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Dortmund Kaiserstrassenviertel

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
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Erfahrene Therapeuten/innen sowie
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willkommen!!

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I...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Beanstandubgsgrund Überschreitung der Gesamtverordnungsmenge

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Neues Thema
Beanstandubgsgrund Überschreitung der Gesamtverordnungsmenge
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Lottikarotti
14.12.2013 17:24
Jetzt habe ich doch auch mal eine Frage. Ich habe heute zum ersten Mal eine Absetzung erhalten über die letzten 10 TE einer 20-er VO. Grund: Überschreitung der Gesamtverordnungsmenge . Dass überrascht mich, weil ich erstens noch nie so eine Absetzung hatte und zweitens weil die betreffende KK auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet. Das bedeutet für mich konkludentes Einverständnis. Habe ich da was verpasst oder übersehen? Wie hätte ich dass vorab vermeiden können und was ist jetzt die passende Begründung für einen Widerspruch?
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Jetzt habe ich doch auch mal eine Frage. Ich habe heute zum ersten Mal eine Absetzung erhalten über die letzten 10 TE einer 20-er VO. Grund: Überschreitung der Gesamtverordnungsmenge . Dass überrascht mich, weil ich erstens noch nie so eine Absetzung hatte und zweitens weil die betreffende KK auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet. Das bedeutet für mich konkludentes Einverständnis. Habe ich da was verpasst oder übersehen? Wie hätte ich dass vorab vermeiden können und was ist jetzt die passende Begründung für einen Widerspruch?
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Lottikarotti schrieb:

Jetzt habe ich doch auch mal eine Frage. Ich habe heute zum ersten Mal eine Absetzung erhalten über die letzten 10 TE einer 20-er VO. Grund: Überschreitung der Gesamtverordnungsmenge . Dass überrascht mich, weil ich erstens noch nie so eine Absetzung hatte und zweitens weil die betreffende KK auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet. Das bedeutet für mich konkludentes Einverständnis. Habe ich da was verpasst oder übersehen? Wie hätte ich dass vorab vermeiden können und was ist jetzt die passende Begründung für einen Widerspruch?

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die neue
14.12.2013 17:33
ist die VO richtig ausgefüllt? Bzw. ist es eine VadR? Ist die medizinische Begründung drauf?
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ist die VO richtig ausgefüllt? Bzw. ist es eine VadR? Ist die medizinische Begründung drauf?
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die neue schrieb:

ist die VO richtig ausgefüllt? Bzw. ist es eine VadR? Ist die medizinische Begründung drauf?

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JürgenK
14.12.2013 17:49
...bei einer Physio VO kann diese Menge nur bei einer VO adR möglich sein, oder es fehlt (zusätzlich) die med. Begründung...oder die entsprechende Frequenz pro Woche ist zu niedrig
Da gibt es dann keine Widerspruchmöglichkeit und es fällt unter Lehrgeld.. leider.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: hast Du hier nachgeschaut ob die KK nicht inzwischen eine Genehmigung wieder will: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php



[bearbeitet am 14.12.13 17:53]
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...bei einer Physio VO kann diese Menge nur bei einer VO adR möglich sein, oder es fehlt (zusätzlich) die med. Begründung...oder die entsprechende Frequenz pro Woche ist zu niedrig Da gibt es dann keine Widerspruchmöglichkeit und es fällt unter Lehrgeld.. leider. Mfg JürgenK :kissing_closed_eyes: PS: hast Du hier nachgeschaut ob die KK nicht inzwischen eine Genehmigung wieder will: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php [bearbeitet am 14.12.13 17:53]
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JürgenK schrieb:

...bei einer Physio VO kann diese Menge nur bei einer VO adR möglich sein, oder es fehlt (zusätzlich) die med. Begründung...oder die entsprechende Frequenz pro Woche ist zu niedrig
Da gibt es dann keine Widerspruchmöglichkeit und es fällt unter Lehrgeld.. leider.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: hast Du hier nachgeschaut ob die KK nicht inzwischen eine Genehmigung wieder will: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php



[bearbeitet am 14.12.13 17:53]

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Lottikarotti
14.12.2013 18:07
Es handelt sich um eine logopädische VO, ich vermute - genau nachprüfen kann ich dass erst am Montag in der Praxis, dass die ersten 10 TE noch innerhalb der Gesamtverordnungsmenge lagen und die letzten 10 eben nicht mehr. Die VdAK Kasse verzichtet auf eine Genehmigung - was hätte ich tun können um eine Absetzung aus diesem Grund zu vermeiden? Auf diesen Genehmigungsverzicht hin werde ich auch auf jeden Fall widersprechen, schließlich sieht der Arzt durch seine VO eine Behandlung ja für notwendig. Ich sehe im Augenblick meinen Fehler nicht. Alles andere auf der VO scheint ja korrekt gewesen zu sein, nur die Sache mit dem Regelfall käme m.E. in Frage. Bloß, was hätte ich tun können?
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Es handelt sich um eine logopädische VO, ich vermute - genau nachprüfen kann ich dass erst am Montag in der Praxis, dass die ersten 10 TE noch innerhalb der Gesamtverordnungsmenge lagen und die letzten 10 eben nicht mehr. Die VdAK Kasse verzichtet auf eine Genehmigung - was hätte ich tun können um eine Absetzung aus diesem Grund zu vermeiden? Auf diesen Genehmigungsverzicht hin werde ich auch auf jeden Fall widersprechen, schließlich sieht der Arzt durch seine VO eine Behandlung ja für notwendig. Ich sehe im Augenblick meinen Fehler nicht. Alles andere auf der VO scheint ja korrekt gewesen zu sein, nur die Sache mit dem Regelfall käme m.E. in Frage. Bloß, was hätte ich tun können?
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JürgenK
14.12.2013 18:14
....Du hättest bei der Annahme der VO prüfen und feststellen müssen, das dies noch keine >VO adR war und den Arzt um Änderung bitten müssen; also der Regelfall noch nicht abgeschlossen war
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:



[bearbeitet am 14.12.13 18:17]
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....Du hättest bei der Annahme der VO prüfen und feststellen müssen, das dies noch keine >VO adR war und den Arzt um Änderung bitten müssen; also der Regelfall noch nicht abgeschlossen war MfG JürgenK :kissing_closed_eyes: [bearbeitet am 14.12.13 18:17]
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JürgenK schrieb:

....Du hättest bei der Annahme der VO prüfen und feststellen müssen, das dies noch keine >VO adR war und den Arzt um Änderung bitten müssen; also der Regelfall noch nicht abgeschlossen war
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:



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Lottikarotti schrieb:

Es handelt sich um eine logopädische VO, ich vermute - genau nachprüfen kann ich dass erst am Montag in der Praxis, dass die ersten 10 TE noch innerhalb der Gesamtverordnungsmenge lagen und die letzten 10 eben nicht mehr. Die VdAK Kasse verzichtet auf eine Genehmigung - was hätte ich tun können um eine Absetzung aus diesem Grund zu vermeiden? Auf diesen Genehmigungsverzicht hin werde ich auch auf jeden Fall widersprechen, schließlich sieht der Arzt durch seine VO eine Behandlung ja für notwendig. Ich sehe im Augenblick meinen Fehler nicht. Alles andere auf der VO scheint ja korrekt gewesen zu sein, nur die Sache mit dem Regelfall käme m.E. in Frage. Bloß, was hätte ich tun können?

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Frank Sommer
14.12.2013 18:44
Die HMR sind hierzu eindeutig, ist die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall ausgechöpft muss adR weiterverordnet werden. Auch auf die Gesamtverordnungsmenge pro Rezept ist zu achten. Ob eine Kasse auf Genehmigung verzichtet oder nicht spielt hier keine Rolle. Dazu gibt es auch ein aktuelles Urteil, wo besagt dass eine Kasse zuviel abgegebene Behandlungen absetzen kann

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Die HMR sind hierzu eindeutig, ist die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall ausgechöpft muss adR weiterverordnet werden. Auch auf die Gesamtverordnungsmenge pro Rezept ist zu achten. Ob eine Kasse auf Genehmigung verzichtet oder nicht spielt hier keine Rolle. Dazu gibt es auch ein aktuelles Urteil, wo besagt dass eine Kasse zuviel abgegebene Behandlungen absetzen kann
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C. DBO
14.12.2013 21:36
Aber der § 8 der HMR, Absatz (4), in dem VadR thematisiert sind, besagt neben der Formulierung, dass begründungspflichtige VOen zur Genehmigung der KK vorzulegen sind, eindeutig: : „Verzichtet die Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren, hat dies die gleiche Rechtswirkung wie eine erteilte Genehmigung.“

Und die VdAK Kassen verzichten nun mal auf eine Genehmigung - also ich würde es auf jeden Fall probieren mit einem Widerspruch.



[bearbeitet am 14.12.13 21:46]
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Aber der § 8 der HMR, Absatz (4), in dem VadR thematisiert sind, besagt neben der Formulierung, dass begründungspflichtige VOen zur Genehmigung der KK vorzulegen sind, eindeutig: : „Verzichtet die Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren, hat dies die gleiche Rechtswirkung wie eine erteilte Genehmigung.“ Und die VdAK Kassen verzichten nun mal auf eine Genehmigung - also ich würde es auf jeden Fall probieren mit einem Widerspruch. [bearbeitet am 14.12.13 21:46]
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C. DBO schrieb:

Aber der § 8 der HMR, Absatz (4), in dem VadR thematisiert sind, besagt neben der Formulierung, dass begründungspflichtige VOen zur Genehmigung der KK vorzulegen sind, eindeutig: : „Verzichtet die Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren, hat dies die gleiche Rechtswirkung wie eine erteilte Genehmigung.“

Und die VdAK Kassen verzichten nun mal auf eine Genehmigung - also ich würde es auf jeden Fall probieren mit einem Widerspruch.



[bearbeitet am 14.12.13 21:46]

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Frank Sommer schrieb:

Die HMR sind hierzu eindeutig, ist die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall ausgechöpft muss adR weiterverordnet werden. Auch auf die Gesamtverordnungsmenge pro Rezept ist zu achten. Ob eine Kasse auf Genehmigung verzichtet oder nicht spielt hier keine Rolle. Dazu gibt es auch ein aktuelles Urteil, wo besagt dass eine Kasse zuviel abgegebene Behandlungen absetzen kann

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morpheus-06
15.12.2013 10:19
"Überschreitung der Gesamtverordnungsmenge"
Wie hoch ist die Gesamtverordnungsmenge?
D.h. bei einer 20er VO im Regelfall wurde die Gesamtverordnungsmenge überschritten?
Wenn das so wäre, müsste man die 20er Vo. bei z.B. nach 10 TE abbrechen und mit einer neuen Vo adR weitermachen.
Was der Genehmigungsverzicht für eine Rolle spielt sehe ich nicht :unamused:
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"Überschreitung der Gesamtverordnungsmenge" Wie hoch ist die Gesamtverordnungsmenge? D.h. bei einer 20er VO im Regelfall wurde die Gesamtverordnungsmenge überschritten? Wenn das so wäre, müsste man die 20er Vo. bei z.B. nach 10 TE abbrechen und mit einer neuen Vo adR weitermachen. Was der Genehmigungsverzicht für eine Rolle spielt sehe ich nicht :unamused:
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edgar lerch
15.12.2013 11:53
Leider geht die Diskussion am Grund der "Absetzung" vorbei, bei der Verordnung "außerhalb des Regelfalls" ist die Menge so zu bemessen, daß nach 12 Wochen ein Arztbesuch/Kontrolluntersuchung stattfindet, sinngemäß HMR § 8 ( (1). - Also, abhängig von der Frequenz, für 12 Wochen Behandlungszeitraum bei Physiotherapie und einer "Frequenz 2/Woche, 24 Behandlungen möglich. -Die AOK akzeptiert, kulant, eine geringe Abweichnung über 12 Wochen hinaus (z.B. 1-2 Wochen), dann muß die Verodnung aber abgeschlossen, abgerechnet werden. -Ich Problem gelöst?
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Leider geht die Diskussion am Grund der "Absetzung" vorbei, bei der Verordnung "außerhalb des Regelfalls" ist die Menge so zu bemessen, daß nach 12 Wochen ein Arztbesuch/Kontrolluntersuchung stattfindet, sinngemäß HMR § 8 ( (1). - Also, abhängig von der Frequenz, für 12 Wochen Behandlungszeitraum bei Physiotherapie und einer "Frequenz 2/Woche, 24 Behandlungen möglich. -Die AOK akzeptiert, kulant, eine geringe Abweichnung über 12 Wochen hinaus (z.B. 1-2 Wochen), dann muß die Verodnung aber abgeschlossen, abgerechnet werden. -Ich Problem gelöst?
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edgar lerch schrieb:

Leider geht die Diskussion am Grund der "Absetzung" vorbei, bei der Verordnung "außerhalb des Regelfalls" ist die Menge so zu bemessen, daß nach 12 Wochen ein Arztbesuch/Kontrolluntersuchung stattfindet, sinngemäß HMR § 8 ( (1). - Also, abhängig von der Frequenz, für 12 Wochen Behandlungszeitraum bei Physiotherapie und einer "Frequenz 2/Woche, 24 Behandlungen möglich. -Die AOK akzeptiert, kulant, eine geringe Abweichnung über 12 Wochen hinaus (z.B. 1-2 Wochen), dann muß die Verodnung aber abgeschlossen, abgerechnet werden. -Ich Problem gelöst?

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morpheus-06
15.12.2013 12:58
...
lt. HMK darf der Arzt keine 20er Vo. im Regelfall verordnen, sondern erst als Vo adR sind 20 Einheiten möglich. Deshalb die Kürzung um 10 TE die zuviel abgegeben wurden.

Im Regelfall
ST1, ST2, ST4 = max. 10 TE pro Rezept
ST3 max. 5 TE

So ich kein Logo aber ich denke so kommt es hin.

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... lt. HMK darf der Arzt keine 20er Vo. im Regelfall verordnen, sondern erst als Vo adR sind 20 Einheiten möglich. Deshalb die Kürzung um 10 TE die zuviel abgegeben wurden. Im Regelfall ST1, ST2, ST4 = max. 10 TE pro Rezept ST3 max. 5 TE So ich kein Logo aber ich denke so kommt es hin.
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morpheus-06 schrieb:

...
lt. HMK darf der Arzt keine 20er Vo. im Regelfall verordnen, sondern erst als Vo adR sind 20 Einheiten möglich. Deshalb die Kürzung um 10 TE die zuviel abgegeben wurden.

Im Regelfall
ST1, ST2, ST4 = max. 10 TE pro Rezept
ST3 max. 5 TE

So ich kein Logo aber ich denke so kommt es hin.

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morpheus-06 schrieb:

"Überschreitung der Gesamtverordnungsmenge"
Wie hoch ist die Gesamtverordnungsmenge?
D.h. bei einer 20er VO im Regelfall wurde die Gesamtverordnungsmenge überschritten?
Wenn das so wäre, müsste man die 20er Vo. bei z.B. nach 10 TE abbrechen und mit einer neuen Vo adR weitermachen.
Was der Genehmigungsverzicht für eine Rolle spielt sehe ich nicht :unamused:

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die logoanne
15.12.2013 12:31
Hallo Lottikarotti,

ich habe das öfter bei meinen SP5 Verordnungen. Der Arzt verordnet beim 1. mal 10 und dann immer 20mal.
Ich breche nach Ausschöpfung der Gesamtverordnungsmenge im Regelfall das Rezept ab mit der Begründung: Regelfall ausgeschöpft und lasse mir eine neue Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen mit medizinischer Begründung.
Du kannst versuchen einen Widerspruch zu schreiben, aber die medizinische Begründung wird bestimmt nicht auf dem Rezept gestanden haben.

LG
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• morpheus-06
Hallo Lottikarotti, ich habe das öfter bei meinen SP5 Verordnungen. Der Arzt verordnet beim 1. mal 10 und dann immer 20mal. Ich breche nach Ausschöpfung der Gesamtverordnungsmenge im Regelfall das Rezept ab mit der Begründung: Regelfall ausgeschöpft und lasse mir eine neue Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen mit medizinischer Begründung. Du kannst versuchen einen Widerspruch zu schreiben, aber die medizinische Begründung wird bestimmt nicht auf dem Rezept gestanden haben. LG
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morpheus-06
15.12.2013 12:49
wie kann man einen Widerspruch begründen, wenn die HMR nicht eingehalten wurden?
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wie kann man einen Widerspruch begründen, wenn die HMR nicht eingehalten wurden?
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morpheus-06 schrieb:

wie kann man einen Widerspruch begründen, wenn die HMR nicht eingehalten wurden?

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die logoanne schrieb:

Hallo Lottikarotti,

ich habe das öfter bei meinen SP5 Verordnungen. Der Arzt verordnet beim 1. mal 10 und dann immer 20mal.
Ich breche nach Ausschöpfung der Gesamtverordnungsmenge im Regelfall das Rezept ab mit der Begründung: Regelfall ausgeschöpft und lasse mir eine neue Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen mit medizinischer Begründung.
Du kannst versuchen einen Widerspruch zu schreiben, aber die medizinische Begründung wird bestimmt nicht auf dem Rezept gestanden haben.

LG

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idefix-
16.12.2013 13:43
man hat dir also die letzten 10 Behandlungen nicht bezahlt. Man sei froh das die Kasse nicht gleich das ganze Rezept einbehalten hat, wegen Ungültigkeit.
ansonsten lege es zu dem Ortner Lehrgeld, ist schon vielen von uns bestimmt passiert.
Deshalb wirklich das Rezept vorher auf Richtigkeit prüfen, das erspart Zeit, Nerven und verlorenes Geld.

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man hat dir also die letzten 10 Behandlungen nicht bezahlt. Man sei froh das die Kasse nicht gleich das ganze Rezept einbehalten hat, wegen Ungültigkeit. ansonsten lege es zu dem Ortner Lehrgeld, ist schon vielen von uns bestimmt passiert. Deshalb wirklich das Rezept vorher auf Richtigkeit prüfen, das erspart Zeit, Nerven und verlorenes Geld.
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idefix- schrieb:

man hat dir also die letzten 10 Behandlungen nicht bezahlt. Man sei froh das die Kasse nicht gleich das ganze Rezept einbehalten hat, wegen Ungültigkeit.
ansonsten lege es zu dem Ortner Lehrgeld, ist schon vielen von uns bestimmt passiert.
Deshalb wirklich das Rezept vorher auf Richtigkeit prüfen, das erspart Zeit, Nerven und verlorenes Geld.



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