Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Gelten die voraussichtlich neuen Preise ab Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes oder der 1. Behandlung. Habe in Erinnerung, vielleicht auch falsch, das da ein Unterschied zwischen RVO und VdEk war. Wie ist das in Zukunft?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen.
Gelten die voraussichtlich neuen Preise ab Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes oder der 1. Behandlung. Habe in Erinnerung, vielleicht auch falsch, das da ein Unterschied zwischen RVO und VdEk war. Wie ist das in Zukunft?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da können wir derzeit nur den Kristallkugel, Tarotkarten oder Ähnlichem befragen. :smile:
Hallo zusammen.
Gelten die voraussichtlich neuen Preise ab Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes oder der 1. Behandlung. Habe in Erinnerung, vielleicht auch falsch, das da ein Unterschied zwischen RVO und VdEk war. Wie ist das in Zukunft?
Meine Kristallkugel sagt: das Ausstellungsdatum zählt.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
so wie es im Rahmenvertrag steht...zählt der alte Rahmenvertrag,nur Preise werden geändert
so wie es im Rahmenvertrag steht...zählt der alte Rahmenvertrag,nur Preise werden geändert
Das steht im R-Vertrag? Bei mir steht es in der jeweiligen Preisvereinbarung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
therapeutin schrieb am 10.6.19 17:36:
so wie es im Rahmenvertrag steht...zählt der alte Rahmenvertrag,nur Preise werden geändert
Das steht im R-Vertrag? Bei mir steht es in der jeweiligen Preisvereinbarung.
Möglicher Weise schaffen es die Verbände, die sich jetzt über "Maßgeblichkeit" freuen, kurz mal im Interesse ihrer Beitragszahler*innen zu verhandeln.
Denn überall sonst auf der Welt ist es so: Wenn ich einen Restaurantbesuch im Januar für März reserviere, dann gilt auch nicht der Preis der Mahlzeit des Januars, sondern derjenige des Märzens...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LogoMijo schrieb:
Das Ausstellungsdatum ist ein beliebtes Instrument der Kostenträger, um Kosten gering zu halten.
Möglicher Weise schaffen es die Verbände, die sich jetzt über "Maßgeblichkeit" freuen, kurz mal im Interesse ihrer Beitragszahler*innen zu verhandeln.
Denn überall sonst auf der Welt ist es so: Wenn ich einen Restaurantbesuch im Januar für März reserviere, dann gilt auch nicht der Preis der Mahlzeit des Januars, sondern derjenige des Märzens...
Das Ausstellungsdatum ist ein beliebtes Instrument der Kostenträger, um Kosten gering zu halten.
(...)
...da hat man mal den minimalbürokratischen, am wenigsten fehleranfälligen Weg, schon ist's auch nicht recht ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
LogoMijo schrieb am 10.6.19 17:43:
Das Ausstellungsdatum ist ein beliebtes Instrument der Kostenträger, um Kosten gering zu halten.
(...)
...da hat man mal den minimalbürokratischen, am wenigsten fehleranfälligen Weg, schon ist's auch nicht recht ;)
Kein Splitting, sondern nur das Problem alt oder neu?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
karl rehfuss schrieb:
Ich denke, die Frage zielt eher auf folgendes: Austellungsdatum zb 28.6., also Gültigkeit Vereinbarung alt, erste Behandlung zb 3.7., somit Gültigkeit Vereinbarung neu (?).
Kein Splitting, sondern nur das Problem alt oder neu?
Ich denke, die Frage zielt eher auf folgendes: Austellungsdatum zb 28.6., also Gültigkeit Vereinbarung alt, erste Behandlung zb 3.7., somit Gültigkeit Vereinbarung neu (?).
Kein Splitting, sondern nur das Problem alt oder neu?
Und war doch in der Vergangenheit auch so. Da hat keiner gemeckert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
karl rehfuss schrieb am 10.6.19 18:13:
Ich denke, die Frage zielt eher auf folgendes: Austellungsdatum zb 28.6., also Gültigkeit Vereinbarung alt, erste Behandlung zb 3.7., somit Gültigkeit Vereinbarung neu (?).
Kein Splitting, sondern nur das Problem alt oder neu?
Und war doch in der Vergangenheit auch so. Da hat keiner gemeckert.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.6.19 16:47:
Hallo zusammen.
Gelten die voraussichtlich neuen Preise ab Ausstellungsdatum des neuen Rezeptes oder der 1. Behandlung. Habe in Erinnerung, vielleicht auch falsch, das da ein Unterschied zwischen RVO und VdEk war. Wie ist das in Zukunft?
Meine Kristallkugel sagt: das Ausstellungsdatum zählt.
Gefällt mir
In der Logo war AOK Bayern meines Wissens schon immer das einzige Bundesland, in dem neue Preise nicht gesplittet wurden, sondern erst mit der nächsten VO abgerechnet werden durften. Steht so im RV. In allen andern BuLä funktionierte das Splitting. Dafür hatte BY immer so ziemlich den höchsten Satz.
Erfahrungsgemäß haben die AOKen in den einzelnen Bundesländern mit den jeweiligen HME ähnliche Verträge, deshalb könnte ich mir vorstellen, dass es in der PT hier ähnlich ist wie bei uns. Die Logos in BY haben jedenfalls dasselbe Schreiben erhalten. Sonst keiner im Rest der Republik.
Wer dann wirklich richtig steht, seht ihr, wenn das Licht angeht...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
...in Bayern gehn die Uhren bekanntlich anders.
In der Logo war AOK Bayern meines Wissens schon immer das einzige Bundesland, in dem neue Preise nicht gesplittet wurden, sondern erst mit der nächsten VO abgerechnet werden durften. Steht so im RV. In allen andern BuLä funktionierte das Splitting. Dafür hatte BY immer so ziemlich den höchsten Satz.
Erfahrungsgemäß haben die AOKen in den einzelnen Bundesländern mit den jeweiligen HME ähnliche Verträge, deshalb könnte ich mir vorstellen, dass es in der PT hier ähnlich ist wie bei uns. Die Logos in BY haben jedenfalls dasselbe Schreiben erhalten. Sonst keiner im Rest der Republik.
Wer dann wirklich richtig steht, seht ihr, wenn das Licht angeht...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
In der neuestem Info der AOK Bayern wurde extra darauf hingewiesen, das maßgeblich der 1. Beh.tag zu beachten ist.Nachberechnungen wegen älterer Preise werden nicht erstattet. Also schön warten , möglichst erste Beh. nach dem 1.7.19 machen und später abrechnen und genau prüfen.
Mein Profilbild bearbeiten