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Finsterwalde, Brandenburg

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Architektenhonorar bei Nutzungsänderung mit Baugenehmigung

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Neues Thema
Architektenhonorar bei Nutzungsänderung mit Baugenehmigung
Es gibt 3 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
24.12.2013 18:27
Hallo,
hat von Euch schon mal jemand einen Architekten beauftragt, damit bzgl. Nutzungsänderung die Baugenehmigung ( eine kleine Wand muss eingezogen werden) erteilt wird?
Wie hoch lagen für den Architekten die Kosten (z.B. welchen Stundenumfang hat er berechnet) ?

Danke für Infos!

FROHE WEIHNACHTEN EUCH ALLEN !
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Hallo, hat von Euch schon mal jemand einen Architekten beauftragt, damit bzgl. Nutzungsänderung die Baugenehmigung ( eine kleine Wand muss eingezogen werden) erteilt wird? Wie hoch lagen für den Architekten die Kosten (z.B. welchen Stundenumfang hat er berechnet) ? Danke für Infos! FROHE WEIHNACHTEN EUCH ALLEN !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
hat von Euch schon mal jemand einen Architekten beauftragt, damit bzgl. Nutzungsänderung die Baugenehmigung ( eine kleine Wand muss eingezogen werden) erteilt wird?
Wie hoch lagen für den Architekten die Kosten (z.B. welchen Stundenumfang hat er berechnet) ?

Danke für Infos!

FROHE WEIHNACHTEN EUCH ALLEN !

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physiosidi
25.12.2013 10:28
Hi,

eine Nutzungsänderung kannst du beim örtlichen Bauamt selbst beantragen, kostet ca. 150,- €.
Was meinst du mit eine kleine Wand einziehen? Kommt sie raus oder rein? :tired_face:
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Hi, eine Nutzungsänderung kannst du beim örtlichen Bauamt selbst beantragen, kostet ca. 150,- €. Was meinst du mit eine kleine Wand einziehen? Kommt sie raus oder rein? :tired_face:
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lars 422
09.01.2014 10:31
Um eine Nutzungsänderung zu beantragen müssen die einzureichenden Unterlagen von einem sog.vorlageberechtigten Architekten eingereicht werden.
Diese Unterlagen Planskizzen und bautechnische Erläuterungen zur Nutzung der Räume, Stellflächen etc. betreffen die Standfestigkeit (Statik), Brandschutzkonzept, sowie den Fluchtwegeplan.
Die Gebührenordnung für Architekten richtet sich i. d.R. nach dem zeitlichen Aufwand.für den Projekt. Wenn wirklich nur eine (nichttragende) Wand eingebaut werden soll, ist m. W. kein vollständiger Bauantrag notwendig.sondern ein sog. Vorlage zur Genehmigungsfreistellung beim Bauamt.(ist länderspezifisch baurechtlich unterschiedlich geregelt-Google..)
Für diesen Fall würde ich eine Pauschalsumme mit dem Architekt vereinbaren.
Für komplexere Planungsleistungen wird laut Honorarliste prozentual zum Bauleistungsumfang vergütet.Sprich je teurer der Bau, desto glücklicher der Architekt....Schau einfach mal mit einem Architekt in eine Bank, Sparkasse oder ein öffentliches Gebäude...
Viel Glück!

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Um eine Nutzungsänderung zu beantragen müssen die einzureichenden Unterlagen von einem sog.vorlageberechtigten Architekten eingereicht werden. Diese Unterlagen Planskizzen und bautechnische Erläuterungen zur Nutzung der Räume, Stellflächen etc. betreffen die Standfestigkeit (Statik), Brandschutzkonzept, sowie den Fluchtwegeplan. Die Gebührenordnung für Architekten richtet sich i. d.R. nach dem zeitlichen Aufwand.für den Projekt. Wenn wirklich nur eine (nichttragende) Wand eingebaut werden soll, ist m. W. kein vollständiger Bauantrag notwendig.sondern ein sog. Vorlage zur Genehmigungsfreistellung beim Bauamt.(ist länderspezifisch baurechtlich unterschiedlich geregelt-Google..) Für diesen Fall würde ich eine Pauschalsumme mit dem Architekt vereinbaren. Für komplexere Planungsleistungen wird laut Honorarliste prozentual zum Bauleistungsumfang vergütet.Sprich je teurer der Bau, desto glücklicher der Architekt....Schau einfach mal mit einem Architekt in eine Bank, Sparkasse oder ein öffentliches Gebäude... Viel Glück!
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lars 422 schrieb:

Um eine Nutzungsänderung zu beantragen müssen die einzureichenden Unterlagen von einem sog.vorlageberechtigten Architekten eingereicht werden.
Diese Unterlagen Planskizzen und bautechnische Erläuterungen zur Nutzung der Räume, Stellflächen etc. betreffen die Standfestigkeit (Statik), Brandschutzkonzept, sowie den Fluchtwegeplan.
Die Gebührenordnung für Architekten richtet sich i. d.R. nach dem zeitlichen Aufwand.für den Projekt. Wenn wirklich nur eine (nichttragende) Wand eingebaut werden soll, ist m. W. kein vollständiger Bauantrag notwendig.sondern ein sog. Vorlage zur Genehmigungsfreistellung beim Bauamt.(ist länderspezifisch baurechtlich unterschiedlich geregelt-Google..)
Für diesen Fall würde ich eine Pauschalsumme mit dem Architekt vereinbaren.
Für komplexere Planungsleistungen wird laut Honorarliste prozentual zum Bauleistungsumfang vergütet.Sprich je teurer der Bau, desto glücklicher der Architekt....Schau einfach mal mit einem Architekt in eine Bank, Sparkasse oder ein öffentliches Gebäude...
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physiosidi schrieb:

Hi,

eine Nutzungsänderung kannst du beim örtlichen Bauamt selbst beantragen, kostet ca. 150,- €.
Was meinst du mit eine kleine Wand einziehen? Kommt sie raus oder rein? :tired_face:



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