Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
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Hab Mal ne Frage bezüglich ob man als Sektoralter HP auch ein Privatrezept KG mit Hausbesuch verordnen kann?! Da bin ich gerade überfragt und finde nirgends eine Antwort 🤔
Gruß Mathias
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Für dich selbst als Behandler braucht es naturgemäß gar keine VO.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Du könntest eine heilpraktische VO über jeder gewünschten Leistung ausstellen. Zur Klarstellung, das hat nicht den gleichen Stellenwert wir eine ärztliche Privat-VO und muss nicht von der Privatkasse des Patienten zur Erstattung akzeptiert werden.
Für dich selbst als Behandler braucht es naturgemäß gar keine VO.
Dann muss der Patient sich Mal schlau machen!
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Mathias Schindlmeier schrieb:
Danke für die schnelle Antwort!
Dann muss der Patient sich Mal schlau machen!
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Ja...wenn ein anderer Kollege oder eine andere Praxis es machen sollen, wenn du ihn behandelst dann eine Rechnung
MfG
JürgenK ;)
Gruß Mathias
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Mathias Schindlmeier schrieb:
@JürgenK wenn ich ihn selbst behandle als "Physio" müsste es dann doch auch gehen oder steh ich jetzt auf der Leitung 🤪🤔
Gruß Mathias
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Mathias Schindlmeier Wenn du selbst behandelst, brauchst du keine VO auszustellen. Du schreibst einfach als HP (nicht als Physio!) eine Rechnung über die abgegebene Leistung.
Hallo Mathias,
s. die Beiträge von Lars .. ;) und so war mein Beitrag auch gemeint und geschrieben
...>>..wenn du ihn behandelst dann eine Rechnung..>>
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Mathias Schindlmeier
Hallo Mathias,
s. die Beiträge von Lars .. ;) und so war mein Beitrag auch gemeint und geschrieben
...>>..wenn du ihn behandelst dann eine Rechnung..>>
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
Mathias Schindlmeier schrieb:
Hallo liebe Kollegen
Hab Mal ne Frage bezüglich ob man als Sektoralter HP auch ein Privatrezept KG mit Hausbesuch verordnen kann?! Da bin ich gerade überfragt und finde nirgends eine Antwort 🤔
Gruß Mathias
Das bedeutet, wenn der Patient eine Erstattung Deiner Leistung von seiner privaten Versicherung, oder beim gesetzlich Versicherten durch seine, wenn vorhanden, private Zusatzversicherung haben möchte, MUSS eine Verordnung von Dir, dem Heilpraktiker, ausgestellt und mit eingereicht werden.
Aufgeführt werden müssen die Adressdaten des Patienten, die Diagnose, das / die Heilmittel, dazu gehört auch der Hausbesuch, und die Verordnungsmenge. Plus Deinem Praxisstempel und Deiner Unterschrift. lg
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Absoluter nonsens. Wir schreiben lediglich eine Rechnung als (sekt.) HP über die Leistungen analog GeBüH. Das wird ohne Probleme erstattet. Eine zusätzliche VO braucht es überhaupt nicht und haben wir seit 1990 auch noch nie gemacht.
Es wird hier oft nicht verstanden, dass man nicht als PT abrechnet, sondern als HP!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Spongiosa
MUSS eine Verordnung von Dir, dem Heilpraktiker, ausgestellt und mit eingereicht werden.
Absoluter nonsens. Wir schreiben lediglich eine Rechnung als (sekt.) HP über die Leistungen analog GeBüH. Das wird ohne Probleme erstattet. Eine zusätzliche VO braucht es überhaupt nicht und haben wir seit 1990 auch noch nie gemacht.
Es wird hier oft nicht verstanden, dass man nicht als PT abrechnet, sondern als HP!
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Spongiosa schrieb:
Kein Nonsens. Das Heilmittel muss verordnet sein. Die Rechnung alleine reicht nicht. Den Physio-HP gab es 1990 noch gar nicht.
Ein sekt. HP kann nach extern verordnen (vergleichbar eines Arztes), aber wenn er selbst behandelt braucht er für sich selbst auch keine VO auszustellen.
Ich weiß nicht wo du deine Rechtskunde gemacht hast, auf jedem Fall ist deine Aussage falsch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Spongiosa Auch als sekt. HP (wir haben im Team beide Varianten) schreiben wir kein einziger VO für KG! Die Patienten bekommen das ganz normal erstattet (sogar die Beihilfeberechtigten).
Ein sekt. HP kann nach extern verordnen (vergleichbar eines Arztes), aber wenn er selbst behandelt braucht er für sich selbst auch keine VO auszustellen.
Ich weiß nicht wo du deine Rechtskunde gemacht hast, auf jedem Fall ist deine Aussage falsch.
Habe dir mal eine Musterrechnung erstellt. Das ist das Einzige was unsere Patienten bekommen. Und wie gesagt, wir haben es noch nie erlebt, dass das nicht erstattet wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Spongiosa
Habe dir mal eine Musterrechnung erstellt. Das ist das Einzige was unsere Patienten bekommen. Und wie gesagt, wir haben es noch nie erlebt, dass das nicht erstattet wird.
Ich schreibe selbstverständlich auch „nur“ eine Rechnung als sekt. HP, wenn ich die Leistung selbst durchführe.
Ich bin gesetzlich versichert, habe eine private Zusatzversicherung bei der Hanse-Merkur, welche 80% der Heilpraktikerleistung bis 1000 Euro im Jahr erstattet.
Mein Physiotherapeut in München ist ebenfalls Physio-HP und schreibt mir auch „nur“ eine Rechnung. Die Hanse-Merkur erstattet anstandslos die 80% bis zu 1000 Euro pro Jahr.
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die neue schrieb:
@Spongiosa sorry, Lars hat recht!
Ich schreibe selbstverständlich auch „nur“ eine Rechnung als sekt. HP, wenn ich die Leistung selbst durchführe.
Ich bin gesetzlich versichert, habe eine private Zusatzversicherung bei der Hanse-Merkur, welche 80% der Heilpraktikerleistung bis 1000 Euro im Jahr erstattet.
Mein Physiotherapeut in München ist ebenfalls Physio-HP und schreibt mir auch „nur“ eine Rechnung. Die Hanse-Merkur erstattet anstandslos die 80% bis zu 1000 Euro pro Jahr.
moin, ich nehme mal an, dass die Beträge ebenso nur beispielhaft sein sollen?
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Dirk Warnecke schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
moin, ich nehme mal an, dass die Beträge ebenso nur beispielhaft sein sollen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Dirk Warnecke Yep
alles klar
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Dirk Warnecke schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
alles klar
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Problem beschreiben
Spongiosa schrieb:
Wenn im privaten Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen abgedeckt sind, wird die Zahlung übernommen. Manche Versicherungen weigern sich, weil sie den PhysioHP nicht als "vollwertigen" HP anerkennen wollen. Tatsächlich sind wir aber ebenso Heilpraktiker nach HpG, wenn auch begrenzt auf das Gebiet der Physiotherapie (was auch völlig richtig ist!).
Das bedeutet, wenn der Patient eine Erstattung Deiner Leistung von seiner privaten Versicherung, oder beim gesetzlich Versicherten durch seine, wenn vorhanden, private Zusatzversicherung haben möchte, MUSS eine Verordnung von Dir, dem Heilpraktiker, ausgestellt und mit eingereicht werden.
Aufgeführt werden müssen die Adressdaten des Patienten, die Diagnose, das / die Heilmittel, dazu gehört auch der Hausbesuch, und die Verordnungsmenge. Plus Deinem Praxisstempel und Deiner Unterschrift. lg
vielleicht meinte er ja, er stellt eine Verordnung aus die dann von einem Physio seiner Praxis abgearbeitet wird
wenn man selbst a(alsPerson) die Leistung erbringt ist ja klar dass man sich nicht selbst eine Verordnung ausstellt
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vielleicht meinte er ja, er stellt eine Verordnung aus die dann von einem Physio seiner Praxis abgearbeitet wird
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
mbone schrieb am 17.03.2023 16:01 Uhr:Naja
Auch da ist es nicht notwendig, da der angestellte Physio als "Erfüllungsgehilfe" arbeitet. Vgl. eine MFA die eine Impfung verabreicht und nicht der Doc selbst.
vielleicht meinte er ja, er stellt eine Verordnung aus die dann von einem Physio seiner Praxis abgearbeitet wird
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mbone schrieb:
Naja
vielleicht meinte er ja, er stellt eine Verordnung aus die dann von einem Physio seiner Praxis abgearbeitet wird
wenn man selbst a(alsPerson) die Leistung erbringt ist ja klar dass man sich nicht selbst eine Verordnung ausstellt
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