Zur Verstärkung der Physiotherapie
Praxis mit dem Schwerpunkt
Orthopädie und Chirurgie suchen
wir eine/n engagierte/n
Physiotherapeutin/en in Teil oder
Vollzeit.
netzwerk körper ist ein
medizinisches Gesundheitszentrum
bestehend aus einem
interdisziplinären Team aus
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern und Ärzten
im Herzen von Bad Vilbel. Unser
Anliegen ist es, die Patienten in
der Physiotherapie und Kunden im
Fitness Studio zu unterstützen
ihren Gesundheitszustand zu
erhalten und z...
Praxis mit dem Schwerpunkt
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Ich schildere mal kurz die Situation:
Ein Kinderarzt hat mich gefragt, ob ich als " diagnostische Hilfe" zur motorischen Entwicklungsbeurteilung bei Kindern, bei Ihm in der Praxis mithelfen möchte. Wie lässt sich die Bezahlung für mich realisieren, eine Praxis um eventuelle Kinder behandeln zu können, habe ich in der Nähe gefunden.
Ich würde als Angestellte der Kg Praxis arbeiten oder freiberuflich.
Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gelöst?
Ist ein Beratervertrag zwischen mir und dem Kinderarzt vielleicht eine Möglichkeit?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Hilfe!
Danke
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
Ich schildere mal kurz die Situation:
Ein Kinderarzt hat mich gefragt, ob ich als " diagnostische Hilfe" zur motorischen Entwicklungsbeurteilung bei Kindern, bei Ihm in der Praxis mithelfen möchte. Wie lässt sich die Bezahlung für mich realisieren, eine Praxis um eventuelle Kinder behandeln zu können, habe ich in der Nähe gefunden.
Ich würde als Angestellte der Kg Praxis arbeiten oder freiberuflich.
Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gelöst?
Ist ein Beratervertrag zwischen mir und dem Kinderarzt vielleicht eine Möglichkeit?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Hilfe!
Danke
...eine "freie Mitarbeit" vereinbaren.
...dich in der Arztpraxis als Angestellte laufen lassen.
...eine externe Diagnostikdienstleistung über eine KG-Praxis stattfinden lassen (ähnlich dem Auslagern von Laboren; Achtung: Wenn die gleiche Praxis dienstleistet die später behandeln will kommt ihr ein bißchen arg in die Nähe einer wirtschaftlichen Verflechtung von Verordner und Erbringer).
Meiner Meinung nach wäre es am geschicktesten die Diagnostik über dich als natürliche Person (Angestellte oder Dienstleisterin/Einzelunternehmen) laufen zu lassen _und_ die therapeutische Wahlfreiheit möglichst strikt zu respektieren; den Menschen also eine evt. ausgestellte VO in die Hand zu geben und am nächsten Tag wieder mitbringen zu lassen - ich sehe, moralische Integrität vorausgesetzt, das kleinere Problem wenn du sagst "Ich wäre bereit die Therapie in Praxis XY zu übernehmen, sie haben aber die volle Freiheit den Therapeuten ihres Vertrauens zu wählen" als wenn die Rezeptionskraft vorschlägt, gleich einen Termin zu vereinbaren.
Je nach Größe eurer Nachbarschaft spricht sich früher oder später herum das du Diagnostikdienstleisterin bist; insbesondere wenn Kollegen Patientenrückgänge verzeichnen könnte das unangenehm werden :)
(wenn es eine Option ist: Nimm Kontakt mit den Kollegen auf und finde ihre therapeutischen Schwerpunkte, Lieblinge, Stärken heraus; ein Kollege der ins Boot geholt wurde macht weniger schnell Ärger als jemand der sich wirtschaftlich bedroht sieht :))
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Die KV behauptet, dass ein einzelner Kinderarzt keine KG beschäftigen darf.
Als was soll er mich anstellen?
Kann ich als freie Mitarbeiterin, sowohl in der KG Praxis, als auch beim Kinderarzt arbeiten und wie würde der mich dann bezahlen, über Privatrechnung " über was" gestellt, wenn Krankengymnastik keine Option ist.
Darf ich als KG überhaupt Diagnosen stellen?
"... Eine externe Diagnostikdienstleistung..." Was meinst du damit?
Danke " nochmal! "
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Die KV behauptet, dass ein einzelner Kinderarzt keine KG beschäftigen darf.
Als was soll er mich anstellen?
Kann ich als freie Mitarbeiterin, sowohl in der KG Praxis, als auch beim Kinderarzt arbeiten und wie würde der mich dann bezahlen, über Privatrechnung " über was" gestellt, wenn Krankengymnastik keine Option ist.
Darf ich als KG überhaupt Diagnosen stellen?
"... Eine externe Diagnostikdienstleistung..." Was meinst du damit?
Danke " nochmal! "
Die KV behauptet, dass ein einzelner Kinderarzt keine KG beschäftigen darf.
In welchem Umfang ein Arzt in der Wahl seiner Angestellten frei oder unfrei ist entzieht sich meines Wissens.
Mit welcher Begründung untersagt die KV die Einstellung einer ungelernten Hilfskraft die nebenbei Krankengymnastin ist?
Das für die Abgabe von Therapien gewisse Voraussetzungen bestehen ist klar, aber du sollst ja eben nicht therapieren sondern bei der Diagnostik assistieren.
Vgl. SGB V §73(7): "(7) Es ist Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Versicherten ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. § 128 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend."
AFAIK besteht für PT/KG nicht die Möglichkeit, eine Diagnostik-Sitzung als GKV-Leistung abzurechnen.
Als eine Angestellte die befugt ist, dem Arzt bei der Diagnostik gesetzlich versicherter Menschen zu assistieren.
Gegenfrage: Wo läge der Vorteil wenn du in der Arztpraxis befundend tätig bist gegenüber einer KG-Verordnung mit ausdrücklicher Bitte um weiterführende Befunderhebung + Therapiebericht?
Als FM der Arztpraxis würde der Arzt deine Rechnungen begleichen; berechnen tust du das was geleistet wurde. Manche Rechnungsempfänger bestehen auf detaillierteste Aufführung einzelner Posten, andere begleichen Rechnungen auch wenn die Positionen sehr plakativ sind.
Wenn du eine Erlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz hast: Ja.
Wenn du keine Erlaubnis hast: Nein.
Was du machen kannst: Befunde erheben (dies ist im Patientenrechtegesetz und der Heilmittelrichtlinie ausdrücklich gefordert); Ärzte dürfen sich [im Grunde] aller Informationen bedienen derer sie habhaft werden können um gesundheitlichen Schaden von ihren Patienten abzuwenden.
...wie ich mir vorstelle das das gehen könnte: Der Arzt beauftragt dich einen Befund zu erheben (Wahl der Befundungsmethode nach Maßgabe des Arztes) soweit seine Abrechnungsmöglichkeiten und Berufsstandsregelungen dies zulassen. Du erhebst in der Arztpraxis den Befund und lieferst an deinen AG, den Arzt, ab. Der Arzt hat entweder einen fähigen Steuerberater der ihm ausrechnet welches Gehalt du möglicherweise in Empfang nehmen kannst bzw. welchen Teil der Befunderhebungsvergütung er an dich abtreten kann. Auf Grundlage des erhobenen Befundes entscheidet er über die Verordnung von Heilmitteln, die freie(!) Wahl des Heilmittelerbringers obliegt den Versicherten persönlich.
Ein Vorgehen wie die Probenanalyse in externen Labors.
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.12.14 21:21:
Als was soll er mich anstellen?
Kann ich als freie Mitarbeiterin, sowohl in der KG Praxis, als auch beim Kinderarzt arbeiten und wie würde der mich dann bezahlen, über Privatrechnung " über was" gestellt, wenn Krankengymnastik keine Option ist.
Darf ich als KG überhaupt Diagnosen stellen?
"... Eine externe Diagnostikdienstleistung..." Was meinst du damit?
Die KV behauptet, dass ein einzelner Kinderarzt keine KG beschäftigen darf.
In welchem Umfang ein Arzt in der Wahl seiner Angestellten frei oder unfrei ist entzieht sich meines Wissens.
Mit welcher Begründung untersagt die KV die Einstellung einer ungelernten Hilfskraft die nebenbei Krankengymnastin ist?
Das für die Abgabe von Therapien gewisse Voraussetzungen bestehen ist klar, aber du sollst ja eben nicht therapieren sondern bei der Diagnostik assistieren.
Vgl. SGB V §73(7): "(7) Es ist Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Versicherten ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. § 128 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend."
AFAIK besteht für PT/KG nicht die Möglichkeit, eine Diagnostik-Sitzung als GKV-Leistung abzurechnen.
Als eine Angestellte die befugt ist, dem Arzt bei der Diagnostik gesetzlich versicherter Menschen zu assistieren.
Gegenfrage: Wo läge der Vorteil wenn du in der Arztpraxis befundend tätig bist gegenüber einer KG-Verordnung mit ausdrücklicher Bitte um weiterführende Befunderhebung + Therapiebericht?
Als FM der Arztpraxis würde der Arzt deine Rechnungen begleichen; berechnen tust du das was geleistet wurde. Manche Rechnungsempfänger bestehen auf detaillierteste Aufführung einzelner Posten, andere begleichen Rechnungen auch wenn die Positionen sehr plakativ sind.
Wenn du eine Erlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz hast: Ja.
Wenn du keine Erlaubnis hast: Nein.
Was du machen kannst: Befunde erheben (dies ist im Patientenrechtegesetz und der Heilmittelrichtlinie ausdrücklich gefordert); Ärzte dürfen sich [im Grunde] aller Informationen bedienen derer sie habhaft werden können um gesundheitlichen Schaden von ihren Patienten abzuwenden.
...wie ich mir vorstelle das das gehen könnte: Der Arzt beauftragt dich einen Befund zu erheben (Wahl der Befundungsmethode nach Maßgabe des Arztes) soweit seine Abrechnungsmöglichkeiten und Berufsstandsregelungen dies zulassen. Du erhebst in der Arztpraxis den Befund und lieferst an deinen AG, den Arzt, ab. Der Arzt hat entweder einen fähigen Steuerberater der ihm ausrechnet welches Gehalt du möglicherweise in Empfang nehmen kannst bzw. welchen Teil der Befunderhebungsvergütung er an dich abtreten kann. Auf Grundlage des erhobenen Befundes entscheidet er über die Verordnung von Heilmitteln, die freie(!) Wahl des Heilmittelerbringers obliegt den Versicherten persönlich.
Ein Vorgehen wie die Probenanalyse in externen Labors.
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Papa Alpaka schrieb:
Ihr könntet...
...eine "freie Mitarbeit" vereinbaren.
...dich in der Arztpraxis als Angestellte laufen lassen.
...eine externe Diagnostikdienstleistung über eine KG-Praxis stattfinden lassen (ähnlich dem Auslagern von Laboren; Achtung: Wenn die gleiche Praxis dienstleistet die später behandeln will kommt ihr ein bißchen arg in die Nähe einer wirtschaftlichen Verflechtung von Verordner und Erbringer).
Meiner Meinung nach wäre es am geschicktesten die Diagnostik über dich als natürliche Person (Angestellte oder Dienstleisterin/Einzelunternehmen) laufen zu lassen _und_ die therapeutische Wahlfreiheit möglichst strikt zu respektieren; den Menschen also eine evt. ausgestellte VO in die Hand zu geben und am nächsten Tag wieder mitbringen zu lassen - ich sehe, moralische Integrität vorausgesetzt, das kleinere Problem wenn du sagst "Ich wäre bereit die Therapie in Praxis XY zu übernehmen, sie haben aber die volle Freiheit den Therapeuten ihres Vertrauens zu wählen" als wenn die Rezeptionskraft vorschlägt, gleich einen Termin zu vereinbaren.
Je nach Größe eurer Nachbarschaft spricht sich früher oder später herum das du Diagnostikdienstleisterin bist; insbesondere wenn Kollegen Patientenrückgänge verzeichnen könnte das unangenehm werden :)
(wenn es eine Option ist: Nimm Kontakt mit den Kollegen auf und finde ihre therapeutischen Schwerpunkte, Lieblinge, Stärken heraus; ein Kollege der ins Boot geholt wurde macht weniger schnell Ärger als jemand der sich wirtschaftlich bedroht sieht :))
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