für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Kann man die Frist irgenwie verlängern, aussetzen oder den Antrag Nachreichen?
Gibt es vielleicht eine Lösung für Gesundheitsdienstleister die zu spät vom Rettungsschirm erfahren haben und selbst längere Zeit Krank waren, diesen nach dem 30.06.20 zu beantragen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Antragstellung für Ausgleichzahlung nach 30.06.2020 möglich?
Kann man die Frist irgenwie verlängern, aussetzen oder den Antrag Nachreichen?
Gibt es vielleicht eine Lösung für Gesundheitsdienstleister die zu spät vom Rettungsschirm erfahren haben und selbst längere Zeit Krank waren, diesen nach dem 30.06.20 zu beantragen?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Antworten die keinen Lösungsansatz enthalten und nur zur eigenen Belustigung dienen, dürfen Sie sich getrost sparen.
Die Antwort ist ganz schlicht und einfach "Pech gehabt".
Das war und ist weder belustigend noch sonst wie negativ gemeint.
Selbst Schuld, wenn man in der jetzigen Zeit nicht regelmäßig auf dem Laufenden bleibt.
Schließlich waren alle Infos in so ziemlich jedem Medium ausführlich nachzulesen.
Internet (71 Jahre ist doch kein Grund, nicht ins Internet zu gehen), TV, Printmedien etc etc.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Da gibt es keinen Lösungsansatz.
Die Antwort ist ganz schlicht und einfach "Pech gehabt".
Das war und ist weder belustigend noch sonst wie negativ gemeint.
Selbst Schuld, wenn man in der jetzigen Zeit nicht regelmäßig auf dem Laufenden bleibt.
Schließlich waren alle Infos in so ziemlich jedem Medium ausführlich nachzulesen.
Internet (71 Jahre ist doch kein Grund, nicht ins Internet zu gehen), TV, Printmedien etc etc.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LeviathanPT schrieb:
Pech gehabt.
Antragstellung für Ausgleichzahlung nach 30.06.2020 möglich?
Kann man die Frist irgenwie verlängern, aussetzen oder den Antrag Nachreichen?
Gibt es vielleicht eine Lösung für Gesundheitsdienstleister die zu spät vom Rettungsschirm erfahren haben und selbst längere Zeit Krank waren, diesen nach dem 30.06.20 zu beantragen?
Fristen gelten gem. BGB immer dann als unerheblich wenn ein Grund vorliegt der die Fristeinhaltung objektiv unmöglich macht; nach Wegfall des Hinderungsgrundes ist unverzüglich die geforderte Handlung nachzuholen um eine Chance zu haben, verstrichene Fristen außer Kraft zu setzen.
Also: heute noch den ohnehin schon formlose Antrag mit dem Zusatz "Begründung wird nachgereicht" einreichen und diese Woche noch eine Begründung nachreichen. Ansonsten wird es ... eng.
Gefällt mir
Antragstellung für Ausgleichzahlung nach 30.06.2020 möglich?
Kann man die Frist irgenwie verlängern, aussetzen oder den Antrag Nachreichen?
Gibt es vielleicht eine Lösung für Gesundheitsdienstleister die zu spät vom Rettungsschirm erfahren haben und selbst längere Zeit Krank waren, diesen nach dem 30.06.20 zu beantragen?
Fristen gelten gem. BGB immer dann als unerheblich wenn ein Grund vorliegt der die Fristeinhaltung objektiv unmöglich macht; nach Wegfall des Hinderungsgrundes ist unverzüglich die geforderte Handlung nachzuholen um eine Chance zu haben, verstrichene Fristen außer Kraft zu setzen.
Also: heute noch den ohnehin schon formlose Antrag mit dem Zusatz "Begründung wird nachgereicht" einreichen und diese Woche noch eine Begründung nachreichen. Ansonsten wird es ... eng.
Welche Begründung sollte das denn in diesem Fall bitte sein?
Egal, viel Erfolg.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 1.7.20 22:53:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.7.20 17:00:
Antragstellung für Ausgleichzahlung nach 30.06.2020 möglich?
Kann man die Frist irgenwie verlängern, aussetzen oder den Antrag Nachreichen?
Gibt es vielleicht eine Lösung für Gesundheitsdienstleister die zu spät vom Rettungsschirm erfahren haben und selbst längere Zeit Krank waren, diesen nach dem 30.06.20 zu beantragen?
Fristen gelten gem. BGB immer dann als unerheblich wenn ein Grund vorliegt der die Fristeinhaltung objektiv unmöglich macht; nach Wegfall des Hinderungsgrundes ist unverzüglich die geforderte Handlung nachzuholen um eine Chance zu haben, verstrichene Fristen außer Kraft zu setzen.
Also: heute noch den ohnehin schon formlose Antrag mit dem Zusatz "Begründung wird nachgereicht" einreichen und diese Woche noch eine Begründung nachreichen. Ansonsten wird es ... eng.
Welche Begründung sollte das denn in diesem Fall bitte sein?
Egal, viel Erfolg.
Welche Begründung sollte das denn in diesem Fall bitte sein?
Egal, viel Erfolg.
Ich freue mich, diese Begründung nicht formulieren zu müssen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
LeviathanPT schrieb am 1.7.20 23:46:
Welche Begründung sollte das denn in diesem Fall bitte sein?
Egal, viel Erfolg.
Ich freue mich, diese Begründung nicht formulieren zu müssen.
Welche Begründung sollte das denn in diesem Fall bitte sein?
Egal, viel Erfolg.
Ich freue mich, diese Begründung nicht formulieren zu müssen.
Für sowas gibt es z.B. Rechtsanwälte...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 1.7.20 23:49:
LeviathanPT schrieb am 1.7.20 23:46:
Welche Begründung sollte das denn in diesem Fall bitte sein?
Egal, viel Erfolg.
Ich freue mich, diese Begründung nicht formulieren zu müssen.
Für sowas gibt es z.B. Rechtsanwälte...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.7.20 17:00:
Antragstellung für Ausgleichzahlung nach 30.06.2020 möglich?
Kann man die Frist irgenwie verlängern, aussetzen oder den Antrag Nachreichen?
Gibt es vielleicht eine Lösung für Gesundheitsdienstleister die zu spät vom Rettungsschirm erfahren haben und selbst längere Zeit Krank waren, diesen nach dem 30.06.20 zu beantragen?
Fristen gelten gem. BGB immer dann als unerheblich wenn ein Grund vorliegt der die Fristeinhaltung objektiv unmöglich macht; nach Wegfall des Hinderungsgrundes ist unverzüglich die geforderte Handlung nachzuholen um eine Chance zu haben, verstrichene Fristen außer Kraft zu setzen.
Also: heute noch den ohnehin schon formlose Antrag mit dem Zusatz "Begründung wird nachgereicht" einreichen und diese Woche noch eine Begründung nachreichen. Ansonsten wird es ... eng.
Mein Profilbild bearbeiten