Wir sind eine Praxis in Velbert
Langenberg mit unterschiedlichen
Schwerpunkten.
2 Therapeutinnen, 2 Therapeuten und
eine Rezeptionskraft bedienen bei
uns die Fachbereiche:
KG, MT, Sportphysio, KG-ZNS und
auch Osteopathie.
Wir sind stehts bemüht unser
Spektrum zu erweitern und unsere
Behandlungsfelder
zu vergrößern und Allen die
Möglichkeiten zu geben sich
beruflich und menschlich frei zu
entfalten!
Es müssen keine Hausbesuche
gemacht werden und auch unsere MLD
Termine sind und werden ...
Langenberg mit unterschiedlichen
Schwerpunkten.
2 Therapeutinnen, 2 Therapeuten und
eine Rezeptionskraft bedienen bei
uns die Fachbereiche:
KG, MT, Sportphysio, KG-ZNS und
auch Osteopathie.
Wir sind stehts bemüht unser
Spektrum zu erweitern und unsere
Behandlungsfelder
zu vergrößern und Allen die
Möglichkeiten zu geben sich
beruflich und menschlich frei zu
entfalten!
Es müssen keine Hausbesuche
gemacht werden und auch unsere MLD
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müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
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BanKan schrieb:
Hallo,
müssen sich alle Mitarbeiter/Innen regelmäßig vom Betriebsarzt untersuchen lassen? Oder auch bei Neueinstellungen zu Vertragsbeginn?
Danke für Eure Hilfe,
schönen Abend,
BanKan
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
Regelmäßige Untersuchungen sind verpflichtend durchzuführen wenn du dich bzw. deine Arbeitnehmer im Abschnitt "Pflichtvorsorge" (jeweils in Teil 1, 2, 3 und 4) des Anhangs zur ArbMedVV wiederfindest[1].
Eine Untersuchung zu Vertragsbeginn bietet sich unter anderem dann an, wenn das Gefahr an Berufserkrankungen zu erkranken besonders hoch ist bzw. um zu dkumentieren das eine eventuelle Erkrankung bereits vor Tätigkeitsbeginn bestanden hat (oder, andersrum: Um "Gesundheit" bei Tätigkeitsbeginn festzuhalten). Im Erkrankungsfall kann dann auf das Gutachten vom Beginn der Tätigkeit verwiesen werden: Lag eine bestimmte Erkrankunge bereits vor oder eben nicht?
[1] ArbMedVV - Einzelnorm
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