Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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Vielleicht geht es Euch momentan ähnlich.
Wir machen diese Erfahrung nur mit der Barmer. Bieten aber weiterhin ein gutes Geschäftsgebaren unter Vertragspartnern an, sofern gewünscht. Wir bieten der Barmer aber auch das Gegenteil an.
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Ahn schrieb:
Was geht denn bei denen ab 🤦🏻♀️
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Papa Alpaka schrieb:
@Ahn Wirtschaftlich ist jede Behandlung welche nicht bezahlt werden muss.
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Schippi schrieb:
Wieso setzt ihr die Behandlung aus?Was können denn die Patienten dafür!Auf der anderen Seite schreibt deutlich dann gibt es keine Probleme!
Ich nehme dann mal "Kostenträger: BARMER" ausdrücklich in die Liste der Gründe absehbarer unzureichender Kostenübernahme durch Dritte auf und male einzelne Zahlen dicker als andere. Wenn es gerade so einfach ist, die Vergütung von €26/KG auf €32 anzuheben... 😋
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Papa Alpaka schrieb:
@Schippi entfern dich aus dem Licht welches mein Angesicht erhellen möchte.
Ich nehme dann mal "Kostenträger: BARMER" ausdrücklich in die Liste der Gründe absehbarer unzureichender Kostenübernahme durch Dritte auf und male einzelne Zahlen dicker als andere. Wenn es gerade so einfach ist, die Vergütung von €26/KG auf €32 anzuheben... 😋
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ali schrieb:
@Papa Alpaka Der Tag war lang..., übersetz mal bitte: Dicke Zahl und 6 Euro mehr...
Ich: "Nein, ist nicht korrigiert. Nur anders geschrieben. Dickerer Stift, andere Farbe, egal. Gib Geld, und wegen BGB §§286, 288, gib mehr Geld und außerdem Geld für Widerspruchscgreibhonorarkraft. Und mehr Geld weil Forderung ist schon Wochen im Verzug. Oder wollen Brief von Anwalt?"
€40 auf 6 Termine = €6,40 Zuschlag.
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Papa Alpaka schrieb:
BARMER: "Ey, diese Zahl da hast du doch korrigiert. Geld bleibt bei uns."
Ich: "Nein, ist nicht korrigiert. Nur anders geschrieben. Dickerer Stift, andere Farbe, egal. Gib Geld, und wegen BGB §§286, 288, gib mehr Geld und außerdem Geld für Widerspruchscgreibhonorarkraft. Und mehr Geld weil Forderung ist schon Wochen im Verzug. Oder wollen Brief von Anwalt?"
€40 auf 6 Termine = €6,40 Zuschlag.
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Schippi schrieb:
@Papa Alpaka Tut mir leid,verstehe weiterhin nur Bahnhof!Aber du hast sicherlich Recht!😂
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Busquete schrieb:
@Schippi unberechtigte Absetzung, deswegen die 40€. Was kommt als Nächstes? Blau war zu dunkel, bitte nur schwarze Tinte nutzen.
...die Ermahnung nur schwarz zu benutzen oder das Papier für die Abrechnun nur in weiss zu nutzen gab es alles schon ...habe ich vor sehr vielen Jahren schon alles selber erleben dürfen...es war eine stille Rache für so einige Gegängeleien vorher von mir...die konnte nämlich damals schlecht kopert werden sunglasses
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Busquete
...die Ermahnung nur schwarz zu benutzen oder das Papier für die Abrechnun nur in weiss zu nutzen gab es alles schon ...habe ich vor sehr vielen Jahren schon alles selber erleben dürfen...es war eine stille Rache für so einige Gegängeleien vorher von mir...die konnte nämlich damals schlecht kopert werden sunglasses
JürgenK ;)
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Busquete schrieb:
@JürgenK Ermahnung ist aber doch noch was anderes, wie getaner Arbeit abzusetzen
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Eva schrieb:
@Schippi was können die Bahnkunden für den Streit zwischen GDL und der Bahn?
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Problem beschreiben
Clearer schrieb:
Die Barmer kommt momentan mit einer Kampfansage daher. Einzelne Behandlungstermine werden abgesetzt, weil eine Zahl verstärkt geschrieben wurde und dies als Korrektur gewertet wird. Wir machen nur HB, setzen jetzt 3 Wochen alle Termine für Barmer Patienten aus und wenden uns parallel an das Aufsichtsorgan, das Bundesamt für soziale Sicherung.
Vielleicht geht es Euch momentan ähnlich.
Wir machen diese Erfahrung nur mit der Barmer. Bieten aber weiterhin ein gutes Geschäftsgebaren unter Vertragspartnern an, sofern gewünscht. Wir bieten der Barmer aber auch das Gegenteil an.
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Busquete schrieb:
Das nennt man dann wohl Bürokratieabbau
Alternativ: die Kennziffern gängigen Positionen auswendig lernen und 20501, 29934 quittieren lassen; damit ist eindeutig gekennzeichnet welche Leistung erbracht wurde...
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Papa Alpaka schrieb:
Widersprechen, einklagen.
Alternativ: die Kennziffern gängigen Positionen auswendig lernen und 20501, 29934 quittieren lassen; damit ist eindeutig gekennzeichnet welche Leistung erbracht wurde...
Für beides ist wieder kein Platz.
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pt ani schrieb:
@Papa Alpaka Ich denke das geht nicht, weil der Patient wissen muss, was er unterschreibt?
Für beides ist wieder kein Platz.
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Papa Alpaka schrieb:
@pt ani steht doch in der öffentlich einsehbaren bundeseinheitlichen Leistungsbeschreibung
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Clearer schrieb:
@Papa Alpaka Wir dürfen es ja korrigiert wieder einreichen.
"... verständlich, d.h. im Wortlaut ..." Nur die Abrechnungsziffer zu verwenden genügt somit nicht. Sie kann höchstens ergänzend verwendet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Nicht ganz. Es heißt, ziemlich eindeutig:
"... verständlich, d.h. im Wortlaut ..." Nur die Abrechnungsziffer zu verwenden genügt somit nicht. Sie kann höchstens ergänzend verwendet werden.
Korrigiert? Ja.
Zeitpunkt der Korrektur? *bevor* die Mutter des Patienten den Leistungsempfang bestätigt hat.
Kostenträger? Barmer.
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij grmpfhhh. Nix darf man mehr in diesem Land 🤬
Korrigiert? Ja.
Zeitpunkt der Korrektur? *bevor* die Mutter des Patienten den Leistungsempfang bestätigt hat.
Kostenträger? Barmer.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Die kannst du doch gar noch nicht eingereicht haben? Dieser Art von vermeintlicher "Korrektur" ist bei uns bislang - ja, auch bei der Barmer - ohne Probleme durchgegangen und bezahlt. 🤔
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich bin sehr zuversichtlich, dass die Barmer Kostenträger sein wird 😅
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silgreif schrieb:
sowas wurde bei uns schon schön gekürzt. also einfach darunter nochmal bestätigen lassen, das diese ein Verschreiber war bzw. das Datum neu bestätigen lassen und gut ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silgreif Nö, das würde ich in diesem Fall aus Prinzip schon widersprechen und ggf. vom Gericht klären lassen.
Die dazu passende Erklärung des Leistungsempfängers liegt mir bereits vor; fordert die Barmer sie an werden dafür €85 zzgl. Umsatzsteuer der Papierdienstleisterin als nachweisbar höhere Entschädigung fällig. Da habe ich jetzt mal gar kein Problem mit...
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Papa Alpaka schrieb:
@silgreif wozu? Bei Bestätigung des Leistungsempfanges stand das korrekte Datum im Datumsfeld. Die Barmer will Papierkrieg? Die Barmer bekommt Papierkrieg.
Die dazu passende Erklärung des Leistungsempfängers liegt mir bereits vor; fordert die Barmer sie an werden dafür €85 zzgl. Umsatzsteuer der Papierdienstleisterin als nachweisbar höhere Entschädigung fällig. Da habe ich jetzt mal gar kein Problem mit...
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holger302 schrieb:
@Papa Alpaka Ähnliches ist bei uns auch üblich, vor allem bei der BARMER.
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Problem beschreiben
Clearer schrieb:
Übrigens: "Heimbesuch" wird von der Barmer auch zur Korrektur zurück geschickt. Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung ist wahrscheinlich laut BRV reinzuschreiben. Heimbesuch wäre verständlich und pragmatisch. Das interessiert aber in diesem System niemanden mehr.
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