Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
ich habe von der AOK ein Schreiben erhalten.
Unser Patient verstarb am 03. März und die Behandlungen erfolgten bis zum 28. Februar. Leider wurden die Behandlungsdaten auf der Rückseite des Rezeptes nicht richtig eingetragen. Nun geht es um 3 Behandlungen, die Zuviel abgerechnet und versehentlich eingetragen wurden. Da dies ein Dauerrezept war, wurden die Behandlungen leider einfach eingetragen, ohne den Rezeptabbruch zu berücksichtigen.
Die AOK wirft mir nun Betrug vor, der nicht stattgefunden hat. Ich muss nun schriftlich Stellung nehmen. Wie könnte ich dieses Versehen zu Papier bringen?
Danke für eure Hilfe!
Sorry, aber dieses Mal lieber anonym...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe von der AOK ein Schreiben erhalten.
Unser Patient verstarb am 03. März und die Behandlungen erfolgten bis zum 28. Februar. Leider wurden die Behandlungsdaten auf der Rückseite des Rezeptes nicht richtig eingetragen. Nun geht es um 3 Behandlungen, die Zuviel abgerechnet und versehentlich eingetragen wurden. Da dies ein Dauerrezept war, wurden die Behandlungen leider einfach eingetragen, ohne den Rezeptabbruch zu berücksichtigen.
Die AOK wirft mir nun Betrug vor, der nicht stattgefunden hat. Ich muss nun schriftlich Stellung nehmen. Wie könnte ich dieses Versehen zu Papier bringen?
Danke für eure Hilfe!
Sorry, aber dieses Mal lieber anonym...
Das ist menschlich nachvollziehbar.
Schreibe, dass das ein Versehen im stressigen Alltag war, ein Einzelfall und du dich grundsätzlich an die Verträge hältst.
Gefällt mir
Für die Zukunft: jede Behandlung eine tagesaktuelle Unterschrift, egal ob Angehörige/Pflegekräfte nörgeln - wenn es je Unstimmigkeiten gibt kannst du dich darauf verlassen das du nicht aus Versehen Mist gemacht hast. Die AOK kann gerade nicht anders als zu fragen "Versuchst du wirklich, eine an einem Toten erbrachte Leistung abzurechnen?", und leider nicht ganz unberechtigt: vergangenes Jahr gab es "hier" die Meldung eines Physiotherapeuten der beim Arzt noch nach dem Tode die Ausstellung einer KG-Verordnung veranlasst habe; gab dann halt Ärger für beide...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Für den aktuellen Fall: siehe RoFo.
Für die Zukunft: jede Behandlung eine tagesaktuelle Unterschrift, egal ob Angehörige/Pflegekräfte nörgeln - wenn es je Unstimmigkeiten gibt kannst du dich darauf verlassen das du nicht aus Versehen Mist gemacht hast. Die AOK kann gerade nicht anders als zu fragen "Versuchst du wirklich, eine an einem Toten erbrachte Leistung abzurechnen?", und leider nicht ganz unberechtigt: vergangenes Jahr gab es "hier" die Meldung eines Physiotherapeuten der beim Arzt noch nach dem Tode die Ausstellung einer KG-Verordnung veranlasst habe; gab dann halt Ärger für beide...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Genau so, wie du es hier geschrieben hast!
Das ist menschlich nachvollziehbar.
Schreibe, dass das ein Versehen im stressigen Alltag war, ein Einzelfall und du dich grundsätzlich an die Verträge hältst.
Hallo zusammen,
ich habe von der AOK ein Schreiben erhalten.
Unser Patient verstarb am 03. März und die Behandlungen erfolgten bis zum 28. Februar. Leider wurden die Behandlungsdaten auf der Rückseite des Rezeptes nicht richtig eingetragen. Nun geht es um 3 Behandlungen, die Zuviel abgerechnet und versehentlich eingetragen wurden. Da dies ein Dauerrezept war, wurden die Behandlungen leider einfach eingetragen, ohne den Rezeptabbruch zu berücksichtigen.
Die AOK wirft mir nun Betrug vor, der nicht stattgefunden hat. Ich muss nun schriftlich Stellung nehmen. Wie könnte ich dieses Versehen zu Papier bringen?
Danke für eure Hilfe!
Sorry, aber dieses Mal lieber anonym...
Haben da Angehörige unterschrieben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
a schubart schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 09:43:
Hallo zusammen,
ich habe von der AOK ein Schreiben erhalten.
Unser Patient verstarb am 03. März und die Behandlungen erfolgten bis zum 28. Februar. Leider wurden die Behandlungsdaten auf der Rückseite des Rezeptes nicht richtig eingetragen. Nun geht es um 3 Behandlungen, die Zuviel abgerechnet und versehentlich eingetragen wurden. Da dies ein Dauerrezept war, wurden die Behandlungen leider einfach eingetragen, ohne den Rezeptabbruch zu berücksichtigen.
Die AOK wirft mir nun Betrug vor, der nicht stattgefunden hat. Ich muss nun schriftlich Stellung nehmen. Wie könnte ich dieses Versehen zu Papier bringen?
Danke für eure Hilfe!
Sorry, aber dieses Mal lieber anonym...
Haben da Angehörige unterschrieben?
Gefällt mir
Naja, faktisch hat die AOK Recht..es ist Betrug, wenn man Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden!! Ob versehentlich oder im "Alltagsstress" ist da relativ egal!!
Sehe ich auch so, es wurden Leistungen abgerechnet die nicht erbracht wurden = Betrug
Die Behandlung muss ja direkt in zeitlichem Zusammenhang unterschrieben werden, zu viele Unterschriften vorab? Nichteinhaltung der RV = Betrug
Wie willst du das erklären?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
McMiki schrieb am 20.4.19 10:07:
Naja, faktisch hat die AOK Recht..es ist Betrug, wenn man Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden!! Ob versehentlich oder im "Alltagsstress" ist da relativ egal!!
Sehe ich auch so, es wurden Leistungen abgerechnet die nicht erbracht wurden = Betrug
Die Behandlung muss ja direkt in zeitlichem Zusammenhang unterschrieben werden, zu viele Unterschriften vorab? Nichteinhaltung der RV = Betrug
Wie willst du das erklären?
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, (...)
Betrug setzt Vorsatz voraus ("...in der Absicht..."), was hier möglicherweise geschehen ist scheint Schlamperei zu sein. Zwar auch blöd wenn's passiert aber eben eine andere Qualität; man denke an den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.
Im Zweifelsfall bleibt es ratsam, das weitere Vorgehen und die Einschätzung der Sachlage mit einem Anwalt zu besprechen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Strafgesetzbuch (StGB) - § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, (...)
Betrug setzt Vorsatz voraus ("...in der Absicht..."), was hier möglicherweise geschehen ist scheint Schlamperei zu sein. Zwar auch blöd wenn's passiert aber eben eine andere Qualität; man denke an den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.
Im Zweifelsfall bleibt es ratsam, das weitere Vorgehen und die Einschätzung der Sachlage mit einem Anwalt zu besprechen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
McMiki schrieb:
Anhand welcher Tatsache, schließt du den Vorsatz aus?? Allein die Tatsache, dass Unterschriften im Voraus oder Nachhinein getätigt wurden, erfüllt schon den Tatbestand des Vorsatzes!! Hier geht es auch nicht um eine Behandlung, sondern drei!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tolkinchen schrieb:
Ich schließe mich mit meiner Frage Schubart an: Wurden die Termine vorab unterschrieben oder "nur" eingetragen?
Naja, faktisch hat die AOK Recht..es ist Betrug, wenn man Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden!! Ob versehentlich oder im "Alltagsstress" ist da relativ egal!!
--> Du bist ein echter Experte im Strafrecht oder ? Betrug bedingt Vorsatz .. lies lieber nochmal nach :blush:
MikeS
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeS schrieb:
McMiki schrieb am 20.4.19 10:07:
Naja, faktisch hat die AOK Recht..es ist Betrug, wenn man Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden!! Ob versehentlich oder im "Alltagsstress" ist da relativ egal!!
--> Du bist ein echter Experte im Strafrecht oder ? Betrug bedingt Vorsatz .. lies lieber nochmal nach :blush:
MikeS
Naja, faktisch hat die AOK Recht..es ist Betrug, wenn man Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden!! Ob versehentlich oder im "Alltagsstress" ist da relativ egal!!
--> Du bist ein echter Experte im Strafrecht oder ? Betrug bedingt Vorsatz .. lies lieber nochmal nach :blush:
MikeS
Selbst als Laie ist der Fall eindeutig, oder? Ich weiß, dass der Patient verstorben ist, trage Termine ein, die faktisch nicht stattgefunden haben und lass die dann noch unterschreiben...wo fehlt dir da der Vorsatz??
"Vorsatz (dolus) bezeichnet im deutschen Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. Die Rechtsprechung spricht vom Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands."
Ziemlich eindeutig, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
McMiki schrieb:
MikeS schrieb am 20.4.19 13:42:
McMiki schrieb am 20.4.19 10:07:
Naja, faktisch hat die AOK Recht..es ist Betrug, wenn man Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden!! Ob versehentlich oder im "Alltagsstress" ist da relativ egal!!
--> Du bist ein echter Experte im Strafrecht oder ? Betrug bedingt Vorsatz .. lies lieber nochmal nach :blush:
MikeS
Selbst als Laie ist der Fall eindeutig, oder? Ich weiß, dass der Patient verstorben ist, trage Termine ein, die faktisch nicht stattgefunden haben und lass die dann noch unterschreiben...wo fehlt dir da der Vorsatz??
"Vorsatz (dolus) bezeichnet im deutschen Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. Die Rechtsprechung spricht vom Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands."
Ziemlich eindeutig, oder?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
McMiki schrieb:
Naja, faktisch hat die AOK Recht..es ist Betrug, wenn man Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden!! Ob versehentlich oder im "Alltagsstress" ist da relativ egal!!
Gefällt mir
BTW: Ein ehemaliger AG von mir musste wegen einer (!!!) "falschen" Behandlung, 5000€ Strafe bezahlen..es stand sogar die Entziehung der Zulassung im Raum!! Also ich kann da nur sagen: VIEL GLÜCK!!! Weil eines ist definitiv garantiert, die AOK wird jetzt erstmal graben und nach weiteren "Schlamperein" suchen..
Das ist absoluter Blödsinn!!!
Eine Geldstrafe setzt Betrug voraus.
Was Betrug im rechtlichen Sinn ist, solltest du mal dein Wissen bereichern.
Eine falsche Behandlung, was soll das überhaupt sein, führt nicht zur Geldstrafe und nicht zum Entzug der Zulassungen!!!!
Man man man....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
McMiki schrieb am 20.4.19 13:07:
BTW: Ein ehemaliger AG von mir musste wegen einer (!!!) "falschen" Behandlung, 5000€ Strafe bezahlen..es stand sogar die Entziehung der Zulassung im Raum!! Also ich kann da nur sagen: VIEL GLÜCK!!! Weil eines ist definitiv garantiert, die AOK wird jetzt erstmal graben und nach weiteren "Schlamperein" suchen..
Das ist absoluter Blödsinn!!!
Eine Geldstrafe setzt Betrug voraus.
Was Betrug im rechtlichen Sinn ist, solltest du mal dein Wissen bereichern.
Eine falsche Behandlung, was soll das überhaupt sein, führt nicht zur Geldstrafe und nicht zum Entzug der Zulassungen!!!!
Man man man....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bekomme gerade richtig Angst! So etwas ist mir noch nie passiert und war ein dummer Fehler!
Ich bekomme gerade richtig Angst! So etwas ist mir noch nie passiert und war ein dummer Fehler!
Du brauchst keine Angst haben!
Folge meinem o.g. Rat und habe ein schönes Osterfest!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 14:48:
Ich bekomme gerade richtig Angst! So etwas ist mir noch nie passiert und war ein dummer Fehler!
Du brauchst keine Angst haben!
Folge meinem o.g. Rat und habe ein schönes Osterfest!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kitane schrieb:
Wie kann so etwas passieren? Einen Termin ok, aber gleich 3 Termine ? Wurde im Voraus unterschrieben ? Wer ist denn bei euch für die Abrechnung/Termine zuständig ? Stand der Patienten denn weiter im Dienstplan, hat der oder die T. denn nicht gemeldet,dass der Patient verstorben ist.? Hört sich alles sehr merkwürdig an. Scheint ja keine gute Buchführung bei euch zu sein. Ich kann das Verhalten der AOK komplett nachvollziehen. Das ist Betrug !
Ich bekomme gerade richtig Angst! So etwas ist mir noch nie passiert und war ein dummer Fehler!
Du brauchst keine Angst haben!
Folge meinem o.g. Rat und habe ein schönes Osterfest!
Das würde ich nicht so sehen. RA Alt macht gerade eine Vortragsreihe zu diesem Thema. Da hilft Kleinreden nichts.
Bevor ich hier der AOK etwas erklären würde, würde ich mich an meinen Verband / Anwalt wenden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
RoFo schrieb am 20.4.19 15:01:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 14:48:
Ich bekomme gerade richtig Angst! So etwas ist mir noch nie passiert und war ein dummer Fehler!
Du brauchst keine Angst haben!
Folge meinem o.g. Rat und habe ein schönes Osterfest!
Das würde ich nicht so sehen. RA Alt macht gerade eine Vortragsreihe zu diesem Thema. Da hilft Kleinreden nichts.
Bevor ich hier der AOK etwas erklären würde, würde ich mich an meinen Verband / Anwalt wenden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
McMiki schrieb:
BTW: Ein ehemaliger AG von mir musste wegen einer (!!!) "falschen" Behandlung, 5000€ Strafe bezahlen..es stand sogar die Entziehung der Zulassung im Raum!! Also ich kann da nur sagen: VIEL GLÜCK!!! Weil eines ist definitiv garantiert, die AOK wird jetzt erstmal graben und nach weiteren "Schlamperein" suchen..
wieviele Behandlungen machst Du per anno? Wieviel Fehlerquote sei Dir erlaubt? Vorbestraft wirst Du auch nicht sein...? Also offensiv mit Anwalt oder Verband (ohne Angst) rangehen. Wenn Du mir nicht glaubst (ich war mal Verwaltungsleiter einer Haftabteilung, also zwischen Mord und Betrug zu Hause) glaube Papa Alpaka, er hat Recht. Und lass Dich nicht entmutigen, falls die AOK bzw. die Staatsanwaltschaft dies als Anfangsverdacht für Wiederholung (was ich nicht glaube) wertet und deshalb eine Gesamtüberprüfung aller Deiner Behandlungsdaten ins Spiel bringt.
Achtung Anekdote: Ich hab mal vor langer Zeit eine (Bobath)-Praxis in vergleichbarer Problematik wegen Androhung von Zulassungsentzug beraten. Noch während des laufenden Verfahrens meldet sich die Nachbar-AOK (anderer Zulassungsbereich) mit dem Angebot, dass man dort gerne in ihrem Bezirk eine Bobath-Zulassung bereit wäre zu vergeben...??!!
Dein Fall ist ein archetypisches Beispiel für die Sinnhaftigkeit unserer Verkammerung und der damit möglichen Schaffung einer eigenen Gerichtsbarkeit mit eigenen Berufsangehörigen, die doch wohl einen verständnisvolleren Umgang mit Deiner Bürofehlerproblematik haben dürften als berufsfremde Volljuristen.
Mit kollegialen Grüßen
Gefällt mir
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
...also ab an den Juristen deines geringsten Misstrauens wenn du dir nicht 100% sicher bist wie du deine Antwort formulierst. Die paar Hunderter sind eine sinnvolle Ausgabe ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 17:44:
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
...also ab an den Juristen deines geringsten Misstrauens wenn du dir nicht 100% sicher bist wie du deine Antwort formulierst. Die paar Hunderter sind eine sinnvolle Ausgabe ;)
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
Du hast immer noch nicht erklärt, ob im Voraus unterschrieben wurde. Nur dann würde die Kasse ja bezahlen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 17:44:
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
Du hast immer noch nicht erklärt, ob im Voraus unterschrieben wurde. Nur dann würde die Kasse ja bezahlen.
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
Was sagt denn der MA dazu ? Man sollte sich eigentlich auf AN verlassen können und nicht jeden Termin und die Unterschriften überprüfen müssen . Das gehört zu den basics ihres Arbeitens . Ich hatte letztes Jahr den Fall , daß der Sohn eines verstorbenen Privatpatienten aus dem Heim anrief und mich fragte , wie wir denn seinen Vater im Himmel behandelt hätten . Mir fiel fast der Hörer aus der Hand . Tatsächlich hatte mein MA den letzten Termin des Rezeptes im Plan abgehakt ( der Patient war einen Tag zuvor verstorben ) und aufs Rezept eingetragen . Welchen Fehler hab ich jetzt als PI daran ? Keinen , weil ich mich auf ihn verlassen habe . Aber die Verantwortung dafür muß ich tragen . Solchen Stress brauche ich echt nicht . Ich konnte es glattbügeln . Aber genau so gut hätte ich eine Betrugsanzeige bekommen können . Es gab letztendlich für den MA eine dicke Abmahnung .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 17:44:
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
Was sagt denn der MA dazu ? Man sollte sich eigentlich auf AN verlassen können und nicht jeden Termin und die Unterschriften überprüfen müssen . Das gehört zu den basics ihres Arbeitens . Ich hatte letztes Jahr den Fall , daß der Sohn eines verstorbenen Privatpatienten aus dem Heim anrief und mich fragte , wie wir denn seinen Vater im Himmel behandelt hätten . Mir fiel fast der Hörer aus der Hand . Tatsächlich hatte mein MA den letzten Termin des Rezeptes im Plan abgehakt ( der Patient war einen Tag zuvor verstorben ) und aufs Rezept eingetragen . Welchen Fehler hab ich jetzt als PI daran ? Keinen , weil ich mich auf ihn verlassen habe . Aber die Verantwortung dafür muß ich tragen . Solchen Stress brauche ich echt nicht . Ich konnte es glattbügeln . Aber genau so gut hätte ich eine Betrugsanzeige bekommen können . Es gab letztendlich für den MA eine dicke Abmahnung .
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
Was sagt denn der MA dazu ? Man sollte sich eigentlich auf AN verlassen können und nicht jeden Termin und die Unterschriften überprüfen müssen . Das gehört zu den basics ihres Arbeitens . Ich hatte letztes Jahr den Fall , daß der Sohn eines verstorbenen Privatpatienten aus dem Heim anrief und mich fragte , wie wir denn seinen Vater im Himmel behandelt hätten . Mir fiel fast der Hörer aus der Hand . Tatsächlich hatte mein MA den letzten Termin des Rezeptes im Plan abgehakt ( der Patient war einen Tag zuvor verstorben ) und aufs Rezept eingetragen . Welchen Fehler hab ich jetzt als PI daran ? Keinen , weil ich mich auf ihn verlassen habe . Aber die Verantwortung dafür muß ich tragen . Solchen Stress brauche ich echt nicht . Ich konnte es glattbügeln . Aber genau so gut hätte ich eine Betrugsanzeige bekommen können . Es gab letztendlich für den MA eine dicke Abmahnung .
Mit dem charmanten „ Vorteil „ das man im Fall eines privat Patienten keine Erklärung dafür braucht warum eine Unterschrift hinter Daten stehen die offensichtlich nicht stattgefunden haben.
Ich fände mach wie vor interessant wie das mit den Unterschriften gelaufen ist und auch was die Mitarbeiterin dazu sagt ? Berufsanfänger?
Es ist natürlich total Mist für den Praxis Inhaber ....!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Leni C. schrieb am 20.4.19 19:14:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 17:44:
Ich bin weder vorbestraft, noch gehört dies zur Vorgehensweise meiner Praxis. Die Daten wurden ebenfalls nicht von mir, sondern einer MA eingetragen, ich habe es nicht mehr geprüft. Ja, mein Fehler!
Der Patient stand nicht mehr im Plan, aber die Termine wurden in unserem Programm falsch übernommen. Wie es dazu kam, kann ich leider nicht beantworten.
In der Praxis wird sehr sorgfältig gearbeitet und dies ist ein absoluter einmaliger Fehltritt
Was sagt denn der MA dazu ? Man sollte sich eigentlich auf AN verlassen können und nicht jeden Termin und die Unterschriften überprüfen müssen . Das gehört zu den basics ihres Arbeitens . Ich hatte letztes Jahr den Fall , daß der Sohn eines verstorbenen Privatpatienten aus dem Heim anrief und mich fragte , wie wir denn seinen Vater im Himmel behandelt hätten . Mir fiel fast der Hörer aus der Hand . Tatsächlich hatte mein MA den letzten Termin des Rezeptes im Plan abgehakt ( der Patient war einen Tag zuvor verstorben ) und aufs Rezept eingetragen . Welchen Fehler hab ich jetzt als PI daran ? Keinen , weil ich mich auf ihn verlassen habe . Aber die Verantwortung dafür muß ich tragen . Solchen Stress brauche ich echt nicht . Ich konnte es glattbügeln . Aber genau so gut hätte ich eine Betrugsanzeige bekommen können . Es gab letztendlich für den MA eine dicke Abmahnung .
Mit dem charmanten „ Vorteil „ das man im Fall eines privat Patienten keine Erklärung dafür braucht warum eine Unterschrift hinter Daten stehen die offensichtlich nicht stattgefunden haben.
Ich fände mach wie vor interessant wie das mit den Unterschriften gelaufen ist und auch was die Mitarbeiterin dazu sagt ? Berufsanfänger?
Es ist natürlich total Mist für den Praxis Inhaber ....!
Und ehrlich: ich kenne keinen PI aus meinen Berufsstationen, der seinen Mitarbeitern die Kontrolle überlassen hat...
P.s Frohe Ostern an alle
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Thaddeus schrieb:
Bin zwar kein PI, dennoch frage ich mich ernsthaft, warum AT die Verordnungen nicht selbst kontrolliert, bevor sie in die Abrechnung wandern?! Ich könnte noch so gute Mitarbeiter haben, die sich bemühen usw. - wenn jedoch ausschließlich mein Allerwertester dran hängt, würde ich mich nur auf mich selbst verlassen!
Und ehrlich: ich kenne keinen PI aus meinen Berufsstationen, der seinen Mitarbeitern die Kontrolle überlassen hat...
P.s Frohe Ostern an alle
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
wieviele Behandlungen machst Du per anno? Wieviel Fehlerquote sei Dir erlaubt? Vorbestraft wirst Du auch nicht sein...? Also offensiv mit Anwalt oder Verband (ohne Angst) rangehen. Wenn Du mir nicht glaubst (ich war mal Verwaltungsleiter einer Haftabteilung, also zwischen Mord und Betrug zu Hause) glaube Papa Alpaka, er hat Recht. Und lass Dich nicht entmutigen, falls die AOK bzw. die Staatsanwaltschaft dies als Anfangsverdacht für Wiederholung (was ich nicht glaube) wertet und deshalb eine Gesamtüberprüfung aller Deiner Behandlungsdaten ins Spiel bringt.
Achtung Anekdote: Ich hab mal vor langer Zeit eine (Bobath)-Praxis in vergleichbarer Problematik wegen Androhung von Zulassungsentzug beraten. Noch während des laufenden Verfahrens meldet sich die Nachbar-AOK (anderer Zulassungsbereich) mit dem Angebot, dass man dort gerne in ihrem Bezirk eine Bobath-Zulassung bereit wäre zu vergeben...??!!
Dein Fall ist ein archetypisches Beispiel für die Sinnhaftigkeit unserer Verkammerung und der damit möglichen Schaffung einer eigenen Gerichtsbarkeit mit eigenen Berufsangehörigen, die doch wohl einen verständnisvolleren Umgang mit Deiner Bürofehlerproblematik haben dürften als berufsfremde Volljuristen.
Mit kollegialen Grüßen
Ich würde mir den MA mal gehörig zur „Brust „ nehmen.
Gefällt mir
Man könnte meinen, AN stünde hier am Pranger.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Das kann uns doch sch***egal sein, wie das nun zustande kam.
Man könnte meinen, AN stünde hier am Pranger.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Nun meldet sich AT nicht mehr. Ich würde auch gern wissen, Wie das Rezept unterschrieben hat, der Pat im Voraus, im Nachhinein der MA ? Unsere Praxis wird immer informiert, wenn jemand verstirbt, sei es vom Heim, von den Angehörigen oder den MA die dann zufällig im Heim sind. Die Karte wird sofort auf meinen Schreibtisch gelegt und auf die Karte wird vermerkt Pat verstorben mit Datum. Das Rezept wird mit der jeweiligen Anzahl abgerechnet , auf der VO wird der evt. Abbruch begründet und die Überzahlung wird ggf, erstattet. In unseren Karteikarten steht hinter dem Behandlungsdatum auch immer das Kürzel des T. Also alles nachvollziehbar
Ich würde mir den MA mal gehörig zur „Brust „ nehmen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kvet schrieb:
Mich würde es interessieren, ob es ein Hausbesuch war!
Also, wenn ich vorsätzlich betrügen will, dann bin ich bestimmt nicht so blöd und suche mir dazu Termine nach dem Tod des Patienten aus. Das ist ja sonnenklar, dass das auffliegt. Da gibt es wahrlich bessere und effektivere Möglichkeiten. Deswegen würde ich da zunächst auch wie von RoFo vorgeschlagen vorgehen und mich zerknirscht geben und die Sachlage erklären. Dass die Vorgehensweise nicht korrekt war und auch nicht dem RV entspricht ist völlig klar. "Betrug" ist dennoch ein großes Wort. Einen Anwalt/Verband hier an der Hand zu haben ist sicher dennoch kein Fehler.
AT, wenn es ist wie du sagst und sonst immer alles bei dir in Ordnung war/ist, dann brauchst du ja auch keine Angst vor einer Prüfung haben. Mag mega lästig sein, aber bei sauberen Gewissen - alles gut!
-
Ich hatte zu Beginn meiner Selbständigkeit auch mal etwas ähnliches und daraus gelernt. Hatte eine schwer betroffenen Patientin - war bei Nummer 8 von 10 und es standen längere Sommerferien an, die Leute wollten einfach eine Pause. Ich wollte sie nicht so viel belasten und hatte, jung und naiv wie ich war, die zwei letzten Termine unterschreiben lassen, um sie dann im Herbst "nachzuholen". (hab ich auch so gemacht). Es stellte sich dann aber heraus, dass die Patientin in dieser Zeit stationär im Krankenhaus war und mir - vollkommen zu Recht! - diese beiden Termine abgesetzt wurden. Mir war klar, dass ich ein Schweineglück hatte, dass die KK mir da nicht noch mehr "Böses" unterstellt hat und ich habe meine Lehre gezogen. Würde das heute halt abbrechen/abrechnen und im Herbst ein Neues beginnen. Vorausunterschreiben/datieren wirklich nie nie mehr gemacht und ein echtes No-go.
Dennoch: ich würde nicht von Betrug reden, ich hab nichts abgerechnet, was ich nicht erbracht habe. Aber es war klar ein Vertragsbruch - indirekt hab ich meine Strafe dafür bekommen (Absetzung zweier Termine, die ich ja durchaus gehalten habe)
Es ist leicht, AT schnell zu verurteilen. Wir wissen nicht, wie lange er/sie schon im Geschäft ist. Shit happens! Ich bin sicher, dass jede/r von uns schon mal Fehler, unabsichtlich, gemacht hat. Wir lernen daraus. Es muss ja nicht immer gleich die große Keule geschwungen werden. AT - hab Mut, ehrlich zu sein und hab keine Angst, dass dir gleich die Praxis genommen wird. Gelegentlich haben wir es auch bei den KK mit Menschen zu tun.
Gefällt mir
Ich bin froh das genug Menschen gibt die als Arbeitgeber diese Verantwortung und das Risiko tragen. Ich bin da zu feige für .
Außerdem kann ich schlecht rechnen :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Ich unterstelle auch gar keinen Betrug. Ich stelle auch überhaupt niemanden an den Pranger. Ich fände es trotzdem interessant wie es passiert ist. Im Zweifel vom Arbeitnehmer der es verbockt hat ne Stellungnahme einfordern. Und ihn fragen wie zu viele Unterschriften aufs Rezept kommen. Evtl schriftliche Abmahnung. Als Signal an die Krankenkasse das Verhalten vom an nicht toleriert wird.
Ich bin froh das genug Menschen gibt die als Arbeitgeber diese Verantwortung und das Risiko tragen. Ich bin da zu feige für .
Außerdem kann ich schlecht rechnen :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Haben ja jetzt genug Leute ihren Senf dazugegeben ... Will aber doch noch mal was zum Thema "Vorsatz" sagen:
Also, wenn ich vorsätzlich betrügen will, dann bin ich bestimmt nicht so blöd und suche mir dazu Termine nach dem Tod des Patienten aus. Das ist ja sonnenklar, dass das auffliegt. Da gibt es wahrlich bessere und effektivere Möglichkeiten. Deswegen würde ich da zunächst auch wie von RoFo vorgeschlagen vorgehen und mich zerknirscht geben und die Sachlage erklären. Dass die Vorgehensweise nicht korrekt war und auch nicht dem RV entspricht ist völlig klar. "Betrug" ist dennoch ein großes Wort. Einen Anwalt/Verband hier an der Hand zu haben ist sicher dennoch kein Fehler.
AT, wenn es ist wie du sagst und sonst immer alles bei dir in Ordnung war/ist, dann brauchst du ja auch keine Angst vor einer Prüfung haben. Mag mega lästig sein, aber bei sauberen Gewissen - alles gut!
-
Ich hatte zu Beginn meiner Selbständigkeit auch mal etwas ähnliches und daraus gelernt. Hatte eine schwer betroffenen Patientin - war bei Nummer 8 von 10 und es standen längere Sommerferien an, die Leute wollten einfach eine Pause. Ich wollte sie nicht so viel belasten und hatte, jung und naiv wie ich war, die zwei letzten Termine unterschreiben lassen, um sie dann im Herbst "nachzuholen". (hab ich auch so gemacht). Es stellte sich dann aber heraus, dass die Patientin in dieser Zeit stationär im Krankenhaus war und mir - vollkommen zu Recht! - diese beiden Termine abgesetzt wurden. Mir war klar, dass ich ein Schweineglück hatte, dass die KK mir da nicht noch mehr "Böses" unterstellt hat und ich habe meine Lehre gezogen. Würde das heute halt abbrechen/abrechnen und im Herbst ein Neues beginnen. Vorausunterschreiben/datieren wirklich nie nie mehr gemacht und ein echtes No-go.
Dennoch: ich würde nicht von Betrug reden, ich hab nichts abgerechnet, was ich nicht erbracht habe. Aber es war klar ein Vertragsbruch - indirekt hab ich meine Strafe dafür bekommen (Absetzung zweier Termine, die ich ja durchaus gehalten habe)
Es ist leicht, AT schnell zu verurteilen. Wir wissen nicht, wie lange er/sie schon im Geschäft ist. Shit happens! Ich bin sicher, dass jede/r von uns schon mal Fehler, unabsichtlich, gemacht hat. Wir lernen daraus. Es muss ja nicht immer gleich die große Keule geschwungen werden. AT - hab Mut, ehrlich zu sein und hab keine Angst, dass dir gleich die Praxis genommen wird. Gelegentlich haben wir es auch bei den KK mit Menschen zu tun.
Es wird so viel Betrug geschrien hier. Wie schnell wird im Alltag zuviel unterschrieben: ich bitte den Angehörigen neben dem Tagesdatum zu unterschreiben, drehe mich nochmal zum Patienten um und kann dann den Unterschreiber gerade noch bei der 15. Unterschrift auf dem sonst leeren Formular stoppen. Wie leicht kann das bei der Abrechnung schief gehen, wenn man übermüdet ist oder krank war und es schnell schnell gehen muss.....Gerade bei Palliativfällen kann es schon einmal etwas durcheinander gehen. Da stehen u. U. andere Dinge im Vordergrund.
Ich würde der AOK den Sachverhalt ruhig und knapp erklären mit einer freundlichen Entschuldigung, dem Dank für die Aufmerksamkeit beim Prüfen und dem Auffinden dieses groben Fehlers und dem Hinweis, in Zukunft noch mehr achtsam zu sein. Nicht zu weitschweifig oder zu ängstlich. Und nicht mit zuvielen womöglich überflüssigen Informationen, aus denen die Gegenpartei etwas konstruieren kann.
Wer unsicher ist oder ein mieses Gefühl bei der Sache hat (das Originalschreiben kenne ich ja nicht), zieht den Verbandsanwalt oder einen freien Anwalt hinzu. Es funktioniert allerdings nur, wenn nicht schon die ganze Zeit Abrechnungsreklamationen kommen und die Kasse den Finger eh am Abzug hat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Macht den Leuten doch nicht so Angst. Klar, will die AOK wissen, woran sie ist. Deshalb die Stellungnahme und keine Anzeige. Wenn bisher immer alles korrekt war, lässt sich das durchaus als Unachtsamkeit darstellen.
Es wird so viel Betrug geschrien hier. Wie schnell wird im Alltag zuviel unterschrieben: ich bitte den Angehörigen neben dem Tagesdatum zu unterschreiben, drehe mich nochmal zum Patienten um und kann dann den Unterschreiber gerade noch bei der 15. Unterschrift auf dem sonst leeren Formular stoppen. Wie leicht kann das bei der Abrechnung schief gehen, wenn man übermüdet ist oder krank war und es schnell schnell gehen muss.....Gerade bei Palliativfällen kann es schon einmal etwas durcheinander gehen. Da stehen u. U. andere Dinge im Vordergrund.
Ich würde der AOK den Sachverhalt ruhig und knapp erklären mit einer freundlichen Entschuldigung, dem Dank für die Aufmerksamkeit beim Prüfen und dem Auffinden dieses groben Fehlers und dem Hinweis, in Zukunft noch mehr achtsam zu sein. Nicht zu weitschweifig oder zu ängstlich. Und nicht mit zuvielen womöglich überflüssigen Informationen, aus denen die Gegenpartei etwas konstruieren kann.
Wer unsicher ist oder ein mieses Gefühl bei der Sache hat (das Originalschreiben kenne ich ja nicht), zieht den Verbandsanwalt oder einen freien Anwalt hinzu. Es funktioniert allerdings nur, wenn nicht schon die ganze Zeit Abrechnungsreklamationen kommen und die Kasse den Finger eh am Abzug hat.
Mein Profilbild bearbeiten