Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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Jetzt wurde mir von der freien Mitarebiterin der Vertrag gekündigt. Und Sie sagte mir, das der Jurist vom Landesverband der Meinung ist, dass sollche Klauseln keinen Bestand haben. Ist für mich jetzt kein Problem, es geht eh nur um eine Patientin. Nur würde es mich prinzipell interessieren wie die Rechtslage ist. Ein anderer Jurist siehts es vielleicht nicht so absolut wie der Verbandsjurist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe in meinem Vertrag eine sogenannte "Abwerbeklausel" drin stehen, die verbietet Patienten abzuwerben. Es handelt sich um einen Vertrag, für eine freie Mitarbeit. Diesen Vertrags Abschnitt hatte ich selbst so auch, in einem von mir unterzeichneten Vertrag, von einem überregional arbeitenden Unternehmen ( die Hausbesuche vermitteln).
Jetzt wurde mir von der freien Mitarebiterin der Vertrag gekündigt. Und Sie sagte mir, das der Jurist vom Landesverband der Meinung ist, dass sollche Klauseln keinen Bestand haben. Ist für mich jetzt kein Problem, es geht eh nur um eine Patientin. Nur würde es mich prinzipell interessieren wie die Rechtslage ist. Ein anderer Jurist siehts es vielleicht nicht so absolut wie der Verbandsjurist.
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Sie möchte jetzt eine Erwachsene Patientin, die in der Praxis von Ihr behandelt wird, mitnehmen. Sie behandelt auch noch zwei Kinder, die kann Sie sowieso mitnehmen, da von den anderen keiner Kinderbehandlungen durchführt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei der von mir beschäftigten Mitarbeiterin ging es nicht primär um Hausbesuche. Die hatte Sie aber auch gehabt.
Sie möchte jetzt eine Erwachsene Patientin, die in der Praxis von Ihr behandelt wird, mitnehmen. Sie behandelt auch noch zwei Kinder, die kann Sie sowieso mitnehmen, da von den anderen keiner Kinderbehandlungen durchführt.
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RoFo schrieb:
Wer den HB aquiriert?
Ich habe in meinem Vertrag eine sogenannte "Abwerbeklausel" drin stehen, die verbietet Patienten abzuwerben. Es handelt sich um einen Vertrag, für eine freie Mitarbeit. Diesen Vertrags Abschnitt hatte ich selbst so auch, in einem von mir unterzeichneten Vertrag, von einem überregional arbeitenden Unternehmen ( die Hausbesuche vermitteln). Dieser Vertrag ist aus einer früheren Zeit, der jetzt mit der Mitarbeiterin nicht im Zusammenhang steht.
Jetzt wurde mir von der freien Mitarebiterin der Vertrag gekündigt. Und Sie sagte mir, das der Jurist vom Landesverband der Meinung ist, dass sollche Klauseln keinen Bestand haben. Ist für mich jetzt kein Problem, es geht eh nur um eine Patientin. Nur würde es mich prinzipell interessieren wie die Rechtslage ist. Ein anderer Jurist siehts es vielleicht nicht so absolut wie der Verbandsjurist.
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Aber egal, Vertrag ist Vertrag.
Ihr seid zwei Selbständige, im rechtlichen Sinn also Kaufleute.
Hast du keinen eigenen RA?
Hier wirst du keine tragfähige Antwort bekommen können.
Und keiner hier kennt deinen Vertrag.
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RoFo schrieb:
Auch Praxispatienten können und sollen von FM aquiriert werden.
Aber egal, Vertrag ist Vertrag.
Ihr seid zwei Selbständige, im rechtlichen Sinn also Kaufleute.
Hast du keinen eigenen RA?
Hier wirst du keine tragfähige Antwort bekommen können.
Und keiner hier kennt deinen Vertrag.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.10.19 11:39:
Ich habe in meinem Vertrag eine sogenannte "Abwerbeklausel" drin stehen, die verbietet Patienten abzuwerben. Es handelt sich um einen Vertrag, für eine freie Mitarbeit. Diesen Vertrags Abschnitt hatte ich selbst so auch, in einem von mir unterzeichneten Vertrag, von einem überregional arbeitenden Unternehmen ( die Hausbesuche vermitteln). Dieser Vertrag ist aus einer früheren Zeit, der jetzt mit der Mitarbeiterin nicht im Zusammenhang steht.
Jetzt wurde mir von der freien Mitarebiterin der Vertrag gekündigt. Und Sie sagte mir, das der Jurist vom Landesverband der Meinung ist, dass sollche Klauseln keinen Bestand haben. Ist für mich jetzt kein Problem, es geht eh nur um eine Patientin. Nur würde es mich prinzipell interessieren wie die Rechtslage ist. Ein anderer Jurist siehts es vielleicht nicht so absolut wie der Verbandsjurist.
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Was soll denn das für ein Unfug sein von wegen Abwerbeklausel? Jeder Patient hat freie Therapeutenwahl oder leben hier manche noch im Mittelalter mit Leibeigenen? Solch eine Klausel würde vor einem Arbeitsgericht sofort geschreddert werden.
Ich glaub du hast was missverstanden.
Hier geht es um FM!
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RoFo schrieb:
ella426 schrieb am 26.10.19 20:22:
Was soll denn das für ein Unfug sein von wegen Abwerbeklausel? Jeder Patient hat freie Therapeutenwahl oder leben hier manche noch im Mittelalter mit Leibeigenen? Solch eine Klausel würde vor einem Arbeitsgericht sofort geschreddert werden.
Ich glaub du hast was missverstanden.
Hier geht es um FM!
.... Solch eine Klausel würde vor einem Arbeitsgericht sofort geschreddert werden.
Ganz sicher nicht. Die sind nicht zuständig. :unamused:
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Xela schrieb:
ella426 schrieb am 26.10.19 20:22:
.... Solch eine Klausel würde vor einem Arbeitsgericht sofort geschreddert werden.
Ganz sicher nicht. Die sind nicht zuständig. :unamused:
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ella426 schrieb:
Was soll denn das für ein Unfug sein von wegen Abwerbeklausel? Jeder Patient hat freie Therapeutenwahl oder leben hier manche noch im Mittelalter mit Leibeigenen? Solch eine Klausel würde vor einem Arbeitsgericht sofort geschreddert werden.
Alles andere kann nur ein Fachanwalt beantworten. Die Anbindung an den Kunden wird in jedem Beruf anders schwerwiegend gesehen. Der Vertragspassus sollte dann für den nächsten Abschluss auf Aktualität geprüft werden.
Man fühlt sich durch eine solche Vorgehensweise geneppt. Letztlich sollte es doch zu verschmerzen sein, bei der momentanen Anfragesituation nach Behandlungen.
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eim schrieb:
Wo ist das Problem ??? Die Patienten haben in Deutschland FREIE Therapeutenwahl Egal was in eirem Vertrag steht
Wo ist das Problem ??? Die Patienten haben in Deutschland FREIE Therapeutenwahl Egal was in eirem Vertrag steht
Nein. Sie haben die freie Wahl unter den Zugelassenen.
Das wird hier gerne verwechselt.
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RoFo schrieb:
eim schrieb am 27.10.19 02:12:
Wo ist das Problem ??? Die Patienten haben in Deutschland FREIE Therapeutenwahl Egal was in eirem Vertrag steht
Nein. Sie haben die freie Wahl unter den Zugelassenen.
Das wird hier gerne verwechselt.
Karteikarten ect bleiben bei Ihnen , es geht hier auch um die Schweigepflicht, die Ihnen obliegt.
Sie können nicht einfach die Daten der Patienten einer Mitarbeiterin mitgeben.
Darum muss sie sich eben selbst kümmern und um die Datensicherung.
In meinem Praxisfall habe ich das Gespräch der Mitarbeiterin gesucht, und sie wollte unsere Patienten zu Hause ohne Rentenversicherung und Haftpflicht, Finanzamt ,ohne Gesundheitsamt betreuen .Na da man zu.
Das kann einem Theraputen finanziell fürs ganze Leben das "Genick brechen".Und ist auch verboten.
Darüber kann man seine Patienten informieren, wenn sie unversichert illegal an eine Person gebunden sein wollen und in deren Urlaub und Krankheit nicht betreut werden,das sollten sie schon wissen.
Wenn die MA in eine andere Praxis zieht ok. Aber warum macht sie es ,dann ?
Aber auch dort muss sie ihre Rentenanmeldung vorlegen.
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big toe schrieb:
Die Abwerberklausel brauchen Sie nicht , sie geht dann eben..Und wohin will sie die Patienten mit nehmen ?
Karteikarten ect bleiben bei Ihnen , es geht hier auch um die Schweigepflicht, die Ihnen obliegt.
Sie können nicht einfach die Daten der Patienten einer Mitarbeiterin mitgeben.
Darum muss sie sich eben selbst kümmern und um die Datensicherung.
In meinem Praxisfall habe ich das Gespräch der Mitarbeiterin gesucht, und sie wollte unsere Patienten zu Hause ohne Rentenversicherung und Haftpflicht, Finanzamt ,ohne Gesundheitsamt betreuen .Na da man zu.
Das kann einem Theraputen finanziell fürs ganze Leben das "Genick brechen".Und ist auch verboten.
Darüber kann man seine Patienten informieren, wenn sie unversichert illegal an eine Person gebunden sein wollen und in deren Urlaub und Krankheit nicht betreut werden,das sollten sie schon wissen.
Wenn die MA in eine andere Praxis zieht ok. Aber warum macht sie es ,dann ?
Aber auch dort muss sie ihre Rentenanmeldung vorlegen.
Die Abwerberklausel brauchen Sie nicht , sie geht dann eben..Und wohin will sie die Patienten mit nehmen ?
----Die Therapeutin arbeitete bei mir und ist schon seit vielen Jahren noch in einer anderen Praxis tätig. Also kann sie die Patienten dort dann eiter behandeln.
Karteikarten ect bleiben bei Ihnen , es geht hier auch um die Schweigepflicht, die Ihnen obliegt.
Sie können nicht einfach die Daten der Patienten einer Mitarbeiterin mitgeben.
Darum muss sie sich eben selbst kümmern und um die Datensicherung.
In meinem Praxisfall habe ich das Gespräch der Mitarbeiterin gesucht, und sie wollte unsere Patienten zu Hause ohne Rentenversicherung und Haftpflicht, Finanzamt ,ohne Gesundheitsamt betreuen .Na da man zu.
Das kann einem Theraputen finanziell fürs ganze Leben das "Genick brechen".Und ist auch verboten.
Darüber kann man seine Patienten informieren, wenn sie unversichert illegal an eine Person gebunden sein wollen und in deren Urlaub und Krankheit nicht betreut werden,das sollten sie schon wissen.
----Natürlich wird niemand "illegal" behandelt.
Wenn die MA in eine andere Praxis zieht ok. Aber warum macht sie es ,dann ?
---- Sie macht es, weil Sie es will, und Sie den Vertrag bei mir geküngigt hat. Was mir auch ganz recht ist, aus verschiedenen Gründen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
big toe schrieb am 29.10.19 10:38:
Die Abwerberklausel brauchen Sie nicht , sie geht dann eben..Und wohin will sie die Patienten mit nehmen ?
----Die Therapeutin arbeitete bei mir und ist schon seit vielen Jahren noch in einer anderen Praxis tätig. Also kann sie die Patienten dort dann eiter behandeln.
Karteikarten ect bleiben bei Ihnen , es geht hier auch um die Schweigepflicht, die Ihnen obliegt.
Sie können nicht einfach die Daten der Patienten einer Mitarbeiterin mitgeben.
Darum muss sie sich eben selbst kümmern und um die Datensicherung.
In meinem Praxisfall habe ich das Gespräch der Mitarbeiterin gesucht, und sie wollte unsere Patienten zu Hause ohne Rentenversicherung und Haftpflicht, Finanzamt ,ohne Gesundheitsamt betreuen .Na da man zu.
Das kann einem Theraputen finanziell fürs ganze Leben das "Genick brechen".Und ist auch verboten.
Darüber kann man seine Patienten informieren, wenn sie unversichert illegal an eine Person gebunden sein wollen und in deren Urlaub und Krankheit nicht betreut werden,das sollten sie schon wissen.
----Natürlich wird niemand "illegal" behandelt.
Wenn die MA in eine andere Praxis zieht ok. Aber warum macht sie es ,dann ?
---- Sie macht es, weil Sie es will, und Sie den Vertrag bei mir geküngigt hat. Was mir auch ganz recht ist, aus verschiedenen Gründen.
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eim schrieb:
An ROFO : es spielt keine Rolle ob GKV oder Privatpatienten und wenn Pat mit FM mitgehen will dann kann niemand das verhindern.Und die Klausel ist das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Dennoch gilt es hier zwei rechtliche Aspekte zu betrachten.
Der erste ist, selbst wenn alle Patienten von dir zu ihm folgen würden, könntest du nichts machen, auch nicht mit deiner Abwerbeklausel, denn der Patient entscheidet wo er hin geht, sonst würdest du ja das Recht der Patienten beschneiden, die Begründung wurde hier mehrfach richtig genannt. Freies Therapeutenwahlrecht.
Der zweite Punkt ist aber der, der aktiven Abwerbung, diese ist so oder so unter Selbstständigen nicht erlaubt, auch wenn es nicht im Vertrag geregelt ist. Sprich wenn der FM geht, und alle Patienten aktiv anspricht dass er geht und wo er jetzt neu arbeitet ist das schon aktives abwerben. Wenn er sich verabschiedet im Rahmen der letzten Behandlungen und die Patienten ihn dann finden, oder auch ihn aktiv fragen (ja verabschieden darf er sich), ist das wiederum keine aktive Abwerbung. Selbst wenn ihm auf diesem Weg alle Patienten folgen ist das deren gutes Recht.
Du hast nicht das Recht den Patienten den Weg zu anderen Therapeuten zu verweigern oder zu beschneiden, auch nicht übers hintertürchen in Verträgen mit FMs oder Angestellten.
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Gert Winsa schrieb:
Die Abwerbeklausel ist vollkommen nichtig und hat keine Rechtskraft, der Patient wird ja auch nicht unter Physiotherapeuten "aufgeteilt" sondern entscheidet selbst, ein Richter wäre erschrocken von euren Sichtweisen und Begründungen. Ich bin auch ein bisschen erschrocken von soviel Ahnungslosigkeit von Selbstständigen.
Dennoch gilt es hier zwei rechtliche Aspekte zu betrachten.
Der erste ist, selbst wenn alle Patienten von dir zu ihm folgen würden, könntest du nichts machen, auch nicht mit deiner Abwerbeklausel, denn der Patient entscheidet wo er hin geht, sonst würdest du ja das Recht der Patienten beschneiden, die Begründung wurde hier mehrfach richtig genannt. Freies Therapeutenwahlrecht.
Der zweite Punkt ist aber der, der aktiven Abwerbung, diese ist so oder so unter Selbstständigen nicht erlaubt, auch wenn es nicht im Vertrag geregelt ist. Sprich wenn der FM geht, und alle Patienten aktiv anspricht dass er geht und wo er jetzt neu arbeitet ist das schon aktives abwerben. Wenn er sich verabschiedet im Rahmen der letzten Behandlungen und die Patienten ihn dann finden, oder auch ihn aktiv fragen (ja verabschieden darf er sich), ist das wiederum keine aktive Abwerbung. Selbst wenn ihm auf diesem Weg alle Patienten folgen ist das deren gutes Recht.
Du hast nicht das Recht den Patienten den Weg zu anderen Therapeuten zu verweigern oder zu beschneiden, auch nicht übers hintertürchen in Verträgen mit FMs oder Angestellten.
An ROFO : es spielt keine Rolle ob GKV oder Privatpatienten und wenn Pat mit FM mitgehen will dann kann niemand das verhindern.Und die Klausel ist das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Wenn dem so wäre, brauchte es nie einen schriftlichen Vertrag.
Sicher können die Patienten mitgehen.
Abwerben ist aber ganz ein anderes Thema!
Es macht einen großen Unterschied, ob ausscheidende AN/FM mit dem PI das absprechen und Patienten dem PI sagen, dass sie gerne mitgehen würden. Oder die Daten heimlich geklaut werden oder einfach schon mal ein paar Visitenkarten verteilt werden.
Da kann man sehrwohl äußerst wirksam gegen vorgehen bzw ordentlich entschädigt werden.
Das erfordert natürlich eine Investition in einen guten RA!
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RoFo schrieb:
eim schrieb am 29.10.19 22:33:
An ROFO : es spielt keine Rolle ob GKV oder Privatpatienten und wenn Pat mit FM mitgehen will dann kann niemand das verhindern.Und die Klausel ist das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Wenn dem so wäre, brauchte es nie einen schriftlichen Vertrag.
Sicher können die Patienten mitgehen.
Abwerben ist aber ganz ein anderes Thema!
Es macht einen großen Unterschied, ob ausscheidende AN/FM mit dem PI das absprechen und Patienten dem PI sagen, dass sie gerne mitgehen würden. Oder die Daten heimlich geklaut werden oder einfach schon mal ein paar Visitenkarten verteilt werden.
Da kann man sehrwohl äußerst wirksam gegen vorgehen bzw ordentlich entschädigt werden.
Das erfordert natürlich eine Investition in einen guten RA!
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S. Vogt schrieb:
Ich würde nicht so viel Aufwand da hineinstecken, da es nur um wenige Patienten geht. Man kann am ehesten mit Patientin offen reden und sie fragen, ob sie von Frau X weiterbehandelt und ihr - wohin auch immer - folgen möchte. Will sie das nämlich, ist völlig egal, ob das rechtens ist oder nicht. Dann werden sich die zwei finden. Die Kollegin wird ja nicht im Geheimen arbeiten. Oft aber möchten Patienten ohnehin in der Stammpraxis bleiben.
Alles andere kann nur ein Fachanwalt beantworten. Die Anbindung an den Kunden wird in jedem Beruf anders schwerwiegend gesehen. Der Vertragspassus sollte dann für den nächsten Abschluss auf Aktualität geprüft werden.
Man fühlt sich durch eine solche Vorgehensweise geneppt. Letztlich sollte es doch zu verschmerzen sein, bei der momentanen Anfragesituation nach Behandlungen.
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