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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Behandlungsbescheinigung

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Neues Thema
Behandlungsbescheinigung
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logos-3
25.01.2016 21:04
Für die Steuer schreibe ich auf Anfrage einiger Eltern von behinderten Kindern eine Bestätigung der Behandlungstermine des vergangenen Jahres.
Jetzt bat eine Familie alle Termine seit Beginn der Behandlung zu bestätigen; ich behandel dieses Kind seit 2011!
Ehrlich gesagt, finde ich das unverschämt. Bin ich verpflichtet, rückwirkend zu bestätigen oder gibt es dort auch eine "Grenze" (z.B. 3 Jahre)?
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Für die Steuer schreibe ich auf Anfrage einiger Eltern von behinderten Kindern eine Bestätigung der Behandlungstermine des vergangenen Jahres. Jetzt bat eine Familie alle Termine seit Beginn der Behandlung zu bestätigen; ich behandel dieses Kind seit 2011! Ehrlich gesagt, finde ich das unverschämt. Bin ich verpflichtet, rückwirkend zu bestätigen oder gibt es dort auch eine "Grenze" (z.B. 3 Jahre)?
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logos-3 schrieb:

Für die Steuer schreibe ich auf Anfrage einiger Eltern von behinderten Kindern eine Bestätigung der Behandlungstermine des vergangenen Jahres.
Jetzt bat eine Familie alle Termine seit Beginn der Behandlung zu bestätigen; ich behandel dieses Kind seit 2011!
Ehrlich gesagt, finde ich das unverschämt. Bin ich verpflichtet, rückwirkend zu bestätigen oder gibt es dort auch eine "Grenze" (z.B. 3 Jahre)?

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Alyte
25.01.2016 21:06
Dann mach gegenüber den Eltern den Mund auf und lehne das ab oder stell den Aufwand angemessen in Rechnung. Dann musst Du Dich über nichts und niemanden ärgern und hast professionell gehandelt.

Gruß, A.
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• PTP
• Evemarie Kaiser
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Dann mach gegenüber den Eltern den Mund auf und lehne das ab oder stell den Aufwand angemessen in Rechnung. Dann musst Du Dich über nichts und niemanden ärgern und hast professionell gehandelt. Gruß, A.
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Quinto
25.01.2016 23:12
Warum rumärgern? Mit einem funktionierenden Praxis Programm ist die gewünschte Bescheinigung höchstens drei Klicks entfernt.
Dann fehlt nur noch die Unterschrift. :blush:
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Warum rumärgern? Mit einem funktionierenden Praxis Programm ist die gewünschte Bescheinigung höchstens drei Klicks entfernt. Dann fehlt nur noch die Unterschrift. :blush:
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Quinto schrieb:

Warum rumärgern? Mit einem funktionierenden Praxis Programm ist die gewünschte Bescheinigung höchstens drei Klicks entfernt.
Dann fehlt nur noch die Unterschrift. :blush:

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Alyte schrieb:

Dann mach gegenüber den Eltern den Mund auf und lehne das ab oder stell den Aufwand angemessen in Rechnung. Dann musst Du Dich über nichts und niemanden ärgern und hast professionell gehandelt.

Gruß, A.

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Wonderwoman
25.01.2016 22:05
Ich sag nur Patientenrechtegesetz. Es kann eine Kopie der Akte verlangt werden... Aber nur gegen Kostenerstattung.
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• 666
• Tempelritter
Ich sag nur Patientenrechtegesetz. Es kann eine Kopie der Akte verlangt werden... Aber nur gegen Kostenerstattung.
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Wonderwoman schrieb:

Ich sag nur Patientenrechtegesetz. Es kann eine Kopie der Akte verlangt werden... Aber nur gegen Kostenerstattung.

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idefix-
28.01.2016 09:28
Bescheinigungen und Extras aller Art, gibt es nur gegen Bezahlung, wie in jeder Arztpraxis auch.
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Bescheinigungen und Extras aller Art, gibt es nur gegen Bezahlung, wie in jeder Arztpraxis auch.
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Neuling
04.02.2016 10:15
Sie könnten doch auch bei ihrer kasse eine Kopie der abgerechneten VO anfordern, da stehen die unterschriebenen Behandlungsdaten drauf. Sollen die doch auch mal was für ihre Versicherten tun.
Ansonsten siehe Beitrag Quinto
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Sie könnten doch auch bei ihrer kasse eine Kopie der abgerechneten VO anfordern, da stehen die unterschriebenen Behandlungsdaten drauf. Sollen die doch auch mal was für ihre Versicherten tun. Ansonsten siehe Beitrag Quinto
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Neuling schrieb:

Sie könnten doch auch bei ihrer kasse eine Kopie der abgerechneten VO anfordern, da stehen die unterschriebenen Behandlungsdaten drauf. Sollen die doch auch mal was für ihre Versicherten tun.
Ansonsten siehe Beitrag Quinto

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idefix- schrieb:

Bescheinigungen und Extras aller Art, gibt es nur gegen Bezahlung, wie in jeder Arztpraxis auch.



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