Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
gibt es eigentlich von Seiten der Krankenkassen eine Altersbegrenzung für selbstständige Physios? Konnte nirgendwo eine Aussage dazu finden.
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Ich kenne Kollegen die älter als 70 Jahre sind und noch an der Bank stehen.
Meine Hochachtung haben sie!
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RoFo schrieb:
Eine Obergrenze isg mir nicht bekannt.
Ich kenne Kollegen die älter als 70 Jahre sind und noch an der Bank stehen.
Meine Hochachtung haben sie!
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.
LG ergonosis
Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.
LG ergonosis
...ist auch nicht zulässig; logischer Schluss aus dem AGG Par. 7 ;)
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Papa Alpaka schrieb:
ergonosis schrieb am 1.11.18 20:44:
Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.
LG ergonosis
...ist auch nicht zulässig; logischer Schluss aus dem AGG Par. 7 ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden?
AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden?
Das AGG ist eine Klarstellung des grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebotes; dazu kommt noch die Berufsfreiheit. Eingriffe darin muss man halbwegs plausibel begründen, z.B. auf Grundlage eines Gesetzes (ja, schon klar, da bekleckert sich unsere Regierungskaste gerade nicht mit Ruhm: in NRW hieß es vor Kurzem "Was nützt das schönste Gesetz wenn es am Bundesverfassungsgericht scheitert?").
Zulässig wäre eine regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit zum Erhalt der Zulassung, wie sie z.B. bei Bus- und LKW-Fahrern vorgenommen wird: die bewegen bis zu 90 Menschen bzw 40 Tonnen; Fehlleistungen sind dort sofort fatal. Physiotherapeuten ... bemerken ihre Fehlleistungen am Umsatzrückgang; unsere Arbeit wird regelmäßig ärztlich kontrolliert und die Schäden sind überschaubar ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.11.18 21:56:
AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden?
Das AGG ist eine Klarstellung des grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebotes; dazu kommt noch die Berufsfreiheit. Eingriffe darin muss man halbwegs plausibel begründen, z.B. auf Grundlage eines Gesetzes (ja, schon klar, da bekleckert sich unsere Regierungskaste gerade nicht mit Ruhm: in NRW hieß es vor Kurzem "Was nützt das schönste Gesetz wenn es am Bundesverfassungsgericht scheitert?").
Zulässig wäre eine regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit zum Erhalt der Zulassung, wie sie z.B. bei Bus- und LKW-Fahrern vorgenommen wird: die bewegen bis zu 90 Menschen bzw 40 Tonnen; Fehlleistungen sind dort sofort fatal. Physiotherapeuten ... bemerken ihre Fehlleistungen am Umsatzrückgang; unsere Arbeit wird regelmäßig ärztlich kontrolliert und die Schäden sind überschaubar ;)
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Alexander Fischer schrieb:
Hab ich noch nie gehört. Warum sollte es das auch geben ?
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mbone schrieb:
Für anonyme Physios gibt es keine Altersgrenze......wer bis zu einem gewissen Zeitpunkt (Genaueres bitte in den Rahmenverträgen nachlesen) sich nicht offenbart muss bis zum bitteren Ende....
Warum sollte das nicht auch für Physiotherapeuten gelten?
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zunächst hast Du die triefende Ironie :smile: bei @mbone nicht bemerkt.
Die Grenze bei der KV-Zulassung war dort bei 68 J., das ist schon wieder Geschichte wegen des Ärztemangels auf dem Lande! Als Privatarzt hätte man ohnehin weitermachen können.
So einfach kann man nicht von Ärzten auf Physios schließen, das geht bei der Ausbildung, Zulassung, Verkammerung, KV los und endet in der Haftung :frowning: und dem natürlich horrenden Einkommen :stuck_out_tongue: .
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo break,
zunächst hast Du die triefende Ironie :smile: bei @mbone nicht bemerkt.
Die Grenze bei der KV-Zulassung war dort bei 68 J., das ist schon wieder Geschichte wegen des Ärztemangels auf dem Lande! Als Privatarzt hätte man ohnehin weitermachen können.
So einfach kann man nicht von Ärzten auf Physios schließen, das geht bei der Ausbildung, Zulassung, Verkammerung, KV los und endet in der Haftung :frowning: und dem natürlich horrenden Einkommen :stuck_out_tongue: .
mfg hgb :sunglasses:
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Break schrieb:
Ich finde den Kommentar von mbone nicht ironisch, sondern überflüssig. Was soll der Bezug auf Anonym? mbone ist auch nicht sein Klarname. Also bleibt auch mbone anonym..... Und wer weiß wie viele andere Profile er hier noch unter anderen Namen führt. Es besteht für mbone die Möglichkeit aus seiner Anonymität herauszutreten und seinen Klarnamen hier zu verwenden, oder seine Abneigung gegen Anonyme Frager runterzuschlucken.
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Break schrieb:
Die Frage ist nicht so abwegig. Bei Ärzten ist die Grenze für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten bei 68.
Warum sollte das nicht auch für Physiotherapeuten gelten?
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