letztes Jahr haben wir Sie darüber informiert, dass die DAK intensiv nach Abrechnungsfehler prüft. Da wir immer wieder Rückmeldung von unseren Mitglieder bekommen, das es hierdurch zu vermehrten Absetzungen kommt, möchten wir Sie hiermit nochmals informieren.
Die DAK hatte uns im Juli 2016 darüber informiert, dass man die Einhaltung der sogenannten 12-Wochen-Frist neu interpretieren würde und hält leider nach wir vor daran fest.
Neu ist dabei, dass die DAK darauf abstellt, das eine Verordnung außerhalb des Regelfalls im Grundsatz innerhalb von 12-Wochen ab Behandlungsbeginn abgeschlossen sein muss.
Behandlungsunterbrechungen aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. während der 12-Wochenfrist werden zwar akzeptiert und führen damit zu einer Verlängerung des 12-Wochenzeitraumes, der aber nur im Einzelfall toleriert wird. Was genau mit dem „Einzelfall“ gemeint ist, bleibt offen.
Die DAK vertritt zudem die Auffassung, dass variable Frequenzvorgaben des Arztes (z.B. 24 Behandlungen, 1 –2 mal wöchentlich) nicht(!) dazu führen, dass sich die 12-Wochen-Frist automatisch verlängert. Die Verordnung wäre in diesem Beispiel zwar formal korrekt ausgestellt worden, die Behandlungsserie muss aber innerhalb der 12-Wochenfrist abgeschlossen sein, der Patient muss also zweimal wöchentlich behandelt werden. Würde der Patient zwischendurch nur einmal wöchentlich behandelt, würden die überschüssigen Behandlungseinheiten verfallen.
Die DAK hatte die Berufsverbände mit Schreiben von 31.05.2016 darüber informiert, dass sie ihr Abrechnungsdienstleistungsunternehmen, die Syntela GmbH, beauftragt haben, die Einhaltung der Unterbrechungsfristen zu überprüfen. Bei Unterbrechungen ( Ausnahmebeständen T-K-F) von mehr als 28 Tagen verliere die Verordnung – so die Auffassung der DAK- ihre Gültigkeit.
Wir bitten Sie darauf zu achten die nachstehenden Unterbrechungsfristen einzuhalten, damit es durch die DAK nicht zu Absetzungen kommt:
- Ohne Kennzeichen: 14 Tage
- Kennzeichen T/K/F: 28 Tage
1
Gefällt mir
ZVK (LV Hessen) Rundschreiben zur Info:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
letztes Jahr haben wir Sie darüber informiert, dass die DAK intensiv nach Abrechnungsfehler prüft. Da wir immer wieder Rückmeldung von unseren Mitglieder bekommen, das es hierdurch zu vermehrten Absetzungen kommt, möchten wir Sie hiermit nochmals informieren.
Die DAK hatte uns im Juli 2016 darüber informiert, dass man die Einhaltung der sogenannten 12-Wochen-Frist neu interpretieren würde und hält leider nach wir vor daran fest.
Neu ist dabei, dass die DAK darauf abstellt, das eine Verordnung außerhalb des Regelfalls im Grundsatz innerhalb von 12-Wochen ab Behandlungsbeginn abgeschlossen sein muss.
Behandlungsunterbrechungen aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. während der 12-Wochenfrist werden zwar akzeptiert und führen damit zu einer Verlängerung des 12-Wochenzeitraumes, der aber nur im Einzelfall toleriert wird. Was genau mit dem „Einzelfall“ gemeint ist, bleibt offen.
Die DAK vertritt zudem die Auffassung, dass variable Frequenzvorgaben des Arztes (z.B. 24 Behandlungen, 1 –2 mal wöchentlich) nicht(!) dazu führen, dass sich die 12-Wochen-Frist automatisch verlängert. Die Verordnung wäre in diesem Beispiel zwar formal korrekt ausgestellt worden, die Behandlungsserie muss aber innerhalb der 12-Wochenfrist abgeschlossen sein, der Patient muss also zweimal wöchentlich behandelt werden. Würde der Patient zwischendurch nur einmal wöchentlich behandelt, würden die überschüssigen Behandlungseinheiten verfallen.
Die DAK hatte die Berufsverbände mit Schreiben von 31.05.2016 darüber informiert, dass sie ihr Abrechnungsdienstleistungsunternehmen, die Syntela GmbH, beauftragt haben, die Einhaltung der Unterbrechungsfristen zu überprüfen. Bei Unterbrechungen ( Ausnahmebeständen T-K-F) von mehr als 28 Tagen verliere die Verordnung – so die Auffassung der DAK- ihre Gültigkeit.
Wir bitten Sie darauf zu achten die nachstehenden Unterbrechungsfristen einzuhalten, damit es durch die DAK nicht zu Absetzungen kommt:
- Ohne Kennzeichen: 14 Tage
- Kennzeichen T/K/F: 28 Tage
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MikeL schrieb:
ZVK (LV Hessen) Rundschreiben zur Info:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
letztes Jahr haben wir Sie darüber informiert, dass die DAK intensiv nach Abrechnungsfehler prüft. Da wir immer wieder Rückmeldung von unseren Mitglieder bekommen, das es hierdurch zu vermehrten Absetzungen kommt, möchten wir Sie hiermit nochmals informieren.
Die DAK hatte uns im Juli 2016 darüber informiert, dass man die Einhaltung der sogenannten 12-Wochen-Frist neu interpretieren würde und hält leider nach wir vor daran fest.
Neu ist dabei, dass die DAK darauf abstellt, das eine Verordnung außerhalb des Regelfalls im Grundsatz innerhalb von 12-Wochen ab Behandlungsbeginn abgeschlossen sein muss.
Behandlungsunterbrechungen aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. während der 12-Wochenfrist werden zwar akzeptiert und führen damit zu einer Verlängerung des 12-Wochenzeitraumes, der aber nur im Einzelfall toleriert wird. Was genau mit dem „Einzelfall“ gemeint ist, bleibt offen.
Die DAK vertritt zudem die Auffassung, dass variable Frequenzvorgaben des Arztes (z.B. 24 Behandlungen, 1 –2 mal wöchentlich) nicht(!) dazu führen, dass sich die 12-Wochen-Frist automatisch verlängert. Die Verordnung wäre in diesem Beispiel zwar formal korrekt ausgestellt worden, die Behandlungsserie muss aber innerhalb der 12-Wochenfrist abgeschlossen sein, der Patient muss also zweimal wöchentlich behandelt werden. Würde der Patient zwischendurch nur einmal wöchentlich behandelt, würden die überschüssigen Behandlungseinheiten verfallen.
Die DAK hatte die Berufsverbände mit Schreiben von 31.05.2016 darüber informiert, dass sie ihr Abrechnungsdienstleistungsunternehmen, die Syntela GmbH, beauftragt haben, die Einhaltung der Unterbrechungsfristen zu überprüfen. Bei Unterbrechungen ( Ausnahmebeständen T-K-F) von mehr als 28 Tagen verliere die Verordnung – so die Auffassung der DAK- ihre Gültigkeit.
Wir bitten Sie darauf zu achten die nachstehenden Unterbrechungsfristen einzuhalten, damit es durch die DAK nicht zu Absetzungen kommt:
- Ohne Kennzeichen: 14 Tage
- Kennzeichen T/K/F: 28 Tage
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
oh Klasse, es darf wieder Geld gedruckt werden. Bisher haben sie lieber gezahlt als einen Prozess riskiert wenn ich mal wieder über 12 Wochen nach Ausstellungsdatum hinweg behandelt habe (Kriterium laut HMR: Die VO muss so ausgestellt werden das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist; d.h. der Quotient VO-Menge geteilt durch Behandlungsfrequenz muss kleiner 12 sein) -- und darauf achte ich, die meisten Ärzte in der Gegend haben das mittlerweile auch gelernt. Bei einer "variablen" Frequenzvorgabe von 1-5 teile ich durch 1; die Möglichkeit mehr Behandlungen in der Woche abzugeben nehme ich als Bonus (und wenn mehr Behandlungen nötig sind hat der Arzt die Freiheit, 3-5 Behandlungen zu verordnen ;)).
Unterbrechungen von mehr als 13 Tagen tauchen in meinen Behandlungsserien ebenso nicht auf (spätestens am 14. Tag wird wieder behandelt oder die Serie abgebrochen), so spar ich mir das Rumgeärger mit den unterschiedlichen Fristen die laut unterschiedlicher RV geduldet werden [solange bis die HMR dahingehend geändert werden].
In dem Sinne: Es bleibt alles beim alten, VOs peinlich genau an den Kriterien der HMR prüfen und nicht einwandfreie VOs ablehnen. Nächste Woche sind wieder Wahlen, liebes Wahlvolk, es liegt an euch den bürokratischen Irrsinn abzuwählen -- bis dahin bin ich an Recht und Gesetz gebunden.
1
Gefällt mir
oh Klasse, es darf wieder Geld gedruckt werden. Bisher haben sie lieber gezahlt als einen Prozess riskiert wenn ich mal wieder über 12 Wochen nach Ausstellungsdatum hinweg behandelt habe (Kriterium laut HMR: Die VO muss so ausgestellt werden das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist; d.h. der Quotient VO-Menge geteilt durch Behandlungsfrequenz muss kleiner 12 sein) -- und darauf achte ich, die meisten Ärzte in der Gegend haben das mittlerweile auch gelernt. Bei einer "variablen" Frequenzvorgabe von 1-5 teile ich durch 1; die Möglichkeit mehr Behandlungen in der Woche abzugeben nehme ich als Bonus (und wenn mehr Behandlungen nötig sind hat der Arzt die Freiheit, 3-5 Behandlungen zu verordnen ;)).
Unterbrechungen von mehr als 13 Tagen tauchen in meinen Behandlungsserien ebenso nicht auf (spätestens am 14. Tag wird wieder behandelt oder die Serie abgebrochen), so spar ich mir das Rumgeärger mit den unterschiedlichen Fristen die laut unterschiedlicher RV geduldet werden [solange bis die HMR dahingehend geändert werden].
In dem Sinne: Es bleibt alles beim alten, VOs peinlich genau an den Kriterien der HMR prüfen und nicht einwandfreie VOs ablehnen. Nächste Woche sind wieder Wahlen, liebes Wahlvolk, es liegt an euch den bürokratischen Irrsinn abzuwählen -- bis dahin bin ich an Recht und Gesetz gebunden.
Abwählen ist einfach, aber glaubst du das die Nachfolge besser wird? Zugegeben, schlechter geht kaum.Aber da ich noch Wahl- unentschlossem bin, gib mir doch mal ein Tipp..gern auch mit Begründung..gruss Horatio
1
Gefällt mir
Abwählen ist einfach, aber glaubst du das die Nachfolge besser wird? Zugegeben, schlechter geht kaum.Aber da ich noch Wahl- unentschlossem bin, gib mir doch mal ein Tipp..gern auch mit Begründung..gruss Horatio
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Abwählen ist einfach, aber glaubst du das die Nachfolge besser wird? Zugegeben, schlechter geht kaum.Aber da ich noch Wahl- unentschlossem bin, gib mir doch mal ein Tipp..gern auch mit Begründung..gruss Horatio
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Das ist ja ne sehr subjektive Meinung was derjenige als gut oder schlecht empfindet. Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz..
1
Gefällt mir
Das ist ja ne sehr subjektive Meinung was derjenige als gut oder schlecht empfindet. Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz..
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Das ist ja ne sehr subjektive Meinung was derjenige als gut oder schlecht empfindet. Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz..
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
...was ich dir empfehlen kann: mach auf DeinWal den Realitätscheck, alle Themenbereiche -- welche Partei mit Bundestagsbeteiligung hat in den vergangenen vier Jahren so gehandelt wie du es gewollt hättest? (der Unterschied zum Wahlomat: dort werden Parteiprogramme abgefragt und dieses Jahr in miserabler Fragequalität; Deinwal vergleicht deine Meinung mit tatsächlichem Abstimmungsverhalten). Damit bekommst du einen groben Anhaltspunkt, wer dich evt. angemessen vertreten könnte.
Ich bin ehrlich gesagt noch sehr unentschlossen: CxUSPDFDPGrün sind für die Misere verantwortlich in der wir stecken. SPD verteidigt nach wie vor die Agenda 2010. CxU sind raffgierige Wendehälse. FDP sind egozentrische Deppen (sorry). Die Grünen haben sich im Gender-Sumpf verirrt. AFD wählen weil die vorherigen genannten doof sind ist wie in der Kneipe aus dem Klo zu trinken weil das Bier nicht schmeckt. Links hat zwar inhaltliche Aussagen im Programm, beißen sich aber mit meinen aktuellen Ambitionen, ein siebenstelliges Jahreseinkommen zu erreichen.
Sprich: Ich habe keine Ahnung welche der zugelassenen Parteien mit konkreten Aussichten auf Parlamentsbeteiligung meine Erststimme bekommt. Für die Zweitstimme habe ich eine kleine Partei im Blick die sehr fokussiert ist aber vermutlich gerade mal den Wahlkampfkostenerstattungspunkt erreichen wird.
Aus physiotherapeutischer Sicht: Die Grünen haben immerhin beantragt, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf die Heilmittelerbringer anzusetzen; Roy Kühne ist leider in der CDU und damit in vielen anderen Bereichen Teil des Problems, nicht der Lösung.
Soviel dazu, eigentlich wollten wir über die DAK sprechen ;)
1
Gefällt mir
• Susulo
...was ich dir empfehlen kann: mach auf http://www.deinwal.de/ den Realitätscheck, alle Themenbereiche -- welche Partei mit Bundestagsbeteiligung hat in den vergangenen vier Jahren so gehandelt wie du es gewollt hättest? (der Unterschied zum Wahlomat: dort werden Parteiprogramme abgefragt und dieses Jahr in miserabler Fragequalität; Deinwal vergleicht deine Meinung mit tatsächlichem Abstimmungsverhalten). Damit bekommst du einen groben Anhaltspunkt, wer dich evt. angemessen vertreten könnte.
Ich bin ehrlich gesagt noch sehr unentschlossen: CxUSPDFDPGrün sind für die Misere verantwortlich in der wir stecken. SPD verteidigt nach wie vor die Agenda 2010. CxU sind raffgierige Wendehälse. FDP sind egozentrische Deppen (sorry). Die Grünen haben sich im Gender-Sumpf verirrt. AFD wählen weil die vorherigen genannten doof sind ist wie in der Kneipe aus dem Klo zu trinken weil das Bier nicht schmeckt. Links hat zwar inhaltliche Aussagen im Programm, beißen sich aber mit meinen aktuellen Ambitionen, ein siebenstelliges Jahreseinkommen zu erreichen.
Sprich: Ich habe keine Ahnung welche der zugelassenen Parteien mit konkreten Aussichten auf Parlamentsbeteiligung meine Erststimme bekommt. Für die Zweitstimme habe ich eine kleine Partei im Blick die sehr fokussiert ist aber vermutlich gerade mal den Wahlkampfkostenerstattungspunkt erreichen wird.
Aus physiotherapeutischer Sicht: Die Grünen haben immerhin beantragt, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf die Heilmittelerbringer anzusetzen; Roy Kühne ist leider in der CDU und damit in vielen anderen Bereichen Teil des Problems, nicht der Lösung.
Soviel dazu, eigentlich wollten wir über die DAK sprechen ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...was ich dir empfehlen kann: mach auf DeinWal den Realitätscheck, alle Themenbereiche -- welche Partei mit Bundestagsbeteiligung hat in den vergangenen vier Jahren so gehandelt wie du es gewollt hättest? (der Unterschied zum Wahlomat: dort werden Parteiprogramme abgefragt und dieses Jahr in miserabler Fragequalität; Deinwal vergleicht deine Meinung mit tatsächlichem Abstimmungsverhalten). Damit bekommst du einen groben Anhaltspunkt, wer dich evt. angemessen vertreten könnte.
Ich bin ehrlich gesagt noch sehr unentschlossen: CxUSPDFDPGrün sind für die Misere verantwortlich in der wir stecken. SPD verteidigt nach wie vor die Agenda 2010. CxU sind raffgierige Wendehälse. FDP sind egozentrische Deppen (sorry). Die Grünen haben sich im Gender-Sumpf verirrt. AFD wählen weil die vorherigen genannten doof sind ist wie in der Kneipe aus dem Klo zu trinken weil das Bier nicht schmeckt. Links hat zwar inhaltliche Aussagen im Programm, beißen sich aber mit meinen aktuellen Ambitionen, ein siebenstelliges Jahreseinkommen zu erreichen.
Sprich: Ich habe keine Ahnung welche der zugelassenen Parteien mit konkreten Aussichten auf Parlamentsbeteiligung meine Erststimme bekommt. Für die Zweitstimme habe ich eine kleine Partei im Blick die sehr fokussiert ist aber vermutlich gerade mal den Wahlkampfkostenerstattungspunkt erreichen wird.
Aus physiotherapeutischer Sicht: Die Grünen haben immerhin beantragt, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf die Heilmittelerbringer anzusetzen; Roy Kühne ist leider in der CDU und damit in vielen anderen Bereichen Teil des Problems, nicht der Lösung.
Soviel dazu, eigentlich wollten wir über die DAK sprechen ;)
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
So - heute die letzte Abrechnung gemacht und mittlerweile der dritte Monat in Folge ohne DAK. Vielleicht ist's Zufall. Vielleicht ist die DAK aber auch nicht nur bei uns unbeliebt.
MfG
1
Gefällt mir
• Papa Alpaka
So - heute die letzte Abrechnung gemacht und mittlerweile der dritte Monat in Folge ohne DAK. Vielleicht ist's Zufall. Vielleicht ist die DAK aber auch nicht nur bei uns unbeliebt.
MfG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
So - heute die letzte Abrechnung gemacht und mittlerweile der dritte Monat in Folge ohne DAK. Vielleicht ist's Zufall. Vielleicht ist die DAK aber auch nicht nur bei uns unbeliebt.
MfG
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72 schrieb am 15.9.17 16:06:
Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz..
Du hast mich gründlich misverstanden. Ich wollte Dir keine fehlende Schulbildung unterstellen. Meine Vermutung ging nur dahin, dass Du vielleicht noch so jung bist, dass Du während Rot-Grün noch in der Grundschule warst und deswegen keine Erinnerung daran hast, was uns die Partei des Gazprom-Kanzlers und seine grünen Koalitionäre damals alles eingebrockt haben. :point_up:
1
Gefällt mir
[zitat]Horatio72 schrieb am 15.9.17 16:06:
Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz.. [/zitat]
Du hast mich gründlich misverstanden. Ich wollte Dir keine fehlende Schulbildung unterstellen. Meine Vermutung ging nur dahin, dass Du vielleicht noch so jung bist, dass Du während Rot-Grün noch in der Grundschule warst und deswegen keine Erinnerung daran hast, was uns die Partei des Gazprom-Kanzlers und seine grünen Koalitionäre damals alles eingebrockt haben. :point_up:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeL schrieb:
Horatio72 schrieb am 15.9.17 16:06:
Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz..
Du hast mich gründlich misverstanden. Ich wollte Dir keine fehlende Schulbildung unterstellen. Meine Vermutung ging nur dahin, dass Du vielleicht noch so jung bist, dass Du während Rot-Grün noch in der Grundschule warst und deswegen keine Erinnerung daran hast, was uns die Partei des Gazprom-Kanzlers und seine grünen Koalitionäre damals alles eingebrockt haben. :point_up:
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ja ich hatte auch ne Absetzung bezüglich Unterbrechung mehr als 14 Tage. Ich hatte die Begründung F vergessen einzutragen. Sollte dort Anrufen und denen den Grund nennen, was ich auch getan habe. Jetzt soll ich die Unterbrechung noch nachtragen. Dann hab ich gemeint, dass mir ja das Rezept nicht mehr zurück geschickt wurde. Jetzt soll ich es auf dem Reklamationsschreiben nach tragen. Es gibt jedoch kein Feld wo ich was nachtragen kann. Wie macht ihr es denn. Einfach in der Mitte Unterbrechung von bis schreiben wegen Urlaub. Ich hoffe, dass das so dann reicht. Die Mitarbeiterin von meinem Abrechenzentrum hat auch nur gemeint, dass normalerweise dies bis jetzt immer telefonisch gereicht hätte. Sie hat mir jetzt das Reklamationsschreiben zu gemailt. Wobei welche Partei ich wählen soll weiß ich auch noch nicht. Ich weiß nur welche ich nicht wähle.
1
Gefällt mir
Ja ich hatte auch ne Absetzung bezüglich Unterbrechung mehr als 14 Tage. Ich hatte die Begründung F vergessen einzutragen. Sollte dort Anrufen und denen den Grund nennen, was ich auch getan habe. Jetzt soll ich die Unterbrechung noch nachtragen. Dann hab ich gemeint, dass mir ja das Rezept nicht mehr zurück geschickt wurde. Jetzt soll ich es auf dem Reklamationsschreiben nach tragen. Es gibt jedoch kein Feld wo ich was nachtragen kann. Wie macht ihr es denn. Einfach in der Mitte Unterbrechung von bis schreiben wegen Urlaub. Ich hoffe, dass das so dann reicht. Die Mitarbeiterin von meinem Abrechenzentrum hat auch nur gemeint, dass normalerweise dies bis jetzt immer telefonisch gereicht hätte. Sie hat mir jetzt das Reklamationsschreiben zu gemailt. Wobei welche Partei ich wählen soll weiß ich auch noch nicht. Ich weiß nur welche ich nicht wähle.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kukdiehe schrieb:
Ja ich hatte auch ne Absetzung bezüglich Unterbrechung mehr als 14 Tage. Ich hatte die Begründung F vergessen einzutragen. Sollte dort Anrufen und denen den Grund nennen, was ich auch getan habe. Jetzt soll ich die Unterbrechung noch nachtragen. Dann hab ich gemeint, dass mir ja das Rezept nicht mehr zurück geschickt wurde. Jetzt soll ich es auf dem Reklamationsschreiben nach tragen. Es gibt jedoch kein Feld wo ich was nachtragen kann. Wie macht ihr es denn. Einfach in der Mitte Unterbrechung von bis schreiben wegen Urlaub. Ich hoffe, dass das so dann reicht. Die Mitarbeiterin von meinem Abrechenzentrum hat auch nur gemeint, dass normalerweise dies bis jetzt immer telefonisch gereicht hätte. Sie hat mir jetzt das Reklamationsschreiben zu gemailt. Wobei welche Partei ich wählen soll weiß ich auch noch nicht. Ich weiß nur welche ich nicht wähle.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Mein Vorschlag:
Eine Kopie der Verordnung nachreichen, auf der die Begründung für die Unterbrechung eingetragen und von dir mit Stempel und Unterschrift gegengezeichnet wurde.
Das Reklamationsschreiben würde ich auch noch dazu fügen.
Gruß Evi
1
Gefällt mir
Mein Vorschlag:
Eine Kopie der Verordnung nachreichen, auf der die Begründung für die Unterbrechung eingetragen und von dir mit Stempel und Unterschrift gegengezeichnet wurde.
Das Reklamationsschreiben würde ich auch noch dazu fügen.
Gruß Evi
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Evemarie Kaiser schrieb:
Mein Vorschlag:
Eine Kopie der Verordnung nachreichen, auf der die Begründung für die Unterbrechung eingetragen und von dir mit Stempel und Unterschrift gegengezeichnet wurde.
Das Reklamationsschreiben würde ich auch noch dazu fügen.
Gruß Evi
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
oh Klasse, es darf wieder Geld gedruckt werden. Bisher haben sie lieber gezahlt als einen Prozess riskiert wenn ich mal wieder über 12 Wochen nach Ausstellungsdatum hinweg behandelt habe (Kriterium laut HMR: Die VO muss so ausgestellt werden das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist; d.h. der Quotient VO-Menge geteilt durch Behandlungsfrequenz muss kleiner 12 sein) -- und darauf achte ich, die meisten Ärzte in der Gegend haben das mittlerweile auch gelernt. Bei einer "variablen" Frequenzvorgabe von 1-5 teile ich durch 1; die Möglichkeit mehr Behandlungen in der Woche abzugeben nehme ich als Bonus (und wenn mehr Behandlungen nötig sind hat der Arzt die Freiheit, 3-5 Behandlungen zu verordnen ;)).
Unterbrechungen von mehr als 13 Tagen tauchen in meinen Behandlungsserien ebenso nicht auf (spätestens am 14. Tag wird wieder behandelt oder die Serie abgebrochen), so spar ich mir das Rumgeärger mit den unterschiedlichen Fristen die laut unterschiedlicher RV geduldet werden [solange bis die HMR dahingehend geändert werden].
In dem Sinne: Es bleibt alles beim alten, VOs peinlich genau an den Kriterien der HMR prüfen und nicht einwandfreie VOs ablehnen. Nächste Woche sind wieder Wahlen, liebes Wahlvolk, es liegt an euch den bürokratischen Irrsinn abzuwählen -- bis dahin bin ich an Recht und Gesetz gebunden.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ich verstehe nicht, warum sich hier der ZVK nicht darum kümmert eindeutige Auslegungen für so einen Fall festzulegen? Es gibt leider viele von diesen Auslegungen die auch den Verbänden bekannt sind. Aber mehr als ein Infoschreiben kommt nicht. Die Richtlinen sind so lang schon gültig und eindeutige Formulierungen werden nicht gefunden?
1
Gefällt mir
Hi,
ich verstehe nicht, warum sich hier der ZVK nicht darum kümmert eindeutige Auslegungen für so einen Fall festzulegen? Es gibt leider viele von diesen Auslegungen die auch den Verbänden bekannt sind. Aber mehr als ein Infoschreiben kommt nicht. Die Richtlinen sind so lang schon gültig und eindeutige Formulierungen werden nicht gefunden?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Silvio schrieb:
Hi,
ich verstehe nicht, warum sich hier der ZVK nicht darum kümmert eindeutige Auslegungen für so einen Fall festzulegen? Es gibt leider viele von diesen Auslegungen die auch den Verbänden bekannt sind. Aber mehr als ein Infoschreiben kommt nicht. Die Richtlinen sind so lang schon gültig und eindeutige Formulierungen werden nicht gefunden?
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
letztes Jahr haben wir Sie darüber informiert, dass die DAK intensiv nach Abrechnungsfehler prüft. Da wir immer wieder Rückmeldung von unseren Mitglieder bekommen, das es hierdurch zu vermehrten Absetzungen kommt, möchten wir Sie hiermit nochmals informieren.
Die DAK hatte uns im Juli 2016 darüber informiert, dass man die Einhaltung der sogenannten 12-Wochen-Frist neu interpretieren würde und hält leider nach wir vor daran fest.
Neu ist dabei, dass die DAK darauf abstellt, das eine Verordnung außerhalb des Regelfalls im Grundsatz innerhalb von 12-Wochen ab Behandlungsbeginn abgeschlossen sein muss.
Behandlungsunterbrechungen aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. während der 12-Wochenfrist werden zwar akzeptiert und führen damit zu einer Verlängerung des 12-Wochenzeitraumes, der aber nur im Einzelfall toleriert wird. Was genau mit dem „Einzelfall“ gemeint ist, bleibt offen.
Die DAK vertritt zudem die Auffassung, dass variable Frequenzvorgaben des Arztes (z.B. 24 Behandlungen, 1 –2 mal wöchentlich) nicht(!) dazu führen, dass sich die 12-Wochen-Frist automatisch verlängert. Die Verordnung wäre in diesem Beispiel zwar formal korrekt ausgestellt worden, die Behandlungsserie muss aber innerhalb der 12-Wochenfrist abgeschlossen sein, der Patient muss also zweimal wöchentlich behandelt werden. Würde der Patient zwischendurch nur einmal wöchentlich behandelt, würden die überschüssigen Behandlungseinheiten verfallen.
Die DAK hatte die Berufsverbände mit Schreiben von 31.05.2016 darüber informiert, dass sie ihr Abrechnungsdienstleistungsunternehmen, die Syntela GmbH, beauftragt haben, die Einhaltung der Unterbrechungsfristen zu überprüfen. Bei Unterbrechungen ( Ausnahmebeständen T-K-F) von mehr als 28 Tagen verliere die Verordnung – so die Auffassung der DAK- ihre Gültigkeit.
Wir bitten Sie darauf zu achten die nachstehenden Unterbrechungsfristen einzuhalten, damit es durch die DAK nicht zu Absetzungen kommt:
- Ohne Kennzeichen: 14 Tage
- Kennzeichen T/K/F: 28 Tage
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MikeL schrieb:
ZVK (LV Hessen) Rundschreiben zur Info:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
letztes Jahr haben wir Sie darüber informiert, dass die DAK intensiv nach Abrechnungsfehler prüft. Da wir immer wieder Rückmeldung von unseren Mitglieder bekommen, das es hierdurch zu vermehrten Absetzungen kommt, möchten wir Sie hiermit nochmals informieren.
Die DAK hatte uns im Juli 2016 darüber informiert, dass man die Einhaltung der sogenannten 12-Wochen-Frist neu interpretieren würde und hält leider nach wir vor daran fest.
Neu ist dabei, dass die DAK darauf abstellt, das eine Verordnung außerhalb des Regelfalls im Grundsatz innerhalb von 12-Wochen ab Behandlungsbeginn abgeschlossen sein muss.
Behandlungsunterbrechungen aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. während der 12-Wochenfrist werden zwar akzeptiert und führen damit zu einer Verlängerung des 12-Wochenzeitraumes, der aber nur im Einzelfall toleriert wird. Was genau mit dem „Einzelfall“ gemeint ist, bleibt offen.
Die DAK vertritt zudem die Auffassung, dass variable Frequenzvorgaben des Arztes (z.B. 24 Behandlungen, 1 –2 mal wöchentlich) nicht(!) dazu führen, dass sich die 12-Wochen-Frist automatisch verlängert. Die Verordnung wäre in diesem Beispiel zwar formal korrekt ausgestellt worden, die Behandlungsserie muss aber innerhalb der 12-Wochenfrist abgeschlossen sein, der Patient muss also zweimal wöchentlich behandelt werden. Würde der Patient zwischendurch nur einmal wöchentlich behandelt, würden die überschüssigen Behandlungseinheiten verfallen.
Die DAK hatte die Berufsverbände mit Schreiben von 31.05.2016 darüber informiert, dass sie ihr Abrechnungsdienstleistungsunternehmen, die Syntela GmbH, beauftragt haben, die Einhaltung der Unterbrechungsfristen zu überprüfen. Bei Unterbrechungen ( Ausnahmebeständen T-K-F) von mehr als 28 Tagen verliere die Verordnung – so die Auffassung der DAK- ihre Gültigkeit.
Wir bitten Sie darauf zu achten die nachstehenden Unterbrechungsfristen einzuhalten, damit es durch die DAK nicht zu Absetzungen kommt:
- Ohne Kennzeichen: 14 Tage
- Kennzeichen T/K/F: 28 Tage
Unterbrechungen von mehr als 13 Tagen tauchen in meinen Behandlungsserien ebenso nicht auf (spätestens am 14. Tag wird wieder behandelt oder die Serie abgebrochen), so spar ich mir das Rumgeärger mit den unterschiedlichen Fristen die laut unterschiedlicher RV geduldet werden [solange bis die HMR dahingehend geändert werden].
In dem Sinne: Es bleibt alles beim alten, VOs peinlich genau an den Kriterien der HMR prüfen und nicht einwandfreie VOs ablehnen. Nächste Woche sind wieder Wahlen, liebes Wahlvolk, es liegt an euch den bürokratischen Irrsinn abzuwählen -- bis dahin bin ich an Recht und Gesetz gebunden.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Abwählen ist einfach, aber glaubst du das die Nachfolge besser wird? Zugegeben, schlechter geht kaum.Aber da ich noch Wahl- unentschlossem bin, gib mir doch mal ein Tipp..gern auch mit Begründung..gruss Horatio
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeL schrieb:
Schlechter geht kaum? Hast Du die Rot-Grüne Koalition vergessen oder bist Du damals noch zur Grundschule gegangen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Das ist ja ne sehr subjektive Meinung was derjenige als gut oder schlecht empfindet. Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz..
Ich bin ehrlich gesagt noch sehr unentschlossen: CxUSPDFDPGrün sind für die Misere verantwortlich in der wir stecken. SPD verteidigt nach wie vor die Agenda 2010. CxU sind raffgierige Wendehälse. FDP sind egozentrische Deppen (sorry). Die Grünen haben sich im Gender-Sumpf verirrt. AFD wählen weil die vorherigen genannten doof sind ist wie in der Kneipe aus dem Klo zu trinken weil das Bier nicht schmeckt. Links hat zwar inhaltliche Aussagen im Programm, beißen sich aber mit meinen aktuellen Ambitionen, ein siebenstelliges Jahreseinkommen zu erreichen.
Sprich: Ich habe keine Ahnung welche der zugelassenen Parteien mit konkreten Aussichten auf Parlamentsbeteiligung meine Erststimme bekommt. Für die Zweitstimme habe ich eine kleine Partei im Blick die sehr fokussiert ist aber vermutlich gerade mal den Wahlkampfkostenerstattungspunkt erreichen wird.
Aus physiotherapeutischer Sicht: Die Grünen haben immerhin beantragt, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf die Heilmittelerbringer anzusetzen; Roy Kühne ist leider in der CDU und damit in vielen anderen Bereichen Teil des Problems, nicht der Lösung.
Soviel dazu, eigentlich wollten wir über die DAK sprechen ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...was ich dir empfehlen kann: mach auf DeinWal den Realitätscheck, alle Themenbereiche -- welche Partei mit Bundestagsbeteiligung hat in den vergangenen vier Jahren so gehandelt wie du es gewollt hättest? (der Unterschied zum Wahlomat: dort werden Parteiprogramme abgefragt und dieses Jahr in miserabler Fragequalität; Deinwal vergleicht deine Meinung mit tatsächlichem Abstimmungsverhalten). Damit bekommst du einen groben Anhaltspunkt, wer dich evt. angemessen vertreten könnte.
Ich bin ehrlich gesagt noch sehr unentschlossen: CxUSPDFDPGrün sind für die Misere verantwortlich in der wir stecken. SPD verteidigt nach wie vor die Agenda 2010. CxU sind raffgierige Wendehälse. FDP sind egozentrische Deppen (sorry). Die Grünen haben sich im Gender-Sumpf verirrt. AFD wählen weil die vorherigen genannten doof sind ist wie in der Kneipe aus dem Klo zu trinken weil das Bier nicht schmeckt. Links hat zwar inhaltliche Aussagen im Programm, beißen sich aber mit meinen aktuellen Ambitionen, ein siebenstelliges Jahreseinkommen zu erreichen.
Sprich: Ich habe keine Ahnung welche der zugelassenen Parteien mit konkreten Aussichten auf Parlamentsbeteiligung meine Erststimme bekommt. Für die Zweitstimme habe ich eine kleine Partei im Blick die sehr fokussiert ist aber vermutlich gerade mal den Wahlkampfkostenerstattungspunkt erreichen wird.
Aus physiotherapeutischer Sicht: Die Grünen haben immerhin beantragt, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf die Heilmittelerbringer anzusetzen; Roy Kühne ist leider in der CDU und damit in vielen anderen Bereichen Teil des Problems, nicht der Lösung.
Soviel dazu, eigentlich wollten wir über die DAK sprechen ;)
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
So - heute die letzte Abrechnung gemacht und mittlerweile der dritte Monat in Folge ohne DAK. Vielleicht ist's Zufall. Vielleicht ist die DAK aber auch nicht nur bei uns unbeliebt.
MfG
Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz..
Du hast mich gründlich misverstanden. Ich wollte Dir keine fehlende Schulbildung unterstellen. Meine Vermutung ging nur dahin, dass Du vielleicht noch so jung bist, dass Du während Rot-Grün noch in der Grundschule warst und deswegen keine Erinnerung daran hast, was uns die Partei des Gazprom-Kanzlers und seine grünen Koalitionäre damals alles eingebrockt haben. :point_up:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeL schrieb:
Horatio72 schrieb am 15.9.17 16:06:
Das auf ne Schulbildung zurückzuführen ist allerdings in jedem Fall Mumpitz..
Du hast mich gründlich misverstanden. Ich wollte Dir keine fehlende Schulbildung unterstellen. Meine Vermutung ging nur dahin, dass Du vielleicht noch so jung bist, dass Du während Rot-Grün noch in der Grundschule warst und deswegen keine Erinnerung daran hast, was uns die Partei des Gazprom-Kanzlers und seine grünen Koalitionäre damals alles eingebrockt haben. :point_up:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kukdiehe schrieb:
Ja ich hatte auch ne Absetzung bezüglich Unterbrechung mehr als 14 Tage. Ich hatte die Begründung F vergessen einzutragen. Sollte dort Anrufen und denen den Grund nennen, was ich auch getan habe. Jetzt soll ich die Unterbrechung noch nachtragen. Dann hab ich gemeint, dass mir ja das Rezept nicht mehr zurück geschickt wurde. Jetzt soll ich es auf dem Reklamationsschreiben nach tragen. Es gibt jedoch kein Feld wo ich was nachtragen kann. Wie macht ihr es denn. Einfach in der Mitte Unterbrechung von bis schreiben wegen Urlaub. Ich hoffe, dass das so dann reicht. Die Mitarbeiterin von meinem Abrechenzentrum hat auch nur gemeint, dass normalerweise dies bis jetzt immer telefonisch gereicht hätte. Sie hat mir jetzt das Reklamationsschreiben zu gemailt. Wobei welche Partei ich wählen soll weiß ich auch noch nicht. Ich weiß nur welche ich nicht wähle.
Eine Kopie der Verordnung nachreichen, auf der die Begründung für die Unterbrechung eingetragen und von dir mit Stempel und Unterschrift gegengezeichnet wurde.
Das Reklamationsschreiben würde ich auch noch dazu fügen.
Gruß Evi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Evemarie Kaiser schrieb:
Mein Vorschlag:
Eine Kopie der Verordnung nachreichen, auf der die Begründung für die Unterbrechung eingetragen und von dir mit Stempel und Unterschrift gegengezeichnet wurde.
Das Reklamationsschreiben würde ich auch noch dazu fügen.
Gruß Evi
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
oh Klasse, es darf wieder Geld gedruckt werden. Bisher haben sie lieber gezahlt als einen Prozess riskiert wenn ich mal wieder über 12 Wochen nach Ausstellungsdatum hinweg behandelt habe (Kriterium laut HMR: Die VO muss so ausgestellt werden das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist; d.h. der Quotient VO-Menge geteilt durch Behandlungsfrequenz muss kleiner 12 sein) -- und darauf achte ich, die meisten Ärzte in der Gegend haben das mittlerweile auch gelernt. Bei einer "variablen" Frequenzvorgabe von 1-5 teile ich durch 1; die Möglichkeit mehr Behandlungen in der Woche abzugeben nehme ich als Bonus (und wenn mehr Behandlungen nötig sind hat der Arzt die Freiheit, 3-5 Behandlungen zu verordnen ;)).
Unterbrechungen von mehr als 13 Tagen tauchen in meinen Behandlungsserien ebenso nicht auf (spätestens am 14. Tag wird wieder behandelt oder die Serie abgebrochen), so spar ich mir das Rumgeärger mit den unterschiedlichen Fristen die laut unterschiedlicher RV geduldet werden [solange bis die HMR dahingehend geändert werden].
In dem Sinne: Es bleibt alles beim alten, VOs peinlich genau an den Kriterien der HMR prüfen und nicht einwandfreie VOs ablehnen. Nächste Woche sind wieder Wahlen, liebes Wahlvolk, es liegt an euch den bürokratischen Irrsinn abzuwählen -- bis dahin bin ich an Recht und Gesetz gebunden.
ich verstehe nicht, warum sich hier der ZVK nicht darum kümmert eindeutige Auslegungen für so einen Fall festzulegen? Es gibt leider viele von diesen Auslegungen die auch den Verbänden bekannt sind. Aber mehr als ein Infoschreiben kommt nicht. Die Richtlinen sind so lang schon gültig und eindeutige Formulierungen werden nicht gefunden?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Silvio schrieb:
Hi,
ich verstehe nicht, warum sich hier der ZVK nicht darum kümmert eindeutige Auslegungen für so einen Fall festzulegen? Es gibt leider viele von diesen Auslegungen die auch den Verbänden bekannt sind. Aber mehr als ein Infoschreiben kommt nicht. Die Richtlinen sind so lang schon gültig und eindeutige Formulierungen werden nicht gefunden?
Mein Profilbild bearbeiten