Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
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Fortbildungszuschüsse
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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mariane schrieb:
Ich bin dabei eine Praxis zu eröffnen .Ich habe im Treppenhaus 5 Stufen die ich mit einen hublift machen lassen will. Jetzt meine Frage muss es ein behinderten gerechten Zugang sein oder sollte es nur sein ? Da es wahrscheinlich nicht zur Abnahme fertig sein wird ...??? Danke euch
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Eberhard schrieb:
Bei der Abnahme geht es um die Vorschriften des Rahmenvertrages. In keinem Rahmenvertrag steht meines Wissens etwas von behindertengerechten Zugängen. Wenn du ganz sichergehen willst, dann Rate ich dir dringend, sich mit den zuständigen Abnehmern auseinanderzusetzen.
Liebe Grüße
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Mrs.confident schrieb:
Kommt drauf an in welchem Bundesland. In Bayern ist es kein Muss. Schau auf der AOK Seite bzw. Vdek deines Bundeslandes nach, dort sind die Zulassungsanträge mit Zulassungsbedingungen als PDF Datei zu finden. Oder einfach anrufen, ich habe den Verantwortlichen meine Baupläne zugeschickt und es dann telefonisch besprochen. Beide Gespräche waren sehr positiv. Ich denke es ist auch positiv wenn man schon vor der Abnahme in Kontakt stand. Ich habe auch fünf Stufen und es war kein Problem. Frag auch in deiner Stadt bzw. Gemeinde nach ob es Vorschriften gibt, da die Praxis öffentlich zugänglich ist.
Liebe Grüße
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm... frag mal beim Bau -bzw Ordnungsamt nach, die könnten darauf bestehen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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mariane schrieb:
Vielen Dank für eure Hilfe ????
2. Bauamt anfragen, bzw. über den Vermieter, bei Nutzungsänderung muss es i.d.R. gewährleistet sein,dass...auch Behinderten WC
(Bei ner Kollegin von mir musste ein Behandlungsraum für ein Behinderten WC umgebaut werden....)
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TheStonie schrieb:
1. Rahmenvertrag lesen, bei uns steht z.B. drin, dass Gehbehinderte Menschen in der Lage sein müssen, die Praxis selbständig zu erreichen-was auch immer das heißen mag...
2. Bauamt anfragen, bzw. über den Vermieter, bei Nutzungsänderung muss es i.d.R. gewährleistet sein,dass...auch Behinderten WC
(Bei ner Kollegin von mir musste ein Behandlungsraum für ein Behinderten WC umgebaut werden....)
- Behindertenparkplatz mit seitl. 1,50x1,50m Podest für den Rollstuhlfahrer
- Rampe zur Praxistür, max. 6% Steigung
- re und li neben der Tür zur Toilette und zum Behandlungsraum min. 50 cm Platz, damit der Rollstuhlfahrer von beiden Seiten anfahren kann,
- re und li neben der Toilette 50cm Platz und die entsprechenden Griffe,
- unterfahrbares Handwaschbecken,
- abwasch- und desinfizierbare Wände und Böden,
- seperate Toilette für den Behandler, Putzraum mit Abfluss,
- labortechnische Wasseruntersuchungen 4 Wochen vor Inbetriebnahme (regelmäßig zu wiederholen) .... und vieles mehr.
Frag unbedingt beim zuständigen Bau- und Gesundheitsamt nach. Praxisübernahme ist kein Problem, aber Neueröffnung, oh je! Ganz viele Vorschriften!
Viel Erfolg!
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nele69 schrieb:
Aktuell: Bauamt und Gesundheitsamt NRW bei meiner neu zu bauenden (privaten) Ein-Frau-Praxis:
- Behindertenparkplatz mit seitl. 1,50x1,50m Podest für den Rollstuhlfahrer
- Rampe zur Praxistür, max. 6% Steigung
- re und li neben der Tür zur Toilette und zum Behandlungsraum min. 50 cm Platz, damit der Rollstuhlfahrer von beiden Seiten anfahren kann,
- re und li neben der Toilette 50cm Platz und die entsprechenden Griffe,
- unterfahrbares Handwaschbecken,
- abwasch- und desinfizierbare Wände und Böden,
- seperate Toilette für den Behandler, Putzraum mit Abfluss,
- labortechnische Wasseruntersuchungen 4 Wochen vor Inbetriebnahme (regelmäßig zu wiederholen) .... und vieles mehr.
Frag unbedingt beim zuständigen Bau- und Gesundheitsamt nach. Praxisübernahme ist kein Problem, aber Neueröffnung, oh je! Ganz viele Vorschriften!
Viel Erfolg!
Frage bitte bei den Ämtern unbedingt nach der Rechtsgrundlage für diese Forderungen - und lies die selbst nach! Die Bauordnung (BauO) ist zwar in jedem Bundesland anders, jedoch ähnlich. Mir ist keine derartige Regelung im Bauordnungsrecht bekannt. Die Gesundheitsämter sind für bauliche Dinge nur eingeschränkt (hauptsächlich Hygieneaspekte) zuständig. Leider ist in den BOÄmtern mitarbeiterabhängig das Wunschdenken sehr ausgeprägt. Die von Dir genannten Forderungen sind unsinnig, wenn Du nicht verpflichtend einen behindertengerechten Patientenzugang (Kassenzulassung) oder Arbeitsplatz (Arbeitsstättenverordnung- ArbStättVO) einrichten musst. Bei 1-Frau-Praxis trifft die ArbStättVO nicht zu. Kassenzulassungin NRW? Ggf. beantrage eine Ausnahme beim Gesundheits-/Bauamt - und gönn' Dir vom gesparten Geld einen schönen Urlaub.
Notfalls frag mal bei einem Architekten oder Bauingenieur (mit Bauvorlageberechtigung - der weiß was gemeint ist) nach.
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phys84 schrieb:
@nele69
Frage bitte bei den Ämtern unbedingt nach der Rechtsgrundlage für diese Forderungen - und lies die selbst nach! Die Bauordnung (BauO) ist zwar in jedem Bundesland anders, jedoch ähnlich. Mir ist keine derartige Regelung im Bauordnungsrecht bekannt. Die Gesundheitsämter sind für bauliche Dinge nur eingeschränkt (hauptsächlich Hygieneaspekte) zuständig. Leider ist in den BOÄmtern mitarbeiterabhängig das Wunschdenken sehr ausgeprägt. Die von Dir genannten Forderungen sind unsinnig, wenn Du nicht verpflichtend einen behindertengerechten Patientenzugang (Kassenzulassung) oder Arbeitsplatz (Arbeitsstättenverordnung- ArbStättVO) einrichten musst. Bei 1-Frau-Praxis trifft die ArbStättVO nicht zu. Kassenzulassungin NRW? Ggf. beantrage eine Ausnahme beim Gesundheits-/Bauamt - und gönn' Dir vom gesparten Geld einen schönen Urlaub.
Notfalls frag mal bei einem Architekten oder Bauingenieur (mit Bauvorlageberechtigung - der weiß was gemeint ist) nach.
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Olaf Seifert schrieb:
Nach den Empfehlungen der Spitzenverbände ist es eine "kann"Bestimmung, d.h. für die Kassenzulassung ist es nicht relevant. Im Rahmen eines Nutzungsänderungsantrages kann aber das Bauamt zu einer anderen Auffassung gelangen. Das ist regional unterschiedlich. Hier gibt es Forderungen vom behindertengerechten Zugang bis zum Einbau eines behindertengerechten WC.
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