O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
meine Schwiegermutter will sich demnächst als Physiotherapeutin selbstständig machen. Die Praxiseröffnung steht bald an. (Ja, ich weiß: Super Zeit dafür, aber Sie will es nicht anders)
Aktuell ist noch das Thema der Abrechnung offen.
Ich selbst hatte ursprünglich über eine Selbstabrechnug mit TheraPI nachgedacht.
Sie hat es in ihrer langen Berufserfahrung als Angestellte wohl nie geschafft sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Therapeutisch ist sie top, als Geschäftsfrau leider flop. Eine Selbstabrechnung würde zum Desaster werden. Den Gedanken habe ich also ganz schnell wieder verworfen ;)
Eigentlich muss eine Abrechnungsstelle her, die alles übernimmt: Kassenabrechnung, Privatabrechnung, Abrechnung von Zuzahlungen.
Im Prinzip die eierlegende Wollmilchsau.
Könnt ihr hier etwas für Existenzgründer empfehlen?
Mir ist bisher nur das Gründerpaket von Optica aufgefallen. Taugt das was?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter will sich demnächst als Physiotherapeutin selbstständig machen. Die Praxiseröffnung steht bald an. (Ja, ich weiß: Super Zeit dafür, aber Sie will es nicht anders)
Aktuell ist noch das Thema der Abrechnung offen.
Ich selbst hatte ursprünglich über eine Selbstabrechnug mit TheraPI nachgedacht.
Sie hat es in ihrer langen Berufserfahrung als Angestellte wohl nie geschafft sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Therapeutisch ist sie top, als Geschäftsfrau leider flop. Eine Selbstabrechnung würde zum Desaster werden. Den Gedanken habe ich also ganz schnell wieder verworfen ;)
Eigentlich muss eine Abrechnungsstelle her, die alles übernimmt: Kassenabrechnung, Privatabrechnung, Abrechnung von Zuzahlungen.
Im Prinzip die eierlegende Wollmilchsau.
Könnt ihr hier etwas für Existenzgründer empfehlen?
Mir ist bisher nur das Gründerpaket von Optica aufgefallen. Taugt das was?
ARZ gibt es viele, im Geunde alle ähnlich. Einarbeitung nimmt ihr niemand ab und sich heute bewusst ohne jeden betriebswirtschaftlichen Hintergrund in die Selbständigkeit zu stürzen....naja, diskutieren wir jetzt nicht. Manche können es sich ja auch einfach leisten, dann sei es ihr gegönnt.
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FFGG schrieb:
AZH
Aber wie schon gesagt: damit auseinandersetzten muss sie sich trotzdem... Und ich kenne keine Variante, die einem das kassieren der Rezeptgebühr abnimmt. Bevor es schwierig wird, vielleicht gleich eine Bürokraft einkalkulieren, sonst geht durch selbst verbummeln evtl. mehr Geld kaputt als für Lohnkosten erforderlich sind.
Ich finde als PC-Vollpfosten das azh-Programm überschaubar und selbsterklärend, Programm und Abrechnungsstelle aus einem Guss.
Viel Glück!
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Andrea Platzer schrieb:
Wenn Sie sich alleine mit überschaubarer Patientenzahl ins Geschehen wirft, hatte die AZH vor Weihnachten ein gutes Angebot für Einzelkämpfer, eben speziell auf niedrigeren Umsatz ausgerichtet. Programm bei Vertragsabschluss kostenfrei, überschaubare Kosten laufend, Abrechnung wird abgeholt.
Aber wie schon gesagt: damit auseinandersetzten muss sie sich trotzdem... Und ich kenne keine Variante, die einem das kassieren der Rezeptgebühr abnimmt. Bevor es schwierig wird, vielleicht gleich eine Bürokraft einkalkulieren, sonst geht durch selbst verbummeln evtl. mehr Geld kaputt als für Lohnkosten erforderlich sind.
Ich finde als PC-Vollpfosten das azh-Programm überschaubar und selbsterklärend, Programm und Abrechnungsstelle aus einem Guss.
Viel Glück!
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Susulo schrieb:
Auch mit dem allerbesten Abrechnungszentrum wird sie nicht umhin kommen, sich mit den Modalitäten auseinanderzusetzen. Sie muss dringend und zwingend ihre RV sowie die HMRL kennen. Abrechenzentren übernehmen normalerweise nicht die Rezeptprüfungen. Bei Absetzungen muss sich stets die PI mit den Kassen auseinandersetzen und wissen, warum sie vielleicht doch Anrecht auf ihr Geld hätte. Was Privatpatienten angeht: auch da muss sie als PI wissen, was sie will, das ARZ nimmt ihr ja nicht die Vertragsgestaltung ab. Usw.
ARZ gibt es viele, im Geunde alle ähnlich. Einarbeitung nimmt ihr niemand ab und sich heute bewusst ohne jeden betriebswirtschaftlichen Hintergrund in die Selbständigkeit zu stürzen....naja, diskutieren wir jetzt nicht. Manche können es sich ja auch einfach leisten, dann sei es ihr gegönnt.
schreib mich mal privat an. Vielleicht kann ich dir helfen.
VG
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Inche schrieb:
Physio Mint AZH /ZRK von Noventi Aktuell keine Mindestgebühr und Abholung der Abrechnung.Auch das Aufbewahren der Verordnungen in Digitalisierter form ist möglich und ein Praxisverwaltungsprogram gibt es dazu
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302er schrieb:
Thera-Pi und einmalig Geld in die Hand nehmen für Schulung der Selbstabrechung - danach immer wieder sparen, da die Software nichts kostet.
Die Idee mit der Anstellung eines Teilzeitrentners / einer Teilzeitrentnerin finde ich gut. Wird aber wahrscheinlich nicht zeitnah zu finden sein. Behalte ich aber im Auge.
AZH werde ich mal kontaktieren. Scheint interessant zu sein. Als VPT Mitglied erhält sie wohl auch die Software umsonst.
Rechnet ihr die ZuZa eigentlich direkt in bar vor Ort ab oder stellt ihr die in Rechnung?
Wünsche euch vorab schöne Ostern!
Bleibt gesund.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So gemein es (als Verwandter) auch klingt: Ich selbst würde mich RoFo anschließen. Aber all meine geäußerten Bedenken wurden ignoriert. Und grundlegend würde ich sie ja selbst schulen und ihr auch die Abrechung etc beibringen, aber mir fehlt die Zeit. Diese vermittelnde Tätigkeit sowie Recherche bekomme ich schon kaum unter. Es ist wie es ist...
Die Idee mit der Anstellung eines Teilzeitrentners / einer Teilzeitrentnerin finde ich gut. Wird aber wahrscheinlich nicht zeitnah zu finden sein. Behalte ich aber im Auge.
AZH werde ich mal kontaktieren. Scheint interessant zu sein. Als VPT Mitglied erhält sie wohl auch die Software umsonst.
Rechnet ihr die ZuZa eigentlich direkt in bar vor Ort ab oder stellt ihr die in Rechnung?
Wünsche euch vorab schöne Ostern!
Bleibt gesund.
Dein Engagement ehrt dich und du steckst da in einer schwierigen Situation, weil es deine Schwiegermutter ist. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass sie so gelassen in die Selbständigkeit geht, weil sie denkt "notfalls hab ich ja meinen Schwiegersohn". Eine sehr ungute Konstellation, wenn nicht offen und klar gesprochen wird.
Daher mein Rat - solltet ihr das nicht längst schon getan haben: sag ihr klar und deutlich, wo deine Grenzen sind und wo sie selbst Verantwortung übernehmen muss - oder lass dich dafür bezahlen und häng dich noch mehr rein. Aber dann bitte mit Vertrag als Angestellter und bitte nicht unter der Hand "ich geb dir mal 50 Euro und du machst für mich..." da entstehen ungute Abhängigkeiten.
Ein erster Lernschritt für sie aks Selbständige!!
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Susulo schrieb:
Lieber AT,
Dein Engagement ehrt dich und du steckst da in einer schwierigen Situation, weil es deine Schwiegermutter ist. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass sie so gelassen in die Selbständigkeit geht, weil sie denkt "notfalls hab ich ja meinen Schwiegersohn". Eine sehr ungute Konstellation, wenn nicht offen und klar gesprochen wird.
Daher mein Rat - solltet ihr das nicht längst schon getan haben: sag ihr klar und deutlich, wo deine Grenzen sind und wo sie selbst Verantwortung übernehmen muss - oder lass dich dafür bezahlen und häng dich noch mehr rein. Aber dann bitte mit Vertrag als Angestellter und bitte nicht unter der Hand "ich geb dir mal 50 Euro und du machst für mich..." da entstehen ungute Abhängigkeiten.
Ein erster Lernschritt für sie aks Selbständige!!
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steupel schrieb:
hallo,
schreib mich mal privat an. Vielleicht kann ich dir helfen.
VG
es sollten sich nur Unternehmerpersönlichkeiten selbständig machen, gute Therapeutin sein reicht nicht
:wink:
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Praxisgründungskurs besuchen, sich einlesen. Zu Buchhaltung, Lohnbuchhaltung gibt es auch gute und anerkannte Volkshochschulkurse (man muss die Abschlussprüfungen nicht machen, wenn man nur für sich selbst tätig werden möchte). Wieviel davon derzeit schon per Videolearning oä möglich ist muss man schauen.
Man muss es halt wollen. Und wenn man etwas wirklich will, dann schafft man das auch.
Oder eben jemanden ins Boot holen, der das kann. Dann kann man selbst sich zunächst eben auf den Therapiebereich konzentrieren und nach und nach den anderen Bereich erarbeiten. Für nach corona noch als Tip: es gibt Rentner, die sich in vielen Bereichen (hier bevorzugt Buchhaltung, Abrechnung, ZuZa kassieren, Termine vergeben....) super auskennen und gerne was zur Rente dazuverdienen. Von ihnen kann man auch sehr gut lernen, wie's geht.
Ums Lesen und Kennen der HMR und RV kommt man allerdings nicht herum. Immer mal wieder reinschauen hat sich bewährt.
Wenn ich eines gelernt habe in meinem nahe an 60 Lebensjahren und bald 35 Berufsjahren: es ist erstaunlich, wie man sich selbst entwickeln und verändern kann.
Viel Erfolg und bleibt flexibel
Frohe Ostern
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Logo1983 schrieb:
"self fulfilling prophecy" gegen "kann man lernen" abwägen.
Praxisgründungskurs besuchen, sich einlesen. Zu Buchhaltung, Lohnbuchhaltung gibt es auch gute und anerkannte Volkshochschulkurse (man muss die Abschlussprüfungen nicht machen, wenn man nur für sich selbst tätig werden möchte). Wieviel davon derzeit schon per Videolearning oä möglich ist muss man schauen.
Man muss es halt wollen. Und wenn man etwas wirklich will, dann schafft man das auch.
Oder eben jemanden ins Boot holen, der das kann. Dann kann man selbst sich zunächst eben auf den Therapiebereich konzentrieren und nach und nach den anderen Bereich erarbeiten. Für nach corona noch als Tip: es gibt Rentner, die sich in vielen Bereichen (hier bevorzugt Buchhaltung, Abrechnung, ZuZa kassieren, Termine vergeben....) super auskennen und gerne was zur Rente dazuverdienen. Von ihnen kann man auch sehr gut lernen, wie's geht.
Ums Lesen und Kennen der HMR und RV kommt man allerdings nicht herum. Immer mal wieder reinschauen hat sich bewährt.
Wenn ich eines gelernt habe in meinem nahe an 60 Lebensjahren und bald 35 Berufsjahren: es ist erstaunlich, wie man sich selbst entwickeln und verändern kann.
Viel Erfolg und bleibt flexibel
Frohe Ostern
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RoFo schrieb:
off topic
es sollten sich nur Unternehmerpersönlichkeiten selbständig machen, gute Therapeutin sein reicht nicht
:wink:
GKV-Abrechnung erfolgt über zrk - Premium (wg. vorab Rezeptprüfung). M.E. gutes Preis- Leistungsverhältnis (ohne Software).
Buchhaltung wird für kleinen Obulus vom Steuerberater übernommen.
Privat- und Beihilfeabrechnung übernehme zunächst ich.
Terminmanagemant und grundsätzliche Datenerfassung erfolgt mittels Thera PI (auch um ggf. später auf Selbstabrechnung umzustellen).
Wie regelt ihr das mit den Zuzahlungen?
Zahlbar vor 1. Behandlung?
Zahlbar spätestens bei 2. Termin?
Zahlbar auf Rechnung?
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Inche schrieb:
Zahlbar per Paypal oder Rechnung ansonsten möglichst gleich beim ersten Termin.Buchhaltung mach ich über Lexwaer,Personal macht das Steuerbüro.GKV Verordnungen über ZRK Noventi.Rest über Buchner
Meistens beim letzten Mal damit ich genau abrechnen kann wenn z.B. nicht alle Behandlungstermine wahrgenommen wurden.
Manchmal auch per Rechnung....spezieller Service für spezielle Patienten
Das geht aber alles auch nur weil ich eine 1 Mensch Praxis bin und mir da etwas Flexibilität gönne.
Mit mehreren Mitarbeitern und Rezikräften muß es klare Regeln und Strukturen geben sonst hat man ein Chaos.
Auch bei einem Neuanfang und großer Unerfahrenheit rate ich dazu von Anfang an eine klare Struktur zu fahren da man sich sonst leicht verzettelt.
Ansonsten gibt es auch noch diese Info von Physio Deutschland:
Zitat:
VERBANDSINFORMATION
Infoblatt Zuzahlung des Patienten –die Pflichten der Praxen
Was ist zu tun, wenn der Patient die Zuzahlung nicht leistet?
Dieses Informationsschreiben gibt Aufschluss über die Pflichten der Praxen und räumt Unsicherheiten aus dem Weg.
Wenn es umdie Pflichten der Praxen bezüglich des Zuzahlungseinzugs geht, ist die Rechtslage ganzeindeutig. Ein Blick in das Gesetz oder alternativ in einen der Rahmenverträge gibt unmissverständlichAntwort.
Hier ein Auszug aus dem Sozialgesetzbuch 5 des §43b Zahlungsweg:
„Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihremVergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.“
Dies führt zu folgenden Pflichten der Praxen gegenüber den Patienten:
1.Die Praxis muss, wenn der Patient die Zuzahlung nicht „von selbst“ anbietet, mündlich um Zahlung bitten.
2.Die Praxis muss die Zuzahlung des zuzahlungswilligen Patienten einziehen.
3.Die Praxis muss einen Patienten, der trotz mündlicher Aufforderung seine Zuzahlung nicht leistet, schriftlich zur Zahlung auffordern.
Mit anderen Worten:Die Praxis muss nicht zur Zahlung mahnen, sondern nur eine Aufforderung schreiben –und dies auch nur einmal.
Wenn diesen Pflichten nachgegangen wurde, und der Patient den offenen Zuzahlungsbetrag immer noch nicht beglichen hat, kann ein Anspruch auf Erstattung der Zuzahlung an die Krankenkassen gestellt werden.
TIPP:Machen Sie sich von Ihrer schriftlichen Zahlungsaufforderung/Rechnung hinsichtlich des Zuzahlungsbetrages bitte eine Kopie. Diese Kopie heften Sie dann bitte bei der Abrechnung dem betreffenden Rezept an, damit die Krankenkasse sieht, dass Sie Ihren rahmenvertraglichen und gesetzlichen Pflichten entsprochen habenund deshalb Rechtsanspruch auf 100%ige Vergütung haben.
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mbone schrieb:
Ich habe Patienten die wollen das beim ersten Mal zahlen , "damit sie das weg haben"...
Meistens beim letzten Mal damit ich genau abrechnen kann wenn z.B. nicht alle Behandlungstermine wahrgenommen wurden.
Manchmal auch per Rechnung....spezieller Service für spezielle Patienten
Das geht aber alles auch nur weil ich eine 1 Mensch Praxis bin und mir da etwas Flexibilität gönne.
Mit mehreren Mitarbeitern und Rezikräften muß es klare Regeln und Strukturen geben sonst hat man ein Chaos.
Auch bei einem Neuanfang und großer Unerfahrenheit rate ich dazu von Anfang an eine klare Struktur zu fahren da man sich sonst leicht verzettelt.
Ansonsten gibt es auch noch diese Info von Physio Deutschland:
Zitat:
VERBANDSINFORMATION
Infoblatt Zuzahlung des Patienten –die Pflichten der Praxen
Was ist zu tun, wenn der Patient die Zuzahlung nicht leistet?
Dieses Informationsschreiben gibt Aufschluss über die Pflichten der Praxen und räumt Unsicherheiten aus dem Weg.
Wenn es umdie Pflichten der Praxen bezüglich des Zuzahlungseinzugs geht, ist die Rechtslage ganzeindeutig. Ein Blick in das Gesetz oder alternativ in einen der Rahmenverträge gibt unmissverständlichAntwort.
Hier ein Auszug aus dem Sozialgesetzbuch 5 des §43b Zahlungsweg:
„Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihremVergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.“
Dies führt zu folgenden Pflichten der Praxen gegenüber den Patienten:
1.Die Praxis muss, wenn der Patient die Zuzahlung nicht „von selbst“ anbietet, mündlich um Zahlung bitten.
2.Die Praxis muss die Zuzahlung des zuzahlungswilligen Patienten einziehen.
3.Die Praxis muss einen Patienten, der trotz mündlicher Aufforderung seine Zuzahlung nicht leistet, schriftlich zur Zahlung auffordern.
Mit anderen Worten:Die Praxis muss nicht zur Zahlung mahnen, sondern nur eine Aufforderung schreiben –und dies auch nur einmal.
Wenn diesen Pflichten nachgegangen wurde, und der Patient den offenen Zuzahlungsbetrag immer noch nicht beglichen hat, kann ein Anspruch auf Erstattung der Zuzahlung an die Krankenkassen gestellt werden.
TIPP:Machen Sie sich von Ihrer schriftlichen Zahlungsaufforderung/Rechnung hinsichtlich des Zuzahlungsbetrages bitte eine Kopie. Diese Kopie heften Sie dann bitte bei der Abrechnung dem betreffenden Rezept an, damit die Krankenkasse sieht, dass Sie Ihren rahmenvertraglichen und gesetzlichen Pflichten entsprochen habenund deshalb Rechtsanspruch auf 100%ige Vergütung haben.
Ich persönlich tendiere eher zur Zahlung auf Rechnung. So könnte sie einmal die Woche für alle Rezepte die Sache verschicken und gut ist. Zahlung innerhalb einer Woche oder spätestens bis zum 3. Behandlungstermin. Wenn nicht gezahlt wird, kann direkt bei der KK im Rahmen der Abrechnung eingefordert werden.
Einerseits kann sie so in aller Ruhe die jeweilige Rezeptgebühr ausrechnen (und direkt behandeln), andererseits spart sie sich den Bargeldterror (z.B. Patient hat nur 200€ Schein, Einzahlung auf Bank, usw).
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank mbone!
Ich persönlich tendiere eher zur Zahlung auf Rechnung. So könnte sie einmal die Woche für alle Rezepte die Sache verschicken und gut ist. Zahlung innerhalb einer Woche oder spätestens bis zum 3. Behandlungstermin. Wenn nicht gezahlt wird, kann direkt bei der KK im Rahmen der Abrechnung eingefordert werden.
Einerseits kann sie so in aller Ruhe die jeweilige Rezeptgebühr ausrechnen (und direkt behandeln), andererseits spart sie sich den Bargeldterror (z.B. Patient hat nur 200€ Schein, Einzahlung auf Bank, usw).
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Inche: Benutzt du die Software oder die Cloud-Lösung?
die Vo an ZRK die haben auch gerade ein Hilfspacket gestartet schau da mal bei Noventi
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Inche schrieb:
Softwear von Buchner zum Prüfen u taxieren und Terminieren Schike dann
die Vo an ZRK die haben auch gerade ein Hilfspacket gestartet schau da mal bei Noventi
Lexware (LexOfffice) wurde jetzt noch in meine Liste aufgenommen. Spart den Steuerberater und übernimmt viele Verwaltungsaufgaben (Kassenbuch, Rechnungen etc).
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Warum gehst du, wenn du sowieso schon die Software von Buchner (Starke Praxis) hast den Umweg über die ZRK? Mit Starke Praxis kannst du doch unproblematisch und einfach selber abrechnen. Ist doch kein Hexenwerk.
Lexware (LexOfffice) wurde jetzt noch in meine Liste aufgenommen. Spart den Steuerberater und übernimmt viele Verwaltungsaufgaben (Kassenbuch, Rechnungen etc).
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Inche schrieb:
Ich habe das vor 8 Jahren mit dem Abrechnungszentrum so gewählt und die Softwear Schrittweise dazu genomen Lexwaere war auf Grund meines Erstberufs von Anfang an dabei normal könnte ich darüber auch den Lohn selber machen.Dann kam statt Terminbuch der Terminheld der ja als one Women Praxis kostenfrei ist dazu.Rezepte wurden noch Handschriftlich mit den Listen ausgefüllt und zum ZRK geschickt dann kam erst Starke Praxis u Starke Termine hinzu.Ich möchte Aktuell nicht Selbstabrechnen.
Danke & Gruß Axel
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axel Martinez schrieb:
Hallo, interessanter Thread vielen Dank. Lädst Du Die Abrechnungsdaten über eine App in LO oder werden die Apps verknüpft? Verfügst Du noch über andere Tips welche das komplexe arbeiten mit SP vereinfachen?
Danke & Gruß Axel
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So, ein paar Sachen wurden geregelt.
GKV-Abrechnung erfolgt über zrk - Premium (wg. vorab Rezeptprüfung). M.E. gutes Preis- Leistungsverhältnis (ohne Software).
Buchhaltung wird für kleinen Obulus vom Steuerberater übernommen.
Privat- und Beihilfeabrechnung übernehme zunächst ich.
Terminmanagemant und grundsätzliche Datenerfassung erfolgt mittels Thera PI (auch um ggf. später auf Selbstabrechnung umzustellen).
Wie regelt ihr das mit den Zuzahlungen?
Zahlbar vor 1. Behandlung?
Zahlbar spätestens bei 2. Termin?
Zahlbar auf Rechnung?
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