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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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flexible Arbeitszeiten,...
zum Thema Bearbeitungsgebühr/Porto für Rechnungen (per Post) - auch für Zuzahlungen - finde ich keine eindeutigen Infos. Selbst mein Steuerberater konnte mir nichts konkretes sagen.
Wie handhabt Ihr das?
Danke vorab und LG
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WinnieE schrieb:
Hallo zusammen,
zum Thema Bearbeitungsgebühr/Porto für Rechnungen (per Post) - auch für Zuzahlungen - finde ich keine eindeutigen Infos. Selbst mein Steuerberater konnte mir nichts konkretes sagen.
Wie handhabt Ihr das?
Danke vorab und LG
Bei HB im Heim funktioniert das zu 90% auch so. Die wenigen Einzelfälle .... ich setze Portokosten halt von der Steuer ab.
Porto bei Abrg an KK auch - würde es gerne in Rg stellen, ist mir aber nicht bekannt, dass dies vorgesehen ist. Wir werden deshalb ja auch großzügig entlohnt (...)
Lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Manche Arztpraxen fordern von den Pat frankierte Umschläge oder nen Set Briefmarken, um Rezepte zu verschicken. Glaube jetzt fast nicht, dass die das unter "Einnahmen" verbuchen. Sie machen es einfach.
Naja. Kann man machen, muss man aber nicht.
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Susulo schrieb:
Zuzahlungsrg für Pat? Wie oft schickst du die denn mit der Post?? Die geb ich meinem Pat in der Therapie direkt in die Hand.
Bei HB im Heim funktioniert das zu 90% auch so. Die wenigen Einzelfälle .... ich setze Portokosten halt von der Steuer ab.
Porto bei Abrg an KK auch - würde es gerne in Rg stellen, ist mir aber nicht bekannt, dass dies vorgesehen ist. Wir werden deshalb ja auch großzügig entlohnt (...)
Lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Manche Arztpraxen fordern von den Pat frankierte Umschläge oder nen Set Briefmarken, um Rezepte zu verschicken. Glaube jetzt fast nicht, dass die das unter "Einnahmen" verbuchen. Sie machen es einfach.
Naja. Kann man machen, muss man aber nicht.
zum Thema Bearbeitungsgebühr/Porto für Rechnungen (per Post) - auch für Zuzahlungen - finde ich keine eindeutigen Infos. Selbst mein Steuerberater konnte mir nichts konkretes sagen.
Wie handhabt Ihr das?
Danke vorab und LG
Die Kernfrage bleibt bisher unbeantwortet: "Was möchtest du denn machen?"
Grundsätzlich gilt: "Rechnungen ausstellen" gehört zu den Kernkompetenzen und gesetzlichen Pflichten eines ordentlich geführten Betriebes; d.h. es entsteht keine Leistung die einer besonderen Vergütung bedarf.
Grundsatz: "die erste Rechnung samt Zustellung ist bereits in die Leistung eingepreist"
...für Mahnungen gilt: es dürfen ausschließlich die direkten Materialkosten (Briefumschlag, Briefmarke, Papier, Toner) berechnet werden; das Vorhalten einer Büroeinrichtung ist keine besonders für den Gemahnten veranlasste Leistung. Die damit befassten Amtsgerichte setzen i.d.R. zwischen €0,92 und €1,17 als angemessen fest während der Mahnende den Großteil der Verfahrensgebühren auferlegt bekommt).
Dazu gehört die einmalige schriftliche Aufforderung für die Zahlung des gesetzlichen Eigenanteils zu den rahmenvertraglich vereinbarten Tätigkeiten die Bestandteil der Vergütung sind. Es ist nicht deine Aufgabe laut Rahmenvertrag, diese Aufforderung auch postalisch zu verschicken (es greift SGB §43c: keine Zahlung trotz einmaliger schriftlicher Aufforderung = Inkassoauftrag geht über an den Kostenträger. Einfach bei der nächsten regulären Abrechnung mitschicken)
Darüber hinaus dürfen dem Gesetzlich Versicherten keine weiteren Kosten für die Behandlung entstehen.
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.02.2021 04:33 Uhr:Hallo zusammen,
zum Thema Bearbeitungsgebühr/Porto für Rechnungen (per Post) - auch für Zuzahlungen - finde ich keine eindeutigen Infos. Selbst mein Steuerberater konnte mir nichts konkretes sagen.
Wie handhabt Ihr das?
Danke vorab und LG
Die Kernfrage bleibt bisher unbeantwortet: "Was möchtest du denn machen?"
Grundsätzlich gilt: "Rechnungen ausstellen" gehört zu den Kernkompetenzen und gesetzlichen Pflichten eines ordentlich geführten Betriebes; d.h. es entsteht keine Leistung die einer besonderen Vergütung bedarf.
Grundsatz: "die erste Rechnung samt Zustellung ist bereits in die Leistung eingepreist"
...für Mahnungen gilt: es dürfen ausschließlich die direkten Materialkosten (Briefumschlag, Briefmarke, Papier, Toner) berechnet werden; das Vorhalten einer Büroeinrichtung ist keine besonders für den Gemahnten veranlasste Leistung. Die damit befassten Amtsgerichte setzen i.d.R. zwischen €0,92 und €1,17 als angemessen fest während der Mahnende den Großteil der Verfahrensgebühren auferlegt bekommt).
Dazu gehört die einmalige schriftliche Aufforderung für die Zahlung des gesetzlichen Eigenanteils zu den rahmenvertraglich vereinbarten Tätigkeiten die Bestandteil der Vergütung sind. Es ist nicht deine Aufgabe laut Rahmenvertrag, diese Aufforderung auch postalisch zu verschicken (es greift SGB §43c: keine Zahlung trotz einmaliger schriftlicher Aufforderung = Inkassoauftrag geht über an den Kostenträger. Einfach bei der nächsten regulären Abrechnung mitschicken)
Darüber hinaus dürfen dem Gesetzlich Versicherten keine weiteren Kosten für die Behandlung entstehen.
Man kann sich Probleme machen wo keine sind; für 250 Briefklammern die an die AOK geschickt werden bekamen wir schon vor sechs Jahren im Schnitt €22.395 zurück (dem Gegenüber Kosten für Büroklammern: €1,49 wenn ich sie beim Lebensmitteleinkauf noch schnell mit in den Einkaufswagen werfe), 2019 waren bei gleichen Materialkosten schon €31.665; wenn nun 15 Behandlungseinheiten auf einer Verordnung landen werden das €79.162 Umsatz pro 250 Büroklammern. Ist die mögliche Erstattung wirklich den hohen Blutdruck wert? ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Dazu passend wurde hier vor circa sechs Jahren die Frage gestellt: "Wer bezahlt bei der Abrechnung mit den GKVen die Büroklammern? Bei 250 Verordnungen auf den beigen Formularen kommt da einiges zusammen..."
Man kann sich Probleme machen wo keine sind; für 250 Briefklammern die an die AOK geschickt werden bekamen wir schon vor sechs Jahren im Schnitt €22.395 zurück (dem Gegenüber Kosten für Büroklammern: €1,49 wenn ich sie beim Lebensmitteleinkauf noch schnell mit in den Einkaufswagen werfe), 2019 waren bei gleichen Materialkosten schon €31.665; wenn nun 15 Behandlungseinheiten auf einer Verordnung landen werden das €79.162 Umsatz pro 250 Büroklammern. Ist die mögliche Erstattung wirklich den hohen Blutdruck wert? ;)
mein Lieblingsgerät in der Praxis: der Tacker, spart mindestens soviel, wie es mir hilft, Frust abzulassen:)))))))
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Papa Alpaka
mein Lieblingsgerät in der Praxis: der Tacker, spart mindestens soviel, wie es mir hilft, Frust abzulassen:)))))))
Viele Grüße
Monika
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Alex Moro schrieb:
bei pat. die es wert sind, schicke ich die rechnung auch ohne portoberechnung hinterher. so kommt im jahr +/- eine 100er packung briefmarken weg... die 80€ machen mich weder reicher noch ärmer und (meist sinds ja senioren) freuen sich über solch eine kleinigkeit...
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eim schrieb:
Habt ihr zuviel freie Zeit ?????thinking_face So was fällt unter allgemeine Betriebskoste und dabei dann unter Portokosten . Ansonste fällt es unter 29701 da gibts Portokosten bei zahlenden Vergütungenyum
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