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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Auf Steuerberater verzichten?

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Neues Thema
Auf Steuerberater verzichten?
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Anonymer Teilnehmer
08.02.2023 09:15
Moin,

ich habe hier zwar schon einiges dazu gelesen, würde mich aber über weitere Meinungen/Äußerungen freuen.

Bin mal wieder über die Mega-Abzocke meines Steuerberaters genervt und würde dann doch gerne alles selber machen. (Lohn-)Buchhaltung, Steuererklärung u.s.w. Habe vier Angestellte.

Habt ihr Tipps für best. Software o.ä.?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
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Moin, ich habe hier zwar schon einiges dazu gelesen, würde mich aber über weitere Meinungen/Äußerungen freuen. Bin mal wieder über die Mega-Abzocke meines Steuerberaters genervt und würde dann doch gerne alles selber machen. (Lohn-)Buchhaltung, Steuererklärung u.s.w. Habe vier Angestellte. Habt ihr Tipps für best. Software o.ä.? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
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Leni C.
08.02.2023 11:02
@Anonymer Teilnehmer was nennst du Mega-Abzocke ? Bezogen auf welchen Umsatz ?
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] was nennst du Mega-Abzocke ? Bezogen auf welchen Umsatz ?
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Leni C. schrieb:

@Anonymer Teilnehmer was nennst du Mega-Abzocke ? Bezogen auf welchen Umsatz ?

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Moin,

ich habe hier zwar schon einiges dazu gelesen, würde mich aber über weitere Meinungen/Äußerungen freuen.

Bin mal wieder über die Mega-Abzocke meines Steuerberaters genervt und würde dann doch gerne alles selber machen. (Lohn-)Buchhaltung, Steuererklärung u.s.w. Habe vier Angestellte.

Habt ihr Tipps für best. Software o.ä.?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

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KGSchuller
08.02.2023 10:23
Hallo AT,

ganz auf einen StB würde ich NICHT verzichten..auch wenn es Geld kostet.

Warum?
z.B. die Lohngeschichten, da können schnell fehler passieren, die richtig Geld kosten
(SV-prüfung z.B.) Übeträgst du dies dem StB, ist er dafür haftbar, sonst du.

Auch eine Buchprüfung ist wie ein Einlauf mit Ansage.
Fehler in der FiBu und du hast echt Stress an der Backe. Haftbar ist der StB für die richtige FiBu, sofern du alles auch richtig übermittelst / abgibst (Belege etc.)

EkSt-Erklärung, Gewerbe- und Ust-Erklärungen, Lohnsteuer und so weiter....alles Dinge, die nur ein StB (hoffentlich) richtig macht und auch gegenüber dem FA erklärt.

Da gibts echt viele Fallstricke, die du damit an den StB auslagerst. Dafür zahlst du ja auch.

Klär doch mit Ihm die Kosten, welche du reduzieren kannst (z.B. Beleg vorsortieren etc.),
finde vielleicht einen guten FiBU-Service, der dir die FiBu und Lohnsachen abnimmt und nur die Steuergeschichten an den StB übermittelt.
Da kannst du auch etwas sparen....

Für die Kosten der Steuererklärungen kannst du ja eine monatliche gestaffelte Voauszahlung vereinbaren, dann kommt der Rechnungshammer am Jahresende nicht so hart.

Die monatlichen FiBu und Personalkosten gehen ja sowieso ind ie EÜR/Bilanz als Betriebsausgaben rein. Die Kosten einer FiBu- und Lohnfachkraft sind m.E. viel höher und den Stress bei fehlern hast du auch an der Backe, ob du es machst oder dein Angestellter.....

BTW: Die Zeit die du dafür aufwenden möchtest kannst du Umsatz machen...
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Hallo AT, ganz auf einen StB würde ich NICHT verzichten..auch wenn es Geld kostet. Warum? z.B. die Lohngeschichten, da können schnell fehler passieren, die richtig Geld kosten (SV-prüfung z.B.) Übeträgst du dies dem StB, ist er dafür haftbar, sonst du. Auch eine Buchprüfung ist wie ein Einlauf mit Ansage. Fehler in der FiBu und du hast echt Stress an der Backe. Haftbar ist der StB für die richtige FiBu, sofern du alles auch richtig übermittelst / abgibst (Belege etc.) EkSt-Erklärung, Gewerbe- und Ust-Erklärungen, Lohnsteuer und so weiter....alles Dinge, die nur ein StB (hoffentlich) richtig macht und auch gegenüber dem FA erklärt. Da gibts echt viele Fallstricke, die du damit an den StB auslagerst. Dafür zahlst du ja auch. Klär doch mit Ihm die Kosten, welche du reduzieren kannst (z.B. Beleg vorsortieren etc.), finde vielleicht einen guten FiBU-Service, der dir die FiBu und Lohnsachen abnimmt und nur die Steuergeschichten an den StB übermittelt. Da kannst du auch etwas sparen.... Für die Kosten der Steuererklärungen kannst du ja eine monatliche gestaffelte Voauszahlung vereinbaren, dann kommt der Rechnungshammer am Jahresende nicht so hart. Die monatlichen FiBu und Personalkosten gehen ja sowieso ind ie EÜR/Bilanz als Betriebsausgaben rein. Die Kosten einer FiBu- und Lohnfachkraft sind m.E. viel höher und den Stress bei fehlern hast du auch an der Backe, ob du es machst oder dein Angestellter..... BTW: Die Zeit die du dafür aufwenden möchtest kannst du Umsatz machen...
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Schippi
08.02.2023 11:06
👍👍wobei ich monatliche Rechnungen und Zahlungen an den STB habe,da alle monatlichen Arbeiten anfallen.Ohne STB wäre mir das Zuviel Stress!
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👍👍wobei ich monatliche Rechnungen und Zahlungen an den STB habe,da alle monatlichen Arbeiten anfallen.Ohne STB wäre mir das Zuviel Stress!
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Schippi schrieb:

👍👍wobei ich monatliche Rechnungen und Zahlungen an den STB habe,da alle monatlichen Arbeiten anfallen.Ohne STB wäre mir das Zuviel Stress!

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Papa Alpaka
08.02.2023 12:36
Fallbeispiel: Kollegin passiert ein Missgeschick in der Einschätzung der Relevanz eines Buchungspostens für die gesetzliche Krankenversicherung (Fun Fact: sie hätte etwa €400/Monat mehr einzahlen müssen). Dies fällt der GKV nach sechzehn Jahren auf und wegen SGB V §chlagmichtot fordert sie rückwirkend für zehn Jahre nach.

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben vierzehn Tage Zeit um aus einem Ein-Frau-Betrieb €48.000 zu mobilisieren.
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Fallbeispiel: Kollegin passiert ein Missgeschick in der Einschätzung der Relevanz eines Buchungspostens für die gesetzliche Krankenversicherung (Fun Fact: sie hätte etwa €400/Monat mehr einzahlen müssen). Dies fällt der GKV nach sechzehn Jahren auf und wegen SGB V §chlagmichtot fordert sie rückwirkend für zehn Jahre nach. Herzlichen Glückwunsch, Sie haben vierzehn Tage Zeit um aus einem Ein-Frau-Betrieb €48.000 zu mobilisieren.
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Papa Alpaka schrieb:

Fallbeispiel: Kollegin passiert ein Missgeschick in der Einschätzung der Relevanz eines Buchungspostens für die gesetzliche Krankenversicherung (Fun Fact: sie hätte etwa €400/Monat mehr einzahlen müssen). Dies fällt der GKV nach sechzehn Jahren auf und wegen SGB V §chlagmichtot fordert sie rückwirkend für zehn Jahre nach.

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben vierzehn Tage Zeit um aus einem Ein-Frau-Betrieb €48.000 zu mobilisieren.

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mechanicus
10.02.2023 21:14
@Papa Alpaka
Lustiges Beispiel. Dafür gibt es Lohnabrechnungsprogramme, die das verhindern und Kompetenz vor dem Bildschirm.
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[mention]Papa Alpaka[/mention] Lustiges Beispiel. Dafür gibt es Lohnabrechnungsprogramme, die das verhindern und Kompetenz vor dem Bildschirm.
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mechanicus schrieb:

@Papa Alpaka
Lustiges Beispiel. Dafür gibt es Lohnabrechnungsprogramme, die das verhindern und Kompetenz vor dem Bildschirm.

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Papa Alpaka
11.02.2023 07:57
@mechanicus Programme sind nur so hilfreich wie der Mensch der sie bedient damit umzugehen weiß. Kannst du das Programm nicht bedienen passieren halt Fehler. Fehler in der Lohnbuchhaltung sind i.d.R. vor allem eines: teuer.
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[mention]mechanicus[/mention] Programme sind nur so hilfreich wie der Mensch der sie bedient damit umzugehen weiß. Kannst du das Programm nicht bedienen passieren halt Fehler. Fehler in der Lohnbuchhaltung sind i.d.R. vor allem eines: teuer.
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Papa Alpaka schrieb:

@mechanicus Programme sind nur so hilfreich wie der Mensch der sie bedient damit umzugehen weiß. Kannst du das Programm nicht bedienen passieren halt Fehler. Fehler in der Lohnbuchhaltung sind i.d.R. vor allem eines: teuer.

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Geronimo
12.02.2023 15:26
@Papa Alpaka Ganz so schlimm würde es nicht werden.

Für die allgemeine Verjährungsfrist von SV-Beitragsansprüchen gilt: Die Verjährung von Ansprüchen auf Sozialversicherungsbeiträge orientiert sich an der Beitragsfälligkeit. 
Der Sozialversicherungsträger muss Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres geltend machen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Beiträge fällig geworden sind.
Da die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Entgeltabrechnungsmonats fällig werden, beginnt die Verjährungsfrist für die Beiträge von Januar bis Dezember eines Jahres immer am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember.

Beispiel Fälligkeit Beitrag im Jahr
Verjährungsfrist 4 Jahre läuft ab ... bis
2019 01.01.2020 - 31.12.2023

Daher prüft ja auch der Versicherungsträger alle 4 Jahre.

RV: Betriebsprüfung mindestens alle vier Jahre
Die Betriebsprüfdienste der Rentenversicherung (RV) prüfen die Richtigkeit der Beitragszahlung bei den Arbeitgebern mindestens alle vier Jahre. Sie orientieren sich dabei an der Verjährungsregelung. 
Ansprüche werden daher spätestens im Dezember des vierten Kalenderjahres nach der Beitragsfälligkeit per Prüfbescheid angemeldet.
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[mention]Papa Alpaka[/mention] Ganz so schlimm würde es nicht werden. Für die allgemeine Verjährungsfrist von SV-Beitragsansprüchen gilt: Die Verjährung von Ansprüchen auf Sozialversicherungsbeiträge orientiert sich an der Beitragsfälligkeit.  Der Sozialversicherungsträger muss Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres geltend machen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Beiträge fällig geworden sind. Da die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Entgeltabrechnungsmonats fällig werden, beginnt die Verjährungsfrist für die Beiträge von Januar bis Dezember eines Jahres immer am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember. Beispiel Fälligkeit Beitrag im Jahr Verjährungsfrist 4 Jahre läuft ab ... bis 2019 01.01.2020 - 31.12.2023 Daher prüft ja auch der Versicherungsträger alle 4 Jahre. RV: Betriebsprüfung mindestens alle vier Jahre Die Betriebsprüfdienste der Rentenversicherung (RV) prüfen die Richtigkeit der Beitragszahlung bei den Arbeitgebern mindestens alle vier Jahre. Sie orientieren sich dabei an der Verjährungsregelung.  Ansprüche werden daher spätestens im Dezember des vierten Kalenderjahres nach der Beitragsfälligkeit per Prüfbescheid angemeldet.
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Geronimo schrieb:

@Papa Alpaka Ganz so schlimm würde es nicht werden.

Für die allgemeine Verjährungsfrist von SV-Beitragsansprüchen gilt: Die Verjährung von Ansprüchen auf Sozialversicherungsbeiträge orientiert sich an der Beitragsfälligkeit. 
Der Sozialversicherungsträger muss Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres geltend machen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Beiträge fällig geworden sind.
Da die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Entgeltabrechnungsmonats fällig werden, beginnt die Verjährungsfrist für die Beiträge von Januar bis Dezember eines Jahres immer am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember.

Beispiel Fälligkeit Beitrag im Jahr
Verjährungsfrist 4 Jahre läuft ab ... bis
2019 01.01.2020 - 31.12.2023

Daher prüft ja auch der Versicherungsträger alle 4 Jahre.

RV: Betriebsprüfung mindestens alle vier Jahre
Die Betriebsprüfdienste der Rentenversicherung (RV) prüfen die Richtigkeit der Beitragszahlung bei den Arbeitgebern mindestens alle vier Jahre. Sie orientieren sich dabei an der Verjährungsregelung. 
Ansprüche werden daher spätestens im Dezember des vierten Kalenderjahres nach der Beitragsfälligkeit per Prüfbescheid angemeldet.

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Papa Alpaka
13.02.2023 13:34
@Geronimo schön geschrieben.

Da eine anderslautende Erklärung getätigt wurde, wurden die Beiträge zu niedrig angesetzt und zur Fälligkeit gezahlt.
Erst bei einer späteren Prüfung ergab sich, dass der Sachverhalt ein anderer als erklärt war...

...Glück, dass die SoFAs ebenfalls von einem Missverständnis ausgingen. Bei Vorsatz wäre es möglicherweise deutlich teurer geworden...
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[mention]Geronimo[/mention] schön geschrieben. Da eine anderslautende Erklärung getätigt wurde, wurden die Beiträge zu niedrig angesetzt und zur Fälligkeit gezahlt. Erst bei einer späteren Prüfung ergab sich, dass der Sachverhalt ein anderer als erklärt war... ...Glück, dass die SoFAs ebenfalls von einem Missverständnis ausgingen. Bei Vorsatz wäre es möglicherweise deutlich teurer geworden...
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Papa Alpaka schrieb:

@Geronimo schön geschrieben.

Da eine anderslautende Erklärung getätigt wurde, wurden die Beiträge zu niedrig angesetzt und zur Fälligkeit gezahlt.
Erst bei einer späteren Prüfung ergab sich, dass der Sachverhalt ein anderer als erklärt war...

...Glück, dass die SoFAs ebenfalls von einem Missverständnis ausgingen. Bei Vorsatz wäre es möglicherweise deutlich teurer geworden...

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KGSchuller schrieb:

Hallo AT,

ganz auf einen StB würde ich NICHT verzichten..auch wenn es Geld kostet.

Warum?
z.B. die Lohngeschichten, da können schnell fehler passieren, die richtig Geld kosten
(SV-prüfung z.B.) Übeträgst du dies dem StB, ist er dafür haftbar, sonst du.

Auch eine Buchprüfung ist wie ein Einlauf mit Ansage.
Fehler in der FiBu und du hast echt Stress an der Backe. Haftbar ist der StB für die richtige FiBu, sofern du alles auch richtig übermittelst / abgibst (Belege etc.)

EkSt-Erklärung, Gewerbe- und Ust-Erklärungen, Lohnsteuer und so weiter....alles Dinge, die nur ein StB (hoffentlich) richtig macht und auch gegenüber dem FA erklärt.

Da gibts echt viele Fallstricke, die du damit an den StB auslagerst. Dafür zahlst du ja auch.

Klär doch mit Ihm die Kosten, welche du reduzieren kannst (z.B. Beleg vorsortieren etc.),
finde vielleicht einen guten FiBU-Service, der dir die FiBu und Lohnsachen abnimmt und nur die Steuergeschichten an den StB übermittelt.
Da kannst du auch etwas sparen....

Für die Kosten der Steuererklärungen kannst du ja eine monatliche gestaffelte Voauszahlung vereinbaren, dann kommt der Rechnungshammer am Jahresende nicht so hart.

Die monatlichen FiBu und Personalkosten gehen ja sowieso ind ie EÜR/Bilanz als Betriebsausgaben rein. Die Kosten einer FiBu- und Lohnfachkraft sind m.E. viel höher und den Stress bei fehlern hast du auch an der Backe, ob du es machst oder dein Angestellter.....

BTW: Die Zeit die du dafür aufwenden möchtest kannst du Umsatz machen...

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mechanicus
10.02.2023 21:11
Ich bin seit 1993 ohne Steuerberater. Hab den damals rausgeschmissen, weil der Unsinn baute.

Aber einfach mal so geht das nicht. Du brauchst schon definitv Kenntnisse zu den Fällen Deiner Praxis, auch solche über Buchhaltung und Steuerrecht. EÜR eines Einzelunternehmens ist relativ trivial, bei der Bilanzierung sieht es etwas anspruchsvoller aus.

Rückblickend betrachtet hat es sich für mich durchgängig gelohnt und ich habe Steuern und Geld gespart, weil ich individuelle Lösungen anwenden konnte, die ein Steuerberater aus Bequemlichkeit nicht macht. Der Zeitaufwand hielt sich in Grenzen, weil auch mit Steuerberater eine vorherige Aufarbeitung nötig ist. Die Anlieferung der Belege im Schuhkarton gehört schon lange der Vergangenheit an.

Die Prüfungen der Lohnabrechnungen durch die DR alle 4 Jahre sind abgesehen von Kleinigkeiten ohne Beanstandung, eine Außenprüfung der Finanzamtes verlief ebenfalls ohne Beanstandung.

Ich weiß also, wovon ich spreche. Mehr Stress habe ich nicht, aber häufig Erfolgserlebnisse.
Das fällt aber nicht vom Himmel, Du musst Dich schon ziemlich in die Materie einarbeiten, aber danach wird es zum Selbstläufer.
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Ich bin seit 1993 ohne Steuerberater. Hab den damals rausgeschmissen, weil der Unsinn baute. Aber einfach mal so geht das nicht. Du brauchst schon definitv Kenntnisse zu den Fällen Deiner Praxis, auch solche über Buchhaltung und Steuerrecht. EÜR eines Einzelunternehmens ist relativ trivial, bei der Bilanzierung sieht es etwas anspruchsvoller aus. Rückblickend betrachtet hat es sich für mich durchgängig gelohnt und ich habe Steuern und Geld gespart, weil ich individuelle Lösungen anwenden konnte, die ein Steuerberater aus Bequemlichkeit nicht macht. Der Zeitaufwand hielt sich in Grenzen, weil auch mit Steuerberater eine vorherige Aufarbeitung nötig ist. Die Anlieferung der Belege im Schuhkarton gehört schon lange der Vergangenheit an. Die Prüfungen der Lohnabrechnungen durch die DR alle 4 Jahre sind abgesehen von Kleinigkeiten ohne Beanstandung, eine Außenprüfung der Finanzamtes verlief ebenfalls ohne Beanstandung. Ich weiß also, wovon ich spreche. Mehr Stress habe ich nicht, aber häufig Erfolgserlebnisse. Das fällt aber nicht vom Himmel, Du musst Dich schon ziemlich in die Materie einarbeiten, aber danach wird es zum Selbstläufer.
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mechanicus schrieb:

Ich bin seit 1993 ohne Steuerberater. Hab den damals rausgeschmissen, weil der Unsinn baute.

Aber einfach mal so geht das nicht. Du brauchst schon definitv Kenntnisse zu den Fällen Deiner Praxis, auch solche über Buchhaltung und Steuerrecht. EÜR eines Einzelunternehmens ist relativ trivial, bei der Bilanzierung sieht es etwas anspruchsvoller aus.

Rückblickend betrachtet hat es sich für mich durchgängig gelohnt und ich habe Steuern und Geld gespart, weil ich individuelle Lösungen anwenden konnte, die ein Steuerberater aus Bequemlichkeit nicht macht. Der Zeitaufwand hielt sich in Grenzen, weil auch mit Steuerberater eine vorherige Aufarbeitung nötig ist. Die Anlieferung der Belege im Schuhkarton gehört schon lange der Vergangenheit an.

Die Prüfungen der Lohnabrechnungen durch die DR alle 4 Jahre sind abgesehen von Kleinigkeiten ohne Beanstandung, eine Außenprüfung der Finanzamtes verlief ebenfalls ohne Beanstandung.

Ich weiß also, wovon ich spreche. Mehr Stress habe ich nicht, aber häufig Erfolgserlebnisse.
Das fällt aber nicht vom Himmel, Du musst Dich schon ziemlich in die Materie einarbeiten, aber danach wird es zum Selbstläufer.

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die neue
10.02.2023 21:30
Also ich würde niemals auf meinen Steuerberater verzichten wollen!
Er macht meinen "Lohnkrempel" für meine Daueraushilfskraft und meine Urlaubs-Aushilfe, meine EÜR, mein Mann hat ein Gewerbe, für ihn macht er die Gewerbe- und UST-Erklärung, den Jahresabschluß und für uns beide natürlich die Einkommensteuer-Erklärung.
Die Stunden für meine Aushilfe(n) gebe ich monatlich ab, den Rest einmal im Jahr, selbstverständlich monatlich sortiert zum Kontoauszug, Bewirtungsbelege komplett ausgefüllt, fälschungssichere Kasse, und die Kosten halten sich echt in Grenzen.
Sozialversicherungsprüfungen einwandfrei ohne Beanstandung durchgegangen.
Und absetzen kann ich das Ganze ebenfalls.
Wenn ich überlege, was es mich an Zeit kosten würde, mich jedes Jahr in die Neuerungen einzuarbeiten - dazu habe ich weder Zeit, noch Lust. In dieser Zeit behandle ich lieber Patienten, generiere Umsatz und bin sicher, dass ein Fachmann seine Arbeit fachmännisch erledigt.
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Also ich würde niemals auf meinen Steuerberater verzichten wollen! Er macht meinen "Lohnkrempel" für meine Daueraushilfskraft und meine Urlaubs-Aushilfe, meine EÜR, mein Mann hat ein Gewerbe, für ihn macht er die Gewerbe- und UST-Erklärung, den Jahresabschluß und für uns beide natürlich die Einkommensteuer-Erklärung. Die Stunden für meine Aushilfe(n) gebe ich monatlich ab, den Rest einmal im Jahr, selbstverständlich monatlich sortiert zum Kontoauszug, Bewirtungsbelege komplett ausgefüllt, fälschungssichere Kasse, und die Kosten halten sich echt in Grenzen. Sozialversicherungsprüfungen einwandfrei ohne Beanstandung durchgegangen. Und absetzen kann ich das Ganze ebenfalls. Wenn ich überlege, was es mich an Zeit kosten würde, mich jedes Jahr in die Neuerungen einzuarbeiten - dazu habe ich weder Zeit, noch Lust. In dieser Zeit behandle ich lieber Patienten, generiere Umsatz und bin sicher, dass ein Fachmann seine Arbeit fachmännisch erledigt.
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mechanicus
11.02.2023 10:29
die neue schrieb am 10.02.2023 21:30 Uhr:Also ich würde niemals auf meinen Steuerberater verzichten wollen!
Er macht meinen "Lohnkrempel" für meine Daueraushilfskraft (...) mein Mann hat ein Gewerbe, für ihn macht er die Gewerbe- und UST-Erklärung, den Jahresabschluß und für uns beide natürlich die Einkommensteuer-Erklärung.
Wenn ich überlege, was es mich an Zeit kosten würde, (...) In dieser Zeit behandle ich lieber Patienten, (...) dass ein Fachmann seine Arbeit fachmännisch erledigt.

Muss halt jeder selber wissen. Natürlich ist zwingende Voraussetzung die Kenntniserlangung im Buchhaltungs- und Steuerrecht, dort aber fokussiert auf nicht umsatzsteuerpflichtige Einzelunternehmen, was den Lernaufwand sehr überschaubar macht. Das ist dann quasi eine Einmalinvestition, die jährliche Früchte bringt.

"Lohnkrempel" erledigt mein Lohnprogramm prüfungssicher monatlich in einer Viertelstunde (inkl. Stundenerfassung und eventuellen U1 oder U2 Erstattungsanträge und mehreren Vollzeitkräften).

Wenn die Buchführung erledigt ist, sind die Abschlussbuchungen bei einem Einzelunternehmen sehr überschaubar. Die Steuererklärungen sind dann einfach nur ein Mausklick auf den entsprechenden Menüpunkt.

Klar kostet das alles Zeit, aber zum Stundensatz eines Steuerberaters unterwegs zu sein und zusätzlich Steuern zu sparen ist einfach besser als die Zeit zum Stundensatz eines Physios zu verbringen.

Über den letzten Punkt mit dem "fachmännisch" musste ich tatsächlich bitter lachen. Fehler des Steuerberaters entdeckt man doch nur, wenn man in der Lage ist, die Arbeit zu beurteilen. Ohne Fachwissen kann das keiner. Das wird von der Branche gnadenlos ausgenutzt und aus Bequemlichkeit und verständlichen Gewinnstreben nicht optimal gearbeitet (im günstigsten Fall).
Anekdoten dazu kenne ich zuhauf, das würde hier aber den Rahmen sprengen.
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• Stern22
[zitat][b]die neue schrieb am 10.02.2023 21:30 Uhr:[/b]Also ich würde niemals auf meinen Steuerberater verzichten wollen! Er macht meinen "Lohnkrempel" für meine Daueraushilfskraft (...) mein Mann hat ein Gewerbe, für ihn macht er die Gewerbe- und UST-Erklärung, den Jahresabschluß und für uns beide natürlich die Einkommensteuer-Erklärung. Wenn ich überlege, was es mich an Zeit kosten würde, (...) In dieser Zeit behandle ich lieber Patienten, (...) dass ein Fachmann seine Arbeit fachmännisch erledigt.[/zitat] Muss halt jeder selber wissen. Natürlich ist zwingende Voraussetzung die Kenntniserlangung im Buchhaltungs- und Steuerrecht, dort aber fokussiert auf nicht umsatzsteuerpflichtige Einzelunternehmen, was den Lernaufwand sehr überschaubar macht. Das ist dann quasi eine Einmalinvestition, die jährliche Früchte bringt. "Lohnkrempel" erledigt mein Lohnprogramm prüfungssicher monatlich in einer Viertelstunde (inkl. Stundenerfassung und eventuellen U1 oder U2 Erstattungsanträge und mehreren Vollzeitkräften). Wenn die Buchführung erledigt ist, sind die Abschlussbuchungen bei einem Einzelunternehmen sehr überschaubar. Die Steuererklärungen sind dann einfach nur ein Mausklick auf den entsprechenden Menüpunkt. Klar kostet das alles Zeit, aber zum Stundensatz eines Steuerberaters unterwegs zu sein und zusätzlich Steuern zu sparen ist einfach besser als die Zeit zum Stundensatz eines Physios zu verbringen. Über den letzten Punkt mit dem "fachmännisch" musste ich tatsächlich bitter lachen. Fehler des Steuerberaters entdeckt man doch nur, wenn man in der Lage ist, die Arbeit zu beurteilen. Ohne Fachwissen kann das keiner. Das wird von der Branche gnadenlos ausgenutzt und aus Bequemlichkeit und verständlichen Gewinnstreben nicht optimal gearbeitet (im günstigsten Fall). Anekdoten dazu kenne ich zuhauf, das würde hier aber den Rahmen sprengen.
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mechanicus schrieb:

die neue schrieb am 10.02.2023 21:30 Uhr:Also ich würde niemals auf meinen Steuerberater verzichten wollen!
Er macht meinen "Lohnkrempel" für meine Daueraushilfskraft (...) mein Mann hat ein Gewerbe, für ihn macht er die Gewerbe- und UST-Erklärung, den Jahresabschluß und für uns beide natürlich die Einkommensteuer-Erklärung.
Wenn ich überlege, was es mich an Zeit kosten würde, (...) In dieser Zeit behandle ich lieber Patienten, (...) dass ein Fachmann seine Arbeit fachmännisch erledigt.

Muss halt jeder selber wissen. Natürlich ist zwingende Voraussetzung die Kenntniserlangung im Buchhaltungs- und Steuerrecht, dort aber fokussiert auf nicht umsatzsteuerpflichtige Einzelunternehmen, was den Lernaufwand sehr überschaubar macht. Das ist dann quasi eine Einmalinvestition, die jährliche Früchte bringt.

"Lohnkrempel" erledigt mein Lohnprogramm prüfungssicher monatlich in einer Viertelstunde (inkl. Stundenerfassung und eventuellen U1 oder U2 Erstattungsanträge und mehreren Vollzeitkräften).

Wenn die Buchführung erledigt ist, sind die Abschlussbuchungen bei einem Einzelunternehmen sehr überschaubar. Die Steuererklärungen sind dann einfach nur ein Mausklick auf den entsprechenden Menüpunkt.

Klar kostet das alles Zeit, aber zum Stundensatz eines Steuerberaters unterwegs zu sein und zusätzlich Steuern zu sparen ist einfach besser als die Zeit zum Stundensatz eines Physios zu verbringen.

Über den letzten Punkt mit dem "fachmännisch" musste ich tatsächlich bitter lachen. Fehler des Steuerberaters entdeckt man doch nur, wenn man in der Lage ist, die Arbeit zu beurteilen. Ohne Fachwissen kann das keiner. Das wird von der Branche gnadenlos ausgenutzt und aus Bequemlichkeit und verständlichen Gewinnstreben nicht optimal gearbeitet (im günstigsten Fall).
Anekdoten dazu kenne ich zuhauf, das würde hier aber den Rahmen sprengen.

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die neue schrieb:

Also ich würde niemals auf meinen Steuerberater verzichten wollen!
Er macht meinen "Lohnkrempel" für meine Daueraushilfskraft und meine Urlaubs-Aushilfe, meine EÜR, mein Mann hat ein Gewerbe, für ihn macht er die Gewerbe- und UST-Erklärung, den Jahresabschluß und für uns beide natürlich die Einkommensteuer-Erklärung.
Die Stunden für meine Aushilfe(n) gebe ich monatlich ab, den Rest einmal im Jahr, selbstverständlich monatlich sortiert zum Kontoauszug, Bewirtungsbelege komplett ausgefüllt, fälschungssichere Kasse, und die Kosten halten sich echt in Grenzen.
Sozialversicherungsprüfungen einwandfrei ohne Beanstandung durchgegangen.
Und absetzen kann ich das Ganze ebenfalls.
Wenn ich überlege, was es mich an Zeit kosten würde, mich jedes Jahr in die Neuerungen einzuarbeiten - dazu habe ich weder Zeit, noch Lust. In dieser Zeit behandle ich lieber Patienten, generiere Umsatz und bin sicher, dass ein Fachmann seine Arbeit fachmännisch erledigt.



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