für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Horatio72 schrieb:
Moin, Bei uns im Ort macht ein 2. Heim auf. Nun ist meine kleine Praxis etwas gewachsen und ich möchte da gern ein Fuss in die Tür bekommen. Hauptsächlich aber, weil ich selbst damals zivi in einer solchen Einrichtung gemacht habe und auch danach noch 2 Jahre so dort gearbeitet habe. Ich bin mir ziemlich sicher, das man mit ein bisserl Therapie dort viele Bewohner selbstständiger und die Pflege entlastet bekommt. Ich bin mir bewusst das es wegen der Pauschale nicht so gern gemacht wird und da nun die erste Frage. : Wird die Erst HB Pauschale von JEDER Kasse bezahlt und erst die weiteren fallen unter die "jeder weitere" Pauschale? Desweiteren überleg ich nach Rücksprache dort evtl. Kleingruppen anzubieten oder evtl. sogar nen Raum zu mieten. Da ist mir de rechtliche Frage aber komplett unklar (sprcih Raumanforderungen usw) Hat jemand dort Ideen oder schon Erfahrungen gemacht? Und bitte keine :"Warum tust du dir das an, etc" Wie schon gesagt, hab da ne Vorgeschichte und würde das eifach sehr gern tun..Vielen Dank schonmal..
"Raummiete" würde ich bleiben lassen, lass dir für Gruppenaktivitäten lieber eine Zeit in Gemeinschaftsräumen geben -- die Raummiete musst du über den Kurs refinanzieren, womit der Kurs teurer wird und schlussendlich nur das Heim etwas mehr Geld auf dem Konto hat statt das es bei den Bewohnern bleibt. Du bist mit den stationären Bewohnern in Räumen der Einrichtung in der sie stationär untergebracht sind. Gleiches gilt für's Material: Lass es über das Heim beschaffen, dann hast du das logistische Geraffel los. Wozu?!? sollte man dort eine Raummiete zahlen wenn man stattdessen einfach den Kurs für den einzelnen Teilnehmer günstiger gestalten kann? :)
Anforderungen gibt es für die Räumlichkeiten nicht, außer vielleicht den allgemeinen Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften falls du Fördergelder abgreifen möchtest; ansonsten musst einfach nur du mit dem Raum glücklich werden.
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Horatio72 schrieb:
top..danke!
Vielleicht kannst du mir bitte hierfür dein Statment abgeben: Wir fahren zu einer Werkstätte in der behinderte Menschen arbeiten, während der Arbeitszeit findet die Therapie statt und die mittlerweile alle Kassen kürzen von 29933 auf 29934!?
Zu erwähnen ist das viele der Patienten ca. 100 meter in betreutem Wohnen untergebracht sind.
Eigentlich habe ich es ja nun selbst so dargestellt das wir für jede Therapieeinheit die 29933 vergütet bekommen müssten!!! ODER?
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saarländer schrieb:
@Papa Alpaka
Vielleicht kannst du mir bitte hierfür dein Statment abgeben: Wir fahren zu einer Werkstätte in der behinderte Menschen arbeiten, während der Arbeitszeit findet die Therapie statt und die mittlerweile alle Kassen kürzen von 29933 auf 29934!?
Zu erwähnen ist das viele der Patienten ca. 100 meter in betreutem Wohnen untergebracht sind.
Eigentlich habe ich es ja nun selbst so dargestellt das wir für jede Therapieeinheit die 29933 vergütet bekommen müssten!!! ODER?
@Papa Alpaka
Vielleicht kannst du mir bitte hierfür dein Statment abgeben: Wir fahren zu einer Werkstätte in der behinderte Menschen arbeiten, während der Arbeitszeit findet die Therapie statt (...)
Nein, die Therapie findet nicht während der Arbeitszeit in der WfbM statt. Zulässig sind Therapien im unmittelbaren Umfeld des gemeldeten Wohnsitzes und, in Ausnahmefällen, in tagesstrukturierenden Einrichtungen. Ich kenne die Produktivität mancher Mitarbeiter der WfbM durchaus, zum Teil lässt sich durch eine Arbeitsunterbrechung auch die Produktivität steigern... ist aber in aller Regel nicht zulässig weil keine von RV gedeckte Ausnahme zur Behandlung in der Praxis ;)
(nicht das ich dir gerade in irgendeiner Form in deine Arbeit reinreden möchte, nur schwebt halt ständig der Verlust des Vergütungsanspruches; rückwirkend bis zu 10 Jahre, da du durch vortäuschen falscher Tatsachen die Vergütung erschleichst: ggü. dem Kostenträger rechnest du RV-Konformität ab...)
Zu erwähnen ist das viele der Patienten ca. 100 meter in betreutem Wohnen untergebracht sind.
Eigentlich habe ich es ja nun selbst so dargestellt das wir für jede Therapieeinheit die 29933 vergütet bekommen müssten!!! ODER?
Ich habe gerade keine Beispiel-Vergütungsvereinbarung zur Hand, eine Reihe von RV zählt das ABW ausdrücklich zur Leistungsziffer 29933, die Definition des ABW ist eben das eigenständige Wohnen in einer in sich geschlossenen Wohnung mit ambulanter Betreuung und damit eben nicht in einer "sozialen Einrichtung" (wobei aber der Vermieter durchaus die AWO, Caritas, etc sein kann) -- eher vergleichbar mit der Behandlung von Menschen die im Hochhaus auf gegenüberliegenden Seiten einer Etage wohnen. Netter Versuch, die Erfahrung aus Norwegen und Schweden zeigt auch das es blöd ist, auf Teufel komm raus alles ins ABW zu stecken was irgendwie selbst die Zähne putzen kann, aber eben keine "soziale Einrichtung" so dern eigenständig bewohnte abgeschlossene Mietwohnung...
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Papa Alpaka schrieb:
saarländer schrieb am 1.12.18 14:51:
und die mittlerweile alle Kassen kürzen von 29933 auf 29934!?
@Papa Alpaka
Vielleicht kannst du mir bitte hierfür dein Statment abgeben: Wir fahren zu einer Werkstätte in der behinderte Menschen arbeiten, während der Arbeitszeit findet die Therapie statt (...)
Nein, die Therapie findet nicht während der Arbeitszeit in der WfbM statt. Zulässig sind Therapien im unmittelbaren Umfeld des gemeldeten Wohnsitzes und, in Ausnahmefällen, in tagesstrukturierenden Einrichtungen. Ich kenne die Produktivität mancher Mitarbeiter der WfbM durchaus, zum Teil lässt sich durch eine Arbeitsunterbrechung auch die Produktivität steigern... ist aber in aller Regel nicht zulässig weil keine von RV gedeckte Ausnahme zur Behandlung in der Praxis ;)
(nicht das ich dir gerade in irgendeiner Form in deine Arbeit reinreden möchte, nur schwebt halt ständig der Verlust des Vergütungsanspruches; rückwirkend bis zu 10 Jahre, da du durch vortäuschen falscher Tatsachen die Vergütung erschleichst: ggü. dem Kostenträger rechnest du RV-Konformität ab...)
Zu erwähnen ist das viele der Patienten ca. 100 meter in betreutem Wohnen untergebracht sind.
Eigentlich habe ich es ja nun selbst so dargestellt das wir für jede Therapieeinheit die 29933 vergütet bekommen müssten!!! ODER?
Ich habe gerade keine Beispiel-Vergütungsvereinbarung zur Hand, eine Reihe von RV zählt das ABW ausdrücklich zur Leistungsziffer 29933, die Definition des ABW ist eben das eigenständige Wohnen in einer in sich geschlossenen Wohnung mit ambulanter Betreuung und damit eben nicht in einer "sozialen Einrichtung" (wobei aber der Vermieter durchaus die AWO, Caritas, etc sein kann) -- eher vergleichbar mit der Behandlung von Menschen die im Hochhaus auf gegenüberliegenden Seiten einer Etage wohnen. Netter Versuch, die Erfahrung aus Norwegen und Schweden zeigt auch das es blöd ist, auf Teufel komm raus alles ins ABW zu stecken was irgendwie selbst die Zähne putzen kann, aber eben keine "soziale Einrichtung" so dern eigenständig bewohnte abgeschlossene Mietwohnung...
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saarländer schrieb:
Thx !
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Papa Alpaka schrieb:
HB-Pauschale: Musst du in deinen Rahmenverträgen nachschauen, ist reginal unterschiedlich -- wir in BaWü haben das Glück, im Heim einfach die Abrechnungsziffer 29934 ansetzen zu können ohne groß zu überlegen; die 29935 wurde nach dem Modellversuch nicht weitergeführt. 29933 ist i.d.R. nicht zulässig, außer der Patient lebt in einer betreuten Wohnsituation (das ist etwas anderes als die klassisch-stationäre Heimunterbringung). "Mit a bisserl Therapie" ist da viel zu reißen; ich baue das gerade einen Level weiter aus und steige auf die stellenweise Befundung und zielgerichtete Therapie um, während "allgemeine Mobilisation" in mehr oder weniger gezielt zusammengestellten Gruppen von Physio-Fitnesstrainern bzw. Med. Fitnesstrainern (ja, das ist das wonach es sich anhört: besseres Hilfspersonal ohne irgendwelche formale Qualifikation; aber auch da kann man Leute finden mit denen die Zusammenarbeit Spaß macht).
"Raummiete" würde ich bleiben lassen, lass dir für Gruppenaktivitäten lieber eine Zeit in Gemeinschaftsräumen geben -- die Raummiete musst du über den Kurs refinanzieren, womit der Kurs teurer wird und schlussendlich nur das Heim etwas mehr Geld auf dem Konto hat statt das es bei den Bewohnern bleibt. Du bist mit den stationären Bewohnern in Räumen der Einrichtung in der sie stationär untergebracht sind. Gleiches gilt für's Material: Lass es über das Heim beschaffen, dann hast du das logistische Geraffel los. Wozu?!? sollte man dort eine Raummiete zahlen wenn man stattdessen einfach den Kurs für den einzelnen Teilnehmer günstiger gestalten kann? :)
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