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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Alterbegrenzung für selbstständige Physios

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Neues Thema
Alterbegrenzung für selbstständige Physios
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Anonymer Teilnehmer
01.11.2018 19:56
gibt es eigentlich von Seiten der Krankenkassen eine Altersbegrenzung für selbstständige Physios? Konnte nirgendwo eine Aussage dazu finden.
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gibt es eigentlich von Seiten der Krankenkassen eine Altersbegrenzung für selbstständige Physios? Konnte nirgendwo eine Aussage dazu finden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

gibt es eigentlich von Seiten der Krankenkassen eine Altersbegrenzung für selbstständige Physios? Konnte nirgendwo eine Aussage dazu finden.

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Alexander Fischer
01.11.2018 19:58
Hab ich noch nie gehört. Warum sollte es das auch geben ?
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• Nadelbaum
Hab ich noch nie gehört. Warum sollte es das auch geben ?
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RoFo
01.11.2018 20:26
Eine Obergrenze isg mir nicht bekannt.
Ich kenne Kollegen die älter als 70 Jahre sind und noch an der Bank stehen.

Meine Hochachtung haben sie!
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• Nadelbaum
Eine Obergrenze isg mir nicht bekannt. Ich kenne Kollegen die älter als 70 Jahre sind und noch an der Bank stehen. Meine Hochachtung haben sie!
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RoFo schrieb:

Eine Obergrenze isg mir nicht bekannt.
Ich kenne Kollegen die älter als 70 Jahre sind und noch an der Bank stehen.

Meine Hochachtung haben sie!

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ergonosis
01.11.2018 20:44
Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.

LG ergonosis
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Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen. LG ergonosis
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ergonosis schrieb:

Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.

LG ergonosis

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Papa Alpaka
01.11.2018 21:05
ergonosis schrieb am 1.11.18 20:44:
Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.

LG ergonosis


...ist auch nicht zulässig; logischer Schluss aus dem AGG Par. 7 ;)
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[zitat]ergonosis schrieb am 1.11.18 20:44: Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen. LG ergonosis [/zitat] ...ist auch nicht zulässig; logischer Schluss aus dem AGG Par. 7 ;)
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Papa Alpaka schrieb:

ergonosis schrieb am 1.11.18 20:44:
Gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.

LG ergonosis


...ist auch nicht zulässig; logischer Schluss aus dem AGG Par. 7 ;)

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Anonymer Teilnehmer
01.11.2018 21:56
AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden?
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AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden?

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Papa Alpaka
02.11.2018 08:26
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.11.18 21:56:
AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden?


Das AGG ist eine Klarstellung des grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebotes; dazu kommt noch die Berufsfreiheit. Eingriffe darin muss man halbwegs plausibel begründen, z.B. auf Grundlage eines Gesetzes (ja, schon klar, da bekleckert sich unsere Regierungskaste gerade nicht mit Ruhm: in NRW hieß es vor Kurzem "Was nützt das schönste Gesetz wenn es am Bundesverfassungsgericht scheitert?").

Zulässig wäre eine regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit zum Erhalt der Zulassung, wie sie z.B. bei Bus- und LKW-Fahrern vorgenommen wird: die bewegen bis zu 90 Menschen bzw 40 Tonnen; Fehlleistungen sind dort sofort fatal. Physiotherapeuten ... bemerken ihre Fehlleistungen am Umsatzrückgang; unsere Arbeit wird regelmäßig ärztlich kontrolliert und die Schäden sind überschaubar ;)
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.11.18 21:56: AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden? [/zitat] Das AGG ist eine Klarstellung des grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebotes; dazu kommt noch die Berufsfreiheit. Eingriffe darin muss man halbwegs plausibel begründen, z.B. auf Grundlage eines Gesetzes (ja, schon klar, da bekleckert sich unsere Regierungskaste gerade nicht mit Ruhm: in NRW hieß es vor Kurzem "Was nützt das schönste Gesetz wenn es am Bundesverfassungsgericht scheitert?"). Zulässig wäre eine regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit zum Erhalt der Zulassung, wie sie z.B. bei Bus- und LKW-Fahrern vorgenommen wird: die bewegen bis zu 90 Menschen bzw 40 Tonnen; Fehlleistungen sind dort sofort fatal. Physiotherapeuten ... bemerken ihre Fehlleistungen am Umsatzrückgang; unsere Arbeit wird regelmäßig ärztlich kontrolliert und die Schäden sind überschaubar ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.11.18 21:56:
AGG Par. 7 betrifft meines Wissens Beschäftigte. Die Frage betrifft aber die Selbstständigkeit, d.h., kann die Kassenszulassung aus Altersgründen entzogen werden?


Das AGG ist eine Klarstellung des grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebotes; dazu kommt noch die Berufsfreiheit. Eingriffe darin muss man halbwegs plausibel begründen, z.B. auf Grundlage eines Gesetzes (ja, schon klar, da bekleckert sich unsere Regierungskaste gerade nicht mit Ruhm: in NRW hieß es vor Kurzem "Was nützt das schönste Gesetz wenn es am Bundesverfassungsgericht scheitert?").

Zulässig wäre eine regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit zum Erhalt der Zulassung, wie sie z.B. bei Bus- und LKW-Fahrern vorgenommen wird: die bewegen bis zu 90 Menschen bzw 40 Tonnen; Fehlleistungen sind dort sofort fatal. Physiotherapeuten ... bemerken ihre Fehlleistungen am Umsatzrückgang; unsere Arbeit wird regelmäßig ärztlich kontrolliert und die Schäden sind überschaubar ;)

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Alexander Fischer schrieb:

Hab ich noch nie gehört. Warum sollte es das auch geben ?

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mbone
01.11.2018 20:39
Für anonyme Physios gibt es keine Altersgrenze......wer bis zu einem gewissen Zeitpunkt (Genaueres bitte in den Rahmenverträgen nachlesen) sich nicht offenbart muss bis zum bitteren Ende....
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Für anonyme Physios gibt es keine Altersgrenze......wer bis zu einem gewissen Zeitpunkt (Genaueres bitte in den Rahmenverträgen nachlesen) sich nicht offenbart muss bis zum bitteren Ende....
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mbone schrieb:

Für anonyme Physios gibt es keine Altersgrenze......wer bis zu einem gewissen Zeitpunkt (Genaueres bitte in den Rahmenverträgen nachlesen) sich nicht offenbart muss bis zum bitteren Ende....

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Break
01.11.2018 21:51
Die Frage ist nicht so abwegig. Bei Ärzten ist die Grenze für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten bei 68.
Warum sollte das nicht auch für Physiotherapeuten gelten?
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Die Frage ist nicht so abwegig. Bei Ärzten ist die Grenze für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten bei 68. Warum sollte das nicht auch für Physiotherapeuten gelten?
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hgb
01.11.2018 22:57
Hallo break,

zunächst hast Du die triefende Ironie :smile: bei @mbone nicht bemerkt.
Die Grenze bei der KV-Zulassung war dort bei 68 J., das ist schon wieder Geschichte wegen des Ärztemangels auf dem Lande! Als Privatarzt hätte man ohnehin weitermachen können.
So einfach kann man nicht von Ärzten auf Physios schließen, das geht bei der Ausbildung, Zulassung, Verkammerung, KV los und endet in der Haftung :frowning: und dem natürlich horrenden Einkommen :stuck_out_tongue: .

mfg hgb :sunglasses:
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Hallo break, zunächst hast Du die triefende Ironie :smile: bei @mbone nicht bemerkt. Die Grenze bei der KV-Zulassung [b]war[/b] dort bei 68 J., das ist schon wieder Geschichte wegen des Ärztemangels auf dem Lande! Als Privatarzt hätte man ohnehin weitermachen können. So einfach kann man nicht von Ärzten auf Physios schließen, das geht bei der Ausbildung, Zulassung, Verkammerung, KV los und endet in der Haftung :frowning: und dem natürlich horrenden Einkommen :stuck_out_tongue: . mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:

Hallo break,

zunächst hast Du die triefende Ironie :smile: bei @mbone nicht bemerkt.
Die Grenze bei der KV-Zulassung war dort bei 68 J., das ist schon wieder Geschichte wegen des Ärztemangels auf dem Lande! Als Privatarzt hätte man ohnehin weitermachen können.
So einfach kann man nicht von Ärzten auf Physios schließen, das geht bei der Ausbildung, Zulassung, Verkammerung, KV los und endet in der Haftung :frowning: und dem natürlich horrenden Einkommen :stuck_out_tongue: .

mfg hgb :sunglasses:

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Break
02.11.2018 08:10
Ich finde den Kommentar von mbone nicht ironisch, sondern überflüssig. Was soll der Bezug auf Anonym? mbone ist auch nicht sein Klarname. Also bleibt auch mbone anonym..... Und wer weiß wie viele andere Profile er hier noch unter anderen Namen führt. Es besteht für mbone die Möglichkeit aus seiner Anonymität herauszutreten und seinen Klarnamen hier zu verwenden, oder seine Abneigung gegen Anonyme Frager runterzuschlucken.
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• Andreas Bock
Ich finde den Kommentar von mbone nicht ironisch, sondern überflüssig. Was soll der Bezug auf Anonym? mbone ist auch nicht sein Klarname. Also bleibt auch mbone anonym..... Und wer weiß wie viele andere Profile er hier noch unter anderen Namen führt. Es besteht für mbone die Möglichkeit aus seiner Anonymität herauszutreten und seinen Klarnamen hier zu verwenden, oder seine Abneigung gegen Anonyme Frager runterzuschlucken.
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Break schrieb:

Ich finde den Kommentar von mbone nicht ironisch, sondern überflüssig. Was soll der Bezug auf Anonym? mbone ist auch nicht sein Klarname. Also bleibt auch mbone anonym..... Und wer weiß wie viele andere Profile er hier noch unter anderen Namen führt. Es besteht für mbone die Möglichkeit aus seiner Anonymität herauszutreten und seinen Klarnamen hier zu verwenden, oder seine Abneigung gegen Anonyme Frager runterzuschlucken.

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Break schrieb:

Die Frage ist nicht so abwegig. Bei Ärzten ist die Grenze für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten bei 68.
Warum sollte das nicht auch für Physiotherapeuten gelten?



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