Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
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Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
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Wohnlage bietet einen zusätzlichen
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Diese B...
Folgende Frage. Ich mache im September eine Praxis auf. Habe dies jetzt auch beim Gesundheitsamt angemeldet. Daraufhin haben sie mir Formulare zum ausfüllen geschickt. Auf einem Formular soll man ankreuzen ob man invasiv oder nicht arbeitet. Mir ist klar dass wir nicht invasiv arbeiten aber in der Liste unter den invasiven Tätigkeiten ist manuelle Lymphdrainage aufgelistet. Seit wann ist das invasiv? Muss ich das dann ankreuzen oder ein Kreuz dass ich nicht invasiv arbeite reicht?
Danke euch für die Hilfe.
Frohes Schwitzen weiterhin.... :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Leute.
Folgende Frage. Ich mache im September eine Praxis auf. Habe dies jetzt auch beim Gesundheitsamt angemeldet. Daraufhin haben sie mir Formulare zum ausfüllen geschickt. Auf einem Formular soll man ankreuzen ob man invasiv oder nicht arbeitet. Mir ist klar dass wir nicht invasiv arbeiten aber in der Liste unter den invasiven Tätigkeiten ist manuelle Lymphdrainage aufgelistet. Seit wann ist das invasiv? Muss ich das dann ankreuzen oder ein Kreuz dass ich nicht invasiv arbeite reicht?
Danke euch für die Hilfe.
Frohes Schwitzen weiterhin.... :sunglasses:
Mir ist klar dass wir nicht invasiv arbeiten aber in der Liste unter den invasiven Tätigkeiten ist manuelle Lymphdrainage aufgelistet. Seit wann ist das invasiv?
Da würd ich mal anrufen und fragen, was das soll....Welches GA hat solche lustigen Fragebögen ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das GA Rhein-Kreis Neuss
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ali schrieb:
Hmm, ich hätte eher auf Sachsen getippt...Lass uns mal wissen, was Sie denn als Begründung und Erklärung von sich geben....
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.6.19 11:46:
Mir ist klar dass wir nicht invasiv arbeiten aber in der Liste unter den invasiven Tätigkeiten ist manuelle Lymphdrainage aufgelistet. Seit wann ist das invasiv?
Da würd ich mal anrufen und fragen, was das soll....Welches GA hat solche lustigen Fragebögen ?
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Bernie schrieb:
Als was meldest Du dich denn an?
"§ 2
Unterlagen
Angehörige der nichtakademischen Heilberufe, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt als zuständiger Behörde eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit zu melden.
(Verordnung zur Durchführung des Meldeverfahrens nach § 18 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (DVMeld-ÖGDG-NRW) vom 20.11.2007)
Da steht nix von Fragebögen. Ich würde mal nachfragen......
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Bernie schrieb:
Da gibts aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage in NRW, denn:
"§ 2
Unterlagen
Angehörige der nichtakademischen Heilberufe, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt als zuständiger Behörde eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit zu melden.
(Verordnung zur Durchführung des Meldeverfahrens nach § 18 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (DVMeld-ÖGDG-NRW) vom 20.11.2007)
Da steht nix von Fragebögen. Ich würde mal nachfragen......
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Einfacher PT
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Klonkrieger schrieb:
Bei mir genügte ein einfaches Schreiben mit Daten und Fakten zu meiner Praxis und das wars. Fragebögen oder dergleichen gab es nicht.
in dem GA ist wohl ein Definitionsproblem wieder aktuell.
Invasisv ist alles, was in das Körperinnere eindringt mit Nadel oder Messer, durch die Haut oder Schleimhaut.
Die Arbeit in vorgebildeten Körperhöhlen wie Nase, Mund, Ohr, After und Scheide ist niemals invasiv, die Arbeit in entstandenen Körperhöhlen wie vom Abszeß kommt bei PT's praktisch nicht vor.
MLD oral und vaginal oder via Abszeß sind sehr selten und auch nicht invasiv.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
in dem GA ist wohl ein Definitionsproblem wieder aktuell.
Invasisv ist alles, was in das Körperinnere eindringt mit Nadel oder Messer, durch die Haut oder Schleimhaut.
Die Arbeit in vorgebildeten Körperhöhlen wie Nase, Mund, Ohr, After und Scheide ist niemals invasiv, die Arbeit in entstandenen Körperhöhlen wie vom Abszeß kommt bei PT's praktisch nicht vor.
MLD oral und vaginal oder via Abszeß sind sehr selten und auch nicht invasiv.
mfg hgb :sunglasses:
Auf jedenfall muss ich trotzdem zu diesem komischen Formular für mld Urkunde beilegen.
Der ifk ist übrigens auch erstaunt dass die sowas haben.
Ich dachte nämlich zuerst das wäre ein Formular für HP. Aber dem ist nicht so.
Beamte :rage: :scream:
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wie immer gibt es zwei Wege: Man macht, was die Herrschaften wollen oder erkundigt sich nach dem Rechtsweg. Das kostet Nerven und Zeit, manche Menschen fühlen sich dann aber wohler. In dem Moment, wo man sich bei der anfragenden oder hier einforderneden Behörde nach dem Rechtsweg erkundigt, brechen manche schon ein, weil es dann intern an den Vorgesetzten geht.
Entscheide selbst!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
wie immer gibt es zwei Wege: Man macht, was die Herrschaften wollen oder erkundigt sich nach dem Rechtsweg. Das kostet Nerven und Zeit, manche Menschen fühlen sich dann aber wohler. In dem Moment, wo man sich bei der anfragenden oder hier einforderneden Behörde nach dem Rechtsweg erkundigt, brechen manche schon ein, weil es dann intern an den Vorgesetzten geht.
Entscheide selbst!
mfg hgb :wink:
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Minza schrieb:
Wende dich mal an Frau Bettina Klages - eigentlich ist sie sehr zugänglich, freundlich und kompetent.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist wohl tatsächlich ein Definitionsproblem. Aber die Beamten da sind nicht wirklich freundlich wenn es Erklärungen geht.
Auf jedenfall muss ich trotzdem zu diesem komischen Formular für mld Urkunde beilegen.
Der ifk ist übrigens auch erstaunt dass die sowas haben.
Ich dachte nämlich zuerst das wäre ein Formular für HP. Aber dem ist nicht so.
Beamte :rage: :scream:
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Da nimmt sich jmd. sehr wichtig. Bei meiner Anmeldung wollte die NEUE Angestellte auch ne beglaubigte Personalausweiskopie für die Kollegin, die ich mitanmelden wollte....DEN Schwachsinn konnte ich Ihr ausreden, BU Kopien haben dann gereicht auch unbeglaubigt :confused:
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ali schrieb:
Shakespeare schrieb am 28.6.19 09:17: Trotzdem ist das nicht wirklich einleuchtend und wohl auch Folge von einem mangelnden fachlichen Durchblick von Verwaltungsmenschen...
Da nimmt sich jmd. sehr wichtig. Bei meiner Anmeldung wollte die NEUE Angestellte auch ne beglaubigte Personalausweiskopie für die Kollegin, die ich mitanmelden wollte....DEN Schwachsinn konnte ich Ihr ausreden, BU Kopien haben dann gereicht auch unbeglaubigt :confused:
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Shakespeare schrieb:
Es geht vermutlich um die Desinfizierbarkeit von Böden und Gerätschaften auf die höhere Ansprüche zu legen sind, wenn es zum Austritt von Körperflüssigkeit kommen kann. Das kann sicherlich bei MLD öfter mal vorkommen als bei anderen Methoden. Trotzdem ist das nicht wirklich einleuchtend und wohl auch Folge von einem mangelnden fachlichen Durchblick von Verwaltungsmenschen...
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