Die Fakultät für Angewandte
Gesundheits- und
Sozialwissenschaften der
Technischen Hochschule
Rosenheim sucht zum 15.11.2026 eine
Lehrkraft (m/w/d) für besondere
Aufgaben
für den Bereich
Physiotherapie
in Teilzeit mit 75 % der
durchschnittlichen regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit einer
entsprechenden Vollbeschäftigung.
Die Stelle ist bis 31.12.2029
befristet.
Dienstort ist Rosenheim.
Kennziffer 2026-085-G...
https://anzeigenvorschau.net/bestmedia/img/1395794/2512772/vs/60162...
Gesundheits- und
Sozialwissenschaften der
Technischen Hochschule
Rosenheim sucht zum 15.11.2026 eine
Lehrkraft (m/w/d) für besondere
Aufgaben
für den Bereich
Physiotherapie
in Teilzeit mit 75 % der
durchschnittlichen regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit einer
entsprechenden Vollbeschäftigung.
Die Stelle ist bis 31.12.2029
befristet.
Dienstort ist Rosenheim.
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Dass dies - immerhin ist NRW das Bundesland mit den meisten Einwohnern - physio.de noch nicht mal ein Minikommentar wert war, das wundert mich nun schon. Aber auch nur ein ganz kleines bisschen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Offensichtlich sind zum 1.1.2019 die Beilfesätze Land NRW auf das Niveau Beihilfe Bund angehoben worden.
Dass dies - immerhin ist NRW das Bundesland mit den meisten Einwohnern - physio.de noch nicht mal ein Minikommentar wert war, das wundert mich nun schon. Aber auch nur ein ganz kleines bisschen.
Gruß von Monique
In der "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)" habe ich keinen Passus mehr darüber gefunden.
Gruß von Monique
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Weiß jemand ob es bei der Beihilfe immer noch so ist, dass KG und MT, bzw. KG und Massage bei selber Diagnose nicht erstattet werden?
In der "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)" habe ich keinen Passus mehr darüber gefunden.
Gruß von Monique
Das ist schon länger in der BBVO geändert worden.
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morpheus-06 schrieb:
M0nique schrieb am 16.1.19 18:47:
Weiß jemand ob es bei der Beihilfe immer noch so ist, dass KG und MT, bzw. KG und Massage bei selber Diagnose nicht erstattet werden?
In der "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)" habe ich keinen Passus mehr darüber gefunden.
Gruß von Monique
Das ist schon länger in der BBVO geändert worden.
Weißt Du seit wann?
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M0nique schrieb:
Danke!
Weißt Du seit wann?
Danke!
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Mitte 2014 wurde die BBhV in diesen Punkten geändert.
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morpheus-06 schrieb:
M0nique schrieb am 16.1.19 19:31:
Danke!
Weißt Du seit wann?
Mitte 2014 wurde die BBhV in diesen Punkten geändert.
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M0nique schrieb:
Danke!
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M0nique schrieb:
Weiß jemand ob es bei der Beihilfe immer noch so ist, dass KG und MT, bzw. KG und Massage bei selber Diagnose nicht erstattet werden?
In der "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)" habe ich keinen Passus mehr darüber gefunden.
Gruß von Monique
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