30.06.2020. Betriebsangehörigkeit 10 Jahre. Nun meine Frage: Wenn zum o.g. Datum den Vertrag aufgehoben wird, soll der Mitarbeiter ganzen Urlaub bekommen (war in diesem Jahr noch nicht im Urlaub) oder nur anteilig, also für Halbes Jahr??? Ich bedanke mich im Voraus!
1
Gefällt mir
30.06.2020. Betriebsangehörigkeit 10 Jahre. Nun meine Frage: Wenn zum o.g. Datum den Vertrag aufgehoben wird, soll der Mitarbeiter ganzen Urlaub bekommen (war in diesem Jahr noch nicht im Urlaub) oder nur anteilig, also für Halbes Jahr??? Ich bedanke mich im Voraus!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
30.06.2020. Betriebsangehörigkeit 10 Jahre. Nun meine Frage: Wenn zum o.g. Datum den Vertrag aufgehoben wird, soll der Mitarbeiter ganzen Urlaub bekommen (war in diesem Jahr noch nicht im Urlaub) oder nur anteilig, also für Halbes Jahr??? Ich bedanke mich im Voraus!
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
30.06.2020. Betriebsangehörigkeit 10 Jahre. Nun meine Frage: Wenn zum o.g. Datum den Vertrag aufgehoben wird, soll der Mitarbeiter ganzen Urlaub bekommen (war in diesem Jahr noch nicht im Urlaub) oder nur anteilig, also für Halbes Jahr??? Ich bedanke mich im Voraus!
Gefällt mir
Urlaubsanspruch nach Kündigung: Unterschied Kündigung bis zum 30.06 eines Jahres oder später | rexx systems
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Anteilig.
Urlaubsanspruch nach Kündigung: Unterschied Kündigung bis zum 30.06 eines Jahres oder später | rexx systems
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Urlaub nur für 6 Monate . Wieso sollte er zustehenden Urlaub für Monate bekommen die er nicht mehr da ist ?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Ja natürlich hast du recht . Hab nur eine Meinung geschrieben . Aber man kennt ja die Hintergründe nicht .
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Leni, Tom ... im Aufhebungsvertrag haben beide Parteien weitreichende Gestaltungsfreiheit weil's eben keine Kündigung ist ;)
Mein Profilbild bearbeiten