ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir suchen für die Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH für
den Standort Lübben einen
Physiotherapeut (w/m/d) für die
Tagesklinik Finsterwalde der Klinik
für ...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
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Physiotherapeut (w/m/d) für die
Tagesklinik Finsterwalde der Klinik
für ...
hat von Euch schon mal jemand einen Architekten beauftragt, damit bzgl. Nutzungsänderung die Baugenehmigung ( eine kleine Wand muss eingezogen werden) erteilt wird?
Wie hoch lagen für den Architekten die Kosten (z.B. welchen Stundenumfang hat er berechnet) ?
Danke für Infos!
FROHE WEIHNACHTEN EUCH ALLEN !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
hat von Euch schon mal jemand einen Architekten beauftragt, damit bzgl. Nutzungsänderung die Baugenehmigung ( eine kleine Wand muss eingezogen werden) erteilt wird?
Wie hoch lagen für den Architekten die Kosten (z.B. welchen Stundenumfang hat er berechnet) ?
Danke für Infos!
FROHE WEIHNACHTEN EUCH ALLEN !
eine Nutzungsänderung kannst du beim örtlichen Bauamt selbst beantragen, kostet ca. 150,- €.
Was meinst du mit eine kleine Wand einziehen? Kommt sie raus oder rein? :tired_face:
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Diese Unterlagen Planskizzen und bautechnische Erläuterungen zur Nutzung der Räume, Stellflächen etc. betreffen die Standfestigkeit (Statik), Brandschutzkonzept, sowie den Fluchtwegeplan.
Die Gebührenordnung für Architekten richtet sich i. d.R. nach dem zeitlichen Aufwand.für den Projekt. Wenn wirklich nur eine (nichttragende) Wand eingebaut werden soll, ist m. W. kein vollständiger Bauantrag notwendig.sondern ein sog. Vorlage zur Genehmigungsfreistellung beim Bauamt.(ist länderspezifisch baurechtlich unterschiedlich geregelt-Google..)
Für diesen Fall würde ich eine Pauschalsumme mit dem Architekt vereinbaren.
Für komplexere Planungsleistungen wird laut Honorarliste prozentual zum Bauleistungsumfang vergütet.Sprich je teurer der Bau, desto glücklicher der Architekt....Schau einfach mal mit einem Architekt in eine Bank, Sparkasse oder ein öffentliches Gebäude...
Viel Glück!
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lars 422 schrieb:
Um eine Nutzungsänderung zu beantragen müssen die einzureichenden Unterlagen von einem sog.vorlageberechtigten Architekten eingereicht werden.
Diese Unterlagen Planskizzen und bautechnische Erläuterungen zur Nutzung der Räume, Stellflächen etc. betreffen die Standfestigkeit (Statik), Brandschutzkonzept, sowie den Fluchtwegeplan.
Die Gebührenordnung für Architekten richtet sich i. d.R. nach dem zeitlichen Aufwand.für den Projekt. Wenn wirklich nur eine (nichttragende) Wand eingebaut werden soll, ist m. W. kein vollständiger Bauantrag notwendig.sondern ein sog. Vorlage zur Genehmigungsfreistellung beim Bauamt.(ist länderspezifisch baurechtlich unterschiedlich geregelt-Google..)
Für diesen Fall würde ich eine Pauschalsumme mit dem Architekt vereinbaren.
Für komplexere Planungsleistungen wird laut Honorarliste prozentual zum Bauleistungsumfang vergütet.Sprich je teurer der Bau, desto glücklicher der Architekt....Schau einfach mal mit einem Architekt in eine Bank, Sparkasse oder ein öffentliches Gebäude...
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physiosidi schrieb:
Hi,
eine Nutzungsänderung kannst du beim örtlichen Bauamt selbst beantragen, kostet ca. 150,- €.
Was meinst du mit eine kleine Wand einziehen? Kommt sie raus oder rein? :tired_face:
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