Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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Mit unseren zahlreichen Fort und
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unterstützen wir Sie gerne. Das
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(hier Vo vom 12/2016 Beginn 03 /2017)
Müssen Behandlungsdaten auf die VO?
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trini schrieb:
In welchem Zeitraum muß eigentlich ein Privatrezept angefangen werden?
(hier Vo vom 12/2016 Beginn 03 /2017)
Müssen Behandlungsdaten auf die VO?
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trini schrieb:
Danke- schreibst du gar keine Behandlungsdaten drauf...?
Find ich unnötig und wg. eines Termins auch noch nie ein Problem. Begandlungsdaten auf der Rechnung genügen aber.
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ali schrieb:
Nö. Aber manche Kollegen lassen sich die Behandlungen auch quittieren.
Find ich unnötig und wg. eines Termins auch noch nie ein Problem. Begandlungsdaten auf der Rechnung genügen aber.
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ali schrieb:
Keine Regeln. Ggf. muss PP die Versicherungsbedingungen scannen. Mir ist aber diesbezüglich nix bekannt.
eine Patientin hat sich bei mir gemeldet, daß Sie Probleme mit der Beihilfestelle hat, weil zwischen der Rezeptausstellung und der 1. Behandlung mehr als 6 Monate waren. Das war das 1. Mal in meiner 20 jährigen Selbstständigkeit, daß mir eine Patienin dies mitgeteilt hat. Ich habe Ihr geraten, sich bei der Beihilfestelle genau den Paragraphen zeigen zu lassen, auf den diese sich berufen. Der Sachbearbeiter hat dann irgendetwas von "Interner Regelung" erzählt und hat der Patientin aber gleichzeitig den Tip gegeben, sich vom Arzt nochmals die Behandlungsnotwendigkeit bestätigen zu lassen.
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo trini,
eine Patientin hat sich bei mir gemeldet, daß Sie Probleme mit der Beihilfestelle hat, weil zwischen der Rezeptausstellung und der 1. Behandlung mehr als 6 Monate waren. Das war das 1. Mal in meiner 20 jährigen Selbstständigkeit, daß mir eine Patienin dies mitgeteilt hat. Ich habe Ihr geraten, sich bei der Beihilfestelle genau den Paragraphen zeigen zu lassen, auf den diese sich berufen. Der Sachbearbeiter hat dann irgendetwas von "Interner Regelung" erzählt und hat der Patientin aber gleichzeitig den Tip gegeben, sich vom Arzt nochmals die Behandlungsnotwendigkeit bestätigen zu lassen.
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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