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Neues Thema
Aufklärung nach Patientenrechtegesetz
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Anonymer Teilnehmer
30.05.2017 15:52
Wie muss ich die Patienten über Therapie usw. nach dem Gesetz aufklären?
1) reicht eine mündliche Aufklärung ; z.B. während der ersten Therapieeinheit
2) muss die Aufklärung schriftlch sein - mit Unterunterschrift von Therapeut und Patient
3) kann ich in der Praxis eine Infomappe auslegen mit allen Infos , die für jeden zugänglich ist; und zusätzlich individuelle Dinge ( Risiken/Ziele) dem Patienten mündlich erklären?
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Wie muss ich die Patienten über Therapie usw. nach dem Gesetz aufklären? 1) reicht eine mündliche Aufklärung ; z.B. während der ersten Therapieeinheit 2) muss die Aufklärung schriftlch sein - mit Unterunterschrift von Therapeut und Patient 3) kann ich in der Praxis eine Infomappe auslegen mit allen Infos , die für jeden zugänglich ist; und zusätzlich individuelle Dinge ( Risiken/Ziele) dem Patienten mündlich erklären?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie muss ich die Patienten über Therapie usw. nach dem Gesetz aufklären?
1) reicht eine mündliche Aufklärung ; z.B. während der ersten Therapieeinheit
2) muss die Aufklärung schriftlch sein - mit Unterunterschrift von Therapeut und Patient
3) kann ich in der Praxis eine Infomappe auslegen mit allen Infos , die für jeden zugänglich ist; und zusätzlich individuelle Dinge ( Risiken/Ziele) dem Patienten mündlich erklären?

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Wolfgang
30.05.2017 18:19
Hallo
es ist mit vollkommen neu, daß ich das müsste (..."Therapie usw. nach dem Gesetz aufklären. ...")
Wenn es tatsächlich notwendig gewesen wäre, so würde ich mich seid Jahren strafbar machen.
Ich glaube du machst dich zuviel Gedanken.
mfg
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Hallo es ist mit vollkommen neu, daß ich das müsste (..."Therapie usw. nach dem Gesetz aufklären. ...") Wenn es tatsächlich notwendig gewesen wäre, so würde ich mich seid Jahren strafbar machen. Ich glaube du machst dich zuviel Gedanken. mfg
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Ingo Friedrich
30.05.2017 22:09
1 und 3 - Ja, 2 -nein.
Wolfgang, du solltest dich informieren.
MfG
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1 und 3 - Ja, 2 -nein. Wolfgang, du solltest dich informieren. MfG
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Ingo Friedrich schrieb:

1 und 3 - Ja, 2 -nein.
Wolfgang, du solltest dich informieren.
MfG

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ali
30.05.2017 23:22
Wobei schriftlich, auch bei Preisen schon sinnvoll ist. Neulich hab ich den Vertrag aussnahmsweise net schriftlich gemacht. Am Ende gab s ein paar Unstimmigkeiten deswegen, obwohl mündlich scheinbar einvernehmlich. Geld hab ich zwar gekriegt, die Diskussion war aber unschön und unnötig.
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Wobei schriftlich, auch bei Preisen schon sinnvoll ist. Neulich hab ich den Vertrag aussnahmsweise net schriftlich gemacht. Am Ende gab s ein paar Unstimmigkeiten deswegen, obwohl mündlich scheinbar einvernehmlich. Geld hab ich zwar gekriegt, die Diskussion war aber unschön und unnötig.
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ali schrieb:

Wobei schriftlich, auch bei Preisen schon sinnvoll ist. Neulich hab ich den Vertrag aussnahmsweise net schriftlich gemacht. Am Ende gab s ein paar Unstimmigkeiten deswegen, obwohl mündlich scheinbar einvernehmlich. Geld hab ich zwar gekriegt, die Diskussion war aber unschön und unnötig.

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Bernie
31.05.2017 07:36
@ Wolfgang: "so würde ich mich seid Jahren strafbar machen. " -> genau seit Mai 2013. Aber strafbar machst Du dich nicht.
Les dir mal BGB 630 a ff durch.

--> Grundsätzlich rate ich immer zu einer schriftlichen Aufklärung und Einwilligung. Wie will man sonst später im Streitfall den Nachweis erbringen? Der Therapeut ist beweispflichtig geworden, die Beweislastumkehr gibt es ja nicht mehr.
Ist insbesondere in § 630 h geregelt.
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• ali
• RoFo
• Tempelritter
@ Wolfgang: "so würde ich mich seid Jahren strafbar machen. " -> genau seit Mai 2013. Aber strafbar machst Du dich nicht. Les dir mal BGB 630 a ff durch. --> Grundsätzlich rate ich immer zu einer schriftlichen Aufklärung und Einwilligung. Wie will man sonst später im Streitfall den Nachweis erbringen? Der Therapeut ist beweispflichtig geworden, die Beweislastumkehr gibt es ja nicht mehr. Ist insbesondere in § 630 h geregelt.
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Bernie schrieb:

@ Wolfgang: "so würde ich mich seid Jahren strafbar machen. " -> genau seit Mai 2013. Aber strafbar machst Du dich nicht.
Les dir mal BGB 630 a ff durch.

--> Grundsätzlich rate ich immer zu einer schriftlichen Aufklärung und Einwilligung. Wie will man sonst später im Streitfall den Nachweis erbringen? Der Therapeut ist beweispflichtig geworden, die Beweislastumkehr gibt es ja nicht mehr.
Ist insbesondere in § 630 h geregelt.

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Wolfgang schrieb:

Hallo
es ist mit vollkommen neu, daß ich das müsste (..."Therapie usw. nach dem Gesetz aufklären. ...")
Wenn es tatsächlich notwendig gewesen wäre, so würde ich mich seid Jahren strafbar machen.
Ich glaube du machst dich zuviel Gedanken.
mfg



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