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Tübingen

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Angaben auf Praxisschild - gesetzliche Regelung???

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Angaben auf Praxisschild - gesetzliche Regelung???
Es gibt 13 Beiträge
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UliBulli
22.06.2023 14:01
Hallo zusammen!

Ich möchte ein neues Praxisschild anbringen am Zaun vor der Praxis. Dies soll etwas moderner sein, reduziert und mit schönem neuen Logo. Da kam die Frage in mir auf, was gesetzlich alles draufstehen muss, um zu genügen. Ich habe jetzt...

- Praxisname
- Inhabername
- Terminbuchungslogo (Doctolib)
- Mehr Informationen: [kaputter Link]
- Privat & Selbstzahler

= Reicht das aus, oder fehlt was? Und gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage, was drauf sein muss? Hinweis: Es ist eine reine Ein-Mann-Privatpraxis für Massage (bin Masseur und med. Bademeister) und nicht in einem Verband gebunden.

Danke fürs "Schwarmwissen"! :-)

LG, Uli
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[b]Hallo zusammen![/b] Ich möchte ein neues Praxisschild anbringen am Zaun vor der Praxis. Dies soll etwas moderner sein, reduziert und mit schönem neuen Logo. Da kam die Frage in mir auf, was gesetzlich alles draufstehen muss, um zu genügen. Ich habe jetzt... - Praxisname - Inhabername - Terminbuchungslogo (Doctolib) - Mehr Informationen: www.xyz.de - Privat & Selbstzahler = Reicht das aus, oder fehlt was? Und gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage, was drauf sein muss? Hinweis: Es ist eine reine Ein-Mann-Privatpraxis für Massage (bin Masseur und med. Bademeister) und nicht in einem Verband gebunden. Danke fürs "Schwarmwissen"! :-) LG, Uli
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Lars van Ravenzwaaij
22.06.2023 14:16
@UliBulli Ein gesetzlicher Vorschrift für die Mindestvoraussetzungen gibt es nicht. Theoretisch reicht:
UlliBulli
Physiotherapeut

Irreführende Werbung auf deinem Schild ist verboten. Ansonsten kannst du es gestalten, wie du möchtest. Überlege dir einfach: Was achtest du für sinnvoll und wie teuer darf es werden?
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[mention]UliBulli[/mention] Ein gesetzlicher Vorschrift für die Mindestvoraussetzungen gibt es nicht. Theoretisch reicht: [b]UlliBulli[/b] [b]Physiotherapeut[/b] Irreführende Werbung auf deinem Schild ist verboten. Ansonsten kannst du es gestalten, wie du möchtest. Überlege dir einfach: Was achtest du für sinnvoll und wie teuer darf es werden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@UliBulli Ein gesetzlicher Vorschrift für die Mindestvoraussetzungen gibt es nicht. Theoretisch reicht:
UlliBulli
Physiotherapeut

Irreführende Werbung auf deinem Schild ist verboten. Ansonsten kannst du es gestalten, wie du möchtest. Überlege dir einfach: Was achtest du für sinnvoll und wie teuer darf es werden?

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ursx
22.06.2023 14:29
Lars, erst ist kein Physio. 😉
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• Wallny
Lars, erst ist kein Physio. 😉
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ursx schrieb:

Lars, erst ist kein Physio. 😉

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Lars van Ravenzwaaij
22.06.2023 14:52
@ursx War ja auch nur ein Bespiel. sweat_smile
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• JürgenK
[mention]ursx[/mention] War ja auch nur ein Bespiel. [emoji]sweat_smile[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ursx War ja auch nur ein Bespiel. sweat_smile

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UliBulli
22.06.2023 16:44
Danke Euch, prima! :-)
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Danke Euch, prima! :-)
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UliBulli schrieb:

Danke Euch, prima! :-)

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UliBulli schrieb:

Hallo zusammen!

Ich möchte ein neues Praxisschild anbringen am Zaun vor der Praxis. Dies soll etwas moderner sein, reduziert und mit schönem neuen Logo. Da kam die Frage in mir auf, was gesetzlich alles draufstehen muss, um zu genügen. Ich habe jetzt...

- Praxisname
- Inhabername
- Terminbuchungslogo (Doctolib)
- Mehr Informationen: [kaputter Link]
- Privat & Selbstzahler

= Reicht das aus, oder fehlt was? Und gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage, was drauf sein muss? Hinweis: Es ist eine reine Ein-Mann-Privatpraxis für Massage (bin Masseur und med. Bademeister) und nicht in einem Verband gebunden.

Danke fürs "Schwarmwissen"! :-)

LG, Uli

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mechanicus
27.06.2023 10:04
Für Werbetafeln ist die länderspezifische Bauordnung (Werbeanlagen) zu berücksichtigen.
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Für Werbetafeln ist die länderspezifische Bauordnung (Werbeanlagen) zu berücksichtigen.
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Lars van Ravenzwaaij
27.06.2023 20:13
mechanicus schrieb am 27.06.2023 10:04 Uhr:Für Werbetafeln ist die länderspezifische Bauordnung (Werbeanlagen) zu berücksichtigen.
Soweit ich weiß ist ein Praxisschild im Normalfall keine (genehmigungspflichtige) Werbetafel. 🤔
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[zitat][b]mechanicus schrieb am 27.06.2023 10:04 Uhr:[/b]Für Werbetafeln ist die länderspezifische Bauordnung (Werbeanlagen) zu berücksichtigen.[/zitat]Soweit ich weiß ist ein Praxisschild im Normalfall keine (genehmigungspflichtige) Werbetafel. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

mechanicus schrieb am 27.06.2023 10:04 Uhr:Für Werbetafeln ist die länderspezifische Bauordnung (Werbeanlagen) zu berücksichtigen.
Soweit ich weiß ist ein Praxisschild im Normalfall keine (genehmigungspflichtige) Werbetafel. 🤔

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pt ani
27.06.2023 20:38
Was ist schon ein Normalfall im Bauamt.
In NS ist auch der Schriftzug / das Schild über der Praxis vom Bauamt zu genehmigen, wenn es größer als 1.5 qm (oder so) ist.
Die haben ja nicht schon genug zu tun, neeein.
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Was ist schon ein Normalfall im Bauamt. In NS ist auch der Schriftzug / das Schild über der Praxis vom Bauamt zu genehmigen, wenn es größer als 1.5 qm (oder so) ist. Die haben ja nicht schon genug zu tun, neeein.
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pt ani schrieb:

Was ist schon ein Normalfall im Bauamt.
In NS ist auch der Schriftzug / das Schild über der Praxis vom Bauamt zu genehmigen, wenn es größer als 1.5 qm (oder so) ist.
Die haben ja nicht schon genug zu tun, neeein.

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Lars van Ravenzwaaij
27.06.2023 21:21
@pt ani nun ja, bei 1,5 m² rede ich auch nicht mehr von ein Praxisschild. Dann sind wir von der Größe schon eher bei ein Werbetafel. 🤗
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• tinki
[mention]pt ani[/mention] nun ja, bei 1,5 m² rede ich auch nicht mehr von ein Praxisschild. Dann sind wir von der Größe schon eher bei ein Werbetafel. 🤗
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani nun ja, bei 1,5 m² rede ich auch nicht mehr von ein Praxisschild. Dann sind wir von der Größe schon eher bei ein Werbetafel. 🤗

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pt ani
27.06.2023 21:29
@Lars van Ravenzwaaij Stimmt schon. Trotzdem deutscher Irrsinn.
Wie hälst Du es nur hier aus? :))
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Stimmt schon. Trotzdem deutscher Irrsinn. Wie hälst Du es nur hier aus? :))
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pt ani schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Stimmt schon. Trotzdem deutscher Irrsinn.
Wie hälst Du es nur hier aus? :))

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Lars van Ravenzwaaij
27.06.2023 21:48
@pt ani Leider hat auch in NL dieser Irrsinn immer mehr Eingang gefunden. Die EU sei Dank. Aber viele EU-Regelungen werden ja auch maßgeblich von Deutschland voran getrieben, insofern es um solchen Irrsinn geht. 🙄
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• Leni C.
[mention]pt ani[/mention] Leider hat auch in NL dieser Irrsinn immer mehr Eingang gefunden. Die EU sei Dank. Aber viele EU-Regelungen werden ja auch maßgeblich von Deutschland voran getrieben, insofern es um solchen Irrsinn geht. 🙄
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Leider hat auch in NL dieser Irrsinn immer mehr Eingang gefunden. Die EU sei Dank. Aber viele EU-Regelungen werden ja auch maßgeblich von Deutschland voran getrieben, insofern es um solchen Irrsinn geht. 🙄

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mechanicus
28.06.2023 12:53
@Lars van Ravenzwaaij Die Frage nach einem Praxisschild hattes Du ja schon zutreffend gleich am Anfang beantwortet. Ich sprach hier absichtlich von einer Werbetafel, die in der Außendarstellung durchaus Sinn macht.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Die Frage nach einem Praxisschild hattes Du ja schon zutreffend gleich am Anfang beantwortet. Ich sprach hier absichtlich von einer Werbetafel, die in der Außendarstellung durchaus Sinn macht.
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mechanicus schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Die Frage nach einem Praxisschild hattes Du ja schon zutreffend gleich am Anfang beantwortet. Ich sprach hier absichtlich von einer Werbetafel, die in der Außendarstellung durchaus Sinn macht.

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mechanicus
28.06.2023 13:03
@pt ani
Es ist zu unterscheiden.Die NBauO scheibt zum Werbeträger nur:
"Werbeanlagen dürfen nicht erheblich belästigen, insbesondere nicht durch ihre Größe, Häufung, Lichtstärke oder Betriebsweise."
Was ist daran unangemessen?
Anders kann es auf Gemeindeebene Aussehen. Das macht dann auch Sinn, um z.B. historische Ensemble zu schützen.
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[mention]pt ani[/mention] Es ist zu unterscheiden.Die NBauO scheibt zum Werbeträger nur: "Werbeanlagen dürfen nicht erheblich belästigen, insbesondere nicht durch ihre Größe, Häufung, Lichtstärke oder Betriebsweise." Was ist daran unangemessen? Anders kann es auf Gemeindeebene Aussehen. Das macht dann auch Sinn, um z.B. historische Ensemble zu schützen.
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mechanicus schrieb:

@pt ani
Es ist zu unterscheiden.Die NBauO scheibt zum Werbeträger nur:
"Werbeanlagen dürfen nicht erheblich belästigen, insbesondere nicht durch ihre Größe, Häufung, Lichtstärke oder Betriebsweise."
Was ist daran unangemessen?
Anders kann es auf Gemeindeebene Aussehen. Das macht dann auch Sinn, um z.B. historische Ensemble zu schützen.

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mechanicus schrieb:

Für Werbetafeln ist die länderspezifische Bauordnung (Werbeanlagen) zu berücksichtigen.



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