Wir suchen in einer kleinen Praxis
Unterstützung als
Krankengymnast/in. Die Bezahlung
ist überdurchschnittlich bei guten
sozialen Leistungen und 30 Minuten
Takt.
In unserer Praxis behandeln wir
neurologische Patienten z.B. nach
BIG oder Bobath, wir haben aber
auch viele chirurgische,
orthopädische Patienten. Sehr
gerne behandeln wir auch Kinder und
Jugendliche.
Der Wille zu Fortbildungen wird
vorausgesetzt, Fortbildungen werden
natürlich unterstützt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann...
Unterstützung als
Krankengymnast/in. Die Bezahlung
ist überdurchschnittlich bei guten
sozialen Leistungen und 30 Minuten
Takt.
In unserer Praxis behandeln wir
neurologische Patienten z.B. nach
BIG oder Bobath, wir haben aber
auch viele chirurgische,
orthopädische Patienten. Sehr
gerne behandeln wir auch Kinder und
Jugendliche.
Der Wille zu Fortbildungen wird
vorausgesetzt, Fortbildungen werden
natürlich unterstützt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann...
Ich habe so langsam das Gefühl, jeder spricht nur davon, aber durchziehen tut's Keiner!
Und diese Diskussionen am Freitag Nachmittag.... :thumbsup:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also manchmal glaube ich wirklich, dass wir die einzige Praxis weit und breit sind, die Ausfallrechnungen erstellen.
Ich habe so langsam das Gefühl, jeder spricht nur davon, aber durchziehen tut's Keiner!
Und diese Diskussionen am Freitag Nachmittag.... :thumbsup:
Habe die Nase voll von Diskussionen - bei mir wird die Regelung am Anfang bei AGB unterschrieben und dann darauf berufen.
Starke Nerven wünscht,
m.
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Wer zahlt, das wäge ich vorher ab. Mußte z. B. der Patient ins Krankenhaus, hatte einen starken Migräneschub oder einen Todesfall in der näheren Verwandschaft, so verzichte ich auf eine Ausfallgebühr. Ich bin aber auch nur alleine in meiner Praxis tätig und kenne so jeden einzelnen Patienten sehr genau. Diese Kulanz meiner Seite wird zu ca. 95% auch nicht ausgenutzt.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Ich habe es vor ca. 15 Jahren einmal per Gericht durchgezogen, weil mich die Patientin meines damaligen Angestellten bei einem Telefonat mit einer unverschämten Tonlage angesprochen hat. Ich habe damals vor Gericht gewonnen. Es war aber nur mein Rechtsanwalt und mein Angestellter als Zeuge dabei. Der Preis war damals für zwei ausgefallene und nichtabgesagte Termine bei 48,00 DM (+ Anwaltskosten + Zinsen).
Wer zahlt, das wäge ich vorher ab. Mußte z. B. der Patient ins Krankenhaus, hatte einen starken Migräneschub oder einen Todesfall in der näheren Verwandschaft, so verzichte ich auf eine Ausfallgebühr. Ich bin aber auch nur alleine in meiner Praxis tätig und kenne so jeden einzelnen Patienten sehr genau. Diese Kulanz meiner Seite wird zu ca. 95% auch nicht ausgenutzt.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Jedoch hast Du bei GKV Patienten letztendlich dortmit keinen Erfolg. Denn gegenüber den GKV Kassen können keine Bedingungen für die GKV Leistungserbringung gestellt werden- schon garnicht mit dem Patienten. Schließlich sind solche AGB, welche vom GKV Patienten unterschrieben würden, ohne tatsächliche Auswirkung.
Vertragspartner sind die GKV Kassen.
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webpt schrieb:
Zweifelsohne auf diese Art und Weise erfolgreich und jedem PI zu gönnen.
Jedoch hast Du bei GKV Patienten letztendlich dortmit keinen Erfolg. Denn gegenüber den GKV Kassen können keine Bedingungen für die GKV Leistungserbringung gestellt werden- schon garnicht mit dem Patienten. Schließlich sind solche AGB, welche vom GKV Patienten unterschrieben würden, ohne tatsächliche Auswirkung.
Vertragspartner sind die GKV Kassen.
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Wonderwoman schrieb:
Darüber hatten wir schon mal diskutiert. Auch eine gebetsmühlenartige Wiederholung ändert nichts daran, dass Deine Antwort FALSCH ist. :thumbsup:
Wie meinst Du das bzw. was ist aus Deiner Sicht falsch ?
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webpt schrieb:
...ändert nichts daran, dass Deine Antwort FALSCH ist...
Wie meinst Du das bzw. was ist aus Deiner Sicht falsch ?
Das Gericht vertrat die Ansicht, daß das Vertragsverhältnis Leistungerbringer-Krankenkasse massgebend ist für eine durchgeführte Behandlung.
Für eine NICHT durchgeführte Behandlung bezahlt die Kasse nix, da hier nicht der Rahmenvertrag zugrunde liegt, sondern das BGB, wonach derjenige, der ein Vertragsverhältnis nicht einhält, für den Schaden aufkommen muss.
Das Gericht meinte auch, daß der Kassenpreis nur für eine durchgeführte Behandlung relevant ist, nicht jedoch für einen nicht wahrgenommenen Termin. Hier ist der normale -sprich Privatpreis gerechtfertigt, denn bei rechtzeitiger Absage hätte auch ein "normaler"- sprich : Privatpatient behandelt werden können.
----------------------
Warum schaffen es immer wieder Kollegen, mit geradezu masochistischer Leidenschaft Gründe zu suchen , warum Patienten für Schlamperei NICHT zahlen müssen????
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Alfred Kramer schrieb:
nur mal eine kleine Argumentationshilfe, die aus einem älteren Urteil wg. Ausfallrechnung stammt(ist schon lange her, war in Köln, glaube ich)
Das Gericht vertrat die Ansicht, daß das Vertragsverhältnis Leistungerbringer-Krankenkasse massgebend ist für eine durchgeführte Behandlung.
Für eine NICHT durchgeführte Behandlung bezahlt die Kasse nix, da hier nicht der Rahmenvertrag zugrunde liegt, sondern das BGB, wonach derjenige, der ein Vertragsverhältnis nicht einhält, für den Schaden aufkommen muss.
Das Gericht meinte auch, daß der Kassenpreis nur für eine durchgeführte Behandlung relevant ist, nicht jedoch für einen nicht wahrgenommenen Termin. Hier ist der normale -sprich Privatpreis gerechtfertigt, denn bei rechtzeitiger Absage hätte auch ein "normaler"- sprich : Privatpatient behandelt werden können.
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Warum schaffen es immer wieder Kollegen, mit geradezu masochistischer Leidenschaft Gründe zu suchen , warum Patienten für Schlamperei NICHT zahlen müssen????
nur mal eine kleine Argumentationshilfe, die aus einem älteren Urteil wg. Ausfallrechnung stammt(ist schon lange her, war in Köln, glaube ich)...
Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei nicht um Argumentationshilfe. Zumal du ja selber schreibst, dass Dir nicht bekannt ist wann, vor welchem Gericht und worum es überhaupt ging. Zumindest sei es wohl in Köln gewesen. Auch ob es überhaupt um § 124 SGB V ff- Leistungserbringer ging dürfte Dir ua nicht bekannt sein.
...Das Gericht vertrat die Ansicht, daß das Vertragsverhältnis Leistungerbringer-Krankenkasse massgebend ist für eine durchgeführte Behandlung...
Hingegen Du Dich in dieser Einzelheit widerum sehr gut selbst an Details erinnerst- zumindest weder an das Jahr, noch an den genauen Sachverhalt. Meinetwegen- so soll es st ehen bleiben.
...Für eine NICHT durchgeführte Behandlung bezahlt die Kasse nix, da hier nicht der Rahmenvertrag zugrunde liegt, sondern das BGB, wonach derjenige, der ein Vertragsverhältnis nicht einhält, für den Schaden aufkommen muss...
Auch an diese, sich im gleichen Satz widersprechende Einzelheit erinnerst Du Dich offensichtlich auch sehr genau. Dass also im gleichen Satz die Zusammenhangslosigkeit insofern dasteht, dass das Gericht entschieden haben soll, dass jemand für einen Vertragsschaden aufkommen muss, über deren Sache er garkeinen Vertrag hat. Soll meinetwegen auch so dahinstehen.
...Das Gericht meinte auch, daß der Kassenpreis nur für eine durchgeführte Behandlung relevant ist...
Vielleicht erinnerst Du Dich evtl. auch noch an das Detail der Kasse ( PKV oder GKV ) und reichst es nach ? Wär hier in der Sache sogar das Wesentliche Element.
...Warum schaffen es immer wieder Kollegen, mit geradezu masochistischer Leidenschaft Gründe zu suchen , warum Patienten für Schlamperei NICHT zahlen müssen????...
Du schreibst sehr sehr pauschal, lässt alles in alle Richtungen offen, bist nicht beim Thema.
Selbstverständlich zahlt der GKV- Vertragspartner also die GKV- Kassen bei versäumten Terminen. Zumindest bei Patienteneigenfestlegungen wie: war krank, da ich im inneren selber Arzt bin habe ich das diagnostiziert; war kalt und glatt, war am Strand, Oma hatte wie jede Woche die üblichen 3 Arzttermine und konnte das Kind deshalb nicht abholen usw. usw ; in diesen Fällen zahlt jede GKV- Kasse den GKV- Satz an den Leistungserbringer.
Die Grundlagen des unübersichtlichen Leistungserbringungsregelungsgeflechtes ( so hatte es irgendwann mal das BSG formuliert- wann usw. hab ich alles vergessen ) müssen bei der Durchsetzung gegenüber dem GKV- Vertragspartner selbstredend zumindest rudimentär präsentiert werden.
Denn was nützt die Schützenhilfe, wenn es obendrein auch noch alles, vom Verfahrenswerdegang her, von vor 2001 rührt. Vom Urteil her zwar erst danach beurteilt wurde aber heutzutage nun wirklich kein Argument.
Die Verträge der § 124 SGB V Leistungserbringer sind seit 2001 öffentlich- rechtliche. Mangelt es dort an Regelungsinhalt, wird selbstredend auch heute das BGB herangezogen. Beispiel: das SGB regelt teilweise SGB- eigene Fristen ( z.B. 4 Jahre ), wie Fristen als solche berechnet werden ( Beginn, Ablauf usw. ) ergibt sich widerum nicht aus den SGB, es ist dort nicht geregelt, sodann wird das BGB heranzitiert.
Heutzutage sind das ausserdem vollständig andere Rechtsverhältnisse.
Insofern ist es doch ratsam, zumindest die sehr einfachen Leistungserbringergrundlagen sich zumindest rudimentär anzueignen, sonst schlägt man sich ja noch viele weitere Jahre mit längst geklärten Sachverhalten herum ?
Von der Grundherangehensweise ist es doch deutlich sinnvoller, z.B. genau dieses GKV- Thema, konzentriert auf den Punkt zu bringen und/ um sodann die juristische Klärung herbeizuführen. Also sozusagen nicht ausdrücklich alles weiterhin gezielt dem Modus: wie rette ich wieder einmal den kleinen Einzelfall, um beim nächsten gleichen kleinen Einzelfall schon etwas Vorlauf zu haben. Das wär nun zwar vollständig gegen die Interessen der Berufsverbandsmitglieder ( diese fordern ja vertraglich immer intensiver die komplette Rechtlosigkeit der therapeutischen Leistungserbringer ), wär evtl. aber deutlich sinnvoller als als Argumentationshilfe anzugeben, dass man meint sich zu erinnern.
Das ist ja eben, zumindest aus meiner Sicht, keine Argumentationshilfe, sondern ziemlich deutlich die Beschreibung zum auflaufen lassen.
Wenn Deine " Argumentationshilfe " als solche verstanden werden sollte, hättest Du insofern fairerweise anfügen können, dass Du das Geschriebene anders meinst. Denn von der Wertigkeit her ist der Status: hörensagen deutlich unterschritten. Allermindestens muss bei solchen Beitrag doch ein/ das AZ her ?
Was will die Berufsgruppe denn letztendlich tatsächlich ändern, wenn sie sich tagaus tagein öffenlich lächerlich macht und selbst/ bereits an Banalitäten scheitert ?
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webpt schrieb:
...
nur mal eine kleine Argumentationshilfe, die aus einem älteren Urteil wg. Ausfallrechnung stammt(ist schon lange her, war in Köln, glaube ich)...
Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei nicht um Argumentationshilfe. Zumal du ja selber schreibst, dass Dir nicht bekannt ist wann, vor welchem Gericht und worum es überhaupt ging. Zumindest sei es wohl in Köln gewesen. Auch ob es überhaupt um § 124 SGB V ff- Leistungserbringer ging dürfte Dir ua nicht bekannt sein.
...Das Gericht vertrat die Ansicht, daß das Vertragsverhältnis Leistungerbringer-Krankenkasse massgebend ist für eine durchgeführte Behandlung...
Hingegen Du Dich in dieser Einzelheit widerum sehr gut selbst an Details erinnerst- zumindest weder an das Jahr, noch an den genauen Sachverhalt. Meinetwegen- so soll es st ehen bleiben.
...Für eine NICHT durchgeführte Behandlung bezahlt die Kasse nix, da hier nicht der Rahmenvertrag zugrunde liegt, sondern das BGB, wonach derjenige, der ein Vertragsverhältnis nicht einhält, für den Schaden aufkommen muss...
Auch an diese, sich im gleichen Satz widersprechende Einzelheit erinnerst Du Dich offensichtlich auch sehr genau. Dass also im gleichen Satz die Zusammenhangslosigkeit insofern dasteht, dass das Gericht entschieden haben soll, dass jemand für einen Vertragsschaden aufkommen muss, über deren Sache er garkeinen Vertrag hat. Soll meinetwegen auch so dahinstehen.
...Das Gericht meinte auch, daß der Kassenpreis nur für eine durchgeführte Behandlung relevant ist...
Vielleicht erinnerst Du Dich evtl. auch noch an das Detail der Kasse ( PKV oder GKV ) und reichst es nach ? Wär hier in der Sache sogar das Wesentliche Element.
...Warum schaffen es immer wieder Kollegen, mit geradezu masochistischer Leidenschaft Gründe zu suchen , warum Patienten für Schlamperei NICHT zahlen müssen????...
Du schreibst sehr sehr pauschal, lässt alles in alle Richtungen offen, bist nicht beim Thema.
Selbstverständlich zahlt der GKV- Vertragspartner also die GKV- Kassen bei versäumten Terminen. Zumindest bei Patienteneigenfestlegungen wie: war krank, da ich im inneren selber Arzt bin habe ich das diagnostiziert; war kalt und glatt, war am Strand, Oma hatte wie jede Woche die üblichen 3 Arzttermine und konnte das Kind deshalb nicht abholen usw. usw ; in diesen Fällen zahlt jede GKV- Kasse den GKV- Satz an den Leistungserbringer.
Die Grundlagen des unübersichtlichen Leistungserbringungsregelungsgeflechtes ( so hatte es irgendwann mal das BSG formuliert- wann usw. hab ich alles vergessen ) müssen bei der Durchsetzung gegenüber dem GKV- Vertragspartner selbstredend zumindest rudimentär präsentiert werden.
Denn was nützt die Schützenhilfe, wenn es obendrein auch noch alles, vom Verfahrenswerdegang her, von vor 2001 rührt. Vom Urteil her zwar erst danach beurteilt wurde aber heutzutage nun wirklich kein Argument.
Die Verträge der § 124 SGB V Leistungserbringer sind seit 2001 öffentlich- rechtliche. Mangelt es dort an Regelungsinhalt, wird selbstredend auch heute das BGB herangezogen. Beispiel: das SGB regelt teilweise SGB- eigene Fristen ( z.B. 4 Jahre ), wie Fristen als solche berechnet werden ( Beginn, Ablauf usw. ) ergibt sich widerum nicht aus den SGB, es ist dort nicht geregelt, sodann wird das BGB heranzitiert.
Heutzutage sind das ausserdem vollständig andere Rechtsverhältnisse.
Insofern ist es doch ratsam, zumindest die sehr einfachen Leistungserbringergrundlagen sich zumindest rudimentär anzueignen, sonst schlägt man sich ja noch viele weitere Jahre mit längst geklärten Sachverhalten herum ?
Von der Grundherangehensweise ist es doch deutlich sinnvoller, z.B. genau dieses GKV- Thema, konzentriert auf den Punkt zu bringen und/ um sodann die juristische Klärung herbeizuführen. Also sozusagen nicht ausdrücklich alles weiterhin gezielt dem Modus: wie rette ich wieder einmal den kleinen Einzelfall, um beim nächsten gleichen kleinen Einzelfall schon etwas Vorlauf zu haben. Das wär nun zwar vollständig gegen die Interessen der Berufsverbandsmitglieder ( diese fordern ja vertraglich immer intensiver die komplette Rechtlosigkeit der therapeutischen Leistungserbringer ), wär evtl. aber deutlich sinnvoller als als Argumentationshilfe anzugeben, dass man meint sich zu erinnern.
Das ist ja eben, zumindest aus meiner Sicht, keine Argumentationshilfe, sondern ziemlich deutlich die Beschreibung zum auflaufen lassen.
Wenn Deine " Argumentationshilfe " als solche verstanden werden sollte, hättest Du insofern fairerweise anfügen können, dass Du das Geschriebene anders meinst. Denn von der Wertigkeit her ist der Status: hörensagen deutlich unterschritten. Allermindestens muss bei solchen Beitrag doch ein/ das AZ her ?
Was will die Berufsgruppe denn letztendlich tatsächlich ändern, wenn sie sich tagaus tagein öffenlich lächerlich macht und selbst/ bereits an Banalitäten scheitert ?
Ich habe aber noch nie erlebt, daß eine GKV einen Termin, den der Patient nicht per Unterschrift bestätigt hat, erstattet hat.
Wenn ein Patient einen Termin nicht einhält, habe ich auch keine Unterschrift, also kann ich ihn auch nicht abrechnen!
Sollte es wirklich so sein, daß die GKV für versäumte Termine bezahlt, wäre das eine Sensation, die ALLE PI begrüssen würden, denn das würde den Praxisalltag gewaltig erleichtern.
Nur: bis jetzt habe ich weder von GKVen noch sonstwo davon gehört!!!
Sollte ich irgendwoher eine rechtssichere und nachprüfbare Aussage bekommen, daß GKVen verpflichtet sind , für nicht eingehaltene Termine zu bezahlen, dann bin ich der erste , der notfalls bis zum Sozialgericht dieses Recht einfordert!
Ich würde dann auch sofort meine Anmeldung ändern und mit etwa folgenden Text ergänzen:
"Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, brauchen Sie nichts weiter zu tun, denn Ihre Krankenkasse bezahlt mir ja den Ausfall auf jeden Fall."
Irgendwie fühle ich mich jetzt seltsam schwindelig...... :confused: :confused: :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
lieber webpt, natürlich habe ich mir über die Jahre nur den Inhalt genau eingeprägt, weil er für mich wichtig schien, das Az. habe ich-meinem fortgeschrittenen Alter sei es geschuldet und verziehen- vergessen.
Ich habe aber noch nie erlebt, daß eine GKV einen Termin, den der Patient nicht per Unterschrift bestätigt hat, erstattet hat.
Wenn ein Patient einen Termin nicht einhält, habe ich auch keine Unterschrift, also kann ich ihn auch nicht abrechnen!
Sollte es wirklich so sein, daß die GKV für versäumte Termine bezahlt, wäre das eine Sensation, die ALLE PI begrüssen würden, denn das würde den Praxisalltag gewaltig erleichtern.
Nur: bis jetzt habe ich weder von GKVen noch sonstwo davon gehört!!!
Sollte ich irgendwoher eine rechtssichere und nachprüfbare Aussage bekommen, daß GKVen verpflichtet sind , für nicht eingehaltene Termine zu bezahlen, dann bin ich der erste , der notfalls bis zum Sozialgericht dieses Recht einfordert!
Ich würde dann auch sofort meine Anmeldung ändern und mit etwa folgenden Text ergänzen:
"Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, brauchen Sie nichts weiter zu tun, denn Ihre Krankenkasse bezahlt mir ja den Ausfall auf jeden Fall."
Irgendwie fühle ich mich jetzt seltsam schwindelig...... :confused: :confused: :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :sunglasses:
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Klauslogo schrieb:
Ich habe dies glaube ich schon mal gefragt: Welche Kasse hat dir schon einmal einen ausgewiesenen Ausfslltermine bezahlt, ich folge Dir sofort und werde alles sofort umstellen aber bitte nenne mir einen echten Präzendensfall. Da wäre ich mehr als nur dankbar, ganz wirklich, ganz echt.
aus diesem grunde sind uns die patienten am liebsten, die die vereinbarten termine nicht wahrnehmen.
das wollen wir selbstverständlich auch ende des jahres honorieren, pro 5 ausgefallenen terminen, zahlen wir ihnen den betragxxx.
jetzt wird mir auch schwindelig...
das ist ja geradezu die aufforderung zum geld selber drucken. auf was für ideen man manchmal kommen kann.
physio machts möglich.
lg
uli
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rheuma schrieb:
seltsam schwindelig? natürlich ist der zusatz vergessen worden:
aus diesem grunde sind uns die patienten am liebsten, die die vereinbarten termine nicht wahrnehmen.
das wollen wir selbstverständlich auch ende des jahres honorieren, pro 5 ausgefallenen terminen, zahlen wir ihnen den betragxxx.
jetzt wird mir auch schwindelig...
das ist ja geradezu die aufforderung zum geld selber drucken. auf was für ideen man manchmal kommen kann.
physio machts möglich.
lg
uli
Das ist mir bekannt, zumal ich ja auch geantwortet hatte ( und zwar sehr ausführlich ). Wozu nun nochmalig meine Antwort ? ( übrigens: alle Kassen )
... nenne mir einen echten Präzendensfall...
Aber wir lehnen doch Zusammenarbeit rundum ab ? Solcher Fall muss auf biege und brechen doch aus Verbandsmitgliedersicht verhindert werden ? Letztere also Vertreter der mittelbaren Staatsgewalt, denn der Spitzenverband der Heilmittelerbringer ist vom Staat eingesetztes Organ zur Umsetzung des insofernigen öffentlichen Rechtes.Deshalb ja eben die Verbandsmitglieder stets alles gegen die Leistungserbringer unterzeichnen müssen, da dies schliesslich genau die übertragene staatshoheitliche Aufgabe als solches ausdrücklich darstellt. Ist hier lediglich die Weiterführung meines Beitrages carotis gegenüber, der/ die den Inhalt fälschlicherweise als meine Meinung gleich abgetan hatte. Mit meiner Meinung das jedoch nicht einmal irgendetwas zutun hat- lediglich die banalen öffentlich- rechtlichen Gegebenheiten darstellt.
Sicherlich ist es nun auch so, dass mein Verhältnis zu manch Kasse intensiv gewachsen ist, und genau deshalb jeder Strandbesuch oder jede andere Zeitvertreibung der Patienten ( also auch Krankheit ) mir bezahlt wird. Ich bin also nicht beschwert, weigerte sich irgendeine Kasse versteht es sich von selbst, dass ich sofort klagen müsste- genau das muss ja aber genau vermieden werden.
Ich begrüsse es übrigens " wenn Ihr " den selbst zugewiesenen Nichtvergütungsmodus fahrt oder euch an völlig unzuständige wendet. Vertragspartner ist übrigens die Kasse. Daran hat sich durch Abwesenheit zum Termin nichts geändert. Aus meiner Sicht stellt es sich aber ohnehin auch einfach dar ( " wie Ihr agiert " ). Ich spreche es auch banal und klar aus: Ihr habt bis über beide Ohren eine Höllenangst vor den Kassen. Selbst bei so banalen Fragen traut Ihr Euch folgendes: nichts.
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webpt schrieb:
...Ich habe dies glaube ich schon mal gefragt:...
Das ist mir bekannt, zumal ich ja auch geantwortet hatte ( und zwar sehr ausführlich ). Wozu nun nochmalig meine Antwort ? ( übrigens: alle Kassen )
... nenne mir einen echten Präzendensfall...
Aber wir lehnen doch Zusammenarbeit rundum ab ? Solcher Fall muss auf biege und brechen doch aus Verbandsmitgliedersicht verhindert werden ? Letztere also Vertreter der mittelbaren Staatsgewalt, denn der Spitzenverband der Heilmittelerbringer ist vom Staat eingesetztes Organ zur Umsetzung des insofernigen öffentlichen Rechtes.Deshalb ja eben die Verbandsmitglieder stets alles gegen die Leistungserbringer unterzeichnen müssen, da dies schliesslich genau die übertragene staatshoheitliche Aufgabe als solches ausdrücklich darstellt. Ist hier lediglich die Weiterführung meines Beitrages carotis gegenüber, der/ die den Inhalt fälschlicherweise als meine Meinung gleich abgetan hatte. Mit meiner Meinung das jedoch nicht einmal irgendetwas zutun hat- lediglich die banalen öffentlich- rechtlichen Gegebenheiten darstellt.
Sicherlich ist es nun auch so, dass mein Verhältnis zu manch Kasse intensiv gewachsen ist, und genau deshalb jeder Strandbesuch oder jede andere Zeitvertreibung der Patienten ( also auch Krankheit ) mir bezahlt wird. Ich bin also nicht beschwert, weigerte sich irgendeine Kasse versteht es sich von selbst, dass ich sofort klagen müsste- genau das muss ja aber genau vermieden werden.
Ich begrüsse es übrigens " wenn Ihr " den selbst zugewiesenen Nichtvergütungsmodus fahrt oder euch an völlig unzuständige wendet. Vertragspartner ist übrigens die Kasse. Daran hat sich durch Abwesenheit zum Termin nichts geändert. Aus meiner Sicht stellt es sich aber ohnehin auch einfach dar ( " wie Ihr agiert " ). Ich spreche es auch banal und klar aus: Ihr habt bis über beide Ohren eine Höllenangst vor den Kassen. Selbst bei so banalen Fragen traut Ihr Euch folgendes: nichts.
Das AZ wär insofern nun aber mitunter die Substanz. Gesellschaftlich wird es zweifelsohne ganz anders gesehen, von mir gibts jedoch keinerlei Altersbonus ( ist hier eher erschwerend ).
...Ich habe aber noch nie erlebt, daß eine GKV einen Termin, den der Patient nicht per Unterschrift bestätigt hat, erstattet hat. ..
Ich schon, das kommt nun nicht bei jeder Abrechnung vor- regelrecht selten aber nun auch nicht. Andererseits ich zu Patienten nicht nur ein freundlich- therapeutisches Verhältnis pflege, sondern sodann eben ein normal sachliches. Wie komme ich denn auch dazu das Krankheits- oder Sommerstrandausfallrisiko einerseits zu übernehmen und obendrein auch noch zu bezahlen ( wo lebt Ihr denn bitte eigentlich, was dümmpelt ihr denn da daher, das ist ja unfassbar, wenn ihr immer noch insofern daheralbert ). Lasst Ihr etwa dortfür auch noch andere geradestehen- bezahlt Euch der Partner die Miete, Gehälter usw., dass Ihr es am Ende garnicht wisst, das Ihr extra noch Geld in die Hand nehmt und es sozusagen extra wegwerft ( dem Praxisfinanzierer wie Eltern, Partner usw. selbstredend verschweigt- oder es eben nicht wisst ).
...Nur: bis jetzt habe ich weder von GKVen noch sonstwo davon gehört!!! ...
Nun magst Du nun nicht unbedingt mich bzw. meine Beiträge, wegen grossem Gefallen, extra ausdrucken usw., aber selbst hier im Forum wurden verschiedene gleichsinnige Beispiele dargestellt ( nicht nur von mir ). Letztendlich war ich selber übers Forum hier vor Jahren drauf gekommen und habe selbstredend selber solch insofernige Daherdümpelei betrieben und mich schwarz geärgert. Sozusagen also zu den Zeiten als ich noch vor Kassen und Verbänden ( schliesslich gleiche Seite, bereits vertraglich gemeinsam hart gegen die PI agierend ) eher Angst hatte.
...Sollte ich irgendwoher eine rechtssichere und nachprüfbare Aussage bekommen, daß GKVen verpflichtet sind , für nicht eingehaltene Termine zu bezahlen, dann bin ich der erste , der notfalls bis zum Sozialgericht dieses Recht einfordert! ...
Ist aber nicht erforderlich, denn wenn die Kassen verpflichtet sind zu zahlen ( also ihrer Verpflichtung nachkommen müssen ), brauchst Du nicht zu klagen.
..."Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, brauchen Sie nichts weiter zu tun, denn Ihre Krankenkasse bezahlt mir ja den Ausfall auf jeden Fall."...
Für wen oder was insofern überhaupt schreiben ? Jedem Patient ist grundsätzlich sonnenklar, dass " Sumpfereien " ohne ärztl. Therapieunfähigkeitsnachweis Auswirkungen haben müssen und dortfür sicherlich nicht die Praxis zur Kasse zu führen sei. Die Branche selbst hatte es aber ja nun jahrelang allen eingeimpft, dass man alles sehr wohl bequem der Praxis vor die Füsse wirft und gut is. Von daher habe ich da selber auch manchmal Haarausfall, wenn Pat. von anderen Praxen kommen.
Und es ist doch so: selbsterschaffene Branchenüblichkeiten wurden von den Verbandsmitgliedern folgerichtig lediglich in die Verträge gepackt.
Das bedeutet jedoch nicht das es etwa so sei, Verträge sind nicht das Gesetz ( Phantastereien der Verbandsmitglieder trifft es wohl eher ).
Ausserdem: Du klebst förmlich an den Verträgen. Das hilft aber eigent lich nie weiter, oder kennst Du etwa Vertragsinhalte die tatsächlich handfest gelten würden ? Verbandsmitglieder dürften hier nun aber sich eigentlich nicht einmischen, denn es sind deren selbst initiierten Regelungen ( was es sonst eigentlich nirgend gibt ).
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webpt schrieb:
... das Az. habe ich-meinem fortgeschrittenen Alter sei es geschuldet und verziehen- vergessen. ...
Das AZ wär insofern nun aber mitunter die Substanz. Gesellschaftlich wird es zweifelsohne ganz anders gesehen, von mir gibts jedoch keinerlei Altersbonus ( ist hier eher erschwerend ).
...Ich habe aber noch nie erlebt, daß eine GKV einen Termin, den der Patient nicht per Unterschrift bestätigt hat, erstattet hat. ..
Ich schon, das kommt nun nicht bei jeder Abrechnung vor- regelrecht selten aber nun auch nicht. Andererseits ich zu Patienten nicht nur ein freundlich- therapeutisches Verhältnis pflege, sondern sodann eben ein normal sachliches. Wie komme ich denn auch dazu das Krankheits- oder Sommerstrandausfallrisiko einerseits zu übernehmen und obendrein auch noch zu bezahlen ( wo lebt Ihr denn bitte eigentlich, was dümmpelt ihr denn da daher, das ist ja unfassbar, wenn ihr immer noch insofern daheralbert ). Lasst Ihr etwa dortfür auch noch andere geradestehen- bezahlt Euch der Partner die Miete, Gehälter usw., dass Ihr es am Ende garnicht wisst, das Ihr extra noch Geld in die Hand nehmt und es sozusagen extra wegwerft ( dem Praxisfinanzierer wie Eltern, Partner usw. selbstredend verschweigt- oder es eben nicht wisst ).
...Nur: bis jetzt habe ich weder von GKVen noch sonstwo davon gehört!!! ...
Nun magst Du nun nicht unbedingt mich bzw. meine Beiträge, wegen grossem Gefallen, extra ausdrucken usw., aber selbst hier im Forum wurden verschiedene gleichsinnige Beispiele dargestellt ( nicht nur von mir ). Letztendlich war ich selber übers Forum hier vor Jahren drauf gekommen und habe selbstredend selber solch insofernige Daherdümpelei betrieben und mich schwarz geärgert. Sozusagen also zu den Zeiten als ich noch vor Kassen und Verbänden ( schliesslich gleiche Seite, bereits vertraglich gemeinsam hart gegen die PI agierend ) eher Angst hatte.
...Sollte ich irgendwoher eine rechtssichere und nachprüfbare Aussage bekommen, daß GKVen verpflichtet sind , für nicht eingehaltene Termine zu bezahlen, dann bin ich der erste , der notfalls bis zum Sozialgericht dieses Recht einfordert! ...
Ist aber nicht erforderlich, denn wenn die Kassen verpflichtet sind zu zahlen ( also ihrer Verpflichtung nachkommen müssen ), brauchst Du nicht zu klagen.
..."Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, brauchen Sie nichts weiter zu tun, denn Ihre Krankenkasse bezahlt mir ja den Ausfall auf jeden Fall."...
Für wen oder was insofern überhaupt schreiben ? Jedem Patient ist grundsätzlich sonnenklar, dass " Sumpfereien " ohne ärztl. Therapieunfähigkeitsnachweis Auswirkungen haben müssen und dortfür sicherlich nicht die Praxis zur Kasse zu führen sei. Die Branche selbst hatte es aber ja nun jahrelang allen eingeimpft, dass man alles sehr wohl bequem der Praxis vor die Füsse wirft und gut is. Von daher habe ich da selber auch manchmal Haarausfall, wenn Pat. von anderen Praxen kommen.
Und es ist doch so: selbsterschaffene Branchenüblichkeiten wurden von den Verbandsmitgliedern folgerichtig lediglich in die Verträge gepackt.
Das bedeutet jedoch nicht das es etwa so sei, Verträge sind nicht das Gesetz ( Phantastereien der Verbandsmitglieder trifft es wohl eher ).
Ausserdem: Du klebst förmlich an den Verträgen. Das hilft aber eigent lich nie weiter, oder kennst Du etwa Vertragsinhalte die tatsächlich handfest gelten würden ? Verbandsmitglieder dürften hier nun aber sich eigentlich nicht einmischen, denn es sind deren selbst initiierten Regelungen ( was es sonst eigentlich nirgend gibt ).
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michael933 schrieb:
Ich mach es auch! Neulich 2x per Anwalt eingetrieben: Kosten für mich 0 €; Kosten Ex-Pat. ca 100 €.
Habe die Nase voll von Diskussionen - bei mir wird die Regelung am Anfang bei AGB unterschrieben und dann darauf berufen.
Starke Nerven wünscht,
m.
Und diese Diskussionen am Freitag Nachmittag.... :thumbsup:
Ha ha, kenn ich :blush:
Seit ich diese Rechnungen Montag oder Dienstag verschicke, ist am Freitag Ruhe.
Du bist nicht alleine!!!!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.9.14 15:06:
Und diese Diskussionen am Freitag Nachmittag.... :thumbsup:
Ha ha, kenn ich :blush:
Seit ich diese Rechnungen Montag oder Dienstag verschicke, ist am Freitag Ruhe.
Du bist nicht alleine!!!!
Einfach nur unfassbar. Wie kann man nur so naiv sein?! Und die Leute lachen sich über uns nen Ast ab. Da wird bares Geld, was eigentlich die Existenz unser aller in der Praxis sichern sollte, so fahrlässig verschenkt. So was macht mich einfach nur traurig und wütend.
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Aman schrieb:
Mir tut es in der Seele weh, wenn ich sehe, wie viel Geld mein Chef sich durch die Lappen entgehen lässt. Patient kommt einmal nicht, kommt zweimal nicht und promt werden zwei Nachholtermine vergeben. Dann wird mal eben 30 Min. vor Therapiebeginn ne Doppelstunde abtelefoniert und haste nicht gesehen.
Einfach nur unfassbar. Wie kann man nur so naiv sein?! Und die Leute lachen sich über uns nen Ast ab. Da wird bares Geld, was eigentlich die Existenz unser aller in der Praxis sichern sollte, so fahrlässig verschenkt. So was macht mich einfach nur traurig und wütend.
schön, dass du es als Angestellter auch so siehst. Als PI ist es nämlich gar nicht so leicht, seine MA zu überzeugen, dass RE die Regel und nicht die Ausnahme ist, s. Beitrag v. Achilles.
Wir schreiben RE, Anonymus ist also nicht alleine, doch manchmal hat man eben trotzdem Diskussionen.
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo Aman,
schön, dass du es als Angestellter auch so siehst. Als PI ist es nämlich gar nicht so leicht, seine MA zu überzeugen, dass RE die Regel und nicht die Ausnahme ist, s. Beitrag v. Achilles.
Wir schreiben RE, Anonymus ist also nicht alleine, doch manchmal hat man eben trotzdem Diskussionen.
LG
Asima
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ja, 24h
Was sagt ihr euren Patienten? Mindestens 24Std vorher absagen?
Ist auf jedem Terminzettel nachzulesen :thumbsdown:
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carotis schrieb:
mevi schrieb am 24.9.14 21:40:
Was sagt ihr euren Patienten? Mindestens 24Std vorher absagen?
Ist auf jedem Terminzettel nachzulesen :thumbsdown:
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Wonderwoman schrieb:
Druckt die Software mit auf den Terminzettel. :smile:
Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Patient mit den Bedingungen einverstanden und gut ist!
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Alfred Kramer schrieb:
Steht bei uns FETT gedruckt im Anmeldeformular , das unterschrieben archiviert wird. Da steht auch u.a. der Hinweis, daß Beihilfeberechtigte sich vorab über mögliche Zuzahlungen informieren sollen, da unsere Sätze ortsüblich und damit über den Beihilfesätzen liegen.
Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Patient mit den Bedingungen einverstanden und gut ist!
Eine Anmledung, die bis auf Wiederuf Gültigkeit hat für GKV- und UV-Versicherte,
ein Behandlungsvetrag für Privat- und Beihilfe-Versicherte (gleiche Preise, bei uns gibt es keine zwei Klassentherapie) und
ein Vertrag über Anschlussbehandlung ohne VO.
Jeder weiß Bescheid, Patient und PI, alles ist vorab und rechtlich korrekt geregelt und kommuniziert worden und durch Unterschrift annerkannt/akzeptiert worden.
Hört sich für den einen oder andern nach viel an, ist es aber nicht.
Einmalig die KV-Karte einlesen und auf Knopfdruck kommt der entsprechene Vertrag aus dem Drucker - weniger als 30 Sekunden.
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JHE schrieb:
:thumbsdown: TOP, so und nicht anders macht es ein guter Physio-Unternehmer.
Eine Anmledung, die bis auf Wiederuf Gültigkeit hat für GKV- und UV-Versicherte,
ein Behandlungsvetrag für Privat- und Beihilfe-Versicherte (gleiche Preise, bei uns gibt es keine zwei Klassentherapie) und
ein Vertrag über Anschlussbehandlung ohne VO.
Jeder weiß Bescheid, Patient und PI, alles ist vorab und rechtlich korrekt geregelt und kommuniziert worden und durch Unterschrift annerkannt/akzeptiert worden.
Hört sich für den einen oder andern nach viel an, ist es aber nicht.
Einmalig die KV-Karte einlesen und auf Knopfdruck kommt der entsprechene Vertrag aus dem Drucker - weniger als 30 Sekunden.
Wenn vor der Behandlung solch Schriftstück vom Patienten unterschriben werden muss, er andererseits garnicht behandelt wird, wär es für das Blatt Papier besser gewesen im Baum zu bleiben.
Bereits in 30 sec. ein vollständig wertloses Vertragsgebilde anzufertigen, gelänge sicherlich nicht einmal einem RA, der sich dahingehend vorbereitet. Nicht in 30 sec., zumal ein RA Unsinn nun nicht auch noch zum Ausdruck parat hält.
Zumal solch " Vertrag " ja auch ausgerechnet nahezu ausnahmslos genau auf die strittigen Situationen getrimmt ist ( sonst ja nicht einmal tatsächlich erforderlich ).
...bis auf Wiederuf Gültigkeit...
So muss es stehenbleiben dürfen, Klasse.
Was macht der Berufsstand eigentlich so flächendeckend mit seinen PKV- Vertragsduseleien ? Wird am Ende versucht die ärztliche Augenhöhe zu suchen.
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webpt schrieb:
...Jeder weiß Bescheid, Patient und PI, alles ist vorab und rechtlich korrekt geregelt und kommuniziert worden und durch Unterschrift annerkannt/akzeptiert worden. ...
Wenn vor der Behandlung solch Schriftstück vom Patienten unterschriben werden muss, er andererseits garnicht behandelt wird, wär es für das Blatt Papier besser gewesen im Baum zu bleiben.
Bereits in 30 sec. ein vollständig wertloses Vertragsgebilde anzufertigen, gelänge sicherlich nicht einmal einem RA, der sich dahingehend vorbereitet. Nicht in 30 sec., zumal ein RA Unsinn nun nicht auch noch zum Ausdruck parat hält.
Zumal solch " Vertrag " ja auch ausgerechnet nahezu ausnahmslos genau auf die strittigen Situationen getrimmt ist ( sonst ja nicht einmal tatsächlich erforderlich ).
...bis auf Wiederuf Gültigkeit...
So muss es stehenbleiben dürfen, Klasse.
Was macht der Berufsstand eigentlich so flächendeckend mit seinen PKV- Vertragsduseleien ? Wird am Ende versucht die ärztliche Augenhöhe zu suchen.
komischerweise hat mein Rechtsanwalt unser Anmeldeformular für absolut in Ordnung erklärt.... und dumm scheint der nicht zu sein!
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Alfred Kramer schrieb:
Lieber webpt.
komischerweise hat mein Rechtsanwalt unser Anmeldeformular für absolut in Ordnung erklärt.... und dumm scheint der nicht zu sein!
Warum fällt es denn aber offensichtlich so schwer, erstmal schlicht zu schreiben, dass sehr klar nur das PKV Segment thematisiert sei ? Zumindest wär das doch erstmal inhaltlich ein Anfang.
Ich gebe gern zu, dass ich erhebliche Verständnisschwierigkeiten habe, wenn alles miteinander vermengt wird+ zusammenhangslos begründet wird.
Woher soll man bei Deinem PKV Formular wissen, was dort thematisiert ist ? Was anwaltlich in Ordnung ist besagt doch nichts darüber ob es bei Streit standhält. Kann hier aber ja dahinstehen, denn Du hattest bis jetzt ja nichts zum PKV Formularinhalt geschrieben.
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webpt schrieb:
Leider hast Du zu diesem Formular nichts geschrieben, also völlig zusammenhanglos nunmehr dargestellt. Niemand hier kann wissen wovon Du schreibst.
Warum fällt es denn aber offensichtlich so schwer, erstmal schlicht zu schreiben, dass sehr klar nur das PKV Segment thematisiert sei ? Zumindest wär das doch erstmal inhaltlich ein Anfang.
Ich gebe gern zu, dass ich erhebliche Verständnisschwierigkeiten habe, wenn alles miteinander vermengt wird+ zusammenhangslos begründet wird.
Woher soll man bei Deinem PKV Formular wissen, was dort thematisiert ist ? Was anwaltlich in Ordnung ist besagt doch nichts darüber ob es bei Streit standhält. Kann hier aber ja dahinstehen, denn Du hattest bis jetzt ja nichts zum PKV Formularinhalt geschrieben.
Deine Ausführungen sind sehr verwirrend, ich kann da nicht folgen , sorry.
Ich habe verschiedenen Kollegen mein Anmeldeformular, das PRivat- UND Kassenpatienten ausfüllen , schon zur Verfügung gestellt, und bis jetzt hatte noch keiner Probleme damit!
Also , was willst Du uns eig
entlich sagen??????
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Alfred Kramer schrieb:
lieber webpt,
Deine Ausführungen sind sehr verwirrend, ich kann da nicht folgen , sorry.
Ich habe verschiedenen Kollegen mein Anmeldeformular, das PRivat- UND Kassenpatienten ausfüllen , schon zur Verfügung gestellt, und bis jetzt hatte noch keiner Probleme damit!
Also , was willst Du uns eig
entlich sagen??????
webpt weiß nicht, worum es geht bzw. rafft scheinbar das Thema nicht.
Zwei Behandlungsverträge - GKV und PKV - so einfach ist das.
Und wer den HP hat, für den gibt es einen Anschlussbehandlungsvertrag.
Alles als Vorlage im System und natürlich rechtlich vorab geprüft.
Ich erinnere mich, hier in der Infothek gibt es so etwas zum downloaden und sicherlich haben die Justiziare der Verbände so etwas auf ihre Verbandswebseiten für die Mitglieder bereitgestellt.
Nur nicht für webpt, der kann nicht richtig lesen!
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JHE schrieb:
Hallo Afred Kramer,
webpt weiß nicht, worum es geht bzw. rafft scheinbar das Thema nicht.
Zwei Behandlungsverträge - GKV und PKV - so einfach ist das.
Und wer den HP hat, für den gibt es einen Anschlussbehandlungsvertrag.
Alles als Vorlage im System und natürlich rechtlich vorab geprüft.
Ich erinnere mich, hier in der Infothek gibt es so etwas zum downloaden und sicherlich haben die Justiziare der Verbände so etwas auf ihre Verbandswebseiten für die Mitglieder bereitgestellt.
Nur nicht für webpt, der kann nicht richtig lesen!
Bei GKV Patienten gibt es keinerlei zusätzliche Verträge- also weder Behandlungsvertræge und schon garkeine AGB oder dgl.. Innerhalb der GKV- Leistungserbringung ohnehin unsinnig. Zumal bei GKV die Verträge zwischen Kasse und PI bestehen, Pat. da garnichts damit zutun haben. Es mag ja für Dich meinetwegen sehr einfach sein dies so zu handhaben- Wirkung/ Bedeutung wird dadurch aber nicht erreicht. So wie von Dir dargestellt macht das aus meiner Sicht keinen Sinn, sondern eher Zusatzarbeit solches auch noch auszudrucken.
Außerdem ist es doch so, dass die enorme Undurchsichtigkeit der Leistungserbringermodalitäten doch bereits bis hin zur Unverständlichkeit von den Verbandsmitglieder vertraglich " durchreguliert " sind ?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Deine Leistungserbringungszusatzbedingungen für GKV nicht von einem Anwalt auf Inhalt geprüft wurde. Nicht das ich das tatsächlich beurteilen könnte aber was da vertraglich gegenüber den GKV Kassen wirken soll wär sicherlich interessant.
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webpt schrieb:
Sicherlich sei es für dich sehr gut, wenn Heilpraktiker bei dir einen Anschlussvertrag erhalten. Finde ich zwar nicht zum Thema gehörend aber ua interessant. Mich interessierte da in diesem Zusammenhang eher ob die HP, welche bei dir ja einen Anschlussvertrag erhalten GKV oder PKV versichert sind.
Bei GKV Patienten gibt es keinerlei zusätzliche Verträge- also weder Behandlungsvertræge und schon garkeine AGB oder dgl.. Innerhalb der GKV- Leistungserbringung ohnehin unsinnig. Zumal bei GKV die Verträge zwischen Kasse und PI bestehen, Pat. da garnichts damit zutun haben. Es mag ja für Dich meinetwegen sehr einfach sein dies so zu handhaben- Wirkung/ Bedeutung wird dadurch aber nicht erreicht. So wie von Dir dargestellt macht das aus meiner Sicht keinen Sinn, sondern eher Zusatzarbeit solches auch noch auszudrucken.
Außerdem ist es doch so, dass die enorme Undurchsichtigkeit der Leistungserbringermodalitäten doch bereits bis hin zur Unverständlichkeit von den Verbandsmitglieder vertraglich " durchreguliert " sind ?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Deine Leistungserbringungszusatzbedingungen für GKV nicht von einem Anwalt auf Inhalt geprüft wurde. Nicht das ich das tatsächlich beurteilen könnte aber was da vertraglich gegenüber den GKV Kassen wirken soll wär sicherlich interessant.
Zitat
"Zumal bei GKV die Verträge zwischen Kasse und PI bestehen, Pat. da garnichts damit zutun haben."
Da bist du völlig verpeilt, weil:
Jeder GKV Patient darf als Nutznießer seiner gesetzlichen KV darauf vertrauen, dass das was der Arzt verordnet von seiner GKV bezahlt wird.
Hierüber gibt es Sozialgerichtsurteile.
Z.B. habe ich in persönlicher Sache solch ein Urteil.
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carotis schrieb:
webpt aus Berlin:
Zitat
"Zumal bei GKV die Verträge zwischen Kasse und PI bestehen, Pat. da garnichts damit zutun haben."
Da bist du völlig verpeilt, weil:
Jeder GKV Patient darf als Nutznießer seiner gesetzlichen KV darauf vertrauen, dass das was der Arzt verordnet von seiner GKV bezahlt wird.
Hierüber gibt es Sozialgerichtsurteile.
Z.B. habe ich in persönlicher Sache solch ein Urteil.
Zumindest von der Ausdrucksweise her dürfte die therapeutische Zunft den Ärzten längst weit davongeeilt sein- öffentlich daherkommend, würde ich, wenn ich Kasse wär nicht wirklich ernst nehmen. Hingegen ich Deinen Beitrag durchaus ernst nehme und entgegne.
...Jeder GKV Patient darf als Nutznießer seiner gesetzlichen KV darauf vertrauen, dass das was der Arzt verordnet von seiner GKV bezahlt wird ...
Das dürften ausgerechnet die therapeutischen Leistungserbringer bestätigend so stehen lassen wollen.
Jedoch ist das aber keine Begründung zu den Vertrags/ Rechtsverhältnissen ( oft sind es ja Dreiecksverhältnisse ).
Damit sich die GKV- Kassen von ihrer Schuld gegenüber ihrem Mitglied entlasten ( können ) bedürfen sie, wegen dieser grundgesetzlich geregelten Pflicht, also des Staates gegenüber der Bürger ( z.B. mittels ärztl./ therap. Behandlungen ), entsprechender Leistungserbringer.
Genau deshalb sind die Kassen verpflichtet entsprechende Leistungen zu beschaffen usw.- müssen also per GG mit Leistungserbringern Verträge unterhalten. Sie müssen das genau deshalb tun, da der Staat gegenüber seinen Bürgern in der Pflicht steht. Innerhalb des GG Beauftragten übertragen wird, also den Kassen, welche somit auch deshalb insofern die mittelbare Staatsgewalt darstellen. Von der Idee her sind die Kassen sozusagen umsetzendes Organ des Staates/ GG, folgerichtig öffentlich- rechtliches Recht wie z.B. die SGB.
Von daher hast Du aus meiner Sicht auch recht, dass der Bürger/ Patient vertrauen darf, die verordneten Leistungen von der Kasse zu erhalten. Wobei ich das aber auch nie in Abrede stellte. Einerseits ist mir das bekannt und meine Kurzdarstellung bekräftigt das ja auch deutlich. Gedanklich weiterführend erfüllen schliesslich die Kassen die grundgesetzlichen Pflichten/ Rechte des Staates gegenüber der Bürger ( im GG ja auch klar als Grundrecht formuliert ).
Eine Gegenargumentation mir gegenüber hast Du aber somit noch nicht vorgenommen, eigentlich hast Du diesen Beitrag hier im Vorfeld von der Auswirkung her bereits zusammengefasst.
...Hierüber gibt es Sozialgerichtsurteile...
Zweifelsohne, würde mich stark wundern, wenn es anders wär. Ist doch aber kein Argument oder eine Entgegnung in Sachen Vertragsgegebenheiten ?.
...Z.B. habe ich in persönlicher Sache solch ein Urteil....
Es ist richtig, dass ich genau diese Zeile innerlich bemängele. Selbstverständlich klingt das aus dem Text heraus sogar " beweisend ". Für mich jedoch nicht, denn das du in persönlicher Sache da ein Urteil hast, ist als solches von der Sache her sicherlich eine Information. Was ist aber nun der Inhalt bzw. soll es sich bei dieser Zeile um einen Gegenbeweis handeln wer mit wem Verträge unterhält ?
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webpt schrieb:
...Da bist du völlig verpeilt, weil: ...
Zumindest von der Ausdrucksweise her dürfte die therapeutische Zunft den Ärzten längst weit davongeeilt sein- öffentlich daherkommend, würde ich, wenn ich Kasse wär nicht wirklich ernst nehmen. Hingegen ich Deinen Beitrag durchaus ernst nehme und entgegne.
...Jeder GKV Patient darf als Nutznießer seiner gesetzlichen KV darauf vertrauen, dass das was der Arzt verordnet von seiner GKV bezahlt wird ...
Das dürften ausgerechnet die therapeutischen Leistungserbringer bestätigend so stehen lassen wollen.
Jedoch ist das aber keine Begründung zu den Vertrags/ Rechtsverhältnissen ( oft sind es ja Dreiecksverhältnisse ).
Damit sich die GKV- Kassen von ihrer Schuld gegenüber ihrem Mitglied entlasten ( können ) bedürfen sie, wegen dieser grundgesetzlich geregelten Pflicht, also des Staates gegenüber der Bürger ( z.B. mittels ärztl./ therap. Behandlungen ), entsprechender Leistungserbringer.
Genau deshalb sind die Kassen verpflichtet entsprechende Leistungen zu beschaffen usw.- müssen also per GG mit Leistungserbringern Verträge unterhalten. Sie müssen das genau deshalb tun, da der Staat gegenüber seinen Bürgern in der Pflicht steht. Innerhalb des GG Beauftragten übertragen wird, also den Kassen, welche somit auch deshalb insofern die mittelbare Staatsgewalt darstellen. Von der Idee her sind die Kassen sozusagen umsetzendes Organ des Staates/ GG, folgerichtig öffentlich- rechtliches Recht wie z.B. die SGB.
Von daher hast Du aus meiner Sicht auch recht, dass der Bürger/ Patient vertrauen darf, die verordneten Leistungen von der Kasse zu erhalten. Wobei ich das aber auch nie in Abrede stellte. Einerseits ist mir das bekannt und meine Kurzdarstellung bekräftigt das ja auch deutlich. Gedanklich weiterführend erfüllen schliesslich die Kassen die grundgesetzlichen Pflichten/ Rechte des Staates gegenüber der Bürger ( im GG ja auch klar als Grundrecht formuliert ).
Eine Gegenargumentation mir gegenüber hast Du aber somit noch nicht vorgenommen, eigentlich hast Du diesen Beitrag hier im Vorfeld von der Auswirkung her bereits zusammengefasst.
...Hierüber gibt es Sozialgerichtsurteile...
Zweifelsohne, würde mich stark wundern, wenn es anders wär. Ist doch aber kein Argument oder eine Entgegnung in Sachen Vertragsgegebenheiten ?.
...Z.B. habe ich in persönlicher Sache solch ein Urteil....
Es ist richtig, dass ich genau diese Zeile innerlich bemängele. Selbstverständlich klingt das aus dem Text heraus sogar " beweisend ". Für mich jedoch nicht, denn das du in persönlicher Sache da ein Urteil hast, ist als solches von der Sache her sicherlich eine Information. Was ist aber nun der Inhalt bzw. soll es sich bei dieser Zeile um einen Gegenbeweis handeln wer mit wem Verträge unterhält ?
...Da bist du völlig verpeilt, weil: ...
Zumindest von der Ausdrucksweise her dürfte die therapeutische Zunft den Ärzten längst weit davongeeilt sein- öffentlich daherkommend, würde ich, wenn ich Kasse wär nicht wirklich ernst nehmen. Hingegen ich Deinen Beitrag durchaus ernst nehme und entgegne.
...Jeder GKV Patient darf als Nutznießer seiner gesetzlichen KV darauf vertrauen, dass das was der Arzt verordnet von seiner GKV bezahlt wird ...
Das dürften ausgerechnet die therapeutischen Leistungserbringer bestätigend so stehen lassen wollen.
Jedoch ist das aber keine Begründung zu den Vertrags/ Rechtsverhältnissen ( oft sind es ja Dreiecksverhältnisse ).
Damit sich die GKV- Kassen von ihrer Schuld gegenüber ihrem Mitglied entlasten ( können ) bedürfen sie, wegen dieser grundgesetzlich geregelten Pflicht, also des Staates gegenüber der Bürger ( z.B. mittels ärztl./ therap. Behandlungen ), entsprechender Leistungserbringer.
Genau deshalb sind die Kassen verpflichtet entsprechende Leistungen zu beschaffen usw.- müssen also per GG mit Leistungserbringern Verträge unterhalten. Sie müssen das genau deshalb tun, da der Staat gegenüber seinen Bürgern in der Pflicht steht. Innerhalb des GG Beauftragten übertragen wird, also den Kassen, welche somit auch deshalb insofern die mittelbare Staatsgewalt darstellen. Von der Idee her sind die Kassen sozusagen umsetzendes Organ des Staates/ GG, folgerichtig öffentlich- rechtliches Recht wie z.B. die SGB.
Von daher hast Du aus meiner Sicht auch recht, dass der Bürger/ Patient vertrauen darf, die verordneten Leistungen von der Kasse zu erhalten. Wobei ich das aber auch nie in Abrede stellte. Einerseits ist mir das bekannt und meine Kurzdarstellung bekräftigt das ja auch deutlich. Gedanklich weiterführend erfüllen schliesslich die Kassen die grundgesetzlichen Pflichten/ Rechte des Staates gegenüber der Bürger ( im GG ja auch klar als Grundrecht formuliert ).
Eine Gegenargumentation mir gegenüber hast Du aber somit noch nicht vorgenommen, eigentlich hast Du diesen Beitrag hier im Vorfeld von der Auswirkung her bereits zusammengefasst.
...Hierüber gibt es Sozialgerichtsurteile...
Zweifelsohne, würde mich stark wundern, wenn es anders wär. Ist doch aber kein Argument oder eine Entgegnung in Sachen Vertragsgegebenheiten ?.
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Es ist richtig, dass ich genau diese Zeile innerlich bemängele. Selbstverständlich klingt das aus dem Text heraus sogar " beweisend ". Für mich jedoch nicht, denn das du in persönlicher Sache da ein Urteil hast, ist als solches von der Sache her sicherlich eine Information. Was ist aber nun der Inhalt bzw. soll es sich bei dieser Zeile um einen Gegenbeweis handeln wer mit wem Verträge unterhält ?
webt, sammle dich, ordne dich :hushed:
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carotis schrieb:
webpt schrieb am 29.9.14 20:39:
...Da bist du völlig verpeilt, weil: ...
Zumindest von der Ausdrucksweise her dürfte die therapeutische Zunft den Ärzten längst weit davongeeilt sein- öffentlich daherkommend, würde ich, wenn ich Kasse wär nicht wirklich ernst nehmen. Hingegen ich Deinen Beitrag durchaus ernst nehme und entgegne.
...Jeder GKV Patient darf als Nutznießer seiner gesetzlichen KV darauf vertrauen, dass das was der Arzt verordnet von seiner GKV bezahlt wird ...
Das dürften ausgerechnet die therapeutischen Leistungserbringer bestätigend so stehen lassen wollen.
Jedoch ist das aber keine Begründung zu den Vertrags/ Rechtsverhältnissen ( oft sind es ja Dreiecksverhältnisse ).
Damit sich die GKV- Kassen von ihrer Schuld gegenüber ihrem Mitglied entlasten ( können ) bedürfen sie, wegen dieser grundgesetzlich geregelten Pflicht, also des Staates gegenüber der Bürger ( z.B. mittels ärztl./ therap. Behandlungen ), entsprechender Leistungserbringer.
Genau deshalb sind die Kassen verpflichtet entsprechende Leistungen zu beschaffen usw.- müssen also per GG mit Leistungserbringern Verträge unterhalten. Sie müssen das genau deshalb tun, da der Staat gegenüber seinen Bürgern in der Pflicht steht. Innerhalb des GG Beauftragten übertragen wird, also den Kassen, welche somit auch deshalb insofern die mittelbare Staatsgewalt darstellen. Von der Idee her sind die Kassen sozusagen umsetzendes Organ des Staates/ GG, folgerichtig öffentlich- rechtliches Recht wie z.B. die SGB.
Von daher hast Du aus meiner Sicht auch recht, dass der Bürger/ Patient vertrauen darf, die verordneten Leistungen von der Kasse zu erhalten. Wobei ich das aber auch nie in Abrede stellte. Einerseits ist mir das bekannt und meine Kurzdarstellung bekräftigt das ja auch deutlich. Gedanklich weiterführend erfüllen schliesslich die Kassen die grundgesetzlichen Pflichten/ Rechte des Staates gegenüber der Bürger ( im GG ja auch klar als Grundrecht formuliert ).
Eine Gegenargumentation mir gegenüber hast Du aber somit noch nicht vorgenommen, eigentlich hast Du diesen Beitrag hier im Vorfeld von der Auswirkung her bereits zusammengefasst.
...Hierüber gibt es Sozialgerichtsurteile...
Zweifelsohne, würde mich stark wundern, wenn es anders wär. Ist doch aber kein Argument oder eine Entgegnung in Sachen Vertragsgegebenheiten ?.
...Z.B. habe ich in persönlicher Sache solch ein Urteil....
Es ist richtig, dass ich genau diese Zeile innerlich bemängele. Selbstverständlich klingt das aus dem Text heraus sogar " beweisend ". Für mich jedoch nicht, denn das du in persönlicher Sache da ein Urteil hast, ist als solches von der Sache her sicherlich eine Information. Was ist aber nun der Inhalt bzw. soll es sich bei dieser Zeile um einen Gegenbeweis handeln wer mit wem Verträge unterhält ?
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Viele Verbandsmitglieder wissen nicht einmal, dass der Spitzenverband der Leistungserbringer eine staatlich eingesetzte Organisation zur Durchsetzung/ Gewährleistung des öffentlichen Rechtes darstellt ( also mittelbare Staatsgewalt ). Sie sind verlängertes Umsetzungsorgan des insofernigen öffentlichen Rechtes.
Das muss man sich mal vorstellen, dass Verbandsmitglieder angeblich für höhere/ angemessene Vergütungen seien, Ihr staatlich zugewiesener Auftrag das glatte Gegenteil darstellt. Manch Verbandsmitglied versteht selbst nach vielen Jahren nicht, dass deren Spitzen irgendwie völlig gegensätzlich agieren. Entweder kennen sie dann nicht einmal ihre staatshoheitlich übertragene Aufgabe zu welcher sie sich per Mitgliedschaft freiwillig bekannt haben und ihren Beitrag leisten wollen, oder am Ende nicht einmal die Grundzüge des GG ( für welches sie ja sozusagen agieren ).
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webpt schrieb:
Zumindest die betreffenden Grundzüge sollte man einordnungsseitig mal gehört haben. Wenn man schliesslich keinerlei Vorstellung von der Funktionsweise des Staates hat, kann das mit den Leistungserbringern interessenseitig nix werden.
Viele Verbandsmitglieder wissen nicht einmal, dass der Spitzenverband der Leistungserbringer eine staatlich eingesetzte Organisation zur Durchsetzung/ Gewährleistung des öffentlichen Rechtes darstellt ( also mittelbare Staatsgewalt ). Sie sind verlängertes Umsetzungsorgan des insofernigen öffentlichen Rechtes.
Das muss man sich mal vorstellen, dass Verbandsmitglieder angeblich für höhere/ angemessene Vergütungen seien, Ihr staatlich zugewiesener Auftrag das glatte Gegenteil darstellt. Manch Verbandsmitglied versteht selbst nach vielen Jahren nicht, dass deren Spitzen irgendwie völlig gegensätzlich agieren. Entweder kennen sie dann nicht einmal ihre staatshoheitlich übertragene Aufgabe zu welcher sie sich per Mitgliedschaft freiwillig bekannt haben und ihren Beitrag leisten wollen, oder am Ende nicht einmal die Grundzüge des GG ( für welches sie ja sozusagen agieren ).
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Klauslogo schrieb:
Es gibt keinen "Spitzenverband der Leistungserbringer"...
Solche Argumentationsketten und Schachtelsätze kenne ich eigentlich nur(dann aber mit deutlich mehr Niveau) von Satirikern und Leuten wie Ringelnatz und co
Hiermit schliesse ich für mich dieses Durcheinander ab, denn das ,was webpt hier schreibt, ist eigentlich unbeschreiblich!!
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Alfred Kramer schrieb:
ich gebs auf!
Solche Argumentationsketten und Schachtelsätze kenne ich eigentlich nur(dann aber mit deutlich mehr Niveau) von Satirikern und Leuten wie Ringelnatz und co
Hiermit schliesse ich für mich dieses Durcheinander ab, denn das ,was webpt hier schreibt, ist eigentlich unbeschreiblich!!
Also der mittelbaren Staatsgewalt, welcher sich alle entsprechenden Verbandmitglieder verschrieben haben um eben auf der Seite des Staates zu agieren. Z.B. um innerhalb des öffentlichen Rechtes die Staatsausgaben zu schonen, gesellschaftlich zu verteilen oder auch um im Verhältnis zu anderen staatshoheitlichen Teilnehmern die entsprechenden fachlichen Darstellungen zu übernehmen und dgl.. Pflichten im Sinne des Staates zu koordinieren usw. usw. ( können natürlich nur Beispiele sein ).
Ausser Frage stellt es sich dar, dass, wenn man Gewerkschaften und AG- Verbände sozusagen als natürliche Gegner betrachtet, es sich bei den Verbandsmitgliedern, Verbänden und dem Spitzenverband ebenso ergibt. Denn von der systemischen Funktion her sind sie die natürlichen Gegner der entsprechenden PI. Genau das ist ja auch der Sinn der Veranstaltung, genau sozusagen als Gegenpol bzw. Staatsvertreter/ Bevollmächtigte im Sinne des Staates ( hier fürs GKV- System ) zu agieren.
In der Sache hier von so wichtigen Substanz her magst Du zweifelsohne wie so oft recht haben. Natürlich nennt sich nämlich der SHV e.V. nicht " Spitzenverband der Leistungserbringer ". Da war ich wohl gedanklich versehentlich nur bei den zugewiesenen Funktionen hängen geblieben. Danke für den Hinweis.
§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 iVm § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB V ( ua eben der Regelungen der fachspezifischen mittelbaren Staatsgewalt ).
Von daher stellt es natürlich einen Oberunsinn hoch zehn dar, wenn entsprechende Verbandsmitglieder angeben, die Situation der niedergelassenen Leistungserbringer z.B. nach oben hin ernsthaft ändern zu wollen. Denn das verkennt, dass sie von der Funktion her/ vom Auftrag her fürs Gegenteil zuständig sind. Verwaltungsinterne Gespräche/ " Verhandlungen " erfolgen klassischerweis nie in der Öffentlichkeit. Wie die öffentliche Verwaltung ( also der Staat ) für die Zielgruppen was regelt und versteht, kann jeder in Verordnungen usw. nachschlagen. Ob solcherlei Verordnungen/ Richtlinien nun als öffentlich- rechtliche Verträge von Arbeitsgemeinschaften/ öffentlich- rechtlichen Vereinen daherkommen spielt keine Rolle. Wär auch lediglich ein unzugehöriges weiteres Thema, dass der vielschichtigen möglichen Rechtsformen.
Änderungen " mittels Verbandsmitgliedern " im wie sehr oft hier debattierten Sinne sind nicht einmal in der Theorie denkbar. Oder lehnt die öffentlich- rechtliche Ordnung schlicht rundum ab. Sei alles einfach eben nicht so, demzufolge aber sodann nichts mit den bundesrepublikanischen Gegebenheiten gemein. Man lehnte dann allerdings eigentlich pauschal alles ab, was die öffentliche Aufgabenverteilung angeht.
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webpt schrieb:
Hier aus dem Zusammenhang heraus ging ich zugebenderweise davon aus, dass es sehr klar ist, dass ich den SHV e.V. meinte.
Also der mittelbaren Staatsgewalt, welcher sich alle entsprechenden Verbandmitglieder verschrieben haben um eben auf der Seite des Staates zu agieren. Z.B. um innerhalb des öffentlichen Rechtes die Staatsausgaben zu schonen, gesellschaftlich zu verteilen oder auch um im Verhältnis zu anderen staatshoheitlichen Teilnehmern die entsprechenden fachlichen Darstellungen zu übernehmen und dgl.. Pflichten im Sinne des Staates zu koordinieren usw. usw. ( können natürlich nur Beispiele sein ).
Ausser Frage stellt es sich dar, dass, wenn man Gewerkschaften und AG- Verbände sozusagen als natürliche Gegner betrachtet, es sich bei den Verbandsmitgliedern, Verbänden und dem Spitzenverband ebenso ergibt. Denn von der systemischen Funktion her sind sie die natürlichen Gegner der entsprechenden PI. Genau das ist ja auch der Sinn der Veranstaltung, genau sozusagen als Gegenpol bzw. Staatsvertreter/ Bevollmächtigte im Sinne des Staates ( hier fürs GKV- System ) zu agieren.
In der Sache hier von so wichtigen Substanz her magst Du zweifelsohne wie so oft recht haben. Natürlich nennt sich nämlich der SHV e.V. nicht " Spitzenverband der Leistungserbringer ". Da war ich wohl gedanklich versehentlich nur bei den zugewiesenen Funktionen hängen geblieben. Danke für den Hinweis.
§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 iVm § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB V ( ua eben der Regelungen der fachspezifischen mittelbaren Staatsgewalt ).
Von daher stellt es natürlich einen Oberunsinn hoch zehn dar, wenn entsprechende Verbandsmitglieder angeben, die Situation der niedergelassenen Leistungserbringer z.B. nach oben hin ernsthaft ändern zu wollen. Denn das verkennt, dass sie von der Funktion her/ vom Auftrag her fürs Gegenteil zuständig sind. Verwaltungsinterne Gespräche/ " Verhandlungen " erfolgen klassischerweis nie in der Öffentlichkeit. Wie die öffentliche Verwaltung ( also der Staat ) für die Zielgruppen was regelt und versteht, kann jeder in Verordnungen usw. nachschlagen. Ob solcherlei Verordnungen/ Richtlinien nun als öffentlich- rechtliche Verträge von Arbeitsgemeinschaften/ öffentlich- rechtlichen Vereinen daherkommen spielt keine Rolle. Wär auch lediglich ein unzugehöriges weiteres Thema, dass der vielschichtigen möglichen Rechtsformen.
Änderungen " mittels Verbandsmitgliedern " im wie sehr oft hier debattierten Sinne sind nicht einmal in der Theorie denkbar. Oder lehnt die öffentlich- rechtliche Ordnung schlicht rundum ab. Sei alles einfach eben nicht so, demzufolge aber sodann nichts mit den bundesrepublikanischen Gegebenheiten gemein. Man lehnte dann allerdings eigentlich pauschal alles ab, was die öffentliche Aufgabenverteilung angeht.
Da ich im Urlaub bin, kommen die Antworten nicht immer zeitnah - aber sie kommen.
Hier die Antworten auf deine Fragen:
Es sind GKV-Patienten, die keine weiteren VOs mehr erhalten. Die Anaschlussbehandlung nimmt wird dann immer mit Bezug auf die Diagnose der vorangegangenen VOs bezogen. Nach dem Motto, so lieber Patient, jetzt hast du das Gehen gelernt und anschließend bringen wir dir das Laufen bei. Die Abrechnung erfolgt über die HP-Schiene (getrennt Buchhaltung), da dort grundsätzlich keine MwSt. fällig werden.
Für die privatversicherten haben wir den normalen (PKV) Behandlungsvertrag.
Allein das Vorhandensein der Regelung über Behandlungszeiten statt Öffnungszeiten (Stichwort Bestellpraxis) und die Regelungen bezüglich Terminabsagen und Ausfallgebühr entspricht bereits AGBs.
Das ist ein Trugschluss, u.a. wird es gerade in einem anderen Thread teilweise diskutiert, Thema rechtzeitige Absagen und Ausfallrechnung, ferner die Aufklärung zur Zuzahlungspflicht und Rezeptgebühr, usw..
Insofern macht es - zumindest für uns und viele Praxen, die wir kennen - sehr wohl Sinn. Aber das kann jeder für sich entscheiden. (Übrigens: Wir drucken bei der Gelegenheit auch gleich die Doku-Bögen mit aus -Erstbefundbogen, sofern notwendig, und Verlaufsbogen.)
Wenn du bessere Vorschläge hast, lass es mich wissen. Ich bin da ganz offen und lasse mich gern über mehr Effizienz in der Praxis aufklären.
Da weiß ich nicht so recht, was du mir sagen willst.
Richtig, es war eine Anwältin - aber das nur nebenbei.
Wie ich schon sagte, ähnliche Verträge werden von Buchner, Thieme und teilweise von den Verbänden bereitgestellt.
Es wirkt nichts gegenüber den GKVs, dass ich oben bereits ausgeführt.
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JHE schrieb:
@weppt
... diesem Zusammenhang eher ob die HP, welche bei dir ja einen Anschlussvertrag erhalten GKV oder PKV versichert sind.
und schon garkeine AGB oder dgl..
... Zumal bei GKV die Verträge zwischen Kasse und PI bestehen, Pat. da garnichts damit zutun haben.
Außerdem ist es doch so, dass die enorme Undurchsichtigkeit der Leistungserbringermodalitäten doch bereits bis hin zur Unverständlichkeit von den Verbandsmitglieder vertraglich " durchreguliert " sind ?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Deine Leistungserbringungszusatzbedingungen für GKV nicht von einem Anwalt auf Inhalt geprüft wurde.
Nicht das ich das tatsächlich beurteilen könnte aber was da vertraglich gegenüber den GKV Kassen wirken soll wär sicherlich interessant.
Da ich im Urlaub bin, kommen die Antworten nicht immer zeitnah - aber sie kommen.
Hier die Antworten auf deine Fragen:
Es sind GKV-Patienten, die keine weiteren VOs mehr erhalten. Die Anaschlussbehandlung nimmt wird dann immer mit Bezug auf die Diagnose der vorangegangenen VOs bezogen. Nach dem Motto, so lieber Patient, jetzt hast du das Gehen gelernt und anschließend bringen wir dir das Laufen bei. Die Abrechnung erfolgt über die HP-Schiene (getrennt Buchhaltung), da dort grundsätzlich keine MwSt. fällig werden.
Für die privatversicherten haben wir den normalen (PKV) Behandlungsvertrag.
Allein das Vorhandensein der Regelung über Behandlungszeiten statt Öffnungszeiten (Stichwort Bestellpraxis) und die Regelungen bezüglich Terminabsagen und Ausfallgebühr entspricht bereits AGBs.
Das ist ein Trugschluss, u.a. wird es gerade in einem anderen Thread teilweise diskutiert, Thema rechtzeitige Absagen und Ausfallrechnung, ferner die Aufklärung zur Zuzahlungspflicht und Rezeptgebühr, usw..
Insofern macht es - zumindest für uns und viele Praxen, die wir kennen - sehr wohl Sinn. Aber das kann jeder für sich entscheiden. (Übrigens: Wir drucken bei der Gelegenheit auch gleich die Doku-Bögen mit aus -Erstbefundbogen, sofern notwendig, und Verlaufsbogen.)
Wenn du bessere Vorschläge hast, lass es mich wissen. Ich bin da ganz offen und lasse mich gern über mehr Effizienz in der Praxis aufklären.
Da weiß ich nicht so recht, was du mir sagen willst.
Richtig, es war eine Anwältin - aber das nur nebenbei.
Wie ich schon sagte, ähnliche Verträge werden von Buchner, Thieme und teilweise von den Verbänden bereitgestellt.
Es wirkt nichts gegenüber den GKVs, dass ich oben bereits ausgeführt.
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Problem beschreiben
mevi schrieb:
Was sagt ihr euren Patienten? Mindestens 24Std vorher absagen?
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Wonderwoman schrieb:
Genau... "Deine Sicht", die in diesem Fall falsch ist!!! :point_up:
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Problem beschreiben
webpt schrieb:
Aus meiner Sicht müsstest Du noch angeben ob von GKV oder PKV geredet wird. Hier wurde bei den Antworten ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass Du vom PKV System schreibst. Ist das von Dir tatsächlich so gefragt, also nur in Sachen PKV ?
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