Physiotherapeut/in ab Januar für Urlaubsvertretung für die Monate Februar und März gesucht. Gerne auch dauerhafte Festanstellung. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch/ E-Mail.
Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen der sich damit auskennt!!
Ich habe einen arbeitsvertrag mit einer PT-Schülerin abgeschlossen und im Vertrag natürlich drinn das er in dieser Form nur gültig ist wenn sie die Prüfung besteht. Sie hätte jetzt am 1.10. anfangen sollen. Leider ist der Fall der Fälle eingetreten und sie hat eine schriftliche Prüfung nicht bestanden und damit halt den Abschluß nicht.
Jetzt meine Frage - könnte ich sie ohne Probleme als Praktikantin anstellen? bis sie die Prüfung nachgeholt hat? und wenn ja zu welchen Konditionen? hatte so eine Situation noch nie.
1
Gefällt mir
Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen der sich damit auskennt!!
Ich habe einen arbeitsvertrag mit einer PT-Schülerin abgeschlossen und im Vertrag natürlich drinn das er in dieser Form nur gültig ist wenn sie die Prüfung besteht. Sie hätte jetzt am 1.10. anfangen sollen. Leider ist der Fall der Fälle eingetreten und sie hat eine schriftliche Prüfung nicht bestanden und damit halt den Abschluß nicht.
Jetzt meine Frage - könnte ich sie ohne Probleme als Praktikantin anstellen? bis sie die Prüfung nachgeholt hat? und wenn ja zu welchen Konditionen? hatte so eine Situation noch nie.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen der sich damit auskennt!!
Ich habe einen arbeitsvertrag mit einer PT-Schülerin abgeschlossen und im Vertrag natürlich drinn das er in dieser Form nur gültig ist wenn sie die Prüfung besteht. Sie hätte jetzt am 1.10. anfangen sollen. Leider ist der Fall der Fälle eingetreten und sie hat eine schriftliche Prüfung nicht bestanden und damit halt den Abschluß nicht.
Jetzt meine Frage - könnte ich sie ohne Probleme als Praktikantin anstellen? bis sie die Prüfung nachgeholt hat? und wenn ja zu welchen Konditionen? hatte so eine Situation noch nie.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
So sieht es vielleicht die Theorie vor aber die Praxis ist doch etwas anders. Frag die Schüler ,natürlich nicht im 1. und 2. Jahr aber zum ende hin auf jeden Fall
1
Gefällt mir
So sieht es vielleicht die Theorie vor aber die Praxis ist doch etwas anders. Frag die Schüler ,natürlich nicht im 1. und 2. Jahr aber zum ende hin auf jeden Fall
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
So sieht es vielleicht die Theorie vor aber die Praxis ist doch etwas anders. Frag die Schüler ,natürlich nicht im 1. und 2. Jahr aber zum ende hin auf jeden Fall
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
wie werden eigentlich diese "Leistungen" von Praktikanten/Schülern/Angelernten/Talentierten abgerechnet? Getrennt nach GKV und Selbstzahlern.
Handelt es sich um MwSt-pflichtige Leistungen?
Wenn auf der Präventivschiene erbracht, braucht es dann die "Genehmigung" der ZP-GmbH?
1
Gefällt mir
hallo,
wie werden eigentlich diese "Leistungen" von Praktikanten/Schülern/Angelernten/Talentierten abgerechnet? Getrennt nach GKV und Selbstzahlern.
Handelt es sich um MwSt-pflichtige Leistungen?
Wenn auf der Präventivschiene erbracht, braucht es dann die "Genehmigung" der ZP-GmbH?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
wie werden eigentlich diese "Leistungen" von Praktikanten/Schülern/Angelernten/Talentierten abgerechnet? Getrennt nach GKV und Selbstzahlern.
Handelt es sich um MwSt-pflichtige Leistungen?
Wenn auf der Präventivschiene erbracht, braucht es dann die "Genehmigung" der ZP-GmbH?
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die praktikanten dürfen theoretisch whärend der ausbildung nur zusammen mit einem fertigen pt arbeiten...also geben sie keine leistung ab...alles andere wäre betrug!!!
1
Gefällt mir
die praktikanten dürfen theoretisch whärend der ausbildung nur zusammen mit einem fertigen pt arbeiten...also geben sie keine leistung ab...alles andere wäre betrug!!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
crz schrieb:
die praktikanten dürfen theoretisch whärend der ausbildung nur zusammen mit einem fertigen pt arbeiten...also geben sie keine leistung ab...alles andere wäre betrug!!!
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MAB, Du kannst machen was Du willst. Wenn Du das Risiko eingehen willst, dann mach das einfach. Was willst Du hier geraten haben, wenn Du offensichtlich hören willst "Ja, mach das so. Es gibt gar kein Risiko und die Kassenzulassung wirst Du behalten."???
1
Gefällt mir
MAB, Du kannst machen was Du willst. Wenn Du das Risiko eingehen willst, dann mach das einfach. Was willst Du hier geraten haben, wenn Du offensichtlich hören willst "Ja, mach das so. Es gibt gar kein Risiko und die Kassenzulassung wirst Du behalten."???
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
MAB, Du kannst machen was Du willst. Wenn Du das Risiko eingehen willst, dann mach das einfach. Was willst Du hier geraten haben, wenn Du offensichtlich hören willst "Ja, mach das so. Es gibt gar kein Risiko und die Kassenzulassung wirst Du behalten."???
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ich habe einen arbeitsvertrag mit einer PT-Schülerin abgeschlossen und im Vertrag natürlich drinn das er in dieser Form nur gültig ist wenn sie die Prüfung besteht. Sie hätte jetzt am 1.10. anfangen sollen. Leider ist der Fall der Fälle eingetreten und sie hat eine schriftliche Prüfung nicht bestanden und damit halt den Abschluß nicht.
Jetzt meine Frage - könnte ich sie ohne Probleme als Praktikantin anstellen? bis sie die Prüfung nachgeholt hat? und wenn ja zu welchen Konditionen? hatte so eine Situation noch nie.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen der sich damit auskennt!!
Ich habe einen arbeitsvertrag mit einer PT-Schülerin abgeschlossen und im Vertrag natürlich drinn das er in dieser Form nur gültig ist wenn sie die Prüfung besteht. Sie hätte jetzt am 1.10. anfangen sollen. Leider ist der Fall der Fälle eingetreten und sie hat eine schriftliche Prüfung nicht bestanden und damit halt den Abschluß nicht.
Jetzt meine Frage - könnte ich sie ohne Probleme als Praktikantin anstellen? bis sie die Prüfung nachgeholt hat? und wenn ja zu welchen Konditionen? hatte so eine Situation noch nie.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ramona Völlkopf schrieb:
Ich ergänze mal. Ein Praktikant darf keine Leistungen zu Lasten der GKVen erbringen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Sehe ich anders... es dürfen keine BEHANDLUNGEN erbracht werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ramona Völlkopf schrieb:
Wellnessmassagen, Prävention, Gruppen, Therapievorbereitung, Rezeptionsdienst etc?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tja ,aber die Praktikanten während der Ausbildung erbringen doch auch selbstständig Behandlungen? solldas etwar anders sein?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Physiotherapie Conrads schrieb:
Ich hoffe doch nicht, dass sie das tun. Zumindest nicht ohne Beaufsichtigung. :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Das sind keine Behandlungen... Behandlungen in Gruppen sind wohl mit "Gruppen" nicht gemeint, gell?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Wo kommt denn diese merkwürdige Meinung her? Hier wird vielleicht geübt oder unter Aufsicht was gemacht. Jedoch sicherlich nie alleine...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
So sieht es vielleicht die Theorie vor aber die Praxis ist doch etwas anders. Frag die Schüler ,natürlich nicht im 1. und 2. Jahr aber zum ende hin auf jeden Fall
wie werden eigentlich diese "Leistungen" von Praktikanten/Schülern/Angelernten/Talentierten abgerechnet? Getrennt nach GKV und Selbstzahlern.
Handelt es sich um MwSt-pflichtige Leistungen?
Wenn auf der Präventivschiene erbracht, braucht es dann die "Genehmigung" der ZP-GmbH?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
wie werden eigentlich diese "Leistungen" von Praktikanten/Schülern/Angelernten/Talentierten abgerechnet? Getrennt nach GKV und Selbstzahlern.
Handelt es sich um MwSt-pflichtige Leistungen?
Wenn auf der Präventivschiene erbracht, braucht es dann die "Genehmigung" der ZP-GmbH?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
crz schrieb:
sie darf nur wellnessleistungen abgeben, also auch keine präventivleistungen...zumindest nicht im med bereich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
crz schrieb:
die praktikanten dürfen theoretisch whärend der ausbildung nur zusammen mit einem fertigen pt arbeiten...also geben sie keine leistung ab...alles andere wäre betrug!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
crz schrieb:
bei mir selbstverständlcih nur unter aufsicht...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
MAB, Du kannst machen was Du willst. Wenn Du das Risiko eingehen willst, dann mach das einfach. Was willst Du hier geraten haben, wenn Du offensichtlich hören willst "Ja, mach das so. Es gibt gar kein Risiko und die Kassenzulassung wirst Du behalten."???
worin besteht der Unterschied von Präventivleistungen im med. und nichtmed.Bereich?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo crz,
worin besteht der Unterschied von Präventivleistungen im med. und nichtmed.Bereich?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Du kannst jeden einstellen, den Du möchtest. Allerdings darf diese Person keine Behandlungen durchführen.
Mein Profilbild bearbeiten