• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
Patienteninformation zu unseren Vergütungssätzen für Privatpatienten
Sehr geehrte Patienten,
die Beihilfe Bund hat das erste Mal seit 23 Jahren zum 1.8.2018 ihre Erstattungssätze erfreulicherweise um 20% erhöht. Zum 1.1.2019 folgte eine weitere Erhöhung um 10%. Zum 1.1.2019 hat auch die Beihilfe Land NRW das erste Mal seit 24 Jahren die Erstattungssätze erhöht auf das Niveau Beihilfe Bund.
Begründet werden die Anhebungen mit dem Anstieg der Praxiskosten in den letzten 23 Jahren, in denen die beihilfefähigen Höchstbeträge nicht angepasst wurden, teils sogar deutlich unter Sätzen der gesetzlichen Kassen (AOK-Satz) lagen und deshalb zu nicht mehr zumutbaren Zuzahlungen der Beamten führte.
Die neuen Beihilfesätze – angemessen oder nicht?
Der Erhöhung der seit 1995 nicht angepassten Beihilfesätze um insgesamt 30% steht eine Inflationsrate von 41% gegenüber. Zum Inflationsausgleich fehlen leider immer noch 7%!
Zudem existieren bei den neuen Beihilfesätzen wie früher auch etliche Ungereimtheiten:
So wird z.B. die Manuelle Lymphdrainage, für die eine zusätzliche vierwöchige Vollzeitausbildung zwingend erforderlich ist, nach wie vor zu 1/3 geringer vergütet als ganz normale Krankengymnastik, für die keinerlei Zusatzqualifikation erlangt werden muss. Ein wirtschaftlich denkender Therapeut würde eine derart zeitaufwendige und kostenintensive Zusatzausbildung, mit der er letztlich weniger Geld verdienen kann, wohl kaum absolvieren und anbieten.
Und auch Hausbesuche würden nicht mehr gemacht: Bei dem Erstattungssatz der Beihilfe für einen ärztlich verordneten Hausbesuch dürfte dieser gerade mal 9 Minuten Rüstzeit in Anspruch nehmen, was praktisch unmöglich ist.
Viele sehr gute Fortbildungen, die den Behandlungserfolg erheblich steigern, werden bei der Erstattung überhaupt nicht berücksichtigt.
Unsere Leistungen
Unsere Praxis bietet Ihnen seit xxx Jahren:
• Abgeschlossene Behandlungsräume, die Ihre Privatsphäre garantieren.
• Eine feste Therapeutin.
• Terminvergabe für Akutpatienten möglichst noch am selben Tag.
• Bedarfsorientierte Öffnungszeiten von xx bis xx Uhr.
• Behandlungen für Privatpatienten am Wochenende und auch an Feiertagen für Akut- oder Notfälle.
• Sie brauchen kein Handtuch mitzubringen.
• Alle Therapeutinnen unserer Praxis verfügen über eine mehr als 25jährige Berufserfahrung sowie viele abgeschlossene zertifizierte Zusatzqualifikationen.
• Zudem besuchen wir jährlich kosten- und zeitintensive Fortbildungen, um Ihnen stets eine überdurchschnittliche Behandlungsqualität auf dem aktuellen Stand der Medizin zu bieten.
Gesetzlich Versicherte müssen dagegen oft wochenlang auf ihren ersten Termin warten und sich mit Behandlungen durch Berufsanfänger und weniger qualifizierte sowie wechselnde Therapeuten, zum Teil sogar in Behandlungskabinen, zufrieden geben.
Zuzahlungen unumgänglich
Damit wir auch in Zukunft unsere weit überdurchschnittliche Leistungen zu Ihrem Wohl erbringen können, müssen wir Ihnen die unten stehenden Zuzahlungen zum Beihilfesatz in Rechnung stellen. Dabei ist es für uns Therapeuten schwer erträglich, wirtschaftliche Abwägungen für Ihre Therapie treffen zu müssen: Wir sind aus Überzeugung Therapeuten geworden und nicht Kaufleute - wirtschaftlich denken und handeln müssen wir aber trotzdem.(Letzter Satz ist von MikeL gekalut - danke für die tolle Formulierung!)
Zuzahlungen zum Beihilfesatz
Manuelle Therapie xx €
Krankengymnastik xx €
Massage xx €
Lymphdrainage 30 Minuten xx €
Heiße Rolle xx €
Eis xx €
Hausbesuch xx €
Sollten Ihnen Zahlungen über dem Beihilfesatz nicht möglich sein, können wir Ihnen Behandlungen zu den Konditionen der gesetzlichen Krankenkassen mit deren kürzeren Mindestbehandlungszeiten anbieten. Bitte sprechen Sie uns im Bedarfsfall an.
Die Erstattungen der Privaten Krankenkassen
Private Krankenkassen versprechen bessere Leistungen als gesetzliche Krankenkassen, und Arzthonorare werden anstandslos bis zum 2,3fachen Satz erstattet. Auch für Leistungen im Bereich der Physiotherapie wird von der Rechtsprechung bei Privatpatienten eine Vergütung bis zum 2,3fachen AOK-Satz als angemessen und ortsüblich angesehen. Unsere Vergütungssätze liegen mit dem durchschnittlich xx-fachen AOK-Satz noch darunter.
Bis 2002 wurden 2,3fache AOK-Sätze von den Privaten Krankenkassen für physiotherapeutische Leistungen meist noch anstandslos erstattet. Danach gab es zunehmend Änderungen der Verträge, die inzwischen zu einer Reduktion der Erstattungen auf Höhe der Beihilfesätze führten.
Fast alle Privaten Krankenkassen haben inzwischen fixe Erstattungssätze für physiotherapeutische Leistungen, machen also keinen Unterschied bei der Erstattung von Behandlungen durch einen Berufsanfänger in einer kleinen Behandlungskabine und Behandlungen durch einen erfahrenen Therapeuten mit vielen Fortbildungen in großzügigen Räumlichkeiten.
Die starren und nicht leistungsbezogenen Erstattungssätze der Privaten Krankenkassen liegen aktuell im Bereich der Beihilfesätze zum derzeit durchschnittlich 1,3fachen AOK-Satz. Ab dem 1.5.2019, nach der dritten Stufe der Vergütungspreisanhebung der gesetzlichen Krankenkassen, dann beim 1,16fachen AOK-Satz.
Deshalb können Privatpatienten zum Beihilfesatz schon lange keine bevorzugte oder längere Behandlung und keine schnellere Terminvergabe in Physiotherapiepraxen mehr erwarten.
Wir bieten Ihnen – wie in den letzten xx Jahren seit Bestehen der Praxis – eine optimale Behandlung zu angemessen Preisen.
Wir hoffen, unsere Vergütungssätze für Sie nachvollziehbar dargelegt zu haben und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu beidseitiger Zufriedenheit.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Vielleicht kann das ja der ein oder andere - auch nach Euren Vorstellungen abgeändert - gebrauchen...
Patienteninformation zu unseren Vergütungssätzen für Privatpatienten
Sehr geehrte Patienten,
die Beihilfe Bund hat das erste Mal seit 23 Jahren zum 1.8.2018 ihre Erstattungssätze erfreulicherweise um 20% erhöht. Zum 1.1.2019 folgte eine weitere Erhöhung um 10%. Zum 1.1.2019 hat auch die Beihilfe Land NRW das erste Mal seit 24 Jahren die Erstattungssätze erhöht auf das Niveau Beihilfe Bund.
Begründet werden die Anhebungen mit dem Anstieg der Praxiskosten in den letzten 23 Jahren, in denen die beihilfefähigen Höchstbeträge nicht angepasst wurden, teils sogar deutlich unter Sätzen der gesetzlichen Kassen (AOK-Satz) lagen und deshalb zu nicht mehr zumutbaren Zuzahlungen der Beamten führte.
Die neuen Beihilfesätze – angemessen oder nicht?
Der Erhöhung der seit 1995 nicht angepassten Beihilfesätze um insgesamt 30% steht eine Inflationsrate von 41% gegenüber. Zum Inflationsausgleich fehlen leider immer noch 7%!
Zudem existieren bei den neuen Beihilfesätzen wie früher auch etliche Ungereimtheiten:
So wird z.B. die Manuelle Lymphdrainage, für die eine zusätzliche vierwöchige Vollzeitausbildung zwingend erforderlich ist, nach wie vor zu 1/3 geringer vergütet als ganz normale Krankengymnastik, für die keinerlei Zusatzqualifikation erlangt werden muss. Ein wirtschaftlich denkender Therapeut würde eine derart zeitaufwendige und kostenintensive Zusatzausbildung, mit der er letztlich weniger Geld verdienen kann, wohl kaum absolvieren und anbieten.
Und auch Hausbesuche würden nicht mehr gemacht: Bei dem Erstattungssatz der Beihilfe für einen ärztlich verordneten Hausbesuch dürfte dieser gerade mal 9 Minuten Rüstzeit in Anspruch nehmen, was praktisch unmöglich ist.
Viele sehr gute Fortbildungen, die den Behandlungserfolg erheblich steigern, werden bei der Erstattung überhaupt nicht berücksichtigt.
Unsere Leistungen
Unsere Praxis bietet Ihnen seit xxx Jahren:
• Abgeschlossene Behandlungsräume, die Ihre Privatsphäre garantieren.
• Eine feste Therapeutin.
• Terminvergabe für Akutpatienten möglichst noch am selben Tag.
• Bedarfsorientierte Öffnungszeiten von xx bis xx Uhr.
• Behandlungen für Privatpatienten am Wochenende und auch an Feiertagen für Akut- oder Notfälle.
• Sie brauchen kein Handtuch mitzubringen.
• Alle Therapeutinnen unserer Praxis verfügen über eine mehr als 25jährige Berufserfahrung sowie viele abgeschlossene zertifizierte Zusatzqualifikationen.
• Zudem besuchen wir jährlich kosten- und zeitintensive Fortbildungen, um Ihnen stets eine überdurchschnittliche Behandlungsqualität auf dem aktuellen Stand der Medizin zu bieten.
Gesetzlich Versicherte müssen dagegen oft wochenlang auf ihren ersten Termin warten und sich mit Behandlungen durch Berufsanfänger und weniger qualifizierte sowie wechselnde Therapeuten, zum Teil sogar in Behandlungskabinen, zufrieden geben.
Zuzahlungen unumgänglich
Damit wir auch in Zukunft unsere weit überdurchschnittliche Leistungen zu Ihrem Wohl erbringen können, müssen wir Ihnen die unten stehenden Zuzahlungen zum Beihilfesatz in Rechnung stellen. Dabei ist es für uns Therapeuten schwer erträglich, wirtschaftliche Abwägungen für Ihre Therapie treffen zu müssen: Wir sind aus Überzeugung Therapeuten geworden und nicht Kaufleute - wirtschaftlich denken und handeln müssen wir aber trotzdem.(Letzter Satz ist von MikeL gekalut - danke für die tolle Formulierung!)
Zuzahlungen zum Beihilfesatz
Manuelle Therapie xx €
Krankengymnastik xx €
Massage xx €
Lymphdrainage 30 Minuten xx €
Heiße Rolle xx €
Eis xx €
Hausbesuch xx €
Sollten Ihnen Zahlungen über dem Beihilfesatz nicht möglich sein, können wir Ihnen Behandlungen zu den Konditionen der gesetzlichen Krankenkassen mit deren kürzeren Mindestbehandlungszeiten anbieten. Bitte sprechen Sie uns im Bedarfsfall an.
Die Erstattungen der Privaten Krankenkassen
Private Krankenkassen versprechen bessere Leistungen als gesetzliche Krankenkassen, und Arzthonorare werden anstandslos bis zum 2,3fachen Satz erstattet. Auch für Leistungen im Bereich der Physiotherapie wird von der Rechtsprechung bei Privatpatienten eine Vergütung bis zum 2,3fachen AOK-Satz als angemessen und ortsüblich angesehen. Unsere Vergütungssätze liegen mit dem durchschnittlich xx-fachen AOK-Satz noch darunter.
Bis 2002 wurden 2,3fache AOK-Sätze von den Privaten Krankenkassen für physiotherapeutische Leistungen meist noch anstandslos erstattet. Danach gab es zunehmend Änderungen der Verträge, die inzwischen zu einer Reduktion der Erstattungen auf Höhe der Beihilfesätze führten.
Fast alle Privaten Krankenkassen haben inzwischen fixe Erstattungssätze für physiotherapeutische Leistungen, machen also keinen Unterschied bei der Erstattung von Behandlungen durch einen Berufsanfänger in einer kleinen Behandlungskabine und Behandlungen durch einen erfahrenen Therapeuten mit vielen Fortbildungen in großzügigen Räumlichkeiten.
Die starren und nicht leistungsbezogenen Erstattungssätze der Privaten Krankenkassen liegen aktuell im Bereich der Beihilfesätze zum derzeit durchschnittlich 1,3fachen AOK-Satz. Ab dem 1.5.2019, nach der dritten Stufe der Vergütungspreisanhebung der gesetzlichen Krankenkassen, dann beim 1,16fachen AOK-Satz.
Deshalb können Privatpatienten zum Beihilfesatz schon lange keine bevorzugte oder längere Behandlung und keine schnellere Terminvergabe in Physiotherapiepraxen mehr erwarten.
Wir bieten Ihnen – wie in den letzten xx Jahren seit Bestehen der Praxis – eine optimale Behandlung zu angemessen Preisen.
Wir hoffen, unsere Vergütungssätze für Sie nachvollziehbar dargelegt zu haben und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu beidseitiger Zufriedenheit.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Hier kann man nur sagen : Gut gemeint aber schlecht gemacht oder anders gesagt In der Kürze liegt die Würze.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Also die Patienten müssen ja echt viel Zeit und Leselust haben um so einen langen Text zu lesen.So etwas würde bei mir auch zu Mißtrauen führen dass man etwas schönreden will.
Hier kann man nur sagen : Gut gemeint aber schlecht gemacht oder anders gesagt In der Kürze liegt die Würze.
In "kürzer" hätte ich nicht alle relevanten Infos unterbringen können.
Wenn ein Patient dazu bezahlen muss, dann dürften 5 Minuten Zeit nicht zuviel sein um sich über die Gründe zu informieren.
Bei mir lesen die Patienten ansonsten den Stern, den Spiegel. Ob diese Zeitschriften mehr Infos zu den zu Gründen der zukünftig zu leistenden Zuzahlung geben?
Mein Flyer ist in DIN-lang, knappe zweieinhalb Seiten. Sieht gut aus, steht im Wartezimmer. Für mich zumindest ist es stimmig.
Sorry wenn ich jemandem beim Lesen unnötig Zeit geraubt habe.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Für meine Patienten war es offensichtluch sehr informativ. Viele haben sich sogar bedankt: "Das alles war mir bisher völlig unbekannt".
In "kürzer" hätte ich nicht alle relevanten Infos unterbringen können.
Wenn ein Patient dazu bezahlen muss, dann dürften 5 Minuten Zeit nicht zuviel sein um sich über die Gründe zu informieren.
Bei mir lesen die Patienten ansonsten den Stern, den Spiegel. Ob diese Zeitschriften mehr Infos zu den zu Gründen der zukünftig zu leistenden Zuzahlung geben?
Mein Flyer ist in DIN-lang, knappe zweieinhalb Seiten. Sieht gut aus, steht im Wartezimmer. Für mich zumindest ist es stimmig.
Sorry wenn ich jemandem beim Lesen unnötig Zeit geraubt habe.
Gruß von Monique
Wenn du beim Bäcker um die Ecke demnächst 10€ für das Brot bezahlen musst, er dir dann kommt mit: Meister mit 25 Jahren Erfahrung, neuester Ofen, besonders viel Liebe bla bla bla..interessiert es auch kein Schwein!! Viel zu viel Zahlen, viel zu viel Nonsens und viel zu viel Text...leider Thema verfehlt!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
McMiki schrieb:
Die einzige Info, die der Patient daraus zieht ist, wofür muss er wieviel zahlen!!! Der Rest ist uninteressant und auch nicht Preisrelevant (oder kalkulierst du deine Schokolade auch auf die Preise?)
Wenn du beim Bäcker um die Ecke demnächst 10€ für das Brot bezahlen musst, er dir dann kommt mit: Meister mit 25 Jahren Erfahrung, neuester Ofen, besonders viel Liebe bla bla bla..interessiert es auch kein Schwein!! Viel zu viel Zahlen, viel zu viel Nonsens und viel zu viel Text...leider Thema verfehlt!!!
interessiert es auch kein Schwein!! Viel zu viel Zahlen, viel zu viel Nonsens und viel zu viel Text...leider Thema verfehlt!!!
Immer wieder “lustig“ hier die wertenden Kommentare...Mir wär der Text auch eher zu lang, aber für Moniques Klientel offensichtlich genau richtig....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
McMiki schrieb am 27.1.19 21:27:
interessiert es auch kein Schwein!! Viel zu viel Zahlen, viel zu viel Nonsens und viel zu viel Text...leider Thema verfehlt!!!
Immer wieder “lustig“ hier die wertenden Kommentare...Mir wär der Text auch eher zu lang, aber für Moniques Klientel offensichtlich genau richtig....
Informationen für privat Versicherte
zu deren Ansprüche gegenüber ihrer Krankenversicherung und bei Beamten/Versorgungsempfängern auch gegenüber ihrer Beihilfestelle bezüglich der von mir in Rechnung gestellten Leistungen.
I. Private Krankenversicherung (PKV)
Soweit ihr Vertrag mit der Versicherung selbst keine Leistungsbeschränkungen enthält, ist grundsätzlich – so auch die Rechtsprechung - der volle Rechnungsbetrag bei der Erstattung zu berücksichtigen.
Wenn ihre Krankenversicherung ihnen meine Leistungssätze nicht vollständig erstattet, dann kann dies verschiedene Gründe haben:
1) Ihr Vertrag mit der Versicherung listet konkrete Beträge als Obergrenze auf oder er bezieht sich auf Festlegungen z. B. in den Beihilferichtlinien (der Beamten) oder in der Gebührenordnung für Ärzte oder im sog. Basistarif auf die Zahlbeträge der gesetzlichen Krankenkassen
2) Ihr Vertrag mit der Krankenversicherung sieht eine Eigenbeteiligung vor
oder, was immer wieder vorkommt,
3) einzelne Privatversicherer verweigern ohne Rechtsgrundlage die volle Erstattung. Sie begründen ihre Kürzungen u. a. damit, dass
- meine Preise (orts)unüblich seien
- meine Preise über den Sätzen liegen, die nach den Beihilfevorschriften für Beamte erstattungsfähig seien
- tarifliche Beschränkungen beständen
Ich empfehle Ihnen deshalb im Zweifel vor Beginn der Behandlung zu klären, in welcher Höhe Ihr Versicherer die Kosten der Behandlung trägt und in welcher Höhe die Kosten selbst übernommen werden müssen.
II. Privat Versicherte mit Beihilfeanspruch
Die Beihilfesätze für Heilmittel wurden seit März 1992 zwei Mal angehoben. 2001 um ca. 8% und 2019 um ca. 30%; in 27 Jahren somit um ca. 40 %. Der Verbraucherpreisindex dagegen ist lt. den Zahlen des Bundesamtes für Statistik in diesem Zeitraum um gut 50 % gestiegen (von 73,8 auf über 111 Punkte), also deutlich mehr. Meine Preise liegen u. a. auch deshalb über den Beihilfesätzen.
Bereits 2004 weist das Bundesministerium des Inneren in seiner ausführlichen Pressemitteilung vom 07. Februar desselben Jahres ausdrücklich darauf hin, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und dass aus Sicht des Dienstherrn eine Eigenbeteiligung – analog den Verhältnissen bei den gesetzlichen Krankenkassen - für die Versicherten unumgänglich ist.
Außerdem haben Beihilfevorschriften keine Relevanz für den Vergütungsvertrag zwischen dem Versicherten und dem Heilmittelerbringer, also mit mir. Sie sind lediglich eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die das Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und seinen Beamten sowie anderen Versorgungsempfängern regelt.
Die PKV bietet oft einen Ergänzungstarif an, der die Lücke zwischen Beihilfehöchstsatz und tatsächlich entstandenen Behandlungskosten schließt.
Bei Bedarf stelle ich Ihnen das Infoblatt auch in ausgedruckter Form zur Verfügung
Walli :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
Dem Aushang der Preisliste 2019 hat meine Tochter auf einem DIN A4 - Blatt - quer folgende ergänzende Hinweise beigefügt (wobei ich weiß, dass auch bereits diese Info vom Umfang her für die meisten Patienten zu "viel" ist). Der "Beihilfetext" bezieht sich auf Bayern.
Informationen für privat Versicherte
zu deren Ansprüche gegenüber ihrer Krankenversicherung und bei Beamten/Versorgungsempfängern auch gegenüber ihrer Beihilfestelle bezüglich der von mir in Rechnung gestellten Leistungen.
I. Private Krankenversicherung (PKV)
Soweit ihr Vertrag mit der Versicherung selbst keine Leistungsbeschränkungen enthält, ist grundsätzlich – so auch die Rechtsprechung - der volle Rechnungsbetrag bei der Erstattung zu berücksichtigen.
Wenn ihre Krankenversicherung ihnen meine Leistungssätze nicht vollständig erstattet, dann kann dies verschiedene Gründe haben:
1) Ihr Vertrag mit der Versicherung listet konkrete Beträge als Obergrenze auf oder er bezieht sich auf Festlegungen z. B. in den Beihilferichtlinien (der Beamten) oder in der Gebührenordnung für Ärzte oder im sog. Basistarif auf die Zahlbeträge der gesetzlichen Krankenkassen
2) Ihr Vertrag mit der Krankenversicherung sieht eine Eigenbeteiligung vor
oder, was immer wieder vorkommt,
3) einzelne Privatversicherer verweigern ohne Rechtsgrundlage die volle Erstattung. Sie begründen ihre Kürzungen u. a. damit, dass
- meine Preise (orts)unüblich seien
- meine Preise über den Sätzen liegen, die nach den Beihilfevorschriften für Beamte erstattungsfähig seien
- tarifliche Beschränkungen beständen
Ich empfehle Ihnen deshalb im Zweifel vor Beginn der Behandlung zu klären, in welcher Höhe Ihr Versicherer die Kosten der Behandlung trägt und in welcher Höhe die Kosten selbst übernommen werden müssen.
II. Privat Versicherte mit Beihilfeanspruch
Die Beihilfesätze für Heilmittel wurden seit März 1992 zwei Mal angehoben. 2001 um ca. 8% und 2019 um ca. 30%; in 27 Jahren somit um ca. 40 %. Der Verbraucherpreisindex dagegen ist lt. den Zahlen des Bundesamtes für Statistik in diesem Zeitraum um gut 50 % gestiegen (von 73,8 auf über 111 Punkte), also deutlich mehr. Meine Preise liegen u. a. auch deshalb über den Beihilfesätzen.
Bereits 2004 weist das Bundesministerium des Inneren in seiner ausführlichen Pressemitteilung vom 07. Februar desselben Jahres ausdrücklich darauf hin, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und dass aus Sicht des Dienstherrn eine Eigenbeteiligung – analog den Verhältnissen bei den gesetzlichen Krankenkassen - für die Versicherten unumgänglich ist.
Außerdem haben Beihilfevorschriften keine Relevanz für den Vergütungsvertrag zwischen dem Versicherten und dem Heilmittelerbringer, also mit mir. Sie sind lediglich eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die das Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und seinen Beamten sowie anderen Versorgungsempfängern regelt.
Die PKV bietet oft einen Ergänzungstarif an, der die Lücke zwischen Beihilfehöchstsatz und tatsächlich entstandenen Behandlungskosten schließt.
Bei Bedarf stelle ich Ihnen das Infoblatt auch in ausgedruckter Form zur Verfügung
Walli :hushed:
Die einzige Info, die der Patient daraus zieht ist, wofür muss er wieviel zahlen!!! Der Rest ist uninteressant und auch nicht Preisrelevant (oder kalkulierst du deine Schokolade auch auf die Preise?)
Wenn du beim Bäcker um die Ecke demnächst 10€ für das Brot bezahlen musst, er dir dann kommt mit: Meister mit 25 Jahren Erfahrung, neuester Ofen, besonders viel Liebe bla bla bla..interessiert es auch kein Schwein!! Viel zu viel Zahlen, viel zu viel Nonsens und viel zu viel Text...leider Thema verfehlt!!!
Nun, Brot kaufe ich keins. Abert für ein Bruder-Bio-Ei zahle ich gerne das dreifache eines Quäl-Eis. Dafür möchte ich aber wissen wo und unter welchen Umständen das legende Huhn lebt und wie es den Brüdern ergeht. No Problem, die hochpreisigen Bio-Eier-Vertreiber legen alles auf den Tisch, man muss sich allerdings auf deren Internetseite etwas einlesen. Kostet Zeit.
Verflucht - schon wieder 5 Minuten meines Lebens hinweg :flushed:
Aber immerhin bin ich nach 5 Minuten gut informiert :blush: über das, was ich da kaufe.
Wer meine Information nicht lesen will, der kann es ja einfach lassen und zahlen.
Ich finde nichts daran verkehrt seine Kunden über den Irrsinn der Beihilfesätze und die Praktiken der PKV aufzuklären - die allermeisten haben keine Ahnung was da die letzen Jahrzehnte vor sich gegangen ist und immer noch an Irrsinn weitergeht.
Nur ein infomierter Mensch kann sich eine Meinung bilden und nach weiteren Infos suchen - so das sein Interesse ist.
Wozu sollte die ganze 38%-Mehr-Wert-Kampagne gut sein? Ging es nicht auch darum die Patienten über unser Vergütungsdesaster aufzuklären? Aufklärung macht man halt nicht mal gerade mit ein paar Worten (Bienchen kommt zum Blümchen, Bienchen befruchtet Blüte, neue Samen, neue Blumen), oder siehe die vielen Talkshows, in denen Meinungsbildung betrieben wird - dagegen ist mein Infoflyer geradezu "einsilbig".
Gute Nacht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
McMiki schrieb am 27.1.19 21:27:
Die einzige Info, die der Patient daraus zieht ist, wofür muss er wieviel zahlen!!! Der Rest ist uninteressant und auch nicht Preisrelevant (oder kalkulierst du deine Schokolade auch auf die Preise?)
Wenn du beim Bäcker um die Ecke demnächst 10€ für das Brot bezahlen musst, er dir dann kommt mit: Meister mit 25 Jahren Erfahrung, neuester Ofen, besonders viel Liebe bla bla bla..interessiert es auch kein Schwein!! Viel zu viel Zahlen, viel zu viel Nonsens und viel zu viel Text...leider Thema verfehlt!!!
Nun, Brot kaufe ich keins. Abert für ein Bruder-Bio-Ei zahle ich gerne das dreifache eines Quäl-Eis. Dafür möchte ich aber wissen wo und unter welchen Umständen das legende Huhn lebt und wie es den Brüdern ergeht. No Problem, die hochpreisigen Bio-Eier-Vertreiber legen alles auf den Tisch, man muss sich allerdings auf deren Internetseite etwas einlesen. Kostet Zeit.
Verflucht - schon wieder 5 Minuten meines Lebens hinweg :flushed:
Aber immerhin bin ich nach 5 Minuten gut informiert :blush: über das, was ich da kaufe.
Wer meine Information nicht lesen will, der kann es ja einfach lassen und zahlen.
Ich finde nichts daran verkehrt seine Kunden über den Irrsinn der Beihilfesätze und die Praktiken der PKV aufzuklären - die allermeisten haben keine Ahnung was da die letzen Jahrzehnte vor sich gegangen ist und immer noch an Irrsinn weitergeht.
Nur ein infomierter Mensch kann sich eine Meinung bilden und nach weiteren Infos suchen - so das sein Interesse ist.
Wozu sollte die ganze 38%-Mehr-Wert-Kampagne gut sein? Ging es nicht auch darum die Patienten über unser Vergütungsdesaster aufzuklären? Aufklärung macht man halt nicht mal gerade mit ein paar Worten (Bienchen kommt zum Blümchen, Bienchen befruchtet Blüte, neue Samen, neue Blumen), oder siehe die vielen Talkshows, in denen Meinungsbildung betrieben wird - dagegen ist mein Infoflyer geradezu "einsilbig".
Gute Nacht.
allein für die Bruderhuhn-Initiative bekommst Du von mir 5 Sterne...….. :thumbsdown: :clap:
Nebenbei: Den Text halte ich allerdings auch für zu lang.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
VAUPE schrieb:
Hallo Monique,
allein für die Bruderhuhn-Initiative bekommst Du von mir 5 Sterne...….. :thumbsdown: :clap:
Nebenbei: Den Text halte ich allerdings auch für zu lang.
Du hast mir keine unnötige Zeit gestohlen. Habe es gelesen und finde es interessant. Darf ich die eine oder andere
Passage für meine Info übernehmen ??
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@ Monique
Du hast mir keine unnötige Zeit gestohlen. Habe es gelesen und finde es interessant. Darf ich die eine oder andere
Passage für meine Info übernehmen ??
@ Monique
Du hast mir keine unnötige Zeit gestohlen. Habe es gelesen und finde es interessant. Darf ich die eine oder andere
Passage für meine Info übernehmen ??
Natürlich. Suche Dir raus, was Du gebrauchen kannst.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
idefix- schrieb am 28.1.19 15:50:
@ Monique
Du hast mir keine unnötige Zeit gestohlen. Habe es gelesen und finde es interessant. Darf ich die eine oder andere
Passage für meine Info übernehmen ??
Natürlich. Suche Dir raus, was Du gebrauchen kannst.
Gruß von Monique
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
Boaah! Das lese ich nicht und die PP sowieso nicht. Die Vergütung steht auf dem Behandlungsvertrag, Keine Begründung als Rechtfertigung! Fertig.
Mein Profilbild bearbeiten