Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
wie handhabt ihr folgende Situation:
Patient hat 2 Termine unentschuldigt nicht wahrgenommen (BG) - entsprechende Ausfallrechnung über ca. 70 Euro sowie 1 Mahnung wurden von Patient nicht bezahlt - Betrag ist zu niedrig, um ihn über ein Inkassobüro einzutreiben (bzw. übersteigt der Aufwand dafür den Nutzen) - die Sachbearbeiterin bei der BG hatte "noch nie so einen Fall", konnte mir also auch keine Antwort geben.
Hat jemand schon ähnliche Situationen gehabt? Seid ihr an euer Geld gekommen? Oder kann ich meine Zeit und Mühen sparen, und die Summe abschreiben?
Herzlichen Dank schon vorab,
Anja.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anja E schrieb:
Liebe Kollegen,
wie handhabt ihr folgende Situation:
Patient hat 2 Termine unentschuldigt nicht wahrgenommen (BG) - entsprechende Ausfallrechnung über ca. 70 Euro sowie 1 Mahnung wurden von Patient nicht bezahlt - Betrag ist zu niedrig, um ihn über ein Inkassobüro einzutreiben (bzw. übersteigt der Aufwand dafür den Nutzen) - die Sachbearbeiterin bei der BG hatte "noch nie so einen Fall", konnte mir also auch keine Antwort geben.
Hat jemand schon ähnliche Situationen gehabt? Seid ihr an euer Geld gekommen? Oder kann ich meine Zeit und Mühen sparen, und die Summe abschreiben?
Herzlichen Dank schon vorab,
Anja.
Gefällt mir
die regel sit, den Betrag den du maximal in der Zeit hättest erwirtschaften können, den stellt man in Rechnung
KG mit 22€ GKV Wert (grob) mal 2,3 (PKV) mal 2 = 101,20€ .... dann passt es auch mit Inkasso besser
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
vdv schrieb:
der wert ist echt niedrig!
die regel sit, den Betrag den du maximal in der Zeit hättest erwirtschaften können, den stellt man in Rechnung
KG mit 22€ GKV Wert (grob) mal 2,3 (PKV) mal 2 = 101,20€ .... dann passt es auch mit Inkasso besser
LG!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anja E schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten, das hat mir erstmal geholfen :wink:
LG!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Dream13 schrieb:
Wieso ist der wert zu niedrig für inkasso? Habe online über inkasso immer mein geld bekommen, da reiche ich selbst wegen 15 euro ein....
Mahnbescheid im Schreibwarenhandel, das Ausfüllen ist im Antragsbeiblatt beschrieben, an das zuständige Mahngericht schicken, kostet zunächst wieder Geld, den Mahnbescheid dann vollstrecken. :thumbsdown:
Das habe ich in diesem Jahr mit einer Rechnung aus 2017 über 20€ gemacht, es hat den Schuldner insgesamt über 100€ gekostet, meine Kosten samt Minizinsen habe ich wiederbekommen.
Wenn Ausfallgebühren zu hoch berechnet werden, kann der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Einspruch einlegen, dann wird es schwieriger.
MfG hgb :wink:
Gefällt mir
zumindest hier in Baden-Württemberg geht das auch ganz einfach mit dem Online-Mahnverfahren beim Amtsgericht. Dort stellt man seine Ausfallforderung, das Amtsgericht prüft nur formell, nicht ob die Forderung berechtigt ist und leitet sie incl. der Kosten für das Mahnverfahren ( ca. um die 30€) an den Schuldner weiter.
Die meisten haben dann Schiss und bezahlen.
Manche Menschen kann man nur über den Geldbeutel erziehen.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Butthead schrieb:
Hallo zusammen,
zumindest hier in Baden-Württemberg geht das auch ganz einfach mit dem Online-Mahnverfahren beim Amtsgericht. Dort stellt man seine Ausfallforderung, das Amtsgericht prüft nur formell, nicht ob die Forderung berechtigt ist und leitet sie incl. der Kosten für das Mahnverfahren ( ca. um die 30€) an den Schuldner weiter.
Die meisten haben dann Schiss und bezahlen.
Manche Menschen kann man nur über den Geldbeutel erziehen.
LG
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. die 32€ für das den Mahnbescheid zahlt erst der Gläubiger, sie werden aber auf dem Bescheid für den Schuldner mitaufgeführt! Kein Gericht arbeitet nämlich ohne Geld!
mfg hgb :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
.. da braucht man keine Inkassofirma!
Mahnbescheid im Schreibwarenhandel, das Ausfüllen ist im Antragsbeiblatt beschrieben, an das zuständige Mahngericht schicken, kostet zunächst wieder Geld, den Mahnbescheid dann vollstrecken. :thumbsdown:
Das habe ich in diesem Jahr mit einer Rechnung aus 2017 über 20€ gemacht, es hat den Schuldner insgesamt über 100€ gekostet, meine Kosten samt Minizinsen habe ich wiederbekommen.
Wenn Ausfallgebühren zu hoch berechnet werden, kann der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Einspruch einlegen, dann wird es schwieriger.
MfG hgb :wink:
Gefällt mir
Hast Du eigentlich einen Behandlungsvertrag ausfüllen lassen? Es gibt z.B. nen Satz darin , für nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine 24 Std. vorher berechnen wir Ihnen jeweils für Sie geplante Behandlungszeit ( 20 min ) eine Ausfallgebühr von 20 Euro. Unterschrift mit Datum und fertig.Dann Inkasso und gut ist, egal wie hoch derPries der Behandlung war.
Ich würde weder die 20 min erwähnen, noch “nur” 20€.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
dän schrieb:
silvia43 schrieb am 18.8.19 08:56:
Hast Du eigentlich einen Behandlungsvertrag ausfüllen lassen? Es gibt z.B. nen Satz darin , für nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine 24 Std. vorher berechnen wir Ihnen jeweils für Sie geplante Behandlungszeit ( 20 min ) eine Ausfallgebühr von 20 Euro. Unterschrift mit Datum und fertig.Dann Inkasso und gut ist, egal wie hoch derPries der Behandlung war.
Ich würde weder die 20 min erwähnen, noch “nur” 20€.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
Hast Du eigentlich einen Behandlungsvertrag ausfüllen lassen? Es gibt z.B. nen Satz darin , für nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine 24 Std. vorher berechnen wir Ihnen jeweils für Sie geplante Behandlungszeit ( 20 min ) eine Ausfallgebühr von 20 Euro. Unterschrift mit Datum und fertig.Dann Inkasso und gut ist, egal wie hoch derPries der Behandlung war.
Gefällt mir
und für BG brauchst du auch keine behandlungsverträge, es ist doch schon alles reglementiert
Es ist alles für die Leistungserbringung reglementiert, für die nichterbrachten BG- oder GKV-Leistungen ist es sinnvoll, eine Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen welche Kosten auf ihn zukommen falls er die für ihn reservierte Behandlungskapazität nicht abruft; in dem Fall sehen sich GKV wie auch BG nicht in der Pflicht, uns zu vergüten...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Alex Moro schrieb am 18.8.19 20:52:
und für BG brauchst du auch keine behandlungsverträge, es ist doch schon alles reglementiert
Es ist alles für die Leistungserbringung reglementiert, für die nichterbrachten BG- oder GKV-Leistungen ist es sinnvoll, eine Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen welche Kosten auf ihn zukommen falls er die für ihn reservierte Behandlungskapazität nicht abruft; in dem Fall sehen sich GKV wie auch BG nicht in der Pflicht, uns zu vergüten...
Vor daher ist also alles geregelt.
Ich habe in einem anderen Fall schon mal ein Inkassobüro eingeschaltet (Streitwert ca. 200 Euro). Das Verfahren läuft nun schon seit Monaten. Ich habe zwar den rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid, aber Geld war bis dato noch keins zu holen gewesen, so dass ich auf den Gebühren für das Inkassobüro (bisher 80 Euro) bisher sitzen geblieben bin. Ich weiß, dass die Gebühren der Schuldner mit aufgebrummt bekommt - aber sofern der nicht zahlen kann, aus welchen Gründen auch immer, warte ich weiter auf mein Geld.
Deshalb der Versuch, die 70 Euro für o.g. Patienten über die BG zu bekommen - was man hat, hat man :wink:
Einen guten Start allen in die neue Woche, liebe Grüße, Anja
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anja E schrieb:
Die entsprechende Vereinbarung steht in unserem Anmeldeformular, das jeder Patient vor der ersten Behandlung unterschreiben muss. Eine zusätzliche mündliche "Belehrung" darüber erfolgt ebenfalls nochmal während des Aufnahmegesprächs.
Vor daher ist also alles geregelt.
Ich habe in einem anderen Fall schon mal ein Inkassobüro eingeschaltet (Streitwert ca. 200 Euro). Das Verfahren läuft nun schon seit Monaten. Ich habe zwar den rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid, aber Geld war bis dato noch keins zu holen gewesen, so dass ich auf den Gebühren für das Inkassobüro (bisher 80 Euro) bisher sitzen geblieben bin. Ich weiß, dass die Gebühren der Schuldner mit aufgebrummt bekommt - aber sofern der nicht zahlen kann, aus welchen Gründen auch immer, warte ich weiter auf mein Geld.
Deshalb der Versuch, die 70 Euro für o.g. Patienten über die BG zu bekommen - was man hat, hat man :wink:
Einen guten Start allen in die neue Woche, liebe Grüße, Anja
was hat das Büro denn über eine versuchte Vollsteckung berichtet? Ich habe über die Verteilungsstelle des AG den G-Vollzieher beauftragt, der war 1 x erfolglos da, hat aber mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen, die eingehalten worden ist. Der Schuldner war von ausgangs 21€ mit über 130€ dabei, da er auch noch seinen Wohnsitz gewechselt hatte. Er war dem GV bereits bekannt, der hat ihm so eingeheizt, daß er pünktlich zum Termin gezahlt hat.
Beim Inkasso zahlst Du wohl für jeden Versuch, fragt sich nur, wieviel Druck die machen.
MfG + viel Erfolg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Hallo @Anja E,
was hat das Büro denn über eine versuchte Vollsteckung berichtet? Ich habe über die Verteilungsstelle des AG den G-Vollzieher beauftragt, der war 1 x erfolglos da, hat aber mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen, die eingehalten worden ist. Der Schuldner war von ausgangs 21€ mit über 130€ dabei, da er auch noch seinen Wohnsitz gewechselt hatte. Er war dem GV bereits bekannt, der hat ihm so eingeheizt, daß er pünktlich zum Termin gezahlt hat.
Beim Inkasso zahlst Du wohl für jeden Versuch, fragt sich nur, wieviel Druck die machen.
MfG + viel Erfolg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Habe Aktuell über mein Abrechnungs Programm wegen teil Zahlung einer Privat Rechnung eine Erinnerrung geschrieben darüber kann ich auch Mahnungen schreiben noch max 2 Stück die dann mit Mahngebüren dann gehts an den Gerichtsvolzieher
step by step!!
mfg hgb :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. vor dem Gv kommt erst der gerichtliche Mahnbescheid und dann der Vollstreckungsbescheid!
step by step!!
mfg hgb :sunglasses:
Ich weiss nur grad nicht mehr genau, wie.
Wer weiss/kennt das?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
Es gibt doch die Möglickeit, zu checken, ob der Pat zahlungsunfähig ist, bevor man irgendwelches Geld investiert.
Ich weiss nur grad nicht mehr genau, wie.
Wer weiss/kennt das?
Einer meiner Nichtzahler entschuldigte sich für sein Verhalten der letzten Jahre und bat um Behandlung. Nachdem ich beim Insolvenzgericht abfragte, willigte ich aufgrund der vermeintlich ehrlichen Entschuldigung ein. Die Rechnung zahlte er nicht und später kam raus, dass er zwei Tage vor seiner Entschuldigung in die Privatinsolvenz ging. Sicher ist man quasi nie.
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
Man könnte beim Insolvenzgericht online abfragen, ob ein Verfahren läuft.
Einer meiner Nichtzahler entschuldigte sich für sein Verhalten der letzten Jahre und bat um Behandlung. Nachdem ich beim Insolvenzgericht abfragte, willigte ich aufgrund der vermeintlich ehrlichen Entschuldigung ein. Die Rechnung zahlte er nicht und später kam raus, dass er zwei Tage vor seiner Entschuldigung in die Privatinsolvenz ging. Sicher ist man quasi nie.
MfG :)
Man könnte beim Insolvenzgericht online abfragen, ob ein Verfahren läuft.
Einer meiner Nichtzahler entschuldigte sich für sein Verhalten der letzten Jahre und bat um Behandlung. Nachdem ich beim Insolvenzgericht abfragte, willigte ich aufgrund der vermeintlich ehrlichen Entschuldigung ein. Die Rechnung zahlte er nicht und später kam raus, dass er zwei Tage vor seiner Entschuldigung in die Privatinsolvenz ging. Sicher ist man quasi nie.
MfG :)
Klar, sicher ist man nie, man kann nur versuchen, das Risiko weitgehend zu minimieren.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 20.8.19 10:36:
Man könnte beim Insolvenzgericht online abfragen, ob ein Verfahren läuft.
Einer meiner Nichtzahler entschuldigte sich für sein Verhalten der letzten Jahre und bat um Behandlung. Nachdem ich beim Insolvenzgericht abfragte, willigte ich aufgrund der vermeintlich ehrlichen Entschuldigung ein. Die Rechnung zahlte er nicht und später kam raus, dass er zwei Tage vor seiner Entschuldigung in die Privatinsolvenz ging. Sicher ist man quasi nie.
MfG :)
Klar, sicher ist man nie, man kann nur versuchen, das Risiko weitgehend zu minimieren.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alex Moro schrieb:
und für BG brauchst du auch keine behandlungsverträge, es ist doch schon alles reglementiert
Mein Profilbild bearbeiten