für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Mir wurden mehrere VO von der BARMER abgezogen mit der Begründung, "angegebene Folge-Leistungen der Therapie wurden weder im verständlichen Wortlaut noch durch Abkürzung bzw. Wiederholungszeichen angegeben.
Verordnet auf dem Rezept war MT und Wärmetherapie. In der ersten Spalte hatte ich Manuelle Therapie/Heißluft auch ausgeschrieben in den weiteren Zeilen immer gut lesbar MT/WT angegeben. Diese Schreibweise wurde bisher auch seit 25 Jahren nie beanstandet. Nunmehr wurden aber durch obige Kasse eben alle diese Leistungen, die mit MT/WT bezeichnet waren, abgezogen. Ist das Euch auch bereits passiert?
Jetzt werde ich auf allen weiteren Verordnungen keine Kürzel mehr verwenden und fürchte mich schon vor weiteren Abzügen rückdatiert ab Juni 2022....
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holger302 schrieb:
Hoffentlich verschwindet die Barmer bald vom Markt. So verkrampft bösartiges sparen auf unsere Kosten -zum kotzen.
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e.r. schrieb:
Da du ja in der ersten Zeile alles ausgeschrieben hast, fordere die 40 Euro Verzugspauschale bei der Barmer ein, oder übergebe es direkt dem Anwalt. Das gleiche Spiel treibt die DDG seit ca. 4 Monaten schon in der Ergotherapie. Das hört nur auf wenn es richtig teuer wird für die Barmer.
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e.r. schrieb:
Hier ist schon der nächste shit der Barmer/DDG: Link
die Barmer wird sicherlich nicht vom Markt verschwinden, vielleicht aber deren Dienstleister, die DDG. Die ist jetzt zum Jahresende evtl. dabei, einer möglicherweise vertraglich vereinbarten "Erfolgsquote" hinterher zu laufen?
Hatten vor kurzem eine Verkürzung einer völlig eindeutigen BVB-Verordnung von 18 auf 6 Behandlungen, Widerspruchs-Email (an die DDG) sei angeblich nicht angekommen, das folgende Fax incl. Einforderung der Verzugskostenpauschale (an die DDG) wurde abgelehnt, da es gegen den Datenschutz verstoße (!), wir sollten uns auf dem Postweg oder per Email (!) an sie wenden. Die Zahlung der Restsumme von über 400 € erfolgte erst nach Einschaltung der für den Heilmittelbereich zuständigen Stelle der Barmer in Stuttgart. Von dort wurde eingeräumt, dass es derzeit erhebliche Probleme mit der DDG gäbe.
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GüSta schrieb:
@holger302
die Barmer wird sicherlich nicht vom Markt verschwinden, vielleicht aber deren Dienstleister, die DDG. Die ist jetzt zum Jahresende evtl. dabei, einer möglicherweise vertraglich vereinbarten "Erfolgsquote" hinterher zu laufen?
Hatten vor kurzem eine Verkürzung einer völlig eindeutigen BVB-Verordnung von 18 auf 6 Behandlungen, Widerspruchs-Email (an die DDG) sei angeblich nicht angekommen, das folgende Fax incl. Einforderung der Verzugskostenpauschale (an die DDG) wurde abgelehnt, da es gegen den Datenschutz verstoße (!), wir sollten uns auf dem Postweg oder per Email (!) an sie wenden. Die Zahlung der Restsumme von über 400 € erfolgte erst nach Einschaltung der für den Heilmittelbereich zuständigen Stelle der Barmer in Stuttgart. Von dort wurde eingeräumt, dass es derzeit erhebliche Probleme mit der DDG gäbe.
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Sarah Gerbert schrieb:
Hiesse das nicht auch, das Rezepte, auf denen der Arzt auf der Vorderseite nur Wt aufschreibt, automatisch ungültig sind nach der Logik der Barmer?
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Triggerfrau schrieb:
Hallo, liebe Physios, hier eine Warnung was in den nächsten Monaten auf uns zukommen kann:
Mir wurden mehrere VO von der BARMER abgezogen mit der Begründung, "angegebene Folge-Leistungen der Therapie wurden weder im verständlichen Wortlaut noch durch Abkürzung bzw. Wiederholungszeichen angegeben.
Verordnet auf dem Rezept war MT und Wärmetherapie. In der ersten Spalte hatte ich Manuelle Therapie/Heißluft auch ausgeschrieben in den weiteren Zeilen immer gut lesbar MT/WT angegeben. Diese Schreibweise wurde bisher auch seit 25 Jahren nie beanstandet. Nunmehr wurden aber durch obige Kasse eben alle diese Leistungen, die mit MT/WT bezeichnet waren, abgezogen. Ist das Euch auch bereits passiert?
Jetzt werde ich auf allen weiteren Verordnungen keine Kürzel mehr verwenden und fürchte mich schon vor weiteren Abzügen rückdatiert ab Juni 2022....
Interessant ist, dass es aktuell keinen Fragen-Antwort Katalog gibt. Der letzte war ja auch schon extrem ausgedünnt worden.
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Dolto schrieb:
Du meinst, weil in der Leistungsbeschreibung und der Anlage Vergütung bei Manuelle Therapie keine Abkürzung genannt wird? Ebenso für Wärmetherapie. Danach muss Hausbesuch auch jedes Mal ausgeschrieben werden.
Interessant ist, dass es aktuell keinen Fragen-Antwort Katalog gibt. Der letzte war ja auch schon extrem ausgedünnt worden.
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Horatio72 schrieb:
Kann ich mit nicht vorstellen das dies haltbar ist. Wenn doch kann ich demnächst zumachen.
„Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter
Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der
Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im
Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen
Abkürzungen im Heilmittelkatalog“
(Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-
Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen
und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift
auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. 9
Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist
zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten
Maßnahme anzugeben."
MT wird in der Heilmittelrichtlinie ( S.61 ) in der Abkürzungsübersicht aufgeführt.
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Dolto schrieb:
Richtig lustig wird es, wenn der Querstrich (/) als „oder" gesehen wird thinking_face . Bin mal gespannt was 2023 noch kommt.
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Dolto schrieb:
In der Anlage 3a steht:
„Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter
Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der
Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im
Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen
Abkürzungen im Heilmittelkatalog“
(Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-
Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen
und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift
auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. 9
Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist
zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten
Maßnahme anzugeben."
MT wird in der Heilmittelrichtlinie ( S.61 ) in der Abkürzungsübersicht aufgeführt.
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Aber erst beim Widerspruchsschreiben. Und nicht vergessen, die 40 Euro zusätzlich in Rechnung zu stellen innocent
Scheint sich ein neues Geschäftsmodell für mich aufzutun, nachdem die Kassen leider alle pünktlich zahlen und ich da nichts mehr in Rechnung stellen kann joy
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die neue schrieb:
eim schrieb am 30.12.2022 18:02 Uhr:Dann sollte man diese Liste mit den gebräuchlichen Kürzeln bei jedem Rezept mit anheften .
Aber erst beim Widerspruchsschreiben. Und nicht vergessen, die 40 Euro zusätzlich in Rechnung zu stellen innocent
Scheint sich ein neues Geschäftsmodell für mich aufzutun, nachdem die Kassen leider alle pünktlich zahlen und ich da nichts mehr in Rechnung stellen kann joy
Warum erst beim Wiederspruch.? Kann man direkt machen
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eim schrieb:
@die neue
Warum erst beim Wiederspruch.? Kann man direkt machen
Wenn dann die Kasse meint, etwas kürzen zu müssen, krieg ich 40 Euro extra. So einfach ist das..... (so ähnlich wie die KKH mal meinte, ich solle eine Kopie des Befreiungsausweises schicken, den sie selbst ausgestellt hatten.... schön blöd und peinlich...)
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die neue schrieb:
@eim ganz einfach: für mich ist es "vorauseilender Gehorsam", wenn ich sofort bei der Abrechnung eine Erklärung mit anhefte über etwas, was die Kassen eigentlich (und uneigentlich) wissen müssen! Also gibt es von mir zur Abrechnung nur das, was ich beifügen muss und das ist die unterschriebene Verordnung mit dem Begleitzettel.
Wenn dann die Kasse meint, etwas kürzen zu müssen, krieg ich 40 Euro extra. So einfach ist das..... (so ähnlich wie die KKH mal meinte, ich solle eine Kopie des Befreiungsausweises schicken, den sie selbst ausgestellt hatten.... schön blöd und peinlich...)
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eim schrieb:
Dann sollte man diese Liste mit den gebräuchlichen Kürzeln bei jedem Rezept mit anheften .
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massu schrieb:
Vielleicht wird nur die Wärmetherapie montiert? Hier gibt es keine gültige Abkürzungen, oder doch?
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Triggerfrau schrieb:
Erst mal vielen Dank für Eure Reaktionen. Es scheint im Moment also eine Masche zu sein, die Rechnungen mit fadenscheinigen Argumenten zu kürzen! Im Übrigen hatte der Arzt selbst auf dem Rezept MT verordnet und nur die Wärmetherapie ausgeschrieben - die BARMER hat meine erste Behandlung mit dem Wortlaut "Manuelle Therapie/Heißluft" bezahlt, die anderen 5 Behandlungen mit MT/WT komplett abgezogen. Ich werde in Zukunft also den Schrägstrich / weglassen und keine Abkürzungen mehr verwenden (was für ein Witz)! Und natürlich wie von Euch empfohlen Widerspruch einlegen.
Oder wurde auch die MT abgesetzt?
Womit ich z.Zt. viel mehr Ärger habe: alte VOen werden durch die DDG rückwirkend gekürzt mit der Begründung, die Höchstverordnungsmenge sei überschritten, und das regelmäßig in Fällen, in denen sich ein unübersehbarer Vermerk über die Existenz einer Langfristgenehmigung auf der VO befand. Böser Brief an die Barmer ergab die telefonische Auskunft, die Langfristgenehmigung müsse jedesmal beigefügt werden, denn aus Datenschutzgründen habe die DDG keinen Zugriff auf die Langfristgenehmigungen. Aha. Datenschutz ... und wenn der hier tatsächlich eine Rolle spielen würde, was m.E. Quark ist: den sollen wir jetzt durch Beifügung der Langfristgenehmigung verletzen?!
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Sabine Rabbel schrieb:
Wie schon in einem anderen Thread geschrieben: das Problem sind hier m.E. nicht generell die Abkürzungen, sondern nur die Abkürzung "WT". Hättest Du "HL" geschrieben, wäre ziemlich sicher nix passiert. "WT" dagegen ist unspezifizierte Wärmetherapie => DDG nimmt bösartig an, das sei irgendwas Nichtbezahlwürdiges gewesen wie Wärmeflasche oder Schmusedecke.
Oder wurde auch die MT abgesetzt?
Womit ich z.Zt. viel mehr Ärger habe: alte VOen werden durch die DDG rückwirkend gekürzt mit der Begründung, die Höchstverordnungsmenge sei überschritten, und das regelmäßig in Fällen, in denen sich ein unübersehbarer Vermerk über die Existenz einer Langfristgenehmigung auf der VO befand. Böser Brief an die Barmer ergab die telefonische Auskunft, die Langfristgenehmigung müsse jedesmal beigefügt werden, denn aus Datenschutzgründen habe die DDG keinen Zugriff auf die Langfristgenehmigungen. Aha. Datenschutz ... und wenn der hier tatsächlich eine Rolle spielen würde, was m.E. Quark ist: den sollen wir jetzt durch Beifügung der Langfristgenehmigung verletzen?!
Was ich bei Deinem Problem mit der Langfristverordnung nicht verstehe: wenn der ICD-10-Code im Heilmittelkatalog bei Langfristverordnung gelistet ist, musst Du keine Genehmigung der Krankenkasse vorlegen! Also Widerspruch einlegen!
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WT wurde bisher anstandslos als Heißluft bezahlt, weil es eh die billigste Wärmevariante war. Hat 'ne Weile gedauert, bis die DDG (oder die Barmer?) drauf gekommen ist, daß man mit genügend bösem Willen die Nichtspezifizierung in der Maßnahmenspalte auch so verstehen kann, als sei Pat. auf nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehene Weise = für die Kasse gratis gewärmt worden.
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Sabine Rabbel schrieb:
Nee, es geht nicht um gelistete Diagnosen, sondern um individuelle Langfristgenehmigungen. Anscheinend erlauben manche Kassen ihren Prüfstellen den Zugriff auf die existierenden individuellen Langfristgenehmigungen ihrer Mitglieder, andere aber nicht => Prüfstelle setzt erstmal auf Verdacht ab. Die Begründung der Barmer, der im Ergebnis schikanöse Nichtzugriff sei wg. Datenschutz, ist aber irre - jede Prüfstelle kann anhand der Diagnosen sehen, wer was hat.
WT wurde bisher anstandslos als Heißluft bezahlt, weil es eh die billigste Wärmevariante war. Hat 'ne Weile gedauert, bis die DDG (oder die Barmer?) drauf gekommen ist, daß man mit genügend bösem Willen die Nichtspezifizierung in der Maßnahmenspalte auch so verstehen kann, als sei Pat. auf nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehene Weise = für die Kasse gratis gewärmt worden.
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Triggerfrau schrieb:
Ja, die MT wurde auch abgesetzt, was ich überhaupt nicht verstehen kann, da eine im Heilmittelkatalog vorgesehene Abkürzung. Außerdem habe ich seit 25 Jahren die Abkürzung "WT" für Heißluft verwendet und immer anstandslos bezahlt bekommen.
Was ich bei Deinem Problem mit der Langfristverordnung nicht verstehe: wenn der ICD-10-Code im Heilmittelkatalog bei Langfristverordnung gelistet ist, musst Du keine Genehmigung der Krankenkasse vorlegen! Also Widerspruch einlegen!
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