Wir suchen Dich als erfahrene/n
Physiotherapeuten/in, der/ die sich
in unserer Praxis mit netten
Kolleginnen und Kollegen
wohlfühlt.
Was wir bieten:
"· unbefristeter Arbeitsvertrag in
Teilzeit ab 20h oder Vollzeit 40h
eine Praxis mit persönlicher,
familiärer Atmosphäre
kollegiale, unterstützende
Teamkultur, regelmäßige
Teamevents
moderne Ausstattung und
Praxissoftware
"· flexible Arbeitszeiten und faire
Vergütung, Arbeitskleidung
Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
Wor...
Physiotherapeuten/in, der/ die sich
in unserer Praxis mit netten
Kolleginnen und Kollegen
wohlfühlt.
Was wir bieten:
"· unbefristeter Arbeitsvertrag in
Teilzeit ab 20h oder Vollzeit 40h
eine Praxis mit persönlicher,
familiärer Atmosphäre
kollegiale, unterstützende
Teamkultur, regelmäßige
Teamevents
moderne Ausstattung und
Praxissoftware
"· flexible Arbeitszeiten und faire
Vergütung, Arbeitskleidung
Fort- und
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Wor...
iim Moment sprechen uns viele unserer Patienten an, dass sie eine Umfrage von der AOK zur Qualitätsbefragung zur Versorgung mit Heilmitteln erhalten haben. Darin wird. Auch nach Behandlungszeit, wann unterschrieben wurde und auch nach dem Namen des Therapeuten gefragt.
habt ihr davon gehört und warum die gemacht wird? Und ist die Frage nach Namen überhaupt zulässig wegen Datenschutz?
freue mich über Rückmeldung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr alle,
iim Moment sprechen uns viele unserer Patienten an, dass sie eine Umfrage von der AOK zur Qualitätsbefragung zur Versorgung mit Heilmitteln erhalten haben. Darin wird. Auch nach Behandlungszeit, wann unterschrieben wurde und auch nach dem Namen des Therapeuten gefragt.
habt ihr davon gehört und warum die gemacht wird? Und ist die Frage nach Namen überhaupt zulässig wegen Datenschutz?
freue mich über Rückmeldung
Ja die KK kann Patienten sowas fragenMfG
JürgenK(;
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JürgenK schrieb:
...sowas passiert immer wieder und auch von anderen KK...habe ich von 1972(eigene Praxis) bis 2021 immer wieder erlebt.. und jetzt mit fast 82J. arbeite ich ja nicht mehr...;)
Ja die KK kann Patienten sowas fragenMfG
JürgenK(;
Es gibt Fälle, in denen Hinweise auf unlautere Geschäftspraktiken auftreten (Kassenbetrug).
Können durch Patientenbefragungen mehrere konkrete Betrugsfälle erhärtet werden, kann eine umfassende Prüfung der Dokumentation erfolgen. Gegebenenfalls sind straf- oder zivilrechtliche Schritte sowie Rückforderungen über den erzielten Umsatz der betroffenen Praxis der letzten drei Jahre möglich. (das, was die betroffene Praxis bei der prüfenden KK erwirtschaftet hat)
Sollten keine Betrugsfälle nachgewiesen werden, bleiben weitere Maßnahmen aus.
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vollyholly schrieb:
In Praxen, in denen wiederholt Unstimmigkeiten (z.B. Falschabrechnungen) oder Beschwerden von Patientenseite auftreten, kontrollieren die Krankenkassen diese Praxen gemäß dem oben beschriebenen Vorgehen auf Richtlinientreue.
Es gibt Fälle, in denen Hinweise auf unlautere Geschäftspraktiken auftreten (Kassenbetrug).
Können durch Patientenbefragungen mehrere konkrete Betrugsfälle erhärtet werden, kann eine umfassende Prüfung der Dokumentation erfolgen. Gegebenenfalls sind straf- oder zivilrechtliche Schritte sowie Rückforderungen über den erzielten Umsatz der betroffenen Praxis der letzten drei Jahre möglich. (das, was die betroffene Praxis bei der prüfenden KK erwirtschaftet hat)
Sollten keine Betrugsfälle nachgewiesen werden, bleiben weitere Maßnahmen aus.
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