Wir suchen Unterstützung für
unser Team in Voll -oder Teilzeit!
Unsere Leistungen:
- überdurchschnittliches Gehalt
- unbefristeter Arbeitsvertrag
- 12 Fortbildungstage inkl.
Kostenübernahme bei
praxisrelevanten Fortbildungen
- 1000€ Willkommensprämie
- betriebliche Altersvorsorge
- Anmeldekraft in Vollzeit zur
Entlastung der Mitarbeiter
* neben einem Tiefgaragenstellplatz
erwarten Sie Teamevents, ein
positives Arbeitsklima,
regelmäßige Teambesprechungen,
eine moderne und h...
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mal ne Frage an euch welche Möglichkeiten bzw. auch Argumente hat man den als Physio mit neuer Praxis gegenüber einem Arzt mit Praxis als vielleicht zukünftiger "inoffizieller" Partner zu werben?
danke und viele grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
mal ne Frage an euch welche Möglichkeiten bzw. auch Argumente hat man den als Physio mit neuer Praxis gegenüber einem Arzt mit Praxis als vielleicht zukünftiger "inoffizieller" Partner zu werben?
danke und viele grüße
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Kukdiehe schrieb:
Ich verstehe gerade die Frage an sich nicht. Was meinst du mit inofizillen Partner? Was du machen kannst, ist dich bei jedem Arzt selber vor zu stellen und deine Visitenkarten und Flyer da zu lassen. Du kannst aber keine Kooperationsverträge mit Ärzten abschließen. Also als Kooperationspartner zu arbeiten bei Ärzten ist unzulässig. Was du jedoch machen kannst ist Kooperationsverträge mit Kindergärten, Tagesstätten und sonstigen Einrichtungen zu schließen. Ich selber bin Ergotherapeutin und arbeite z.B eng mit einer Firma zusammen die Schienen herstellt. Die kommt dann auch bei Schienenverordnungen in meiner Praxis und es wird gemeinsam mit mir und dem Patienten besprochen welche Schiene es sein sol bzw welches Modell den konkret für den Patienten geeignet ist. Ich bin mit dabei und die Firma macht dann anschließend die Arbeit. Wobei bis jetzt sind immer die Firmen auf mich zugegangen. Wir haben eigentlich beide was davon.
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666 schrieb:
Es bleibt jedem überlassen, seine neu eröffnete Praxis den Ärzten vorzustellen, und in den Praxen (auf Nachfrage) Eröffnungspräsentationen/Visitenkarten auslegen zu dürfen. Sicher kann man dies auch in einem persönlichen Gespräch mit den Ärzten tun, du wirst wissen, was du in deiner Praxis anbietest, dies kann man dann dem/den Ärzten mitteilen.
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Martin Nedela schrieb:
es kann nicht schaden, bei den Ärzten vorzusprechen
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