Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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Hat jemand damit oder einem Teil davon Erfahrung? Z.b. ist jemand mit eigener Praxis im eigenen Haus in Rente gegangen?
Danke für die Hilfe!
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Problem beschreiben
Änny_1 schrieb:
Hallo, unsere Situation stellt sich wie folgt da. Meine Mutter möchte mir die Praxis 'übergeben'. Die Praxisräume sind Eigentum. Zusammengefasst soll ich das Haus geschenkt bekommen, muss allerdings meine Schwester ausbezahlen. Der Steuerberater meiner Mutter hat ihr nun erklärt, dass sie nicht so 'einfach' aufhören kann. Er spricht davon, dass meine Mutter den Grundstückwertzuwachs versteuern muss, das Haus eine Teilungsauflassung braucht etc. Wir wundern uns etwas, da davon bisher noch nie gesprochen wurde, weder beim Hausbau, noch bei der Scheidung und Ausbezahlung (damals -2013- einfach die Hälfte des Hauses). Die Praxis muss von mir für eine neue Zulassung noch umgebaut werden. Da meinte er, dass ich die Kosten aber noch nicht absetzten kann, da ich zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht selbstständig bin. Nur ohne Umbau keine Zulassung- keine Selbstständigkeit.
Hat jemand damit oder einem Teil davon Erfahrung? Z.b. ist jemand mit eigener Praxis im eigenen Haus in Rente gegangen?
Danke für die Hilfe!
MfG :)
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(1) Du kannst dich früher selbstständig melden und damit Umbaukosten als Betriebskosten haben; im Laufe der nächsten Jahre freut sich das Finanzamt wenn irgendwann auch Geld eingenommen wird (Verlustvor- und rückträge beachten. Wenn du jetzt mehr Geld ausgibst als du einnimmst kannst du einem Teil der Ausgaben in andere Steuerjahre verschieben ;)).
(2) es ist nicht unbedingt sinnvoll, die Schwester sofort komplett auszubezahlen - im Rahmen der Schenkungsfreibeträge kann sie steuerfrei ausbezahlt werden, dauert nur etwas länger (...in dem Sinne wäre es vermutlich geschickt wenn die Einnahmen noch etwas bei deiner Mutter bleiben und sie ihre andere Tochter beschenkt...)
(3) Du kannst die Praxis als Privatperson an den Betrieb Physiotherapie vermieten und bist damit langfristig bei vollem Wissen des Finanzamtes günstiger unterwegs als würde dein Betrieb die Räume kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen...
...aber Achtung: die Detailplanung mit einem Steuerberater machen der weiß was er tut; nicht mit einem StB der nur Buchhaltung und Abrechnung mit dem Finanzamt macht ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Abgesehen davon das die Situation etwas komplexer ist und ich keinem Anspruch erhebe umfassend zu beraten (sollte der Steuerberater eigentlich tun, auch wenn gerade die ganzen Jahresabschlüsse eintrudeln):
(1) Du kannst dich früher selbstständig melden und damit Umbaukosten als Betriebskosten haben; im Laufe der nächsten Jahre freut sich das Finanzamt wenn irgendwann auch Geld eingenommen wird (Verlustvor- und rückträge beachten. Wenn du jetzt mehr Geld ausgibst als du einnimmst kannst du einem Teil der Ausgaben in andere Steuerjahre verschieben ;)).
(2) es ist nicht unbedingt sinnvoll, die Schwester sofort komplett auszubezahlen - im Rahmen der Schenkungsfreibeträge kann sie steuerfrei ausbezahlt werden, dauert nur etwas länger (...in dem Sinne wäre es vermutlich geschickt wenn die Einnahmen noch etwas bei deiner Mutter bleiben und sie ihre andere Tochter beschenkt...)
(3) Du kannst die Praxis als Privatperson an den Betrieb Physiotherapie vermieten und bist damit langfristig bei vollem Wissen des Finanzamtes günstiger unterwegs als würde dein Betrieb die Räume kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen...
...aber Achtung: die Detailplanung mit einem Steuerberater machen der weiß was er tut; nicht mit einem StB der nur Buchhaltung und Abrechnung mit dem Finanzamt macht ;)
wir kennen in der komplexen Situation viel zu wenig Einzelheiten. Hier sind StB und Anwalt als erstes gefragt, die die Wünsche der drei Damen in steuerlich günstige und rechtlich einwandfreie Form bringen müssen. Das wird Geld kosten, es gibt aber genügend Möglichkeiten, das auch steuermindernd geltend zu machen. :clap:
Es wäre für @Änny wenig hilfreich, wenn hier wieder alle berufenen Berater die erfragten Erfahrungen und anscheinend nützlichen Vorschläge ausbreiten und niemand von uns die Gemengelage genau kennt. In diesem Sinne hatte ich @Änny auch gleich nach Erscheinen ihrer Anfrage eine pn geschickt, leise hoffend, dass sie ihren thread löscht. :unamused:
Vielleicht gibt es in diesem Jahr soviel Vernunft hier im Forum, zu diesem Thema einfach die Finger still zu halten. Wir verunsichern zwar keinen Patienten, aber doch eine junge Kollegin, die sich um Gründung, Übernahme etc. bisher noch nicht genügend Gedanken gemacht und Beratung eingeholt hat. Weniger ist manchmal mehr!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
@Ingo und qPapa,
wir kennen in der komplexen Situation viel zu wenig Einzelheiten. Hier sind StB und Anwalt als erstes gefragt, die die Wünsche der drei Damen in steuerlich günstige und rechtlich einwandfreie Form bringen müssen. Das wird Geld kosten, es gibt aber genügend Möglichkeiten, das auch steuermindernd geltend zu machen. :clap:
Es wäre für @Änny wenig hilfreich, wenn hier wieder alle berufenen Berater die erfragten Erfahrungen und anscheinend nützlichen Vorschläge ausbreiten und niemand von uns die Gemengelage genau kennt. In diesem Sinne hatte ich @Änny auch gleich nach Erscheinen ihrer Anfrage eine pn geschickt, leise hoffend, dass sie ihren thread löscht. :unamused:
Vielleicht gibt es in diesem Jahr soviel Vernunft hier im Forum, zu diesem Thema einfach die Finger still zu halten. Wir verunsichern zwar keinen Patienten, aber doch eine junge Kollegin, die sich um Gründung, Übernahme etc. bisher noch nicht genügend Gedanken gemacht und Beratung eingeholt hat. Weniger ist manchmal mehr!
mfg hgb :wink:
Das Thema Zulassung könntet ihr regeln, indem du mit einsteigst und ihr eine Gemeinschaftspraxis gründet. Nach kurzer Zeit steigt dann deine Mutter aus und es läuft als Einzelpraxis ohne erneute Prüfung weiter. Damit wäre sofortige Selbständigkeit gegeben. Eventuelle Umbauten macht ihr gemeinsam und die Verbindlichkeiten übernimmst mit dem Ausstieg der Mutter du.
MfG :)
Das funktioniert so nicht in jedem Bundesland. Da die Zulassung nicht automatisch übergeht. Das mussten einige Kollegen schon schmerzhaft erfahren.
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Tempelritter schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 17.1.19 19:38:
Das Thema Zulassung könntet ihr regeln, indem du mit einsteigst und ihr eine Gemeinschaftspraxis gründet. Nach kurzer Zeit steigt dann deine Mutter aus und es läuft als Einzelpraxis ohne erneute Prüfung weiter. Damit wäre sofortige Selbständigkeit gegeben. Eventuelle Umbauten macht ihr gemeinsam und die Verbindlichkeiten übernimmst mit dem Ausstieg der Mutter du.
MfG :)
Das funktioniert so nicht in jedem Bundesland. Da die Zulassung nicht automatisch übergeht. Das mussten einige Kollegen schon schmerzhaft erfahren.
Abgesehen davon das die Situation etwas komplexer ist und ich keinem Anspruch erhebe umfassend zu beraten (sollte der Steuerberater eigentlich tun, auch wenn gerade die ganzen Jahresabschlüsse eintrudeln):
Dem ist von deiner Seite eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.....
Gönn dir doch bitte mal eine längere Auszeit, anstatt ständig deine "Weisheiten" hier in epischer Breite auszuwalzen.
Gab es nach deinem "wie übernehme ich die Praxis meiner Chefin"-Debakel als AA, mit bekannter Signatur, kurzzeitig
die Hoffnung das deine Scham größer als dein Geltungsbedürfnis ist, hat das ganze ja nur eine Woche angehalten.
Du entwertest dieses Forum durch dein Dauergelaber und machst es zu einer Witznummer.
Leute wie du machen mich müde.
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Break schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 17.1.19 20:51:
Abgesehen davon das die Situation etwas komplexer ist und ich keinem Anspruch erhebe umfassend zu beraten (sollte der Steuerberater eigentlich tun, auch wenn gerade die ganzen Jahresabschlüsse eintrudeln):
Dem ist von deiner Seite eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.....
Gönn dir doch bitte mal eine längere Auszeit, anstatt ständig deine "Weisheiten" hier in epischer Breite auszuwalzen.
Gab es nach deinem "wie übernehme ich die Praxis meiner Chefin"-Debakel als AA, mit bekannter Signatur, kurzzeitig
die Hoffnung das deine Scham größer als dein Geltungsbedürfnis ist, hat das ganze ja nur eine Woche angehalten.
Du entwertest dieses Forum durch dein Dauergelaber und machst es zu einer Witznummer.
Leute wie du machen mich müde.
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Ingo Friedrich schrieb:
Das Thema Zulassung könntet ihr regeln, indem du mit einsteigst und ihr eine Gemeinschaftspraxis gründet. Nach kurzer Zeit steigt dann deine Mutter aus und es läuft als Einzelpraxis ohne erneute Prüfung weiter. Damit wäre sofortige Selbständigkeit gegeben. Eventuelle Umbauten macht ihr gemeinsam und die Verbindlichkeiten übernimmst mit dem Ausstieg der Mutter du.
MfG :)
Uns ist bewusst, dass wir hier keine professionelle Beratung bekommen. Nur leider hat diese bisher auch nur gekostet und wenig gebracht.
Bei uns scheint es durch eine PG oder GP keine 100%-Garantie zum Bestandsschutz zu geben.
Vielleicht hilft unser 'Problem' dabei, andere darauf aufmerksam zu machen. Meine Mutter ist ganz schön geschockt. In den 35 Jahren hat kein StB daraufhin gewiesen, dass es bei der Beendigung der Selbstständigkeit zu einer hohen Steuernachzahlung kommt...obwohl sie keinen monetären Gewinn generiert.
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Änny_1 schrieb:
Ich danke für die Hinweise. Ich kam vorher nicht wieder ins Forum bzw zu den PNs.
Uns ist bewusst, dass wir hier keine professionelle Beratung bekommen. Nur leider hat diese bisher auch nur gekostet und wenig gebracht.
Bei uns scheint es durch eine PG oder GP keine 100%-Garantie zum Bestandsschutz zu geben.
Vielleicht hilft unser 'Problem' dabei, andere darauf aufmerksam zu machen. Meine Mutter ist ganz schön geschockt. In den 35 Jahren hat kein StB daraufhin gewiesen, dass es bei der Beendigung der Selbstständigkeit zu einer hohen Steuernachzahlung kommt...obwohl sie keinen monetären Gewinn generiert.
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