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kannst du Dir noch Zeit nehmen für
den Patienten. Wir behandeln
orthopädisch, neurologisch und
pädiatrisch. Wir suchen Dich!
Gerne auch Berufsanfänger in
Teilzeit oder Vollzeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es zwingend notwendig, einen schriftlichen Behandlungsvertrag über die Honorarhöhe mit Beihilfepatienten zu schließen,oder reicht auch eine mündliche Vereinbarung?
Willst Du das?
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Sie hatte der Rechnungshöhe widersprochen( schriftlich),daraufhin bekam sie in etwa folgende Antwort: sie solle doch zufrieden sein-er hätte noch viel höher abrechnen können.Aus Frust hat sie dann die Praxis gewechselt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, ich schließe eine Honorarvereinbarung ab.Ich habe eine Patientin aus einer anderen Praxis bekommen,die jetzt mit diesem PI Ärger hat.Er hat als Zeuge seine Mutter und eine Angestellte angegeben.
Sie hatte der Rechnungshöhe widersprochen( schriftlich),daraufhin bekam sie in etwa folgende Antwort: sie solle doch zufrieden sein-er hätte noch viel höher abrechnen können.Aus Frust hat sie dann die Praxis gewechselt.
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Wonderwoman schrieb:
Sowas wird nur ein Gericht klären können.
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therapeutin schrieb:
hoffe bloss,dass du nicht den Beihilfepreis nimmst... :point_up: :point_up: :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Dafür müßte nichts vereinbart werden... das ist ja schon der niedrigst mögliche Preis. :wink:
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therapeutin schrieb:
ne, du kannst auch für noch weniger behandeln... :kissing_closed_eyes: es ist deine Entscheidung fuer welchen Preis du behandelst
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten-ich bin gespannt wie es ausgeht.
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Wonderwoman schrieb:
War ironisch gemeint, weil es doch noch viele KollegenInnen geben soll, die dafür behandeln. :wink:
... und bitte nicht vergessen, dass Patienten manchmal auch die Welt schön lügen... wer weiß, was in der anderen Praxis abgegangen ist.
Und... was ist Beihilfe? Ich hoffe, dass der Glauben, dass man für die Sätze einen Kniefall machen muss, längst passé ist...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Private bitte NUR mit Honorarvereinbarung!
... und bitte nicht vergessen, dass Patienten manchmal auch die Welt schön lügen... wer weiß, was in der anderen Praxis abgegangen ist.
Und... was ist Beihilfe? Ich hoffe, dass der Glauben, dass man für die Sätze einen Kniefall machen muss, längst passé ist...
LG,
m.
Beispiel:
Hauspatientin hat unseren Behandlungsvertrag, natürlich mit der Preisangabe und der Aufklärung, dass eventuell nicht alles von der Privatkasse bezahlt wird, unterschrieben.
Nachdem sie unsere Rechnung bekam, teilte sie uns mit, dass sie ja nur einen Basisvertrag bei der Kasse hätte, unsere Rechnung ( 1,5 % ) wär überzogen.
Ich hab ihr am Telefon noch einmal die Sachlage erklärt und was macht die GUTE?
Übergibt alles ihrer Kasse und diese hat dann nur einen Bruchteil
( weniger als die RVO Preise ) der Kosten überwiesen.
Unser Rechtsanwalt wird´s jetzt hoffentlich richten,bin gespannt.
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Gelika schrieb:
Ich kann nur einen Behandlungsvertrag empfehlen!!!
Beispiel:
Hauspatientin hat unseren Behandlungsvertrag, natürlich mit der Preisangabe und der Aufklärung, dass eventuell nicht alles von der Privatkasse bezahlt wird, unterschrieben.
Nachdem sie unsere Rechnung bekam, teilte sie uns mit, dass sie ja nur einen Basisvertrag bei der Kasse hätte, unsere Rechnung ( 1,5 % ) wär überzogen.
Ich hab ihr am Telefon noch einmal die Sachlage erklärt und was macht die GUTE?
Übergibt alles ihrer Kasse und diese hat dann nur einen Bruchteil
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Mit Vertrag bist Du 100% im Recht.
99% meiner P-Pat. zahlen so wie abgesprochen - der Rest -ca. 1-2x Jahr- wird angemahnt und zahlt dann...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Hab ich bislang 1x durch - wird nicht spannend.
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Wonderwoman schrieb:
Reicht THEORETISCH... aber Du bist in der Beweispflicht und bei mündlich funktioniert nur Zeugen.
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