Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Lg und viel Durchhaltevermögen. ...
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Problem beschreiben
Ilium schrieb:
Hallo an alle Kolleginnen und Kollegen, wie handhabt Ihr das so mit P die unentschuldigt Ihren Termin nicht wahrgenommen haben. Was verrechnet Ihr für Euren Ausfall ?.
Lg und viel Durchhaltevermögen. ...
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Sollen jetzt andere dir sagen, wie du dein Unternehmen zu führen hast? Du solltest wissen/weißt was dir an "Schaden" entstanden ist..
Schon mal drüber nachgedacht das ich meine Praxis evtl. Schon länger führe als du deine ?
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Ilium schrieb:
McMiki schrieb am 25.9.17 21:48:
Sollen jetzt andere dir sagen, wie du dein Unternehmen zu führen hast? Du solltest wissen/weißt was dir an "Schaden" entstanden ist..
Schon mal drüber nachgedacht das ich meine Praxis evtl. Schon länger führe als du deine ?
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Ilium schrieb:
Hmmm....der entgangene Umsatz reicht da meiner Meinung nach nicht, denn es muss ein Ersatztermin gemacht werden...eine Quittung oder Rechnung erstellt werden....usw.
Ich stelle auch den entgangenen Umsatz der aktiven Leistung in Rechnung. Wohlwissend, dass ich doof dastehe wenn sich der Patient dagegen wehrt. Selbstinformierend wirst du rausfinden, dass du den entstandenen "Schaden" in Rechnung stellen kannst.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Wenn dir hier andere sagen wie sie das machen bist du noch nicht auf der sicheren Seite. Auch nicht für den Fall, dass du deine Praxis länger als McMicki führst.
Ich stelle auch den entgangenen Umsatz der aktiven Leistung in Rechnung. Wohlwissend, dass ich doof dastehe wenn sich der Patient dagegen wehrt. Selbstinformierend wirst du rausfinden, dass du den entstandenen "Schaden" in Rechnung stellen kannst.
MfG
Hmmm....der entgangene Umsatz reicht da meiner Meinung nach nicht, denn es muss ein Ersatztermin gemacht werden...eine Quittung oder Rechnung erstellt werden....usw.
Der dir entgangene Umsatz abzgl. mögliche Einsparungen (z. B. die Kosten der nicht benötigten Moorpackung!!) ist aber lediglich das, was in der bisherigen Rechtssprechung anerkannt worden ist.
Alles Andere gehört zu deinem Unternehmerrisiko. :sunglasses:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ilium schrieb am 26.9.17 13:20:
Hmmm....der entgangene Umsatz reicht da meiner Meinung nach nicht, denn es muss ein Ersatztermin gemacht werden...eine Quittung oder Rechnung erstellt werden....usw.
Der dir entgangene Umsatz abzgl. mögliche Einsparungen (z. B. die Kosten der nicht benötigten Moorpackung!!) ist aber lediglich das, was in der bisherigen Rechtssprechung anerkannt worden ist.
Alles Andere gehört zu deinem Unternehmerrisiko. :sunglasses:
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mia73 schrieb:
Ausfallrechnung schreiben und bei zweimaligem unentschuldigtem fehlen die restlichen Termine canceln.
Ich hätte ne Interessiertenfrage zum Behandlungsausfall: muss in jedem Fall eine Ausfallrechnung gestellt werden, auch bei zb höherer Gewalt oder Fremdverschulden?
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reima schrieb:
Ich grätsch jetzt mal dazwischen, weil sich die Threadbezeichnung grad anbietet.
Ich hätte ne Interessiertenfrage zum Behandlungsausfall: muss in jedem Fall eine Ausfallrechnung gestellt werden, auch bei zb höherer Gewalt oder Fremdverschulden?
Ich grätsch jetzt mal dazwischen, weil sich die Threadbezeichnung grad anbietet.
Ich hätte ne Interessiertenfrage zum Behandlungsausfall: muss in jedem Fall eine Ausfallrechnung gestellt werden, auch bei zb höherer Gewalt oder Fremdverschulden?
Nix muss, vieles kann.
Das liegt an dir.
Wir haben schriftlich mit den Pats fixiert, dass wenn 24h vorab nicht abgesagt wird eine Ausfallgebühr fällig wird .
Bei höherer Gewalt habe ich auch schon darauf verzichtet. Mein Pat ist bei der Feuerwehr, stand schon in der Tür, als sein Piepser losging...
Oder eine Pat rief mich von der Autobahn aus an. Da waren Kühe ausgebochen...Vollsperrung, lief auch grad im Radio...
Da liegt es an dir ob du kulant bist oder nicht. Bei ausgewählten Pats sind wir das in Sonderfällen...
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Master of D... schrieb:
reima schrieb am 27.9.17 19:38:
Ich grätsch jetzt mal dazwischen, weil sich die Threadbezeichnung grad anbietet.
Ich hätte ne Interessiertenfrage zum Behandlungsausfall: muss in jedem Fall eine Ausfallrechnung gestellt werden, auch bei zb höherer Gewalt oder Fremdverschulden?
Nix muss, vieles kann.
Das liegt an dir.
Wir haben schriftlich mit den Pats fixiert, dass wenn 24h vorab nicht abgesagt wird eine Ausfallgebühr fällig wird .
Bei höherer Gewalt habe ich auch schon darauf verzichtet. Mein Pat ist bei der Feuerwehr, stand schon in der Tür, als sein Piepser losging...
Oder eine Pat rief mich von der Autobahn aus an. Da waren Kühe ausgebochen...Vollsperrung, lief auch grad im Radio...
Da liegt es an dir ob du kulant bist oder nicht. Bei ausgewählten Pats sind wir das in Sonderfällen...
Andersrum: Kann der Leistungsempfänger aus Gründen die er nicht beeinflussen kann die Leistung nicht annehmen ist er entschuldigt ("Bus kam nicht" ist keine ausreichende Erklärung, er hätte ja 'nen Bus früher nehmen können. "Bus ist nach Starkregen und ausgefallenen Entwässerungspumpen in der 2m tief überfluteten Unterführung steckengeblieben" dagegen schon...). Da gibt's im BGB ein paar Paragraphen zu die sich einigermaßen mit dem gesunden Menschenverstand decken ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Die Ausfallrechnung muss gestellt werden um das Geld zu bekommen; die wenigsten werden das Geld unaufgefordert überweisen ;)
Andersrum: Kann der Leistungsempfänger aus Gründen die er nicht beeinflussen kann die Leistung nicht annehmen ist er entschuldigt ("Bus kam nicht" ist keine ausreichende Erklärung, er hätte ja 'nen Bus früher nehmen können. "Bus ist nach Starkregen und ausgefallenen Entwässerungspumpen in der 2m tief überfluteten Unterführung steckengeblieben" dagegen schon...). Da gibt's im BGB ein paar Paragraphen zu die sich einigermaßen mit dem gesunden Menschenverstand decken ;)
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reima schrieb:
Mich würd eher interessieren, ob es da kassenseitig, von wo aus ja die Vorgaben gemacht werden, auch begründete Ausnahmen vorgesehen sind. Oder ob die sagen :Uns egal, ob die Oma vor zwei Stunden gestorben ist/die Kühe frei liefen/der Tornado hinter ihnen her war, der Termin wurde nicht abgesagt und nicht wahrgenommen, da gibt's vom Physio in jedem Fall ne Ausfallrechnung
Mich würd eher interessieren, ob es da kassenseitig, von wo aus ja die Vorgaben gemacht werden, auch begründete Ausnahmen vorgesehen sind. Oder ob die sagen :Uns egal, ob die Oma vor zwei Stunden gestorben ist/die Kühe frei liefen/der Tornado hinter ihnen her war, der Termin wurde nicht abgesagt und nicht wahrgenommen, da gibt's vom Physio in jedem Fall ne Ausfallrechnung
Das interessiert die nicht und geht sie auch nichts an, solange die diese Ausfälle nicht bezahlen.
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RoFo schrieb:
reima schrieb am 27.9.17 19:51:
Mich würd eher interessieren, ob es da kassenseitig, von wo aus ja die Vorgaben gemacht werden, auch begründete Ausnahmen vorgesehen sind. Oder ob die sagen :Uns egal, ob die Oma vor zwei Stunden gestorben ist/die Kühe frei liefen/der Tornado hinter ihnen her war, der Termin wurde nicht abgesagt und nicht wahrgenommen, da gibt's vom Physio in jedem Fall ne Ausfallrechnung
Das interessiert die nicht und geht sie auch nichts an, solange die diese Ausfälle nicht bezahlen.
Erbrachte Leistung: GKV schuldet Leistung an Leistungsempfänger. Leistungsempfänger erhält Leistung von Leistungserbringer. Leistungserbringer erhält Vergütung von GKV.
Nicht erbrachte Leistung: GKV wird nicht vergütungspflichtig da keine Leistung erbracht wurde. Leisgungsberechtigter hat aber Leistungserbringer dazu veranlasst, ein gewisses Zeitfenster für die Leistungserbringung zu reservieren. Durch diese Reservierung entsteht ein Schaden durch Umsatzausfall; schadensersatzpflichtig wird der Leistungsberechtigte.
Das mag sich für den einzelnen Leistungsempfänger nach einer Bagatelle anhören, aber wenn mir 10x an einem Tag €17 entgehen tut das mittelfristig weh...
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Papa Alpaka schrieb:
Die GKVen sind in dem Szenario nicht involviert; die trifft ausschließlich die Vergütungspflicht bei HMR- und RV-konform erbrachter Leistung; kann die Leistung nicht erbracht werden kann die entfallene Vergütung beim geplanten Leistungsempfänger geltend gemacht werden.
Erbrachte Leistung: GKV schuldet Leistung an Leistungsempfänger. Leistungsempfänger erhält Leistung von Leistungserbringer. Leistungserbringer erhält Vergütung von GKV.
Nicht erbrachte Leistung: GKV wird nicht vergütungspflichtig da keine Leistung erbracht wurde. Leisgungsberechtigter hat aber Leistungserbringer dazu veranlasst, ein gewisses Zeitfenster für die Leistungserbringung zu reservieren. Durch diese Reservierung entsteht ein Schaden durch Umsatzausfall; schadensersatzpflichtig wird der Leistungsberechtigte.
Das mag sich für den einzelnen Leistungsempfänger nach einer Bagatelle anhören, aber wenn mir 10x an einem Tag €17 entgehen tut das mittelfristig weh...
So könnt's hier immer sein...
Ich bedanke mich.
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reima schrieb:
Perfekt erklärt von euch beiden.
So könnt's hier immer sein...
Ich bedanke mich.
Die GKVen sind in dem Szenario nicht involviert; die trifft ausschließlich die Vergütungspflicht bei HMR- und RV-konform erbrachter Leistung; kann die Leistung nicht erbracht werden kann die entfallene Vergütung beim geplanten Leistungsempfänger geltend gemacht werden.
Erbrachte Leistung: GKV schuldet Leistung an Leistungsempfänger. Leistungsempfänger erhält Leistung von Leistungserbringer. Leistungserbringer erhält Vergütung von GKV.
Nicht erbrachte Leistung: GKV wird nicht vergütungspflichtig da keine Leistung erbracht wurde. Leisgungsberechtigter hat aber Leistungserbringer dazu veranlasst, ein gewisses Zeitfenster für die Leistungserbringung zu reservieren. Durch diese Reservierung entsteht ein Schaden durch Umsatzausfall; schadensersatzpflichtig wird der Leistungsberechtigte.
Das mag sich für den einzelnen Leistungsempfänger nach einer Bagatelle anhören, aber wenn mir 10x an einem Tag €17 entgehen tut das mittelfristig weh...
Wenn die GKV und PKV nicht involviert sind, stell sich mir die Frage, ob nicht der Umsatz (der durch eine vom Patienten etwaig bezahlten Ausfall-Rechnung generiert wurde) umsatzsteuerpflichtig wird. Es ist ja in diesem Fall keine therapeutische Leistung erfolgt...........!?
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VAUPE schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 27.9.17 20:01:
Die GKVen sind in dem Szenario nicht involviert; die trifft ausschließlich die Vergütungspflicht bei HMR- und RV-konform erbrachter Leistung; kann die Leistung nicht erbracht werden kann die entfallene Vergütung beim geplanten Leistungsempfänger geltend gemacht werden.
Erbrachte Leistung: GKV schuldet Leistung an Leistungsempfänger. Leistungsempfänger erhält Leistung von Leistungserbringer. Leistungserbringer erhält Vergütung von GKV.
Nicht erbrachte Leistung: GKV wird nicht vergütungspflichtig da keine Leistung erbracht wurde. Leisgungsberechtigter hat aber Leistungserbringer dazu veranlasst, ein gewisses Zeitfenster für die Leistungserbringung zu reservieren. Durch diese Reservierung entsteht ein Schaden durch Umsatzausfall; schadensersatzpflichtig wird der Leistungsberechtigte.
Das mag sich für den einzelnen Leistungsempfänger nach einer Bagatelle anhören, aber wenn mir 10x an einem Tag €17 entgehen tut das mittelfristig weh...
Wenn die GKV und PKV nicht involviert sind, stell sich mir die Frage, ob nicht der Umsatz (der durch eine vom Patienten etwaig bezahlten Ausfall-Rechnung generiert wurde) umsatzsteuerpflichtig wird. Es ist ja in diesem Fall keine therapeutische Leistung erfolgt...........!?
Mit deinem Rechercheergebnis verfasst du die Antwort auf deine Frage ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Vaupe, hast du dich schon mit dem UStG und der dazugehörigen Rechtsprechung befasst? Dank Google einfach wie nie :)
Mit deinem Rechercheergebnis verfasst du die Antwort auf deine Frage ;)
Vaupe, hast du dich schon mit dem UStG und der dazugehörigen Rechtsprechung befasst? Dank Google einfach wie nie :)
Mit deinem Rechercheergebnis verfasst du die Antwort auf deine Frage ;)
Hab mich mit UStG nicht intensiv befasst, weil für mich nicht relevant ist - deshalb die Frage! Ich weiß aber zumindest um die Fallstricke mit dem Schadenersatznachweis bzw. bei Formulierungen dazu.
Aber trotzdem danke für den Hinweis.......
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VAUPE schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 28.9.17 07:39:
Vaupe, hast du dich schon mit dem UStG und der dazugehörigen Rechtsprechung befasst? Dank Google einfach wie nie :)
Mit deinem Rechercheergebnis verfasst du die Antwort auf deine Frage ;)
Hab mich mit UStG nicht intensiv befasst, weil für mich nicht relevant ist - deshalb die Frage! Ich weiß aber zumindest um die Fallstricke mit dem Schadenersatznachweis bzw. bei Formulierungen dazu.
Aber trotzdem danke für den Hinweis.......
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Papa Alpaka schrieb:
...da die Frage aufgekommen ist: Ist der Schadenersatz umsatzsteuerpflichtig? -- doch, an dem Punkt wird das UStG relevant für dich ;)
...da die Frage aufgekommen ist: Ist der Schadenersatz umsatzsteuerpflichtig? -- doch, an dem Punkt wird das UStG relevant für dich ;)
Nein, für mich persönlich eben nicht!
Ich fange mit dem Schadenersatzthema gar nicht an. Hab da eine deutlich pragmatischere Lösung, ohne zusätzliche Arbeit.
Ich hatte oben angegeben "das sich mir die Frage stellt, ob solche Umsätze USt-relevant sind" nicht mehr und nicht weniger.......! Was für mich persönlich relevant ist oder wird, ist sicher nicht deine Baustelle.....
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VAUPE schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 28.9.17 12:34:
...da die Frage aufgekommen ist: Ist der Schadenersatz umsatzsteuerpflichtig? -- doch, an dem Punkt wird das UStG relevant für dich ;)
Nein, für mich persönlich eben nicht!
Ich fange mit dem Schadenersatzthema gar nicht an. Hab da eine deutlich pragmatischere Lösung, ohne zusätzliche Arbeit.
Ich hatte oben angegeben "das sich mir die Frage stellt, ob solche Umsätze USt-relevant sind" nicht mehr und nicht weniger.......! Was für mich persönlich relevant ist oder wird, ist sicher nicht deine Baustelle.....
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Papa Alpaka schrieb:
wow, noch kein Stern aber schon auf meine Ignoreliste gekommen. Gratuliere, so schnell waren weder 494 noch Timmy noch der Mecke :)
Die GKVen sind in dem Szenario nicht involviert; die trifft ausschließlich die Vergütungspflicht bei HMR- und RV-konform erbrachter Leistung; kann die Leistung nicht erbracht werden kann die entfallene Vergütung beim geplanten Leistungsempfänger geltend gemacht werden.
Erbrachte Leistung: GKV schuldet Leistung an Leistungsempfänger. Leistungsempfänger erhält Leistung von Leistungserbringer. Leistungserbringer erhält Vergütung von GKV.
Nicht erbrachte Leistung: GKV wird nicht vergütungspflichtig da keine Leistung erbracht wurde. Leisgungsberechtigter hat aber Leistungserbringer dazu veranlasst, ein gewisses Zeitfenster für die Leistungserbringung zu reservieren. Durch diese Reservierung entsteht ein Schaden durch Umsatzausfall; schadensersatzpflichtig wird der Leistungsberechtigte.
Das mag sich für den einzelnen Leistungsempfänger nach einer Bagatelle anhören, aber wenn mir 10x an einem Tag €17 entgehen tut das mittelfristig weh...
Wenn die GKV und PKV nicht involviert sind, stell sich mir die Frage, ob nicht der Umsatz (der durch eine vom Patienten etwaig bezahlten Ausfall-Rechnung generiert wurde) umsatzsteuerpflichtig wird. Es ist ja in diesem Fall keine therapeutische Leistung erfolgt...........!?
Keine Umsatz- und Gewerbesteuer auf Ausfallrechnungen.
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Tempelritter schrieb:
VAUPE schrieb am 28.9.17 07:29:
Papa Alpaka schrieb am 27.9.17 20:01:
Die GKVen sind in dem Szenario nicht involviert; die trifft ausschließlich die Vergütungspflicht bei HMR- und RV-konform erbrachter Leistung; kann die Leistung nicht erbracht werden kann die entfallene Vergütung beim geplanten Leistungsempfänger geltend gemacht werden.
Erbrachte Leistung: GKV schuldet Leistung an Leistungsempfänger. Leistungsempfänger erhält Leistung von Leistungserbringer. Leistungserbringer erhält Vergütung von GKV.
Nicht erbrachte Leistung: GKV wird nicht vergütungspflichtig da keine Leistung erbracht wurde. Leisgungsberechtigter hat aber Leistungserbringer dazu veranlasst, ein gewisses Zeitfenster für die Leistungserbringung zu reservieren. Durch diese Reservierung entsteht ein Schaden durch Umsatzausfall; schadensersatzpflichtig wird der Leistungsberechtigte.
Das mag sich für den einzelnen Leistungsempfänger nach einer Bagatelle anhören, aber wenn mir 10x an einem Tag €17 entgehen tut das mittelfristig weh...
Wenn die GKV und PKV nicht involviert sind, stell sich mir die Frage, ob nicht der Umsatz (der durch eine vom Patienten etwaig bezahlten Ausfall-Rechnung generiert wurde) umsatzsteuerpflichtig wird. Es ist ja in diesem Fall keine therapeutische Leistung erfolgt...........!?
Keine Umsatz- und Gewerbesteuer auf Ausfallrechnungen.
wow, noch kein Stern aber schon auf meine Ignoreliste gekommen. Gratuliere, so schnell waren weder 494 noch Timmy noch der Mecke :)
Geschenkt.........Papa
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VAUPE schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 28.9.17 14:06:
wow, noch kein Stern aber schon auf meine Ignoreliste gekommen. Gratuliere, so schnell waren weder 494 noch Timmy noch der Mecke :)
Geschenkt.........Papa
........und das mit einem Satz! Genau so hatte ich mir das bei Fragestellung eigentlich vorgestellt.
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VAUPE schrieb:
Danke Tempelritter.
........und das mit einem Satz! Genau so hatte ich mir das bei Fragestellung eigentlich vorgestellt.
Ich abe aber in unserer Praxis oft erlebt, dass die Patienten beim nächsten mal schon mit dem Geld in der Hand an der Rezeption gestanden sind.
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Eberhard schrieb:
"Die Ausfallrechnung muss gestellt werden um das Geld zu bekommen; die wenigsten werden das Geld unaufgefordert überweisen ;)"
Ich abe aber in unserer Praxis oft erlebt, dass die Patienten beim nächsten mal schon mit dem Geld in der Hand an der Rezeption gestanden sind.
"Die Ausfallrechnung muss gestellt werden um das Geld zu bekommen; die wenigsten werden das Geld unaufgefordert überweisen ;)"
Ich abe aber in unserer Praxis oft erlebt, dass die Patienten beim nächsten mal schon mit dem Geld in der Hand an der Rezeption gestanden sind.
Hallo,
Ausfallrechnung ist grundsätzlich richtig.
Man kann aber durchaus das zweite genannte Prozedere perfektionieren....
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VAUPE schrieb:
Eberhard schrieb am 28.9.17 16:22:
"Die Ausfallrechnung muss gestellt werden um das Geld zu bekommen; die wenigsten werden das Geld unaufgefordert überweisen ;)"
Ich abe aber in unserer Praxis oft erlebt, dass die Patienten beim nächsten mal schon mit dem Geld in der Hand an der Rezeption gestanden sind.
Hallo,
Ausfallrechnung ist grundsätzlich richtig.
Man kann aber durchaus das zweite genannte Prozedere perfektionieren....
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Problem beschreiben
McMiki schrieb:
Sollen jetzt andere dir sagen, wie du dein Unternehmen zu führen hast? Du solltest wissen/weißt was dir an "Schaden" entstanden ist..
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
was ich berechne? Selbstverständlich genau den Betrag, der mir entgangen ist. Bei Kassenpatienten den Kassensatz und bei PP den Privatsatz.
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Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Der entgangene Umsatz wird in Rechnung gestellt.
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stefan 302 schrieb:
kann man machen, jedoch wissend dass dies rechtlich nicht haltbar wäre?
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Problem beschreiben
Kukdiehe schrieb:
Ich schreibe bei unentschuldigtem Fehlen immer eine Ausfallberechnung über genau die Summe, die ich auch für diese Einheit bekommen hätte.
bei mir werden diese meist aber nicht bezahlt... die Patienten wechseln lieber die Praxis, oder beenden die Therapien
hab auch schon erlebt, dass das der Grund war, dass Leute bei mir weitermachen wollen... denen hab ich dann aber gesagt, dass Sie bei mir auch in Rechnung bekämen.. damit die nicht denken, dass sie hier so weitermachen könnten.
doch nicht nur das, neulich sagte ein Vater bei dem Hinweis, dass ne Ausfallrechnung drohe... dass er ja dann auch ne Rechnung stellen könnte, wenn ich mal den Termin absage... so ticken hier die Leute...NULL DURCHBLICK (denn denen entstehen in so nem Fall ja gar keine Kosten!)
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D.h. der Patient bekommt einen Ersatztermin der auf meine Kosten geht.
Ausfallrechnungen werden grundsätzlich gestellt......Ausnahmen bestätigen die Regel
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mbone schrieb:
Wenn ich eine Doppelbelegung verursache und ein Patient muss wieder gehen, stehe ich selbstverständlich für meinen Fehler gerade.
D.h. der Patient bekommt einen Ersatztermin der auf meine Kosten geht.
Ausfallrechnungen werden grundsätzlich gestellt......Ausnahmen bestätigen die Regel
Oder: Überbuch deine Praxis (mit bekannt-unzuverlässigen Patienten) und lass die Leute auch mal warten. Du ahnst gar nicht wie pünktlich die Leute werden können wenn sie mal zwei Stunden bei dir saßen und wissen, das sie wegen nicht beglichener Ausfallrechnung warten müssen... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Zähne zusammen und durch, Solanda, und eine Weile die Ausfallrechnungen konsequent eintreiben; das spricht sich rum. Ich gehe davon aus, das du einigermaßen zuverlässig die Termine absolvierte die du vereinbart? Dann lass die Leute mit Rechnungen drohen; wenn die mal ernst machen und eine ordentliche Rechnung schreiben kannst du immer noch widersprechen.
Oder: Überbuch deine Praxis (mit bekannt-unzuverlässigen Patienten) und lass die Leute auch mal warten. Du ahnst gar nicht wie pünktlich die Leute werden können wenn sie mal zwei Stunden bei dir saßen und wissen, das sie wegen nicht beglichener Ausfallrechnung warten müssen... ;)
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Eberhard schrieb:
In unserer Praxis haben wir selbstverständlich Termine bezahlt, die wir durch Doppelbelegung verbockt haben. Das habe ich immer für selbstverständlich gehalten. Das ist in fast vierzigjähriger Praxis vielleicht fünfmal vorgekommen.
.....D.h. der Patient bekommt einen Ersatztermin der auf meine Kosten geht.
........
Wie ist das zu verstehen?
Diesen Ersatztermin stellst du der Kasse nicht in Rechnung?
Das wäre ja ziemlicher Blödsinn.
Selbstverständlich ist Ausfallgebühr keine Einbahnstraße.
Pat, die sich extra frei nehmen, einen Termin verlegen oder sonst einen Ausfall haben, wenn wir es verbockt haben, bekommen Entschädigung in Höhe des entstandenen Schadens.
Ist bei uns erst zwei mal in 25 Jahren vorgekommen.
Die meisten Patienten kommen eh von zu Hause und haben keinen bezifferbaren Schaden.
Im Gegensatz zu uns!
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RoFo schrieb:
mbone schrieb am 3.10.17 08:00:
.....D.h. der Patient bekommt einen Ersatztermin der auf meine Kosten geht.
........
Wie ist das zu verstehen?
Diesen Ersatztermin stellst du der Kasse nicht in Rechnung?
Das wäre ja ziemlicher Blödsinn.
Selbstverständlich ist Ausfallgebühr keine Einbahnstraße.
Pat, die sich extra frei nehmen, einen Termin verlegen oder sonst einen Ausfall haben, wenn wir es verbockt haben, bekommen Entschädigung in Höhe des entstandenen Schadens.
Ist bei uns erst zwei mal in 25 Jahren vorgekommen.
Die meisten Patienten kommen eh von zu Hause und haben keinen bezifferbaren Schaden.
Im Gegensatz zu uns!
Der Patient bekommt einen extra Termin den ich niemanden in Rechnung stelle.
Der Patient musste ja wieder weggeschickt werden, d.h. er hat genauso Zeit verloren . Es ist dabei unerheblich ob das bei ihm/ihr mit Unkosten verbunden war.
Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit dass ich das was ich einfordere auch selbst biete.
Und noch eine Anmerkung zu deinem Tonfall:
Du bist schnell dabei etwas als Blödsinn zu titulieren was dir nicht in den Kram passt oder nicht verstanden hast.
Das empfinde ich als frech.
Schlaue Sprüche im Untertitel geben einem nicht Narrenfreiheit
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mbone schrieb:
@RoFo
Der Patient bekommt einen extra Termin den ich niemanden in Rechnung stelle.
Der Patient musste ja wieder weggeschickt werden, d.h. er hat genauso Zeit verloren . Es ist dabei unerheblich ob das bei ihm/ihr mit Unkosten verbunden war.
Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit dass ich das was ich einfordere auch selbst biete.
Und noch eine Anmerkung zu deinem Tonfall:
Du bist schnell dabei etwas als Blödsinn zu titulieren was dir nicht in den Kram passt oder nicht verstanden hast.
Das empfinde ich als frech.
Schlaue Sprüche im Untertitel geben einem nicht Narrenfreiheit
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solanda schrieb:
Ach, schön wenn Ihr bei den meisten Patienten erfolgreich Ausfallrechnungen stellen könnt...
bei mir werden diese meist aber nicht bezahlt... die Patienten wechseln lieber die Praxis, oder beenden die Therapien
hab auch schon erlebt, dass das der Grund war, dass Leute bei mir weitermachen wollen... denen hab ich dann aber gesagt, dass Sie bei mir auch in Rechnung bekämen.. damit die nicht denken, dass sie hier so weitermachen könnten.
doch nicht nur das, neulich sagte ein Vater bei dem Hinweis, dass ne Ausfallrechnung drohe... dass er ja dann auch ne Rechnung stellen könnte, wenn ich mal den Termin absage... so ticken hier die Leute...NULL DURCHBLICK (denn denen entstehen in so nem Fall ja gar keine Kosten!)
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