Ambulante Rehabilitation mit 5
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
Neurologie, Kardiologie,
Psychosomatik, Pneumologie
Physiotherapie in Einzel- und auch
Gruppentherapie .
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
Outdoortherapie, Bewegungsbad,
Aquajogging
Ambulante Rehabilitation und
Heilmittelkunden.
Für jeden Standort gilt:
-Möglichkeit der 4 Tage Woche
- Option des Jobtickets oder
Jobfahrrad
-interne Fortbildungen,
Teammeetings, bezahlte
Dokumentation...
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
Neurologie, Kardiologie,
Psychosomatik, Pneumologie
Physiotherapie in Einzel- und auch
Gruppentherapie .
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
Outdoortherapie, Bewegungsbad,
Aquajogging
Ambulante Rehabilitation und
Heilmittelkunden.
Für jeden Standort gilt:
-Möglichkeit der 4 Tage Woche
- Option des Jobtickets oder
Jobfahrrad
-interne Fortbildungen,
Teammeetings, bezahlte
Dokumentation...
Jetzt bat eine Familie alle Termine seit Beginn der Behandlung zu bestätigen; ich behandel dieses Kind seit 2011!
Ehrlich gesagt, finde ich das unverschämt. Bin ich verpflichtet, rückwirkend zu bestätigen oder gibt es dort auch eine "Grenze" (z.B. 3 Jahre)?
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logos-3 schrieb:
Für die Steuer schreibe ich auf Anfrage einiger Eltern von behinderten Kindern eine Bestätigung der Behandlungstermine des vergangenen Jahres.
Jetzt bat eine Familie alle Termine seit Beginn der Behandlung zu bestätigen; ich behandel dieses Kind seit 2011!
Ehrlich gesagt, finde ich das unverschämt. Bin ich verpflichtet, rückwirkend zu bestätigen oder gibt es dort auch eine "Grenze" (z.B. 3 Jahre)?
Gruß, A.
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Dann fehlt nur noch die Unterschrift. :blush:
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Quinto schrieb:
Warum rumärgern? Mit einem funktionierenden Praxis Programm ist die gewünschte Bescheinigung höchstens drei Klicks entfernt.
Dann fehlt nur noch die Unterschrift. :blush:
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Alyte schrieb:
Dann mach gegenüber den Eltern den Mund auf und lehne das ab oder stell den Aufwand angemessen in Rechnung. Dann musst Du Dich über nichts und niemanden ärgern und hast professionell gehandelt.
Gruß, A.
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Wonderwoman schrieb:
Ich sag nur Patientenrechtegesetz. Es kann eine Kopie der Akte verlangt werden... Aber nur gegen Kostenerstattung.
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Ansonsten siehe Beitrag Quinto
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Neuling schrieb:
Sie könnten doch auch bei ihrer kasse eine Kopie der abgerechneten VO anfordern, da stehen die unterschriebenen Behandlungsdaten drauf. Sollen die doch auch mal was für ihre Versicherten tun.
Ansonsten siehe Beitrag Quinto
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idefix- schrieb:
Bescheinigungen und Extras aller Art, gibt es nur gegen Bezahlung, wie in jeder Arztpraxis auch.
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