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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Abrechnungszentrum Emmendingen

Neues Thema
Abrechnungszentrum Emmendingen
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kja
26.08.2025 12:41
Das oben genannte Abrechnungszentrum überweist immer 2-3 Tage zu spät. Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, die letzten Rezepte per Einschreiben zu schicken, damit sie die verspätete Zahlung nicht auf den verspäteten Posteingang der Rezepte schieben. Nun habe ich per Chat Gpt ein Schreiben mit dem Zahlungsverzug an die Krankenkassen entworfen und per Email abgeschickt. Habt Ihr die gleichen Erfahrungen mit dem Abrechnungszentrum? Und habt Ihr schon mal den Zahlungsverzug erstattet bekommen?
Vielen Dank
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• Petra Brinkmann
Das oben genannte Abrechnungszentrum überweist immer 2-3 Tage zu spät. Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, die letzten Rezepte per Einschreiben zu schicken, damit sie die verspätete Zahlung nicht auf den verspäteten Posteingang der Rezepte schieben. Nun habe ich per Chat Gpt ein Schreiben mit dem Zahlungsverzug an die Krankenkassen entworfen und per Email abgeschickt. Habt Ihr die gleichen Erfahrungen mit dem Abrechnungszentrum? Und habt Ihr schon mal den Zahlungsverzug erstattet bekommen? Vielen Dank
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Wonderwoman
26.08.2025 13:15
Sogar schon erklagt...
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• Lars van Ravenzwaaij
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Wonderwoman schrieb:

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Lars van Ravenzwaaij
26.08.2025 17:16
@Wonderwoman dito
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[mention]Wonderwoman[/mention] dito
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman dito

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die neue
26.08.2025 22:07
@kja Da braucht es kein "Schreiben mit Zahlungsverzug". Eine einfache Rechnung an die entsprechende Kasse reicht. Und wurde selbstverständlich pünktlich von der Kasse gezahlt....
Bitte keine Liebesbriefe oder "Schreiben". Rechnung, Ende, fertig, aus! Aber bitte direkt an die Kasse - nicht ans Abrechnungszentrum. Am besten per Mail und parallel per Brief "Einwurf-Einschreiben".
Seitdem ich das so mache, hab ich kaum noch verspätete Zahlungen....

Muster:
IK ..... - Rechnung .... vom ..... - verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am 21.08.2024, Zahlung am 28.08.2024


Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:

§288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € = 0,57 €

Rechnungsbetrag 40,57 €


Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am 23.09.2024.
Bei Nichtzahlung tritt am 23.09.2024 nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ..... an.

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
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[mention]kja[/mention] Da braucht es kein "Schreiben mit Zahlungsverzug". Eine einfache Rechnung an die entsprechende Kasse reicht. Und wurde selbstverständlich pünktlich von der Kasse gezahlt.... Bitte keine Liebesbriefe oder "Schreiben". Rechnung, Ende, fertig, aus! Aber bitte direkt an die Kasse - nicht ans Abrechnungszentrum. Am besten per Mail und parallel per Brief "Einwurf-Einschreiben". Seitdem ich das so mache, hab ich kaum noch verspätete Zahlungen.... Muster: IK ..... - Rechnung .... vom ..... - verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am 21.08.2024, Zahlung am 28.08.2024 Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung: §288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 € §288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € = 0,57 € Rechnungsbetrag 40,57 € Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am 23.09.2024. Bei Nichtzahlung tritt am 23.09.2024 nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein. Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ..... an. Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
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die neue schrieb:

@kja Da braucht es kein "Schreiben mit Zahlungsverzug". Eine einfache Rechnung an die entsprechende Kasse reicht. Und wurde selbstverständlich pünktlich von der Kasse gezahlt....
Bitte keine Liebesbriefe oder "Schreiben". Rechnung, Ende, fertig, aus! Aber bitte direkt an die Kasse - nicht ans Abrechnungszentrum. Am besten per Mail und parallel per Brief "Einwurf-Einschreiben".
Seitdem ich das so mache, hab ich kaum noch verspätete Zahlungen....

Muster:
IK ..... - Rechnung .... vom ..... - verspätete Zahlung von 241,80 €, fällig am 21.08.2024, Zahlung am 28.08.2024


Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung von 241,80 € in Rechnung:

§288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 12,37 % Zinssatz für 7 Tage auf 241,80 € = 0,57 €

Rechnungsbetrag 40,57 €


Der Betrag in Höhe von 40,57 € ist fällig am 23.09.2024.
Bei Nichtzahlung tritt am 23.09.2024 nach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ..... an.

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG

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Busquete
27.08.2025 13:46
Wie seht ihr das? Z.B bei Davaso, wie senden alles was an Davaso geht in einem Paket und mit Verfolgung. Bei einer Kasse ist zu vernehmen, Eingang Papier Z.b 29.07, bei der anderen die im selben Paket war 30.07 laut Post aber wurde es am 28.07 zugestellt. Auf was kann man sich berufen?
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Wie seht ihr das? Z.B bei Davaso, wie senden alles was an Davaso geht in einem Paket und mit Verfolgung. Bei einer Kasse ist zu vernehmen, Eingang Papier Z.b 29.07, bei der anderen die im selben Paket war 30.07 laut Post aber wurde es am 28.07 zugestellt. Auf was kann man sich berufen?
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Busquete schrieb:

Wie seht ihr das? Z.B bei Davaso, wie senden alles was an Davaso geht in einem Paket und mit Verfolgung. Bei einer Kasse ist zu vernehmen, Eingang Papier Z.b 29.07, bei der anderen die im selben Paket war 30.07 laut Post aber wurde es am 28.07 zugestellt. Auf was kann man sich berufen?

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Lars van Ravenzwaaij
27.08.2025 13:49
@Busquete Die Postzustellung (hier 28.07.) ist de jure entscheidend. Die interne Postwege einer Firma haben uns lt. Rechtsprechung nicht zu interessieren.
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• ali
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[mention]Busquete[/mention] Die Postzustellung (hier 28.07.) ist de jure entscheidend. Die interne Postwege einer Firma haben uns lt. Rechtsprechung nicht zu interessieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete Die Postzustellung (hier 28.07.) ist de jure entscheidend. Die interne Postwege einer Firma haben uns lt. Rechtsprechung nicht zu interessieren.

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Busquete
27.08.2025 13:50
@Lars van Ravenzwaaij danke
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke
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Busquete schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke

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die neue
27.08.2025 21:25
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 27.08.2025 13:49 Uhr:@Busquete Die Postzustellung (hier 28.07.) ist de jure entscheidend. Die interne Postwege einer Firma haben uns lt. Rechtsprechung nicht zu interessieren.
genau so sehe ich das auch. Was juckt es mich, wenn die erst 2 Tage später in ihr Postfach schauen oder die Poststelle es erst eine Woche später weiterleitet.... Angekommen ist angekommen. Genau deswegen schicke ich sämtliche Abrechnungen per Einwurf-Einschreiben.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] [zitat][b]Lars van Ravenzwaaij schrieb am 27.08.2025 13:49 Uhr:[/b][mention]Busquete[/mention] Die Postzustellung (hier 28.07.) ist de jure entscheidend. Die interne Postwege einer Firma haben uns lt. Rechtsprechung nicht zu interessieren.[/zitat]genau so sehe ich das auch. Was juckt es mich, wenn die erst 2 Tage später in ihr Postfach schauen oder die Poststelle es erst eine Woche später weiterleitet.... Angekommen ist angekommen. Genau deswegen schicke ich sämtliche Abrechnungen per Einwurf-Einschreiben.
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die neue schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 27.08.2025 13:49 Uhr:@Busquete Die Postzustellung (hier 28.07.) ist de jure entscheidend. Die interne Postwege einer Firma haben uns lt. Rechtsprechung nicht zu interessieren.
genau so sehe ich das auch. Was juckt es mich, wenn die erst 2 Tage später in ihr Postfach schauen oder die Poststelle es erst eine Woche später weiterleitet.... Angekommen ist angekommen. Genau deswegen schicke ich sämtliche Abrechnungen per Einwurf-Einschreiben.

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ali
27.08.2025 22:33
@die neue Mitlerweile beschränken ich das auf die beiden Verdächtigen, bei allen anderen bisher nie Probleme gehabt. Emmendingen hab ich bis Ende letzten Jahres auch ohne Eins hreiben laufen lassen, da fingen sie.mit den verspäten Zahlungen bei mir an. Wenn sonst ausnahmsweise (bisher 2x passiert) mal was 1,2 Tage später kam, hab ich mal angerufen und freundlich nachgefragt, da haben sie sich entschuldigt oder mich sogar eingeladen ne Rechnung zu stellen. Da verzichte ich dann meist beim 1. Mal drauf...
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[mention]die neue[/mention] Mitlerweile beschränken ich das auf die beiden Verdächtigen, bei allen anderen bisher nie Probleme gehabt. Emmendingen hab ich bis Ende letzten Jahres auch ohne Eins hreiben laufen lassen, da fingen sie.mit den verspäten Zahlungen bei mir an. Wenn sonst ausnahmsweise (bisher 2x passiert) mal was 1,2 Tage später kam, hab ich mal angerufen und freundlich nachgefragt, da haben sie sich entschuldigt oder mich sogar eingeladen ne Rechnung zu stellen. Da verzichte ich dann meist beim 1. Mal drauf...
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ali schrieb:

@die neue Mitlerweile beschränken ich das auf die beiden Verdächtigen, bei allen anderen bisher nie Probleme gehabt. Emmendingen hab ich bis Ende letzten Jahres auch ohne Eins hreiben laufen lassen, da fingen sie.mit den verspäten Zahlungen bei mir an. Wenn sonst ausnahmsweise (bisher 2x passiert) mal was 1,2 Tage später kam, hab ich mal angerufen und freundlich nachgefragt, da haben sie sich entschuldigt oder mich sogar eingeladen ne Rechnung zu stellen. Da verzichte ich dann meist beim 1. Mal drauf...

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Busquete
28.08.2025 07:13
@die neue und wie verhält es sich mit den Bankarbeitstagen? 2-3 Tage sind ja glaube ich angedacht. Wenn die Kasse die Begleichung der Abrechnung dann am 21 Tag in Auftrag gibt, die Bank aber warum auch immer ( gerade in der heutigen Zeit in Form von Blitzüberweisungen) 2-3 Tage braucht bis das Geld auf dem Konto ist?!
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[mention]die neue[/mention] und wie verhält es sich mit den Bankarbeitstagen? 2-3 Tage sind ja glaube ich angedacht. Wenn die Kasse die Begleichung der Abrechnung dann am 21 Tag in Auftrag gibt, die Bank aber warum auch immer ( gerade in der heutigen Zeit in Form von Blitzüberweisungen) 2-3 Tage braucht bis das Geld auf dem Konto ist?!
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Busquete schrieb:

@die neue und wie verhält es sich mit den Bankarbeitstagen? 2-3 Tage sind ja glaube ich angedacht. Wenn die Kasse die Begleichung der Abrechnung dann am 21 Tag in Auftrag gibt, die Bank aber warum auch immer ( gerade in der heutigen Zeit in Form von Blitzüberweisungen) 2-3 Tage braucht bis das Geld auf dem Konto ist?!

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Lars van Ravenzwaaij
28.08.2025 08:00
@Busquete Der Frist ist gewährleistet, wenn das Geld am 21. Tag angewiesen worden ist.

Und Banklaufzeiten? Ich bekomme SEP-Überweisungen mittlerweile grundsätzätzlich am gleichen Tag gutgeschrieben. Spätestens am nächsten Tag wenn online nach Schlieẞungszeit der Bank überwiesen wurde. Bitte vergleiche auf deinem Kontoauszug Buchungsdatum und Wertstellungsdatum. Das letztere Datum ist für dich das Entscheidende.

Sofortüberweisungen geschehen dagegen innerhalb weniger Sekunden.
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[mention]Busquete[/mention] Der Frist ist gewährleistet, wenn das Geld am 21. Tag angewiesen worden ist. Und Banklaufzeiten? Ich bekomme SEP-Überweisungen mittlerweile grundsätzätzlich am gleichen Tag gutgeschrieben. Spätestens am nächsten Tag wenn online nach Schlieẞungszeit der Bank überwiesen wurde. Bitte vergleiche auf deinem Kontoauszug Buchungsdatum und Wertstellungsdatum. Das letztere Datum ist für dich das Entscheidende. Sofortüberweisungen geschehen dagegen innerhalb weniger Sekunden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete Der Frist ist gewährleistet, wenn das Geld am 21. Tag angewiesen worden ist.

Und Banklaufzeiten? Ich bekomme SEP-Überweisungen mittlerweile grundsätzätzlich am gleichen Tag gutgeschrieben. Spätestens am nächsten Tag wenn online nach Schlieẞungszeit der Bank überwiesen wurde. Bitte vergleiche auf deinem Kontoauszug Buchungsdatum und Wertstellungsdatum. Das letztere Datum ist für dich das Entscheidende.

Sofortüberweisungen geschehen dagegen innerhalb weniger Sekunden.

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Busquete
28.08.2025 08:13
@Lars van Ravenzwaaij wenn ich z.B im Davaso Portal sehe, Zahl-/Korrekturdatum:
18.08.2025 (Datum der Zahlungsanweisung) das Geld auf dem Konto dann am 21 bzw 22.08 ist könnte man fast was vermuten
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] wenn ich z.B im Davaso Portal sehe, Zahl-/Korrekturdatum: 18.08.2025 (Datum der Zahlungsanweisung) das Geld auf dem Konto dann am 21 bzw 22.08 ist könnte man fast was vermuten
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Busquete schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij wenn ich z.B im Davaso Portal sehe, Zahl-/Korrekturdatum:
18.08.2025 (Datum der Zahlungsanweisung) das Geld auf dem Konto dann am 21 bzw 22.08 ist könnte man fast was vermuten

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Lars van Ravenzwaaij
28.08.2025 08:33
@Busquete Dann sollte das Geld heutzutage entweder am gleichen Tag (einige Stunden später), spätestens am nächsten Tag (der 19.) auf deinem Konto wertgestellt sein! Es gibt sogar innereuropäisch keine richtigen Banklaufzeiten mehr. Bitte verwechsle nicht, wann du es online oder auf deinem Auszug siehst. Das ist nicht entscheidend.

Beispiel: meine Mama hatte am Pfingssonntag von ihre niederländische Bank mir online etwas auf meiner deutschen Bank überwiesen. Pfingstmontag ist ja in Deutschland kein Bankarbeitstag, aber in NL wohl. Auf meinem Kontoauszug stand als Buchungsdatum der Dienstag, aber ... als Wertstellungstag der Pfingstmontag. Ich habe es online auch erst am Dienstag auf meinem Konto gesehen, war trotzdem schon am Vortag effektiv drauf.

Anderes Beispiel: ich habe gestern um 09:05 online etwas von meine deutsche Bank auf eine belgische Bank bezahlt (normale Überweisung). 15 Minuten (!) später bekomme ich eine E-Mail vom belgischen Zahlungsempfänger mit der Zahlungsbestätigung!

Das ist eigentlich in SEPA-Zeiten heute normal und von der EU so vorgeschrieben.
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[mention]Busquete[/mention] Dann sollte das Geld heutzutage entweder am gleichen Tag (einige Stunden später), spätestens am nächsten Tag (der 19.) auf deinem Konto [b]wertgestellt[/b] sein! Es gibt sogar innereuropäisch keine richtigen Banklaufzeiten mehr. Bitte verwechsle nicht, wann du es online oder auf deinem Auszug [b]siehst[/b]. Das ist nicht entscheidend. Beispiel: meine Mama hatte am Pfingssonntag von ihre niederländische Bank mir online etwas auf meiner deutschen Bank überwiesen. Pfingstmontag ist ja in Deutschland kein Bankarbeitstag, aber in NL wohl. Auf meinem Kontoauszug stand als Buchungsdatum der Dienstag, aber ... als Wertstellungstag der Pfingstmontag. Ich habe es online auch erst am Dienstag auf meinem Konto gesehen, war trotzdem schon am Vortag effektiv drauf. Anderes Beispiel: ich habe gestern um 09:05 online etwas von meine deutsche Bank auf eine belgische Bank bezahlt (normale Überweisung). 15 Minuten (!) später bekomme ich eine E-Mail vom belgischen Zahlungsempfänger mit der Zahlungsbestätigung! Das ist eigentlich in SEPA-Zeiten heute normal und von der EU so vorgeschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete Dann sollte das Geld heutzutage entweder am gleichen Tag (einige Stunden später), spätestens am nächsten Tag (der 19.) auf deinem Konto wertgestellt sein! Es gibt sogar innereuropäisch keine richtigen Banklaufzeiten mehr. Bitte verwechsle nicht, wann du es online oder auf deinem Auszug siehst. Das ist nicht entscheidend.

Beispiel: meine Mama hatte am Pfingssonntag von ihre niederländische Bank mir online etwas auf meiner deutschen Bank überwiesen. Pfingstmontag ist ja in Deutschland kein Bankarbeitstag, aber in NL wohl. Auf meinem Kontoauszug stand als Buchungsdatum der Dienstag, aber ... als Wertstellungstag der Pfingstmontag. Ich habe es online auch erst am Dienstag auf meinem Konto gesehen, war trotzdem schon am Vortag effektiv drauf.

Anderes Beispiel: ich habe gestern um 09:05 online etwas von meine deutsche Bank auf eine belgische Bank bezahlt (normale Überweisung). 15 Minuten (!) später bekomme ich eine E-Mail vom belgischen Zahlungsempfänger mit der Zahlungsbestätigung!

Das ist eigentlich in SEPA-Zeiten heute normal und von der EU so vorgeschrieben.

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Busquete
28.08.2025 11:59
@Lars van Ravenzwaaij und in diesem konkreten Beispiel war die Wertstellung der 21.08
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] und in diesem konkreten Beispiel war die Wertstellung der 21.08
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Busquete schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij und in diesem konkreten Beispiel war die Wertstellung der 21.08

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Lars van Ravenzwaaij
28.08.2025 13:10
@Busquete Dann hat Davaso eindeutig nicht am 18.08. angewiesen. Oder aber du nutzt eine Bank im Ausland, die nicht dem SEPA-Zahlungsraum unterliegt.
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[mention]Busquete[/mention] Dann hat Davaso eindeutig nicht am 18.08. angewiesen. Oder aber du nutzt eine Bank im Ausland, die nicht dem SEPA-Zahlungsraum unterliegt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete Dann hat Davaso eindeutig nicht am 18.08. angewiesen. Oder aber du nutzt eine Bank im Ausland, die nicht dem SEPA-Zahlungsraum unterliegt.

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Busquete
28.08.2025 13:23
@Lars van Ravenzwaaij Deutsche Bank
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Deutsche Bank
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Busquete schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Deutsche Bank

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Lars van Ravenzwaaij
28.08.2025 13:35
@Busquete Vielleicht kann dein Sachbearbeiter bei der Bank herausfinden, wann Davaso tatsächlich angewiesen hat. Im Moment scheint es mir ein Davaso-Problem zu sein. Die Banklaufzeiten bei Davaso sind auch an den SEPA-Regularien gebunden.

Aber, das gesagt, wenn Davaso 18.08. schreibt, dann ist bei mir eine Wertstellung am 21.08. eine einseitige (und illegale?) Verlängerung der Zahlungsfrist wenn dadurch die 21 Tage deutlich überschritten werden.
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[mention]Busquete[/mention] Vielleicht kann dein Sachbearbeiter bei der Bank herausfinden, wann Davaso tatsächlich angewiesen hat. Im Moment scheint es mir ein Davaso-Problem zu sein. Die Banklaufzeiten bei Davaso sind auch an den SEPA-Regularien gebunden. Aber, das gesagt, wenn Davaso 18.08. schreibt, dann ist bei mir eine Wertstellung am 21.08. eine einseitige (und illegale?) Verlängerung der Zahlungsfrist wenn dadurch die 21 Tage deutlich überschritten werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete Vielleicht kann dein Sachbearbeiter bei der Bank herausfinden, wann Davaso tatsächlich angewiesen hat. Im Moment scheint es mir ein Davaso-Problem zu sein. Die Banklaufzeiten bei Davaso sind auch an den SEPA-Regularien gebunden.

Aber, das gesagt, wenn Davaso 18.08. schreibt, dann ist bei mir eine Wertstellung am 21.08. eine einseitige (und illegale?) Verlängerung der Zahlungsfrist wenn dadurch die 21 Tage deutlich überschritten werden.

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Busquete
28.08.2025 14:57
@Lars van Ravenzwaaij ich schau mal ob ich was rausfinden kann. Meine ja, könnte System sein
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich schau mal ob ich was rausfinden kann. Meine ja, könnte System sein
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Busquete schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ich schau mal ob ich was rausfinden kann. Meine ja, könnte System sein

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kja schrieb:

Das oben genannte Abrechnungszentrum überweist immer 2-3 Tage zu spät. Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, die letzten Rezepte per Einschreiben zu schicken, damit sie die verspätete Zahlung nicht auf den verspäteten Posteingang der Rezepte schieben. Nun habe ich per Chat Gpt ein Schreiben mit dem Zahlungsverzug an die Krankenkassen entworfen und per Email abgeschickt. Habt Ihr die gleichen Erfahrungen mit dem Abrechnungszentrum? Und habt Ihr schon mal den Zahlungsverzug erstattet bekommen?
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ali
27.08.2025 14:36
Ja, die haben ein Orgaproblem, zahlen die Verzugsrechnungen mit Postbeleg jetzt immer problemlos. Witzig die KKH Überweisungen (im gleichen Umschlag) kommen immer pünktlich.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Ja, die haben ein Orgaproblem, zahlen die Verzugsrechnungen mit Postbeleg jetzt immer problemlos. Witzig die KKH Überweisungen (im gleichen Umschlag) kommen immer pünktlich.
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ali schrieb:

Ja, die haben ein Orgaproblem, zahlen die Verzugsrechnungen mit Postbeleg jetzt immer problemlos. Witzig die KKH Überweisungen (im gleichen Umschlag) kommen immer pünktlich.

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kja
28.08.2025 13:09
Erstmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Davaso hatte ich noch gar nicht auf dem Zettel, da schaue ich mal genauer hinblush Ich schicke auch nur da per Einschreiben die Rezepte, wo es mit der pünktlichen Zahlung nicht klappt. Und meiner Recherche nach gilt der Tag der Wertstellung, steht auf dem Kontoauszug.
Aber einmal noch die Frage, ob Ihr die Verzugszahlungen erhalten habt in dem Ihr Euch.... per Email? Per Einschreiben? Per Post?...an die Krankenkassen gewandt habt?

Mein chat gpt Text:


Betreff: Geltendmachung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB wegen wiederholter verspäteter Zahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle seit längerer Zeit fest, dass Zahlungen durch das von Ihnen beauftragte Abrechnungszentrum Emmendingen wiederholt nicht fristgerecht erfolgen.
Auch bei meiner letzten Abrechnung ist die vereinbarte Zahlungsfrist von 21 Kalendertagen überschritten worden:
Eingang der Abrechnungsunterlagen per Einschreiben: 28.07.2025
Fälligkeit der Zahlung: 18.08.2025
Tatsächlicher Zahlungseingang und Wertstellung: 20.08.2025
Ich mache hiermit gemäß § 288 Abs. 5 BGB die Verzugspauschale in Höhe von 40 € geltend. Die gesetzliche Grundlage erlaubt diese Pauschale bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmen, ohne weiteren Schadensnachweis.
Ich fordere Sie daher auf, den Betrag von 40 € bis spätestens 02.09.2025 auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber:
IBAN:


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass Zahlungen durch das Abrechnungszentrum regelmäßig verspätet eingehen. Sollte sich dies nicht umgehend ändern, behalte ich mir vor, auch zukünftige Verzugsfälle unmittelbar rechtlich zu verfolgen und die beteiligten Krankenkassen sowie ggf. die zuständigen Stellen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen

[IK-Nummer
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Erstmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Davaso hatte ich noch gar nicht auf dem Zettel, da schaue ich mal genauer hin[emoji]blush[/emoji] Ich schicke auch nur da per Einschreiben die Rezepte, wo es mit der pünktlichen Zahlung nicht klappt. Und meiner Recherche nach gilt der Tag der Wertstellung, steht auf dem Kontoauszug. Aber einmal noch die Frage, ob Ihr die Verzugszahlungen erhalten habt in dem Ihr Euch.... per Email? Per Einschreiben? Per Post?...an die Krankenkassen gewandt habt? Mein chat gpt Text: Betreff: Geltendmachung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB wegen wiederholter verspäteter Zahlung Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle seit längerer Zeit fest, dass Zahlungen durch das von Ihnen beauftragte Abrechnungszentrum Emmendingen wiederholt nicht fristgerecht erfolgen. Auch bei meiner letzten Abrechnung ist die vereinbarte Zahlungsfrist von 21 Kalendertagen überschritten worden: Eingang der Abrechnungsunterlagen per Einschreiben: 28.07.2025 Fälligkeit der Zahlung: 18.08.2025 Tatsächlicher Zahlungseingang und Wertstellung: 20.08.2025 Ich mache hiermit gemäß § 288 Abs. 5 BGB die Verzugspauschale in Höhe von 40 € geltend. Die gesetzliche Grundlage erlaubt diese Pauschale bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmen, ohne weiteren Schadensnachweis. Ich fordere Sie daher auf, den Betrag von 40 € bis spätestens 02.09.2025 auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: IBAN: Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass Zahlungen durch das Abrechnungszentrum regelmäßig verspätet eingehen. Sollte sich dies nicht umgehend ändern, behalte ich mir vor, auch zukünftige Verzugsfälle unmittelbar rechtlich zu verfolgen und die beteiligten Krankenkassen sowie ggf. die zuständigen Stellen zu informieren. Mit freundlichen Grüßen [IK-Nummer
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ali
28.08.2025 14:43
@kja Nach Zahlungseingang einfach eine Verzugsrechnung an die Kasse schicken. Wobei im Moment klappt es auch, wenn ich die an DAVASO und Emmendingen schicke. Von DAVASO kommen die Zahlungen grad überpünktlich, wechselt aber, mal TK zu früh, dann n paar Tage zu spät, diesmal kann s sein, dass IKK länger braucht...
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[mention]kja[/mention] Nach Zahlungseingang einfach eine Verzugsrechnung an die Kasse schicken. Wobei im Moment klappt es auch, wenn ich die an DAVASO und Emmendingen schicke. Von DAVASO kommen die Zahlungen grad überpünktlich, wechselt aber, mal TK zu früh, dann n paar Tage zu spät, diesmal kann s sein, dass IKK länger braucht...
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ali schrieb:

@kja Nach Zahlungseingang einfach eine Verzugsrechnung an die Kasse schicken. Wobei im Moment klappt es auch, wenn ich die an DAVASO und Emmendingen schicke. Von DAVASO kommen die Zahlungen grad überpünktlich, wechselt aber, mal TK zu früh, dann n paar Tage zu spät, diesmal kann s sein, dass IKK länger braucht...

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kja schrieb:

Erstmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Davaso hatte ich noch gar nicht auf dem Zettel, da schaue ich mal genauer hinblush Ich schicke auch nur da per Einschreiben die Rezepte, wo es mit der pünktlichen Zahlung nicht klappt. Und meiner Recherche nach gilt der Tag der Wertstellung, steht auf dem Kontoauszug.
Aber einmal noch die Frage, ob Ihr die Verzugszahlungen erhalten habt in dem Ihr Euch.... per Email? Per Einschreiben? Per Post?...an die Krankenkassen gewandt habt?

Mein chat gpt Text:


Betreff: Geltendmachung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB wegen wiederholter verspäteter Zahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle seit längerer Zeit fest, dass Zahlungen durch das von Ihnen beauftragte Abrechnungszentrum Emmendingen wiederholt nicht fristgerecht erfolgen.
Auch bei meiner letzten Abrechnung ist die vereinbarte Zahlungsfrist von 21 Kalendertagen überschritten worden:
Eingang der Abrechnungsunterlagen per Einschreiben: 28.07.2025
Fälligkeit der Zahlung: 18.08.2025
Tatsächlicher Zahlungseingang und Wertstellung: 20.08.2025
Ich mache hiermit gemäß § 288 Abs. 5 BGB die Verzugspauschale in Höhe von 40 € geltend. Die gesetzliche Grundlage erlaubt diese Pauschale bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmen, ohne weiteren Schadensnachweis.
Ich fordere Sie daher auf, den Betrag von 40 € bis spätestens 02.09.2025 auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber:
IBAN:


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass Zahlungen durch das Abrechnungszentrum regelmäßig verspätet eingehen. Sollte sich dies nicht umgehend ändern, behalte ich mir vor, auch zukünftige Verzugsfälle unmittelbar rechtlich zu verfolgen und die beteiligten Krankenkassen sowie ggf. die zuständigen Stellen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen

[IK-Nummer

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Lars van Ravenzwaaij
28.08.2025 13:39
@kja Aus dem BRV
Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.

Also nixnie Tag der Wertstellung auf deinem Konto.
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[mention]kja[/mention] Aus dem BRV [zitat]Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.[/zitat] Also nixnie Tag der Wertstellung auf deinem Konto.
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kja
29.08.2025 07:44
Ja, Du hast Recht. ich dachte das wäre das Buchungsdatum, aber man kann gar nicht wissen, wann der andere die Zahlung veranlasst hat. Seid Ihr bei denen im Portal? Oder habt Ihr Euch das Zahldatum nachweisen lassen?
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Ja, Du hast Recht. ich dachte das wäre das Buchungsdatum, aber man kann gar nicht wissen, wann der andere die Zahlung veranlasst hat. Seid Ihr bei denen im Portal? Oder habt Ihr Euch das Zahldatum nachweisen lassen?
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kja schrieb:

Ja, Du hast Recht. ich dachte das wäre das Buchungsdatum, aber man kann gar nicht wissen, wann der andere die Zahlung veranlasst hat. Seid Ihr bei denen im Portal? Oder habt Ihr Euch das Zahldatum nachweisen lassen?

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ali
29.08.2025 14:53
@kja Das Zahldatum stimmt bis Dato immer mit dem Portal überein. Eingang am selben oder nächsten Tag.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]kja[/mention] Das Zahldatum stimmt bis Dato immer mit dem Portal überein. Eingang am selben oder nächsten Tag.
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ali schrieb:

@kja Das Zahldatum stimmt bis Dato immer mit dem Portal überein. Eingang am selben oder nächsten Tag.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@kja Aus dem BRV
Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.

Also nixnie Tag der Wertstellung auf deinem Konto.

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kja
Vor 11 Monaten
Antwort von Emmendingen an die Krankenkasse:

"Die Rechnungen wurden durch unser Haus alle fristgerecht bezahlt.
 
Somit haben Sie sicher Verständnis dafür, dass eine Übernahme der Verzugskosten durch uns nicht möglich ist.
 
Wir haben bei uns im Haus festgestellt, dass es leider bei der Post bzw. DHL intern Unstimmigkeiten mit dem tatsächlichen Eingangsdatum bei uns
und dem Datum auf den Sendungsnachweisen gekommen ist.
 
Den Rechnungsstellern empfehlen wir dann sich direkt mit der Post bzw. DHL in Verbindung zu setzen.
 
Könnten Sie uns bitte noch eine kurze Rückmeldung geben, ob wir uns in diesem Fall direkt mit dem Rechnungssteller in Verbindung setzen sollen."

Jetzt schieben die es tatsächlich auf die Post. Laut Einschreiben Posteingang am 28.07. und Emmendingen behauptet am 29.07. Posteingang

Ich glaubs ja nicht.
 
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Antwort von Emmendingen an die Krankenkasse: "Die Rechnungen wurden durch unser Haus alle fristgerecht bezahlt.   Somit haben Sie sicher Verständnis dafür, dass eine Übernahme der Verzugskosten durch uns nicht möglich ist.   Wir haben bei uns im Haus festgestellt, dass es leider bei der Post bzw. DHL intern Unstimmigkeiten mit dem tatsächlichen Eingangsdatum bei uns und dem Datum auf den Sendungsnachweisen gekommen ist.   Den Rechnungsstellern empfehlen wir dann sich direkt mit der Post bzw. DHL in Verbindung zu setzen.   Könnten Sie uns bitte noch eine kurze Rückmeldung geben, ob wir uns in diesem Fall direkt mit dem Rechnungssteller in Verbindung setzen sollen." Jetzt schieben die es tatsächlich auf die Post. Laut Einschreiben Posteingang am 28.07. und Emmendingen behauptet am 29.07. Posteingang Ich glaubs ja nicht.  
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ali
Vor 11 Monaten
Sowas hatte ich auch schon mit denen...zweimal behauptet, Sie hätten fristgerecht bezahlt, dann haben Sie doch bezahlt. Alllerdings nicht mit den "Dhl" Unstimmigkeiten, damit kamen sie auch schon...auf Zahlung bestehen! Ich geb jetzt 20cent mehr aus für ein richtiges Einschreiben mit Unterschrift für die Zukunft.
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• von Anne
Sowas hatte ich auch schon mit denen...zweimal behauptet, Sie hätten fristgerecht bezahlt, dann haben Sie doch bezahlt. Alllerdings nicht mit den "Dhl" Unstimmigkeiten, damit kamen sie auch schon...auf Zahlung bestehen! Ich geb jetzt 20cent mehr aus für ein richtiges Einschreiben mit Unterschrift für die Zukunft.
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ali schrieb:

Sowas hatte ich auch schon mit denen...zweimal behauptet, Sie hätten fristgerecht bezahlt, dann haben Sie doch bezahlt. Alllerdings nicht mit den "Dhl" Unstimmigkeiten, damit kamen sie auch schon...auf Zahlung bestehen! Ich geb jetzt 20cent mehr aus für ein richtiges Einschreiben mit Unterschrift für die Zukunft.

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Alex Moro
Vor 11 Monaten
als antwort maximal eine woche zahlungfrist setzen und anbei die frage stellen, ob emmendingen mit der argumentation vor gericht gehen will ;)
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• kja
als antwort maximal eine woche zahlungfrist setzen und anbei die frage stellen, ob emmendingen mit der argumentation vor gericht gehen will ;)
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Alex Moro schrieb:

als antwort maximal eine woche zahlungfrist setzen und anbei die frage stellen, ob emmendingen mit der argumentation vor gericht gehen will ;)

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kja
Vor 11 Monaten
@Alex Moro Hat bei der HKK geklappt grinning
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• Alex Moro
[mention]Alex Moro[/mention] Hat bei der HKK geklappt [emoji]grinning[/emoji]
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kja schrieb:

@Alex Moro Hat bei der HKK geklappt grinning

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kja schrieb:

Antwort von Emmendingen an die Krankenkasse:

"Die Rechnungen wurden durch unser Haus alle fristgerecht bezahlt.
 
Somit haben Sie sicher Verständnis dafür, dass eine Übernahme der Verzugskosten durch uns nicht möglich ist.
 
Wir haben bei uns im Haus festgestellt, dass es leider bei der Post bzw. DHL intern Unstimmigkeiten mit dem tatsächlichen Eingangsdatum bei uns
und dem Datum auf den Sendungsnachweisen gekommen ist.
 
Den Rechnungsstellern empfehlen wir dann sich direkt mit der Post bzw. DHL in Verbindung zu setzen.
 
Könnten Sie uns bitte noch eine kurze Rückmeldung geben, ob wir uns in diesem Fall direkt mit dem Rechnungssteller in Verbindung setzen sollen."

Jetzt schieben die es tatsächlich auf die Post. Laut Einschreiben Posteingang am 28.07. und Emmendingen behauptet am 29.07. Posteingang

Ich glaubs ja nicht.
 

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kja
Vor 11 Monaten
Vielen Dank für Eure hilfreichen Rückmeldungen. Ganz schön viel Aufwand scream
Wenn ich nicht gerade ein wenig Luft hätte....
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Vielen Dank für Eure hilfreichen Rückmeldungen. Ganz schön viel Aufwand [emoji]scream[/emoji] Wenn ich nicht gerade ein wenig Luft hätte....
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ali
Vor 11 Monaten
Einfach Rechnung stellen...bei so einem Schreiben maximal einmal deutlich anrufen und gleich mit der Mahnabteilung verbinden lassen....
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• die neue
Einfach Rechnung stellen...bei so einem Schreiben maximal einmal deutlich anrufen und gleich mit der Mahnabteilung verbinden lassen....
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ali schrieb:

Einfach Rechnung stellen...bei so einem Schreiben maximal einmal deutlich anrufen und gleich mit der Mahnabteilung verbinden lassen....

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die neue
Vor 11 Monaten
Was ist an einer Rechnung (wie oben von mir als Beispiel) denn "ganz schön viel Aufwand"??
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• JürgenK
• ali
Was ist an einer Rechnung (wie oben von mir als Beispiel) denn "ganz schön viel Aufwand"??
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Was ist an einer Rechnung (wie oben von mir als Beispiel) denn "ganz schön viel Aufwand"??

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kja
Vor 11 Monaten
wie
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kja schrieb:

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kja schrieb:

Vielen Dank für Eure hilfreichen Rückmeldungen. Ganz schön viel Aufwand scream
Wenn ich nicht gerade ein wenig Luft hätte....

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kja
Vor 11 Monaten
Puh, was ein Aufwand. Kontaktdaten raussuchen, bei den Portalen anmelden zwecks Zahldatum, usw. Die Krankenkassen stellen sich stumm und leiten alles an Emmendingen, die ständig fehlende Unterlagen (in jeder Mail waren die entsprechenden Rechnungen und Einschreibenverlauf als Anhang enthalten) bemängeln und jetzt das Einwurf Einschreiben als nicht ausreichend bezeichnen. Ich schätze, wenn ich das durchziehen will, ist jetzt der Zeitpunkt für ein Online Mahnverfahren. Könnt Ihr da Erfahrungen mit mir teilen?
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Puh, was ein Aufwand. Kontaktdaten raussuchen, bei den Portalen anmelden zwecks Zahldatum, usw. Die Krankenkassen stellen sich stumm und leiten alles an Emmendingen, die ständig fehlende Unterlagen (in jeder Mail waren die entsprechenden Rechnungen und Einschreibenverlauf als Anhang enthalten) bemängeln und jetzt das Einwurf Einschreiben als nicht ausreichend bezeichnen. Ich schätze, wenn ich das durchziehen will, ist jetzt der Zeitpunkt für ein Online Mahnverfahren. Könnt Ihr da Erfahrungen mit mir teilen?
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ali
Vor 11 Monaten
Ähm...Anmelden für die Onlineportale musst Du Dich gar nicht. Hilfreich ist höchstens das von DAVASO, da dokumentieren die selbst manchmal ihren Verzug.

Die Verzugsrechnungen für die Kassen bearbeitet Emmendingen in der Tat. Da hilft wie schon beschrieben nur EIN klärendes Gespräch, sonst geht s am praktischen über einen Anwalt. Onlinedingens wird das eher komplizierter machen...
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Ähm...Anmelden für die Onlineportale musst Du Dich gar nicht. Hilfreich ist höchstens das von DAVASO, da dokumentieren die selbst manchmal ihren Verzug. Die Verzugsrechnungen für die Kassen bearbeitet Emmendingen in der Tat. Da hilft wie schon beschrieben nur EIN klärendes Gespräch, sonst geht s am praktischen über einen Anwalt. Onlinedingens wird das eher komplizierter machen...
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ali schrieb:

Ähm...Anmelden für die Onlineportale musst Du Dich gar nicht. Hilfreich ist höchstens das von DAVASO, da dokumentieren die selbst manchmal ihren Verzug.

Die Verzugsrechnungen für die Kassen bearbeitet Emmendingen in der Tat. Da hilft wie schon beschrieben nur EIN klärendes Gespräch, sonst geht s am praktischen über einen Anwalt. Onlinedingens wird das eher komplizierter machen...

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Rene Mittrach
Vor 11 Monaten
Wenn ich merke, dass ich bei so einem Problem ständig scheitere, wende ich mich hierhin: Beschwerdeformular - www.bundesamtsozialesicherung
Das BAS liest die Beschwerde, schreibt dann den Vorstand der Kasse an und bittet um Stellungnahme. Viel Aufwand für viele Leute bei der KK, aber das Problem wird von oben angegangen. Das hat bei uns schon zweimal sehr gut funktioniert.
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• ali
Wenn ich merke, dass ich bei so einem Problem ständig scheitere, wende ich mich hierhin: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/beschwerde-ueber-einen-sv-traeger/beschwerdeformular/ Das BAS liest die Beschwerde, schreibt dann den Vorstand der Kasse an und bittet um Stellungnahme. Viel Aufwand für viele Leute bei der KK, aber das Problem wird von oben angegangen. Das hat bei uns schon zweimal sehr gut funktioniert.
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Rene Mittrach schrieb:

Wenn ich merke, dass ich bei so einem Problem ständig scheitere, wende ich mich hierhin: Beschwerdeformular - www.bundesamtsozialesicherung
Das BAS liest die Beschwerde, schreibt dann den Vorstand der Kasse an und bittet um Stellungnahme. Viel Aufwand für viele Leute bei der KK, aber das Problem wird von oben angegangen. Das hat bei uns schon zweimal sehr gut funktioniert.

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kja
Vor 10 Monaten
@ali Lieben Dank
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[mention]ali[/mention] Lieben Dank
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kja schrieb:

@ali Lieben Dank

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kja
Vor 10 Monaten
@Rene Mittrach Lieben Dank
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kja schrieb:

@Rene Mittrach Lieben Dank

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Puh, was ein Aufwand. Kontaktdaten raussuchen, bei den Portalen anmelden zwecks Zahldatum, usw. Die Krankenkassen stellen sich stumm und leiten alles an Emmendingen, die ständig fehlende Unterlagen (in jeder Mail waren die entsprechenden Rechnungen und Einschreibenverlauf als Anhang enthalten) bemängeln und jetzt das Einwurf Einschreiben als nicht ausreichend bezeichnen. Ich schätze, wenn ich das durchziehen will, ist jetzt der Zeitpunkt für ein Online Mahnverfahren. Könnt Ihr da Erfahrungen mit mir teilen?



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