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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Beihilfesätze NRW (keine Preisdiskussion)

Neues Thema
Beihilfesätze NRW (keine Preisdiskussion)
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lars 446
Gestern
Folgendes ist mir heute durch einen Patienten (Duisburg/NRW) zu Ohren gekommen: Seine Abrechnung (v.a. der Position HB incl. Wegegeld) ist plötzlich gekürzt worden. Er zeigte mir die Abrechnung. Ab 2026 bekommt er jetzt nur noch den GKV Satz erstattet.
Ich konnte das nicht glauben, da ich ja eigentlich von einer Erhöhung der Beihilfesätze ausgegangen bin. Daher habe ich es mal recherchiert:
Tatsächlich gibt es wohl in NRW eine andere Abrechnung als das, was vom Bund als Beihilfefähige Höchstsätze angesehen wird. In NRW sollen demnächst die GKV Sätze für die Beihilfe gelten. Das würde ja bedeuten, dass den Versicherten jetzt ganz plötzlich die Leistungen gekürzt werden. Ich mache viele Hausbesuche und da ist die Differenz besonders eklatant (27.60 € HB Pauschale Bundbeihilfe vs. 22.78 € HB Pauschale GKV/NRWBeihilfe). Auch ansonsten werden den Patienten hier nur noch die GKV Sätze erstattet. Ich habe das für einen Irrtum gehalten in Zeiten, in denen ansonsten die Preise und Erstattungen steigen. Besonders verwirrend ist es, dass die HB Erstattungen in NRW je nach Berufsgruppen (Logo/Ergo/Physio) plötzlich unterschiedlich hoch ausfallen. Das bedeutet, dass die Patienten mit Jahreswechsel einen viel höheren Eigenanteil zahlen müssen. Ist das schon mal jemand aufgefallen? Oder habe ich da einen Denkfehler?
Es geht mir jetzt nur um eure Erfahrungen im Sinne der Patienten und nicht um eine Belehrung, dass die Preise vom Therapeuten selbst bestimmt werden. Das ist mir klar!

Ich habe mal als LInks die Beihilfesätze des Bundes und die der Finanzverwaltung NRW angehängt.

[kaputter Link]
Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO | Finanzverwaltung NRW
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Folgendes ist mir heute durch einen Patienten (Duisburg/NRW) zu Ohren gekommen: Seine Abrechnung (v.a. der Position HB incl. Wegegeld) ist plötzlich gekürzt worden. Er zeigte mir die Abrechnung. Ab 2026 bekommt er jetzt nur noch den GKV Satz erstattet. Ich konnte das nicht glauben, da ich ja eigentlich von einer Erhöhung der Beihilfesätze ausgegangen bin. Daher habe ich es mal recherchiert: Tatsächlich gibt es wohl in NRW eine andere Abrechnung als das, was vom Bund als Beihilfefähige Höchstsätze angesehen wird. In NRW sollen demnächst die GKV Sätze für die Beihilfe gelten. Das würde ja bedeuten, dass den Versicherten jetzt ganz plötzlich die Leistungen gekürzt werden. Ich mache viele Hausbesuche und da ist die Differenz besonders eklatant (27.60 € HB Pauschale Bundbeihilfe vs. 22.78 € HB Pauschale GKV/NRWBeihilfe). Auch ansonsten werden den Patienten hier nur noch die GKV Sätze erstattet. Ich habe das für einen Irrtum gehalten in Zeiten, in denen ansonsten die Preise und Erstattungen steigen. Besonders verwirrend ist es, dass die HB Erstattungen in NRW je nach Berufsgruppen (Logo/Ergo/Physio) plötzlich unterschiedlich hoch ausfallen. Das bedeutet, dass die Patienten mit Jahreswechsel einen viel höheren Eigenanteil zahlen müssen. Ist das schon mal jemand aufgefallen? Oder habe ich da einen Denkfehler? Es geht mir jetzt nur um eure Erfahrungen im Sinne der Patienten und nicht um eine Belehrung, dass die Preise vom Therapeuten selbst bestimmt werden. Das ist mir klar! Ich habe mal als LInks die Beihilfesätze des Bundes und die der Finanzverwaltung NRW angehängt. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/heilbehandlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=12 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/hochstbetrage-nach-anlage-5-zur-bvo
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Lars van Ravenzwaaij
Gestern
@lars 446 Sowohl Beihilfe Bund als auch Beihilfe NRW erstatten bereits seit 3 Jahre auf GKV-Niveau. Das ist überhaupt nichts neues. Was in NRW seit dem 01.01.2026 neu ist, dass es keine vollständige Liste mehr gibt. Man verweist im Allgemeinen auf die GKV-Sätze und benennt nur noch die abweichende Sätze.

Das BMI bekundet im Übrigen schon seit etwa 10 Jahre, dass die Beihilfe nur ein GKV-Ersatz für Beamten ist.

Und bitte bedenke dazu, dass die Kassensätze in den letzten paar Jahren sehr deutlich erhöht wurden. Also warum soll der "arme" Beamte, dann plötzlich mehr erstattet bekommen?

Und vermutlich hat dein Patient vergessen, dass er in NRW Anfang des Jahres immer ein einmaliger Abzug seiner Rechnungen bekommt. Nennt sich "Kostendämpfungspauschale".
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[mention]lars 446[/mention] Sowohl Beihilfe Bund als auch Beihilfe NRW erstatten bereits seit 3 Jahre auf GKV-Niveau. Das ist überhaupt nichts neues. Was in NRW seit dem 01.01.2026 neu ist, dass es keine vollständige Liste mehr gibt. Man verweist im Allgemeinen auf die GKV-Sätze und benennt nur noch die abweichende Sätze. Das BMI bekundet im Übrigen schon seit etwa 10 Jahre, dass die Beihilfe nur ein GKV-Ersatz für Beamten ist. Und bitte bedenke dazu, dass die Kassensätze in den letzten paar Jahren sehr deutlich erhöht wurden. Also warum soll der "arme" Beamte, dann plötzlich mehr erstattet bekommen? Und vermutlich hat dein Patient vergessen, dass er in NRW Anfang des Jahres immer ein einmaliger Abzug seiner Rechnungen bekommt. Nennt sich "Kostendämpfungspauschale".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@lars 446 Sowohl Beihilfe Bund als auch Beihilfe NRW erstatten bereits seit 3 Jahre auf GKV-Niveau. Das ist überhaupt nichts neues. Was in NRW seit dem 01.01.2026 neu ist, dass es keine vollständige Liste mehr gibt. Man verweist im Allgemeinen auf die GKV-Sätze und benennt nur noch die abweichende Sätze.

Das BMI bekundet im Übrigen schon seit etwa 10 Jahre, dass die Beihilfe nur ein GKV-Ersatz für Beamten ist.

Und bitte bedenke dazu, dass die Kassensätze in den letzten paar Jahren sehr deutlich erhöht wurden. Also warum soll der "arme" Beamte, dann plötzlich mehr erstattet bekommen?

Und vermutlich hat dein Patient vergessen, dass er in NRW Anfang des Jahres immer ein einmaliger Abzug seiner Rechnungen bekommt. Nennt sich "Kostendämpfungspauschale".

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lars 446
Gestern
@Lars van Ravenzwaaij
Was das allgemeine Preiniveau angeht, hast du Recht.Darum geht es mir auch gar nicht.
Allerdings ist hier im speziellen in NRW anscheinend im Verborgenen an der Preisschraube gedreht worden. Während die Beihilfehöchstsätze (leider scheinen die Links hier nicht zu funktionieren) laut Liste des Bundesverwaltungsamt für HB incl. Wegegeld 27,60€ ausweisen, wird in NRW (Preisliste Finanzverwaltung NRW) 22,78€ ab dem 01.01.2026 erstattet. Bis dahin wurde in NRW nach meinem Wissen 25,60 € erstattet.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Was das allgemeine Preiniveau angeht, hast du Recht.Darum geht es mir auch gar nicht. Allerdings ist hier im speziellen in NRW anscheinend im Verborgenen an der Preisschraube gedreht worden. Während die Beihilfehöchstsätze (leider scheinen die Links hier nicht zu funktionieren) laut Liste des Bundesverwaltungsamt für HB incl. Wegegeld 27,60€ ausweisen, wird in NRW (Preisliste Finanzverwaltung NRW) 22,78€ ab dem 01.01.2026 erstattet. Bis dahin wurde in NRW nach meinem Wissen 25,60 € erstattet.
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lars 446 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Was das allgemeine Preiniveau angeht, hast du Recht.Darum geht es mir auch gar nicht.
Allerdings ist hier im speziellen in NRW anscheinend im Verborgenen an der Preisschraube gedreht worden. Während die Beihilfehöchstsätze (leider scheinen die Links hier nicht zu funktionieren) laut Liste des Bundesverwaltungsamt für HB incl. Wegegeld 27,60€ ausweisen, wird in NRW (Preisliste Finanzverwaltung NRW) 22,78€ ab dem 01.01.2026 erstattet. Bis dahin wurde in NRW nach meinem Wissen 25,60 € erstattet.

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Lars van Ravenzwaaij
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@lars 446 Ich habe gerade mal in mein Archiv geschaut. Auch letztes Jahr wurde für HB nur der GKV-Satz erstattet. Ich vermag somit kein Drehen an der Preisschraube zu erkennen.
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[mention]lars 446[/mention] Ich habe gerade mal in mein Archiv geschaut. Auch letztes Jahr wurde für HB nur der GKV-Satz erstattet. Ich vermag somit kein Drehen an der Preisschraube zu erkennen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@lars 446 Ich habe gerade mal in mein Archiv geschaut. Auch letztes Jahr wurde für HB nur der GKV-Satz erstattet. Ich vermag somit kein Drehen an der Preisschraube zu erkennen.

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lars 446
Gestern
@Lars van Ravenzwaaij
Im Falle meines Patienten war das anders. Er hat letztes Jahr den veröffentlichen Beihilfesatz bekommen und jetzt bei der Abrechnung für alle Termine im neuen Abrechnungszeitraum den GKV-Satz. Also eine reale Kürzung.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Im Falle meines Patienten war das anders. Er hat letztes Jahr den veröffentlichen Beihilfesatz bekommen und jetzt bei der Abrechnung für alle Termine im neuen Abrechnungszeitraum den GKV-Satz. Also eine reale Kürzung.
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lars 446 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Im Falle meines Patienten war das anders. Er hat letztes Jahr den veröffentlichen Beihilfesatz bekommen und jetzt bei der Abrechnung für alle Termine im neuen Abrechnungszeitraum den GKV-Satz. Also eine reale Kürzung.

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lars 446 schrieb:

Folgendes ist mir heute durch einen Patienten (Duisburg/NRW) zu Ohren gekommen: Seine Abrechnung (v.a. der Position HB incl. Wegegeld) ist plötzlich gekürzt worden. Er zeigte mir die Abrechnung. Ab 2026 bekommt er jetzt nur noch den GKV Satz erstattet.
Ich konnte das nicht glauben, da ich ja eigentlich von einer Erhöhung der Beihilfesätze ausgegangen bin. Daher habe ich es mal recherchiert:
Tatsächlich gibt es wohl in NRW eine andere Abrechnung als das, was vom Bund als Beihilfefähige Höchstsätze angesehen wird. In NRW sollen demnächst die GKV Sätze für die Beihilfe gelten. Das würde ja bedeuten, dass den Versicherten jetzt ganz plötzlich die Leistungen gekürzt werden. Ich mache viele Hausbesuche und da ist die Differenz besonders eklatant (27.60 € HB Pauschale Bundbeihilfe vs. 22.78 € HB Pauschale GKV/NRWBeihilfe). Auch ansonsten werden den Patienten hier nur noch die GKV Sätze erstattet. Ich habe das für einen Irrtum gehalten in Zeiten, in denen ansonsten die Preise und Erstattungen steigen. Besonders verwirrend ist es, dass die HB Erstattungen in NRW je nach Berufsgruppen (Logo/Ergo/Physio) plötzlich unterschiedlich hoch ausfallen. Das bedeutet, dass die Patienten mit Jahreswechsel einen viel höheren Eigenanteil zahlen müssen. Ist das schon mal jemand aufgefallen? Oder habe ich da einen Denkfehler?
Es geht mir jetzt nur um eure Erfahrungen im Sinne der Patienten und nicht um eine Belehrung, dass die Preise vom Therapeuten selbst bestimmt werden. Das ist mir klar!

Ich habe mal als LInks die Beihilfesätze des Bundes und die der Finanzverwaltung NRW angehängt.

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Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO | Finanzverwaltung NRW



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