Wir suchen eine/n
Physiotherapeut/in der/die unser
Team verstärken möchte.
Eine Abgeschlossene Fortbildung MT
und /oder KG-ZNS wäre
wünschenswert (oder wir fördern
diese Fortbildungen).
Arbeitszeiten und der Beginn
können individuell und flexibel
angepasst werden.
Wir betreuen viele neurologische so
wie orthopädisch-/ chirurgischen
Patienten und freuen uns auch den
Kindern in unserer Praxis helfen zu
dürfen.
Mehr Eindrücke unter www.
mphysiotherapie.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewer...
Physiotherapeut/in der/die unser
Team verstärken möchte.
Eine Abgeschlossene Fortbildung MT
und /oder KG-ZNS wäre
wünschenswert (oder wir fördern
diese Fortbildungen).
Arbeitszeiten und der Beginn
können individuell und flexibel
angepasst werden.
Wir betreuen viele neurologische so
wie orthopädisch-/ chirurgischen
Patienten und freuen uns auch den
Kindern in unserer Praxis helfen zu
dürfen.
Mehr Eindrücke unter www.
mphysiotherapie.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewer...
Wir haben mit einer KK (zwei Buchstaben blauer Schrift) Probleme.
Ich rechne selbst ab. Leider bin auch ich nur ein Mensch. So ist mir persönlich der Fehler unterlaufen und habe ein Dreher der Rezepte in der Abrechnung gehabt.
Beduetet, ich rechne mittels Theorg ab.
hab die ersten 34 Rezepte kompett in Reihenfolge, dann aber Schmidt und Müller falsch sortiert. (gedreht hätten erst Müller und dann Schmidt kommen müssen) also falsche Reihenfolge.
Den Rest der Abrechung wieder alles konform.
Die ganze Abrechnung wurde nun nicht beglichen. Nun die Frage:
Darf sie das?
Die 40€ Versäuminispauschale pro Abrechnung oder Pro Rezept?
Es sind immerhin 89 Rezepte in diesem Monat gewesen.
Danke an alle
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andreas Bock schrieb:
Mal ne Frage an die Könner!!!
Wir haben mit einer KK (zwei Buchstaben blauer Schrift) Probleme.
Ich rechne selbst ab. Leider bin auch ich nur ein Mensch. So ist mir persönlich der Fehler unterlaufen und habe ein Dreher der Rezepte in der Abrechnung gehabt.
Beduetet, ich rechne mittels Theorg ab.
hab die ersten 34 Rezepte kompett in Reihenfolge, dann aber Schmidt und Müller falsch sortiert. (gedreht hätten erst Müller und dann Schmidt kommen müssen) also falsche Reihenfolge.
Den Rest der Abrechung wieder alles konform.
Die ganze Abrechnung wurde nun nicht beglichen. Nun die Frage:
Darf sie das?
Die 40€ Versäuminispauschale pro Abrechnung oder Pro Rezept?
Es sind immerhin 89 Rezepte in diesem Monat gewesen.
Danke an alle
40€ Pauschale pro Abrechnung.
Aber vielleicht erst mal telefonieren? Hab damit gute Erfahrung gemacht.
Die Rezepte könnten ja auch bei denen vertauscht worden sein, denn Sie werden auseinandergenommen und gescannt.
Bei mir wurden schon 2x an das Rezept getackerte Faxe nach dem scannen, "vergessen" wieder anzuhängen.
Zum Glück hatte ich alles gescannt. Und irgendwann haben Sie es auch wieder gefunden.
Aber man muss hartnäckig bleiben und hinterhertelefonieren.
Gefällt mir
Über das Procedere der KK kann dann ein Monatswechsel sein und bei 89 Rezepten kann es dann auch schon einmal ganz schön eng werden.
So die Aussage des IFK. Ich habe von der KK diesbezüglich einen ersten und letzten Mahnbrief bekommen (dass sie beim nächsten mal die Abrechnung wieder zurückschicken würden).Deshalb habe ich mich mit dem Verband über dieses Thema unterhalten. Da bei mir 3 Leute die Reihenfolge kontrollieren, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass der Fehler bei uns liegt.
Es macht bald keinen Spass mehr.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Formal haben die Kassen die Möglichkeit, falsch sortierte Rezepte zurückzuschicken und die korrekte Sortierung zu fordern. Beweisen, dass der Fehler bei Ihnen liegt, kannst Du nur über ein Video der " Eintütung". Trotzdem können sie aus Willkür erst einmal alles wieder zurückschicken, Du musst die Sortierung erneut vornehmen, wieder hinschicken und sämtliche Zahlungsfristen beginnen erneut. Du bist in der Beweispflicht, dass der Fehler nicht bei Dir liegt und kannst dann die 40€ nebst Zinsen über das Sozialgericht einklagen, denn freiwillig werden sie es Dir garantiert nicht zahlen.
Über das Procedere der KK kann dann ein Monatswechsel sein und bei 89 Rezepten kann es dann auch schon einmal ganz schön eng werden.
So die Aussage des IFK. Ich habe von der KK diesbezüglich einen ersten und letzten Mahnbrief bekommen (dass sie beim nächsten mal die Abrechnung wieder zurückschicken würden).Deshalb habe ich mich mit dem Verband über dieses Thema unterhalten. Da bei mir 3 Leute die Reihenfolge kontrollieren, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass der Fehler bei uns liegt.
Es macht bald keinen Spass mehr.
Viele Grüße
Monika
Fehler lag nur bei mir!!
Deswegen fragte ich, ob es wichtig ist!!! Aber dann weiß ich Bescheid und muss noch mehr aufpassen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Andreas Bock schrieb:
Danke!!!
Fehler lag nur bei mir!!
Deswegen fragte ich, ob es wichtig ist!!! Aber dann weiß ich Bescheid und muss noch mehr aufpassen
Abweisen oder 5% Abschlag.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Ja die Kasse kann das, steht in der tech. Anleitung zur Selbstabrechnung und evtl. auch im RV?
Abweisen oder 5% Abschlag.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Minza schrieb:
Nein. Hatte ich noch nie, aber die 2 blauen Buchstaben lassen sich immer mal was neues einfallen.
40€ Pauschale pro Abrechnung.
Aber vielleicht erst mal telefonieren? Hab damit gute Erfahrung gemacht.
Die Rezepte könnten ja auch bei denen vertauscht worden sein, denn Sie werden auseinandergenommen und gescannt.
Bei mir wurden schon 2x an das Rezept getackerte Faxe nach dem scannen, "vergessen" wieder anzuhängen.
Zum Glück hatte ich alles gescannt. Und irgendwann haben Sie es auch wieder gefunden.
Aber man muss hartnäckig bleiben und hinterhertelefonieren.
Wie eben gelesen, habe ich die technischen Angaben nicht gelesen.
Gefällt mir
Das die Rezepte sortiert werden müssen, habe ich im Rahmenvertrag nicht gefunden. Wiederspruch und 10,-€ kassieren.
Wie eben gelesen, habe ich die technischen Angaben nicht gelesen.
Ich zitiere Logo-vdek-Rv §12.absatz 5 (bin in diesem Fall 100% sicher, dass das bei euch in der PT genauso steht, evt aber andere Nummern):
und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung
(Übermittlung der maschinellen Abrechnungsdaten nach § 2 Abs. 1
Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen
benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtli-
nien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln. Nicht ordnungsgemäße
oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Abweisung der Rechnung.
Leider also rechtens auch bei Andreas Bock ...
was nicht heißt, dass es -ganz besonders in seinem Fall - reine Schikane und m.E. ne Frechheit ist, sich für einen Dreher von 84 VO einen zinslosen Kredit zu holen. Aber eben rechtlich abgesegnet.
Ja. Hilft nur besser aufpassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
idefix- schrieb am 3.12.19 07:51:
Die rechnungsbegründenden Unterlagen nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b) (Urbelege)
Das die Rezepte sortiert werden müssen, habe ich im Rahmenvertrag nicht gefunden. Wiederspruch und 10,-€ kassieren.
Wie eben gelesen, habe ich die technischen Angaben nicht gelesen.
Ich zitiere Logo-vdek-Rv §12.absatz 5 (bin in diesem Fall 100% sicher, dass das bei euch in der PT genauso steht, evt aber andere Nummern):
und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung
(Übermittlung der maschinellen Abrechnungsdaten nach § 2 Abs. 1
Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen
benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtli-
nien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln. Nicht ordnungsgemäße
oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Abweisung der Rechnung.
Leider also rechtens auch bei Andreas Bock ...
was nicht heißt, dass es -ganz besonders in seinem Fall - reine Schikane und m.E. ne Frechheit ist, sich für einen Dreher von 84 VO einen zinslosen Kredit zu holen. Aber eben rechtlich abgesegnet.
Ja. Hilft nur besser aufpassen.
obwohl es ja egal sein dürfte, denn die Reihenfolge der Rezepte ist ja anders sortiert, als die Angaben auf der Rechnung .
Habe gerade einen Stempel bestellt.
Endkontrolle am:
Alle in der Rechnung aufgeführten Rezepte sind beigelegt.
Kontrolliert von:
Das ganze durch vier Augen bestätigt.
Und werde jedes Rezept einzeln auf der Rechnung abhaken!
Hatte letzte Woche eine Absetzung, da angeblich das Rezept nicht dabei wäre. Telefon hat nichts genützt.
In Zukunft werden die Rezepte mit mehreren Heftklammern angeheftet (neuen Tacker gekauft, der 120 Seiten heften kann), dann kann der Sachbearbeiter ja fummeln.
Mal sehen wann dann wieder Rezepte fehlen
Ich weis, dass das alles Arbeit macht, aber das ist es mir wert
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
@ Susulo: Danke für die Info
obwohl es ja egal sein dürfte, denn die Reihenfolge der Rezepte ist ja anders sortiert, als die Angaben auf der Rechnung .
Habe gerade einen Stempel bestellt.
Endkontrolle am:
Alle in der Rechnung aufgeführten Rezepte sind beigelegt.
Kontrolliert von:
Das ganze durch vier Augen bestätigt.
Und werde jedes Rezept einzeln auf der Rechnung abhaken!
Hatte letzte Woche eine Absetzung, da angeblich das Rezept nicht dabei wäre. Telefon hat nichts genützt.
In Zukunft werden die Rezepte mit mehreren Heftklammern angeheftet (neuen Tacker gekauft, der 120 Seiten heften kann), dann kann der Sachbearbeiter ja fummeln.
Mal sehen wann dann wieder Rezepte fehlen
Ich weis, dass das alles Arbeit macht, aber das ist es mir wert
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Das die Rezepte sortiert werden müssen, habe ich im Rahmenvertrag nicht gefunden. Wiederspruch und 10,-€ kassieren.
Wie eben gelesen, habe ich die technischen Angaben nicht gelesen.
Mein Profilbild bearbeiten