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ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Mitarbeiter, welche bei mir zuerst Teilzeit tätig war. Ich hatte ihn damals bei den Krankenkassen angemeldet mit allen seinen Zertifikaten. Später gab es eine Änderung zu seinem Arbeitsvetrag, so dass er Vollzeit tätig geworden ist. Und diese Änderung habe ich leider vergessen den Krankenkassen zu melden. Es ist schon 1 Jahr her. Kann es zur Rücksetzungen kommen? Ist das ein großes Problem?
Danke für eure hilfreiche Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Mitarbeiter, welche bei mir zuerst Teilzeit tätig war. Ich hatte ihn damals bei den Krankenkassen angemeldet mit allen seinen Zertifikaten. Später gab es eine Änderung zu seinem Arbeitsvetrag, so dass er Vollzeit tätig geworden ist. Und diese Änderung habe ich leider vergessen den Krankenkassen zu melden. Es ist schon 1 Jahr her. Kann es zur Rücksetzungen kommen? Ist das ein großes Problem?
Danke für eure hilfreiche Antworten.
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Wir haben eine Änderung der Zeiten noch nie mitgeteilt, nur Zu-und Abgänge.
Grüße
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Master of D... schrieb:
Guten morgen,
Wir haben eine Änderung der Zeiten noch nie mitgeteilt, nur Zu-und Abgänge.
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Auch wenn der Kollege zuerst ein Paar Stunden gearbeitet hat und jetzt Vollzeit tätig ist? Er ist Bobath Therapeut und behandelt vorwiegend Neurologische Patienten. Wie gesagt angemeldet ist er bzw. seinen Bobath Zertifikat hatte ich auch angemeldet. Nur die Änderung der wöchentliche Arbeitszeit nicht mitgeteilt(
Guten morgen,
Wir haben eine Änderung der Zeiten noch nie mitgeteilt, nur Zu-und Abgänge.
Grüße
Selbst das mache ich nicht. Es sind einfach alle Zertifikate gemeldet und es waren immer Therapeuten mit diesen vorhanden.
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Wonderwoman schrieb:
Master of D... schrieb am 4.5.16 08:28:
Guten morgen,
Wir haben eine Änderung der Zeiten noch nie mitgeteilt, nur Zu-und Abgänge.
Grüße
Selbst das mache ich nicht. Es sind einfach alle Zertifikate gemeldet und es waren immer Therapeuten mit diesen vorhanden.
z.B. falls dein AN fachliche Leitung hat: weil da ja eine bestimmte Stundenzahl vorgeschrieben ist.
Oder damit den Kassen auffallen könnte, falls 40 Stunden Bobath-Behandlung über ihn abgerechnet werden, er aber (als einziger Bobath-Therapeut) neuerdings nur noch 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Bei Stundenerhöhung fällt mir nur das Raumthema ein: Falls mehr Vollzeitangestellte tätig sind bei zu wenig Therapieräumen, könnte es Probleme geben.
Außer diesen drei Fällen wüsste ich nicht, warum man der Kasse eine Stundenzahländerung melden müsste.
Falls eins davon zutrifft, würde ich Kontakt zur KK aufnehmen.
Bin allerdings AN und kein PI, kann nur von dem berichten was ich weiß.
LG :wink:
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limone schrieb:
Andersrum wäre es wahrscheinlich eher wichtig,
z.B. falls dein AN fachliche Leitung hat: weil da ja eine bestimmte Stundenzahl vorgeschrieben ist.
Oder damit den Kassen auffallen könnte, falls 40 Stunden Bobath-Behandlung über ihn abgerechnet werden, er aber (als einziger Bobath-Therapeut) neuerdings nur noch 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Bei Stundenerhöhung fällt mir nur das Raumthema ein: Falls mehr Vollzeitangestellte tätig sind bei zu wenig Therapieräumen, könnte es Probleme geben.
Außer diesen drei Fällen wüsste ich nicht, warum man der Kasse eine Stundenzahländerung melden müsste.
Falls eins davon zutrifft, würde ich Kontakt zur KK aufnehmen.
Bin allerdings AN und kein PI, kann nur von dem berichten was ich weiß.
LG :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann in dem Fall mit dem Bobath Rückförderungen kommen bzw. wird das als Betrug bewertet?
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Tempelritter schrieb:
Nein, auf Anfrage kannst du jederzeit belegen wer was abgeleistet hat.
Wie sonst willst du erklären, dass du über ein Jahr oder länger pro Woche 120 Bobath-Behandlungen abgegeben hast, wenn dein Bobath-Therapeut nur 13 Stunden pro Woche arbeitet?
Man könnte wohl auch mal geleistete Überstunden des Therapeuten anführen, nicht aber wenn die Behandlungen auch nicht in einen einzigen Tag passen und die Patienten befragt werden wer ihr Therapeut war und wann die Behandlungen wirklich waren etc, ich glaube dass da durchaus Erklärungsbedarf sein könnte.
LG
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limone schrieb:
Kann durchaus sein.
Wie sonst willst du erklären, dass du über ein Jahr oder länger pro Woche 120 Bobath-Behandlungen abgegeben hast, wenn dein Bobath-Therapeut nur 13 Stunden pro Woche arbeitet?
Man könnte wohl auch mal geleistete Überstunden des Therapeuten anführen, nicht aber wenn die Behandlungen auch nicht in einen einzigen Tag passen und die Patienten befragt werden wer ihr Therapeut war und wann die Behandlungen wirklich waren etc, ich glaube dass da durchaus Erklärungsbedarf sein könnte.
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Er hat ja tatsächlich mit Patienten gearbeitet, das ist ja nicht die Frage! Die Kasse kann gern nachfragen! Die Frage ist, ob die Tatsache das er mit weniger Wochenstunden angemeldet war auch zur Problemen führt?
Um 10:28 schriebst du jedoch:
"Kann in dem Fall mit dem Bobath Rückförderungen kommen bzw. wird das als Betrug bewertet?"
Darauf bezog ich mich, also auf "den Fall", dass dein AN Stunden reduziert hätte!
Dies allein kann noch nicht als Betrug gewertet werden, aber falls (falls!) du mehr Bobath-Stunden abgerechnet hast als dein AN leisten konnte, könnte nachgeprüft werden, was da lief,
und falls sich herausstellen sollte, dass beispielsweise jemand anders Bobath-Behandlungen abgegeben hat als der über den abgerechnet wurde, dann - dann!- wird das wohl als Betrug gewertet werden!
LG
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limone schrieb:
Schon klar, was die ursprüngliche Frage war.
Um 10:28 schriebst du jedoch:
"Kann in dem Fall mit dem Bobath Rückförderungen kommen bzw. wird das als Betrug bewertet?"
Darauf bezog ich mich, also auf "den Fall", dass dein AN Stunden reduziert hätte!
Dies allein kann noch nicht als Betrug gewertet werden, aber falls (falls!) du mehr Bobath-Stunden abgerechnet hast als dein AN leisten konnte, könnte nachgeprüft werden, was da lief,
und falls sich herausstellen sollte, dass beispielsweise jemand anders Bobath-Behandlungen abgegeben hat als der über den abgerechnet wurde, dann - dann!- wird das wohl als Betrug gewertet werden!
LG
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limone schrieb:
Wenn er Stunden aufgestockt hat, kann wohl kaum zu Problemen führen, es sei denn die räumlichen Voraussetzungen seien nicht entsprechend, wie ich oben (19:30) geschrieben habe.
LG
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Tempelritter schrieb:
mir ist keine Vorschrift bekannt, das man die Änderung des Arbeitsvertrages mitteilen muss.
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