Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
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Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
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Ich möchte ein neues Praxisschild anbringen am Zaun vor der Praxis. Dies soll etwas moderner sein, reduziert und mit schönem neuen Logo. Da kam die Frage in mir auf, was gesetzlich alles draufstehen muss, um zu genügen. Ich habe jetzt...
- Praxisname
- Inhabername
- Terminbuchungslogo (Doctolib)
- Mehr Informationen: [kaputter Link]
- Privat & Selbstzahler
= Reicht das aus, oder fehlt was? Und gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage, was drauf sein muss? Hinweis: Es ist eine reine Ein-Mann-Privatpraxis für Massage (bin Masseur und med. Bademeister) und nicht in einem Verband gebunden.
Danke fürs "Schwarmwissen"! :-)
LG, Uli
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UlliBulli
Physiotherapeut
Irreführende Werbung auf deinem Schild ist verboten. Ansonsten kannst du es gestalten, wie du möchtest. Überlege dir einfach: Was achtest du für sinnvoll und wie teuer darf es werden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Ein gesetzlicher Vorschrift für die Mindestvoraussetzungen gibt es nicht. Theoretisch reicht:
UlliBulli
Physiotherapeut
Irreführende Werbung auf deinem Schild ist verboten. Ansonsten kannst du es gestalten, wie du möchtest. Überlege dir einfach: Was achtest du für sinnvoll und wie teuer darf es werden?
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ursx schrieb:
Lars, erst ist kein Physio. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ursx War ja auch nur ein Bespiel. sweat_smile
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UliBulli schrieb:
Danke Euch, prima! :-)
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Problem beschreiben
UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Ich möchte ein neues Praxisschild anbringen am Zaun vor der Praxis. Dies soll etwas moderner sein, reduziert und mit schönem neuen Logo. Da kam die Frage in mir auf, was gesetzlich alles draufstehen muss, um zu genügen. Ich habe jetzt...
- Praxisname
- Inhabername
- Terminbuchungslogo (Doctolib)
- Mehr Informationen: [kaputter Link]
- Privat & Selbstzahler
= Reicht das aus, oder fehlt was? Und gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage, was drauf sein muss? Hinweis: Es ist eine reine Ein-Mann-Privatpraxis für Massage (bin Masseur und med. Bademeister) und nicht in einem Verband gebunden.
Danke fürs "Schwarmwissen"! :-)
LG, Uli
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
mechanicus schrieb am 27.06.2023 10:04 Uhr:Für Werbetafeln ist die länderspezifische Bauordnung (Werbeanlagen) zu berücksichtigen. Soweit ich weiß ist ein Praxisschild im Normalfall keine (genehmigungspflichtige) Werbetafel. 🤔
In NS ist auch der Schriftzug / das Schild über der Praxis vom Bauamt zu genehmigen, wenn es größer als 1.5 qm (oder so) ist.
Die haben ja nicht schon genug zu tun, neeein.
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pt ani schrieb:
Was ist schon ein Normalfall im Bauamt.
In NS ist auch der Schriftzug / das Schild über der Praxis vom Bauamt zu genehmigen, wenn es größer als 1.5 qm (oder so) ist.
Die haben ja nicht schon genug zu tun, neeein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani nun ja, bei 1,5 m² rede ich auch nicht mehr von ein Praxisschild. Dann sind wir von der Größe schon eher bei ein Werbetafel. 🤗
Wie hälst Du es nur hier aus? :))
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Stimmt schon. Trotzdem deutscher Irrsinn.
Wie hälst Du es nur hier aus? :))
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Leider hat auch in NL dieser Irrsinn immer mehr Eingang gefunden. Die EU sei Dank. Aber viele EU-Regelungen werden ja auch maßgeblich von Deutschland voran getrieben, insofern es um solchen Irrsinn geht. 🙄
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mechanicus schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Die Frage nach einem Praxisschild hattes Du ja schon zutreffend gleich am Anfang beantwortet. Ich sprach hier absichtlich von einer Werbetafel, die in der Außendarstellung durchaus Sinn macht.
Es ist zu unterscheiden.Die NBauO scheibt zum Werbeträger nur:
"Werbeanlagen dürfen nicht erheblich belästigen, insbesondere nicht durch ihre Größe, Häufung, Lichtstärke oder Betriebsweise."
Was ist daran unangemessen?
Anders kann es auf Gemeindeebene Aussehen. Das macht dann auch Sinn, um z.B. historische Ensemble zu schützen.
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mechanicus schrieb:
@pt ani
Es ist zu unterscheiden.Die NBauO scheibt zum Werbeträger nur:
"Werbeanlagen dürfen nicht erheblich belästigen, insbesondere nicht durch ihre Größe, Häufung, Lichtstärke oder Betriebsweise."
Was ist daran unangemessen?
Anders kann es auf Gemeindeebene Aussehen. Das macht dann auch Sinn, um z.B. historische Ensemble zu schützen.
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mechanicus schrieb:
Für Werbetafeln ist die länderspezifische Bauordnung (Werbeanlagen) zu berücksichtigen.
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