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Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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1) Verordnet war MLD 45 . Es war aber nur eine Extremität betroffen und nur eine Extremität behandelt - daher haben wir MLD 30 durchgeführt und auch abgerechnet. Rezept wurde mit der Begründung abgesetzt , dass die abgegebene Leistung nicht verordnet wurde. Wir haben auf dem Rezept vermerkt, dass nur eine Extremität betroffen ist. Hatten das schon öfters und bisher noch nie eine Absetzung.
2) Verordnung 6x KG und 6x Traktion
Patient hatte schon Traktionsanwendungen in anderer Praxis gehabt und wollte keine Traktion mehr. Wir haben 6 x KG durchgeführt und abgerechnet. Abgesetzt wurde die erbrachte KG - Begründung: auf der Verordnung fehlt die die Angabe der erbrachten Leistung (Traktion). Wobei Traktion nicht durchgeführt wurde und auch nicht abgerechnet wurde.
Sind die Rezepte zu korrigieren?
Vielen Dank
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Ich würde mich weigern, mit Hinweis auf unser Wirtschaftlichkeitsgebot, die VOn zu korrigieren. Siehe hierzu § 15 Abs. 1 Sätze 2, 3 BRV; klarer kann es der Vertrag nicht formuliert haben.
notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die
nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte
nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die
Krankenkassen nicht vergüten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Interessante neue Masche. Ich sage: Widerspruch und 40,- Euro Strafgebühr.
... Es ist darauf zu achten, dass die Leistungen nur in dem
Ich würde mich weigern, mit Hinweis auf unser Wirtschaftlichkeitsgebot, die VOn zu korrigieren. Siehe hierzu § 15 Abs. 1 Sätze 2, 3 BRV; klarer kann es der Vertrag nicht formuliert haben.
notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die
nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte
nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die
Krankenkassen nicht vergüten.
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karin-maria schrieb:
Aber es ist zum 🤧
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria eher zum 🤮
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Wonderwoman schrieb:
Ich würde bei beiden Absetzungen Widerspruch einlegen und natürlich wie gesagt 40 Euro verlangen...
Mir wurde der Betrag aus Kulanz bezahlt. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass es beim nächsten Mal nicht mehr bezahlt wird.
Seitdem achte ich bei Ausstellung von MLD 45 immer darauf, ob der ICD 10 Code eine Spezifizierung ausdrückt und wir behandeln dann 30 Minuten und schreiben dies auch so auf.
Komischerweise bekommen wir in letzter Zeit öfters Rezepte mit MLD 45 obwohl nur ein Knie z.B. betroffen ist.
Da die Sache mit der Absetzung noch nicht lange her ist, gehen jetzt erst die ersten Rezepte mit widersprüchlichen Angaben erst jetzt in die Abrechnung.
Bin gespannt wie das ausgeht....
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von Anne schrieb:
Wir hatten eine Verordnung ausgestellt auf MLD 45. Hatten 2 Extremitäten behandelt und war auch nötig. Dann kam die Absetzung. Als ich bei Davaso nicht weiter kam, ging ich an den Vorstand der KK. Ich hatte darauf hingewiesen, dass MLD 45 zwei Extremitäten sind. Mir wurde gesagt, dass der ICD 10 Code spezifiziert sei auf eine Extremität (GR).
Mir wurde der Betrag aus Kulanz bezahlt. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass es beim nächsten Mal nicht mehr bezahlt wird.
Seitdem achte ich bei Ausstellung von MLD 45 immer darauf, ob der ICD 10 Code eine Spezifizierung ausdrückt und wir behandeln dann 30 Minuten und schreiben dies auch so auf.
Komischerweise bekommen wir in letzter Zeit öfters Rezepte mit MLD 45 obwohl nur ein Knie z.B. betroffen ist.
Da die Sache mit der Absetzung noch nicht lange her ist, gehen jetzt erst die ersten Rezepte mit widersprüchlichen Angaben erst jetzt in die Abrechnung.
Bin gespannt wie das ausgeht....
Kannst du mal benennen, bei welchem ICD-10 die Menge der zu behandelnden Extremitäten auf 1 begrenzt, obwohl 45 oder 60 Minuten verordnet sind?
Bisher bin ich davon ausgegangen, daß bei MLD30 eine Extremität und bei 45 und 60
zwei Extremitäten zu behandeln und dementsprechend abzurechnen sind.
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Break schrieb:
@von Anne
Kannst du mal benennen, bei welchem ICD-10 die Menge der zu behandelnden Extremitäten auf 1 begrenzt, obwohl 45 oder 60 Minuten verordnet sind?
Bisher bin ich davon ausgegangen, daß bei MLD30 eine Extremität und bei 45 und 60
zwei Extremitäten zu behandeln und dementsprechend abzurechnen sind.
Mir wurde durch die KK gesagt, dass es somit nur eine Extremität betrifft und die 45 Minuten aushebelt.
Selbst bei Mammakarzinom stand ein GR dabei. Da behandeln wir aber weiterhin 45 Minuten.
Wir bekommen in letzter Zeit häufiger Rezepte mit Knie OP und einer MLD 45 wo im Text und im ICD 10 Code ein GR oder GL dabei steht. Da behandeln wir 30 Minuten.
Patienten haben auch schon gefragt, wieso auf dem Terminzettel 30 steht obwohl 45 auf dem Rezept angegeben ist.
Die KK mit unserer Absetzung war die SBK.
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von Anne schrieb:
@Break beim ICD 10 Code steht hinter der Zahl entweder GR oder GL oder auch ein GB. Das bedeutet, gesichert rechts oder links oder beidseits.
Mir wurde durch die KK gesagt, dass es somit nur eine Extremität betrifft und die 45 Minuten aushebelt.
Selbst bei Mammakarzinom stand ein GR dabei. Da behandeln wir aber weiterhin 45 Minuten.
Wir bekommen in letzter Zeit häufiger Rezepte mit Knie OP und einer MLD 45 wo im Text und im ICD 10 Code ein GR oder GL dabei steht. Da behandeln wir 30 Minuten.
Patienten haben auch schon gefragt, wieso auf dem Terminzettel 30 steht obwohl 45 auf dem Rezept angegeben ist.
Die KK mit unserer Absetzung war die SBK.
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von Anne schrieb:
@Break der ICD 10 Code war "I89. 01 GR".
Was erwartet denn dann der Arzt?
Das du 45 Minuten behandelst, aber nur 30 bezahlt bekommst?
Wahrscheinlich eine Unachtsamkeit des Tresens.......
Gut zu wissen, was GL, GR und GB bedeuten, danke
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Break schrieb:
@von Anne
Was erwartet denn dann der Arzt?
Das du 45 Minuten behandelst, aber nur 30 bezahlt bekommst?
Wahrscheinlich eine Unachtsamkeit des Tresens.......
Gut zu wissen, was GL, GR und GB bedeuten, danke
BfArM - Kodiersysteme - Welche Zusatzkennzeichen gibt es in ICD-10-GM und OPS und wie werden sie angewendet? (ICD-10-GM Nr. 10
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Es gibt noch ein paar mehr;
BfArM - Kodiersysteme - Welche Zusatzkennzeichen gibt es in ICD-10-GM und OPS und wie werden sie angewendet? (ICD-10-GM Nr. 10
Wir müssen lernen, dass GKVs Spackos sind... deshalb bin ich auch bei den 40 Euro gnadenlos. Jetzt wieder 2 Klagen am Laufen... GNAAADENLOOOS!!! smiling_imp
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Wonderwoman schrieb:
Wenn nichts im Rezept steht, lassen wir via Fax "bds" ergänzen. Sonst nur 30 min. Und auch das lassen wir dann vom Arzt ändern.
Wir müssen lernen, dass GKVs Spackos sind... deshalb bin ich auch bei den 40 Euro gnadenlos. Jetzt wieder 2 Klagen am Laufen... GNAAADENLOOOS!!! smiling_imp
Ein G hinter dem ICD-10 kenne ich, aber daß ein kleiner Buchstabe dahinter so eine Wirkung hat, das wusste ich nicht.
Da kann man die Ärzte/Tresen nur aufklären sowas zu unterlassen.
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ein G hinter dem ICD-10 kenne ich, aber daß ein kleiner Buchstabe dahinter so eine Wirkung hat, das wusste ich nicht.
Da kann man die Ärzte/Tresen nur aufklären sowas zu unterlassen.
Da frage ich mich auch immer, was für Vorstellungen diese Ärzte haben.
Als wenn ich alles stehen und liegen lasse, andere Patienten verschiebe und genau den
Patienten vorziehe.......
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Break schrieb:
Ich habe jetzt auch manchmal Verordnungen, bei denen dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt ist.
Da frage ich mich auch immer, was für Vorstellungen diese Ärzte haben.
Als wenn ich alles stehen und liegen lasse, andere Patienten verschiebe und genau den
Patienten vorziehe.......
Ich gehe davon aus, das der Arzt deshalb ein "GR" geschrieben hat.
Seitdem achte ich besonders auf "den kleinen Zusatz".
Durch die unterschiedlichen / gegensätzliche Absetzungen kommt schon eine Verunsicherung zustande....
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von Anne schrieb:
@Break in unserem Fall war es so, dass beide Beine behandelt werden mussten. Nur war das linke Bein nicht ganz so stark ausgeprägt dick wie das rechte Bein.
Ich gehe davon aus, das der Arzt deshalb ein "GR" geschrieben hat.
Seitdem achte ich besonders auf "den kleinen Zusatz".
Durch die unterschiedlichen / gegensätzliche Absetzungen kommt schon eine Verunsicherung zustande....
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen, die AOK hat mir zwei Verordnungen abgesetzt .
1) Verordnet war MLD 45 . Es war aber nur eine Extremität betroffen und nur eine Extremität behandelt - daher haben wir MLD 30 durchgeführt und auch abgerechnet. Rezept wurde mit der Begründung abgesetzt , dass die abgegebene Leistung nicht verordnet wurde. Wir haben auf dem Rezept vermerkt, dass nur eine Extremität betroffen ist. Hatten das schon öfters und bisher noch nie eine Absetzung.
2) Verordnung 6x KG und 6x Traktion
Patient hatte schon Traktionsanwendungen in anderer Praxis gehabt und wollte keine Traktion mehr. Wir haben 6 x KG durchgeführt und abgerechnet. Abgesetzt wurde die erbrachte KG - Begründung: auf der Verordnung fehlt die die Angabe der erbrachten Leistung (Traktion). Wobei Traktion nicht durchgeführt wurde und auch nicht abgerechnet wurde.
Sind die Rezepte zu korrigieren?
Vielen Dank
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