Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
Vor lauter lesen finde ich nicht mehr das richtige.
Ich meine gelesen zu haben, das vor Behandlungsbeginn die Rezepte richtig bzw. korrigiert vorliegen müssen, aber wo steht das?
Wir haben in letzter Zeit immer mehr Ärger mit den Patienten auf Grund falsch ausgestellter Rezepte. Oft haben wir das Ändern für die Patienten übernommen, vor allem wo wir wissen, dass die Praxis das gut macht und diese auch erreichbar ist. Aber es gibt Praxen da ist es schlicht der Horror und auch nach 6 klaren schriftlichen Korrekturen wird nicht abgestempelt oder wieder falsch korrigiert etc. jeder wird das denke ich kennen. Ich möchte das in manchen Fällen nicht mehr übernehmen. Jetzt würde ich gerne wissen wo genau das steht , dass erst nach der Vorlage des richtigen Rezeptes mit der Behandlung begonnen werden darf, damit wir das den Patienten dann eventl. vorlegen können und wir uns nicht als Sturrköppe bezeichnen lassen müssen.
Danke
Ann
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Ann1 schrieb:
Könnt Ihr mir bitte helfen?
Vor lauter lesen finde ich nicht mehr das richtige.
Ich meine gelesen zu haben, das vor Behandlungsbeginn die Rezepte richtig bzw. korrigiert vorliegen müssen, aber wo steht das?
Wir haben in letzter Zeit immer mehr Ärger mit den Patienten auf Grund falsch ausgestellter Rezepte. Oft haben wir das Ändern für die Patienten übernommen, vor allem wo wir wissen, dass die Praxis das gut macht und diese auch erreichbar ist. Aber es gibt Praxen da ist es schlicht der Horror und auch nach 6 klaren schriftlichen Korrekturen wird nicht abgestempelt oder wieder falsch korrigiert etc. jeder wird das denke ich kennen. Ich möchte das in manchen Fällen nicht mehr übernehmen. Jetzt würde ich gerne wissen wo genau das steht , dass erst nach der Vorlage des richtigen Rezeptes mit der Behandlung begonnen werden darf, damit wir das den Patienten dann eventl. vorlegen können und wir uns nicht als Sturrköppe bezeichnen lassen müssen.
Danke
Ann
§16. Vielleicht hilft dir das weiter.
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MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Schau auch einfach mal in den Anhang deiner aktuellen Rahmenverträge rein. Dort steht ganz gut geschrieben, wie mit Fehlern umzugehen ist. Einige Dinge sind dort aufgeführt, die auch durch uns korrigierbar bzw. nach telefonischer Rücksprache korrigierbar sind.
MfG
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Ann1 schrieb:
Danke, das war das was ich suchte. :clap:
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Ann1 schrieb:
Das Danke war für Dich gedacht.
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weiß56 schrieb:
Guck mal im Richtlinientext: http://www.physio.de/hmr
§16. Vielleicht hilft dir das weiter.
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