Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
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Was passiert mit dem Resturlaub?! Wiedereingliederung wird auf jeden Fall stattfinden müssen, aber in dieser Zeit besteht kein Urlaubsanspruch für den Arbeitnehmer??!!
Wie geht ihr damit um, Kündigung ausgeschlossen?!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Arbeitnehmer ist mehrere Monate krank ( grösser 4)
Was passiert mit dem Resturlaub?! Wiedereingliederung wird auf jeden Fall stattfinden müssen, aber in dieser Zeit besteht kein Urlaubsanspruch für den Arbeitnehmer??!!
Wie geht ihr damit um, Kündigung ausgeschlossen?!
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Urlaub wird auf das nächste Jahr übertragen. Überstunden auch , so ist das gesetzt.
Nur der gesetzliche Urlaub!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
484 schrieb am 22.11.18 23:03:
Urlaub wird auf das nächste Jahr übertragen. Überstunden auch , so ist das gesetzt.
Nur der gesetzliche Urlaub!!! :point_up:
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C. DBO schrieb:
Kündigung bei Krankheit ist grundsätzlich in ALLEN Betrieben möglich. Es gilt dabei drei Punkte zu erfüllen (Auskunft bei AG-Anwalt einholen) muss halt gut vorbereitet werden. Urlaub ist interessant, was im AV steht. Ich habe dort den gesetzlichen Urlaubsanspruch drin und einen zusätzlichen Anspruch in Höhe von ... Tagen. Dieser ist dann nicht unbedingt anzurechnen. Ich empfehle AG Schreiner Anwälte, Attendorn und einige Städte mehr.
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484 schrieb:
Urlaub wird auf das nächste Jahr übertragen. Überstunden auch , so ist das gesetzt.
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Kündigung wegen Krankheit :clap:
Auch das ist in Kleinbetrieben durchaus möglich.
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tom1350 schrieb:
McMiki schrieb am 22.11.18 23:09:
Kündigung wegen Krankheit :clap:
Auch das ist in Kleinbetrieben durchaus möglich.
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McMiki schrieb:
Kündigung wegen Krankheit :clap:
Wiedereingliederung: wird in Absprache zwischen dem Arzt, dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber festgelegt. Positiv für den Arbeitgeber: die Zahlungen übernimmt üblicherweise (Krankengeld nach 6 Wochen Krankheit) die Krankenkasse / Berufsgenossenschaft, so dass der Arbeitgeber diese Teil-Arbeitskraft dann umsonst bekommt.
Urlaubsanspruch bei Wiedereingliederung: wird genau wie bei Krankheit normal weitergerechnet - also auch für die Fehlzeiten.
Wie man damit umgehen soll? Kommt immer auf die individuelle Situation an: wie ist die Prognose, wie ist das Verhältnis, wie ersetzbar ist der Mitarbeiter etc. Grundsätzlich sollte eine Krankheit, die den Arbeitnehmer trifft, ihn nicht auch noch zu weiteren Belastungen führen. Aber wenn es gar nicht mehr passt, muss man sich eben weitere Konsequenzen überlegen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Resturlaub: der Urlaubsanspruch gilt noch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn er vorher nicht genommen werden kann - also bei Urlaub für 2018 noch bis 31. März 2020.
Wiedereingliederung: wird in Absprache zwischen dem Arzt, dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber festgelegt. Positiv für den Arbeitgeber: die Zahlungen übernimmt üblicherweise (Krankengeld nach 6 Wochen Krankheit) die Krankenkasse / Berufsgenossenschaft, so dass der Arbeitgeber diese Teil-Arbeitskraft dann umsonst bekommt.
Urlaubsanspruch bei Wiedereingliederung: wird genau wie bei Krankheit normal weitergerechnet - also auch für die Fehlzeiten.
Wie man damit umgehen soll? Kommt immer auf die individuelle Situation an: wie ist die Prognose, wie ist das Verhältnis, wie ersetzbar ist der Mitarbeiter etc. Grundsätzlich sollte eine Krankheit, die den Arbeitnehmer trifft, ihn nicht auch noch zu weiteren Belastungen führen. Aber wenn es gar nicht mehr passt, muss man sich eben weitere Konsequenzen überlegen.
Gruß
Nora
Krankheitsausfall ist Unternehmerisches Risiko, unsere Rezikraft ist mit 43 auch noch mal schwanger geworden und fiel inzwischen schon 5 Wochen aus, in den ersten vier Monaten der SS. Nun haben wir eine neue Rezikraft ab Montag und diese wird von der bisherigen eingearbeitet. Ob Sie nach der Elternzeit wiederkommen will, hat sie noch nicht geäußert, somit wird die Neue fest eingestellt und die Ehemalige, wenn sie zurück kommt, eben auf die Stunden in der Woche verteilt die noch frei sind.
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idefix- schrieb:
Wenn es von vornherin so aussieht, dass der AN über 4 Monate krank ist, stelle ich eine Vertretung ein. Krankengeld bekomme ich zu 70% von der Kasse erstatte,dafür zahle ich 1,?% im Monat mehr.
Krankheitsausfall ist Unternehmerisches Risiko, unsere Rezikraft ist mit 43 auch noch mal schwanger geworden und fiel inzwischen schon 5 Wochen aus, in den ersten vier Monaten der SS. Nun haben wir eine neue Rezikraft ab Montag und diese wird von der bisherigen eingearbeitet. Ob Sie nach der Elternzeit wiederkommen will, hat sie noch nicht geäußert, somit wird die Neue fest eingestellt und die Ehemalige, wenn sie zurück kommt, eben auf die Stunden in der Woche verteilt die noch frei sind.
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