Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Hat jemand von den gesetzlichen Kassen eine Ausnahmegenehmigung für die Raumgröße bekommen? Wir hätten einen weiteren Raum mit Dachschrägen und erreichen nicht komplett durchgängig die 2,40. Es wäre ein dritter Raum in der Praxis. Die anderen haben die normale Anforderung der GKV.
Vielen Dank für eure Hilfe und Erfahrungenwerte.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
Hat jemand von den gesetzlichen Kassen eine Ausnahmegenehmigung für die Raumgröße bekommen? Wir hätten einen weiteren Raum mit Dachschrägen und erreichen nicht komplett durchgängig die 2,40. Es wäre ein dritter Raum in der Praxis. Die anderen haben die normale Anforderung der GKV.
Vielen Dank für eure Hilfe und Erfahrungenwerte.
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Olaf Seifert schrieb:
Die Berechnung von Flächen bei Dachschrägen ist nicht ganz so einfach, aber eine Orientierung bietet eventuell die Wohnflächenverordnung. Demnach ist die Fläche unter einer Schräge bis zu einem Meter hoch, zählt sie nicht zur Wohnfläche. Flächen unterhalb einer Schräge mit einer Raumhöhe von einem bis 2 Metern werden zu 50 Prozent zur Wohnfläche berechnet, alles über 2 Meter Raumhöhe zählt zu 100 Prozent zur Wohnfläche. Aus diesen Angaben lässt sich die nutzbare (Raum) Fläche berechnen und die dann mit den Empfehlungen der Spitzenverbände über eine Zulassung des Raumes befindet.
Wenn die geforderte qm Grundfläche 2,50m hat passt das.
Heisst das, wenn ich einen Raum mit 15qm habe und die Decke 2,50 hoch ist, jedoch an einer Raumseite die Decke abgehängt ist weil Rohre darunter verlaufen, erfülle ich immer noch die Anforderung der Zulassungsstelle? Hauptsache die geforderten 8qm Mindestgröße pro Behandlungsraum haben eine Deckenhöhe von 2,50m?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
morpheus-06 schrieb am 1.3.19 08:50:
Wenn die geforderte qm Grundfläche 2,50m hat passt das.
Heisst das, wenn ich einen Raum mit 15qm habe und die Decke 2,50 hoch ist, jedoch an einer Raumseite die Decke abgehängt ist weil Rohre darunter verlaufen, erfülle ich immer noch die Anforderung der Zulassungsstelle? Hauptsache die geforderten 8qm Mindestgröße pro Behandlungsraum haben eine Deckenhöhe von 2,50m?
Wenn die geforderte qm Grundfläche 2,50m hat passt das.
Heisst das, wenn ich einen Raum mit 15qm habe und die Decke 2,50 hoch ist, jedoch an einer Raumseite die Decke abgehängt ist weil Rohre darunter verlaufen, erfülle ich immer noch die Anforderung der Zulassungsstelle? Hauptsache die geforderten 8qm Mindestgröße pro Behandlungsraum haben eine Deckenhöhe von 2,50m?
ich vermute mal es wird auf den jeweiligen sachbearbeiter der KK kommen. wenn ihm was quer sitzt wird er erstmal ablehnen (man kennt es ja - im zweifelsfall immer erst ablehnen und dann mal schauen) ... aber grundsätzlich ist es ja logisch zu argumentieren mit 8qm - 2,50 höhe ...
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Alex Moro schrieb:
Palipepa schrieb am 1.3.19 18:20:
morpheus-06 schrieb am 1.3.19 08:50:
Wenn die geforderte qm Grundfläche 2,50m hat passt das.
Heisst das, wenn ich einen Raum mit 15qm habe und die Decke 2,50 hoch ist, jedoch an einer Raumseite die Decke abgehängt ist weil Rohre darunter verlaufen, erfülle ich immer noch die Anforderung der Zulassungsstelle? Hauptsache die geforderten 8qm Mindestgröße pro Behandlungsraum haben eine Deckenhöhe von 2,50m?
ich vermute mal es wird auf den jeweiligen sachbearbeiter der KK kommen. wenn ihm was quer sitzt wird er erstmal ablehnen (man kennt es ja - im zweifelsfall immer erst ablehnen und dann mal schauen) ... aber grundsätzlich ist es ja logisch zu argumentieren mit 8qm - 2,50 höhe ...
Wenn die geforderte qm Grundfläche 2,50m hat passt das.
Heisst das, wenn ich einen Raum mit 15qm habe und die Decke 2,50 hoch ist, jedoch an einer Raumseite die Decke abgehängt ist weil Rohre darunter verlaufen, erfülle ich immer noch die Anforderung der Zulassungsstelle? Hauptsache die geforderten 8qm Mindestgröße pro Behandlungsraum haben eine Deckenhöhe von 2,50m?
Ansonsten den raum auf die 8qm mit 2.50 deckenhöhe verkleinern mit einer trennwand...
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MeFe89 schrieb:
Palipepa schrieb am 1.3.19 18:20:
morpheus-06 schrieb am 1.3.19 08:50:
Wenn die geforderte qm Grundfläche 2,50m hat passt das.
Heisst das, wenn ich einen Raum mit 15qm habe und die Decke 2,50 hoch ist, jedoch an einer Raumseite die Decke abgehängt ist weil Rohre darunter verlaufen, erfülle ich immer noch die Anforderung der Zulassungsstelle? Hauptsache die geforderten 8qm Mindestgröße pro Behandlungsraum haben eine Deckenhöhe von 2,50m?
Ansonsten den raum auf die 8qm mit 2.50 deckenhöhe verkleinern mit einer trennwand...
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morpheus-06 schrieb:
Wenn die geforderte qm Grundfläche 2,50m hat passt das.
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