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Ich möchte gar keine Beihilfe-Sätze in Rechnung stellen, sondern meine eigenen Privatpreise verwenden aber gibt es rechtlich gesehen bei Privatpatienten, Beihilfepatienten oder Post-, Bahnbeamten irgendeinen Richtwert von einer Mindestbehandlungszeit? Soweit ich weiß, haben wir Physios doch gar keine Verträge mit der Beihilfe usw. sondern der Privatpatient ist unser Vertragspartner, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gibt es eigentlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen bei Beihilfe-Patienten eine Regelbehandlungszeit?
Ich möchte gar keine Beihilfe-Sätze in Rechnung stellen, sondern meine eigenen Privatpreise verwenden aber gibt es rechtlich gesehen bei Privatpatienten, Beihilfepatienten oder Post-, Bahnbeamten irgendeinen Richtwert von einer Mindestbehandlungszeit? Soweit ich weiß, haben wir Physios doch gar keine Verträge mit der Beihilfe usw. sondern der Privatpatient ist unser Vertragspartner, oder?
Die meisten PI wollen das aber nicht wahrhaben....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
und wie lange ist die Behandlungszeit für KG?
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therapeutin schrieb:
solange wie du es möchtest,weil du hast kein Vertragsverhältnis mit der Beihilfe...meine Minute Arbeitszeit kostet 1,40,da kann man sich ausrechnen wie lange ich für Beihilfe arbeite :smile: :smile: :smile:
und wie lange ist die Behandlungszeit für KG?
Für die "Beihilfefähigkeit" der Heilmittel wird für einige Heilmittel eine Mindestbehandlungszeit vorgegeben, z.B. KG ZNS und MT 30 Minuten.
Für KG nicht.
BBhV - Einzelnorm
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o.s. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.9.14 14:27:
und wie lange ist die Behandlungszeit für KG?
Für die "Beihilfefähigkeit" der Heilmittel wird für einige Heilmittel eine Mindestbehandlungszeit vorgegeben, z.B. KG ZNS und MT 30 Minuten.
Für KG nicht.
BBhV - Einzelnorm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
na ja, ich kenne die "Beihilfe" nur hier aus dem Forum, ich habe keinen Vertrag mit einer Beihilfe also daher kenne ich nur meine Zeiten und Preise und die gebe ich meinem Privatpatienten schriftlich in einer Honorarvereinbarung.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Da mich das nicht interessiert, weiß ich das nicht.
In meiner Praxis gelten meine Privatpreise und meine Taktung.
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Fuzziguzzi schrieb:
Ich habe auch keinen Vertrag mit der Beihilfe, also ist wenn interessiert es.
In meiner Praxis gelten meine Privatpreise und meine Taktung.
in der Sache bin ich bei dir.
Eine Frage stellt sich mir dennoch.
Warst du bei den Vertragsgestaltungen mit der GKV mit einbezogen?
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mocca schrieb:
hallo Achilles2,
in der Sache bin ich bei dir.
Eine Frage stellt sich mir dennoch.
Warst du bei den Vertragsgestaltungen mit der GKV mit einbezogen?
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rudibam schrieb:
Die Antwort von Fuzziguzzi würde mich auch interessieren.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ja, es gibt Beihilfevorschriften In denen auch die Behandlungszeiten geregelt sind. Deshalb ist ja der s.g. Beihilfesatz unter dem Niveau der GKV. Das ist Sache zw Beihilfestelle und Versorgungsberechtigtem.
Die meisten PI wollen das aber nicht wahrhaben....
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P. S. ich behandle natürlich nicht nach den Vertragsbedingungen zwischen Beihilfestelle und Beihilfepatient. Ich wurde bei deren Vertragsgestaltung ja auch nicht miteinbezogen.
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rudibam schrieb:
Und, wurden Sie bei der GKV mit einbezogen?
Der pflichtbewußte!!! Beihilfepatient teilt seiner Beihilfestelle natürlich mit, daß seine Behandlungsszeit für Manuelle Therapie nicht 30 Minuten betragen hat, sondern lediglich z. B. 15 Minuten oder 20 Minuten. Die Beihilfestelle kann dann dadurch die Kostenerstattung von 22,50 Euro für 30 Minuten Behandlungszeit prozentual/minutiös auf die tatsächlich geleistete Behandlungszeit reduzieren. Oder darf der Beihilfepatient wirklich nicht in die Praxis gehen, die sich nicht an die "Beihilfetarife" und deren Vorgaben halten???? :smile: :smile: :smile:
Ein Schelm ist der, der dem verbeamteten Beihilfepatienten die Unterschlagung falscher Tatsachen unterstellt.
Aber noch schlimmer ist die Tatsache, daß die Patienten wirklich denken, wir Physios müßten uns an diesen bürokratisch betriebswirtschaftlich wahnsinnigen Schwachsinn halten. :rage: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Mir ist noch folgendes dazu eingefallen:
Der pflichtbewußte!!! Beihilfepatient teilt seiner Beihilfestelle natürlich mit, daß seine Behandlungsszeit für Manuelle Therapie nicht 30 Minuten betragen hat, sondern lediglich z. B. 15 Minuten oder 20 Minuten. Die Beihilfestelle kann dann dadurch die Kostenerstattung von 22,50 Euro für 30 Minuten Behandlungszeit prozentual/minutiös auf die tatsächlich geleistete Behandlungszeit reduzieren. Oder darf der Beihilfepatient wirklich nicht in die Praxis gehen, die sich nicht an die "Beihilfetarife" und deren Vorgaben halten???? :smile: :smile: :smile:
Ein Schelm ist der, der dem verbeamteten Beihilfepatienten die Unterschlagung falscher Tatsachen unterstellt.
Aber noch schlimmer ist die Tatsache, daß die Patienten wirklich denken, wir Physios müßten uns an diesen bürokratisch betriebswirtschaftlich wahnsinnigen Schwachsinn halten. :rage: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Wenn das Bundesministerium des Innern für die Beihilfepatienten Mindestbehandlungszeiten vorschreibt, dann dürfte der Beihilfepatient doch eigentlich in keine Praxis gehen, die von den Mindestbehandlungszeiten abweicht. Diese Praxen müßte doch dann der Beihilfepatient meiden, so wie der Teufel das Weihwasser. :smile: :smile: :smile:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P. S. ich behandle natürlich nicht nach den Vertragsbedingungen zwischen Beihilfestelle und Beihilfepatient. Ich wurde bei deren Vertragsgestaltung ja auch nicht miteinbezogen.
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