Empathie und Spaß beim Umgang mit
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job. Erfahrung
im Bereich der Betreuung von
geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.
Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 2500.- für 20
Std./Woche bzw. € 3125.- für 25
Std./Woche. Dies entspricht ca. €
29.-/Std..
Eigenverantwortliches, autonomes
Arbeiten im 25-Minuten-Rhythmus ...
älteren Menschen sind
Voraussetzung für diesen
verantwortungsvollen Job. Erfahrung
im Bereich der Betreuung von
geriatrischen Patienten ist von
Vorteil aber nicht zwingend
erforderlich. Manuelle
Lymphdrainage wäre wünschenswert.
Geboten werden ein
überdurchschnittliches
Einstiegsgehalt: € 2500.- für 20
Std./Woche bzw. € 3125.- für 25
Std./Woche. Dies entspricht ca. €
29.-/Std..
Eigenverantwortliches, autonomes
Arbeiten im 25-Minuten-Rhythmus ...
ich möchte einen Mitarbeiter zu meinem Stellvertreter machen, dazu benötige ich einen Ergänzung zum Arbeitsvertrag, hat jemand da schon ein Muster bzw. Entwurf?
Würde mich über Tipps/Unterstützung freuen.
Christine
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Christine Günther schrieb:
Hallo,
ich möchte einen Mitarbeiter zu meinem Stellvertreter machen, dazu benötige ich einen Ergänzung zum Arbeitsvertrag, hat jemand da schon ein Muster bzw. Entwurf?
Würde mich über Tipps/Unterstützung freuen.
Christine
Ab 01.04.2022 übernimmt Frau/Herr/etc. die stellvertretende Leitung der Praxis.
Datum, Unterschriften"
Fertig. An den Arbeitsvertrag drantackern.
Fachliche Leitung muss nur benannt werden. Die macht ja sowieso nix. Oder hat da jemand eine Tätigkeitsbeschreibung?
Haftbar ist immer die/der Praxisinhaber. Egal, was da in gewohnter Verwaltungstechnik niedergeschrieben wurde.
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LogoMijo schrieb:
Zettel: "Ergänzung zum Arbeitsvertrag
Ab 01.04.2022 übernimmt Frau/Herr/etc. die stellvertretende Leitung der Praxis.
Datum, Unterschriften"
Fertig. An den Arbeitsvertrag drantackern.
Fachliche Leitung muss nur benannt werden. Die macht ja sowieso nix. Oder hat da jemand eine Tätigkeitsbeschreibung?
Haftbar ist immer die/der Praxisinhaber. Egal, was da in gewohnter Verwaltungstechnik niedergeschrieben wurde.
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