Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
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Das Teamgefühl steht bei uns an
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Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
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3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
ich mache mich gerade selbstständig und habe mich nun gefragt, wie schnell ich mich bei der gesetzl. Rentenversicherung an- bzw ummelden muß.
Bin erst seit eineinhalb monaten selbstständig und nun läuft alles und irgendwie habe ich das vergessen bzw gar nicht dran gedacht.
Gibts ne "Strafe" wenn man sich nicht sofort und tag genau anmeldet oder wie läuft das?
Vielen Dank und noch nen schönen Feiertag
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich mache mich gerade selbstständig und habe mich nun gefragt, wie schnell ich mich bei der gesetzl. Rentenversicherung an- bzw ummelden muß.
Bin erst seit eineinhalb monaten selbstständig und nun läuft alles und irgendwie habe ich das vergessen bzw gar nicht dran gedacht.
Gibts ne "Strafe" wenn man sich nicht sofort und tag genau anmeldet oder wie läuft das?
Vielen Dank und noch nen schönen Feiertag
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Olaf Seifert schrieb:
Hallo Shakespeare stimmt leider so nicht ganz..... DRV Zitat: "Gehören Sie als Selbständiger zum oben genannten Personenkreis (Anmerkg.: per Gesetz pflichtversichert ) müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Gründungszuschuss erhalten. Versäumen Sie diese Frist, können Beiträge nachgefordert werden"
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Shakespeare schrieb:
Anmeldung soll in dem Kalenderjahr stattfinden wo die Selbstständigkeit begonnen wird. Die Beiträge werden dann wahlweise gem. Durchschnittseinkommen aller selbständig Versicherten, dem tatsächlichen Einkommen bzw. einer gewissenhafte Einschätzung des zu erwartenden Einkommens festgelegt und müssen dann rückwirkend ab Beginn der selbständigen Tätigkeit abgeführt werden. Verdienst Du nur bis zu 450€/Monat, also im gesamten Kalenderjahr bis 5400€ fallen keine Beiträge an.
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