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Anonymer Teilnehmer
Vor 5 Stunden
Hallo ihr alle,
iim Moment sprechen uns viele unserer Patienten an, dass sie eine Umfrage von der AOK zur Qualitätsbefragung zur Versorgung mit Heilmitteln erhalten haben. Darin wird. Auch nach Behandlungszeit, wann unterschrieben wurde und auch nach dem Namen des Therapeuten gefragt.
habt ihr davon gehört und warum die gemacht wird? Und ist die Frage nach Namen überhaupt zulässig wegen Datenschutz?
freue mich über Rückmeldung
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• JürgenK
Hallo ihr alle, iim Moment sprechen uns viele unserer Patienten an, dass sie eine Umfrage von der AOK zur Qualitätsbefragung zur Versorgung mit Heilmitteln erhalten haben. Darin wird. Auch nach Behandlungszeit, wann unterschrieben wurde und auch nach dem Namen des Therapeuten gefragt. habt ihr davon gehört und warum die gemacht wird? Und ist die Frage nach Namen überhaupt zulässig wegen Datenschutz? freue mich über Rückmeldung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo ihr alle,
iim Moment sprechen uns viele unserer Patienten an, dass sie eine Umfrage von der AOK zur Qualitätsbefragung zur Versorgung mit Heilmitteln erhalten haben. Darin wird. Auch nach Behandlungszeit, wann unterschrieben wurde und auch nach dem Namen des Therapeuten gefragt.
habt ihr davon gehört und warum die gemacht wird? Und ist die Frage nach Namen überhaupt zulässig wegen Datenschutz?
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JürgenK
Vor 4 Stunden
...sowas passiert immer wieder und auch von anderen KK...habe ich von 1972(eigene Praxis) bis 2021 immer wieder erlebt.. und jetzt mit fast 82J. arbeite ich ja nicht mehr...;)
Ja die KK kann Patienten sowas fragenMfG
JürgenK(;
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...sowas passiert immer wieder und auch von anderen KK...habe ich von 1972(eigene Praxis) bis 2021 immer wieder erlebt.. und jetzt mit fast 82J. arbeite ich ja nicht mehr...;) Ja die KK kann Patienten sowas fragenMfG JürgenK(;
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JürgenK schrieb:

...sowas passiert immer wieder und auch von anderen KK...habe ich von 1972(eigene Praxis) bis 2021 immer wieder erlebt.. und jetzt mit fast 82J. arbeite ich ja nicht mehr...;)
Ja die KK kann Patienten sowas fragenMfG
JürgenK(;

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vollyholly
Vor einer Stunde
In Praxen, in denen wiederholt Unstimmigkeiten (z.B. Falschabrechnungen) oder Beschwerden von Patientenseite auftreten, kontrollieren die Krankenkassen diese Praxen gemäß dem oben beschriebenen Vorgehen auf Richtlinientreue.
Es gibt Fälle, in denen Hinweise auf unlautere Geschäftspraktiken auftreten (Kassenbetrug).
Können durch Patientenbefragungen mehrere konkrete Betrugsfälle erhärtet werden, kann eine umfassende Prüfung der Dokumentation erfolgen. Gegebenenfalls sind straf- oder zivilrechtliche Schritte sowie Rückforderungen über den erzielten Umsatz der betroffenen Praxis der letzten drei Jahre möglich. (das, was die betroffene Praxis bei der prüfenden KK erwirtschaftet hat)

Sollten keine Betrugsfälle nachgewiesen werden, bleiben weitere Maßnahmen aus.
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In Praxen, in denen wiederholt Unstimmigkeiten (z.B. Falschabrechnungen) oder Beschwerden von Patientenseite auftreten, kontrollieren die Krankenkassen diese Praxen gemäß dem oben beschriebenen Vorgehen auf Richtlinientreue. Es gibt Fälle, in denen Hinweise auf unlautere Geschäftspraktiken auftreten (Kassenbetrug). Können durch Patientenbefragungen mehrere konkrete Betrugsfälle erhärtet werden, kann eine umfassende Prüfung der Dokumentation erfolgen. Gegebenenfalls sind straf- oder zivilrechtliche Schritte sowie Rückforderungen über den erzielten Umsatz der betroffenen Praxis der letzten drei Jahre möglich. (das, was die betroffene Praxis bei der prüfenden KK erwirtschaftet hat) Sollten keine Betrugsfälle nachgewiesen werden, bleiben weitere Maßnahmen aus.
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vollyholly schrieb:

In Praxen, in denen wiederholt Unstimmigkeiten (z.B. Falschabrechnungen) oder Beschwerden von Patientenseite auftreten, kontrollieren die Krankenkassen diese Praxen gemäß dem oben beschriebenen Vorgehen auf Richtlinientreue.
Es gibt Fälle, in denen Hinweise auf unlautere Geschäftspraktiken auftreten (Kassenbetrug).
Können durch Patientenbefragungen mehrere konkrete Betrugsfälle erhärtet werden, kann eine umfassende Prüfung der Dokumentation erfolgen. Gegebenenfalls sind straf- oder zivilrechtliche Schritte sowie Rückforderungen über den erzielten Umsatz der betroffenen Praxis der letzten drei Jahre möglich. (das, was die betroffene Praxis bei der prüfenden KK erwirtschaftet hat)

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