geschäftsmodell : ich kauf mir einen Porsche für zu Hause und zahle dafür nix in die KV.
Also: du erwitschaftest einen jährlichen Gewinn durch deine Praxis,
( vielleicht auch noch durch ein paar Immobilien, die du hast und die Zinsen auf das Millionenerbe - das war oben mit "alle Einnahmen" gemeint). Diesen Gewinn musst du versteuern. Nach diesem Gewinn richtet sich auch dein Versicherungsbeitrag.
Edit: hat dir das deine potentielle Krankenkasse nicht erklärt, oder dein Steuerberater?
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Susulo schrieb:
Erstens wird in Jahren gerechnet und nicht in Monaten, so auch beim Finanzamt. Das passt deine Steuern ja auch nicht monatlich an, sondern errechnet den Jahresdurchschnitt.
Zweitens wieso sollten irgendjemand deine privaten Rechnungen interessieren? Privat ist wie das Wort es aussagt: privat. Zu dir gehörig. Was du dir privat leisten kannst, leistst du dir auch bon deinem Gewinn oder von der Freundlichkeit (ironie!) Deiner Hausbank. Das wäre ansonsten ein nettes Geschäftsmodell : ich kauf mir einen Porsche für zu Hause und zahle dafür nix in die KV.
Also: du erwitschaftest einen jährlichen Gewinn durch deine Praxis,
( vielleicht auch noch durch ein paar Immobilien, die du hast und die Zinsen auf das Millionenerbe - das war oben mit "alle Einnahmen" gemeint). Diesen Gewinn musst du versteuern. Nach diesem Gewinn richtet sich auch dein Versicherungsbeitrag.
Edit: hat dir das deine potentielle Krankenkasse nicht erklärt, oder dein Steuerberater?
Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da?
Das hat nichts mit einer schwarzen 0 oder Gewinn zu tun. Wie RoFo schreibt zählt das zu versteuernde Einkommen, gem. deinem Steuerbescheid. Liegt keiner vor wird geschätzt und mit dem nächsten Bescheid ausgeglichen.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.1.19 13:52:
Ok. Ich lass das meinen Steuerberater machen. Versteh ich aber irgendwie trotzdem (noch) nicht ganz. Mal angenommen ich komme Ende des Monats auf die schwarze Null, also habe keinen Gewinn, sondern es reicht um alle privaten und geschäftlichen Rechnungen zu bezahlen - wie verhält es sich da?
Das hat nichts mit einer schwarzen 0 oder Gewinn zu tun. Wie RoFo schreibt zählt das zu versteuernde Einkommen, gem. deinem Steuerbescheid. Liegt keiner vor wird geschätzt und mit dem nächsten Bescheid ausgeglichen.
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Susulo schrieb:
Danke, Templer für die Klarstellung. Hast Recht, das Wort "Gewinn", das ich benutzte ist etwas irreführend bzw. genaugenommen falsch. Letztlich meinte ich das "zu versteuernde Einkommen" (dem ja mein Gewinn zu Grunde liegt) weil es ja auch das ist, was du der KK vorlegst.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dankesehr. Das Wort "Gewinn" hat mich sehr verwirrt. Nun ist aber alles klar!!!
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M0nique schrieb:
Der Gewinn.
Guten Abend an alle
Möchte mich als selbstständiger in der GKV a.
Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen?
Dank euch für die Hilfe
Viele Grüße
wofür brauchst du als selbstständiger überhaupt die bemessungsgrenze?
meld dich an und gut is ;)
den rest wird dein steuerberater schon regeln
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Alex Moro schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.1.19 20:46:
Guten Abend an alle
Möchte mich als selbstständiger in der GKV a.
Nun komme ich etwas mit dieser beitragsbemessungsgrenze durcheinander. Was von meinem Umsatz wird zur Berechnung hergekommen?
Dank euch für die Hilfe
Viele Grüße
wofür brauchst du als selbstständiger überhaupt die bemessungsgrenze?
meld dich an und gut is ;)
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