Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
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in Manuelle The...
macht es Sinn, die letzte Abrechnung ins neue Jahr zu schieben?
Ich habe 2016 spät abgerechnet, so dass dieses Jahr, wenn ich nicht mehr abrechne, ich vielleicht mit einem Gewinn von ca. 40000 dastehe. Umgerechnet könnte ich mir bei zeitiger Abgabe der Steuer 2017 für die nächsten 2 Jahre jeweils ca. rund 900 EUR Krankenkassenbeitrag (freiwillig gesetzlich) sparen.
Allerdings bin ich nicht sicher, ob dies Sinn macht, da ich dann die grob geschätzten 20000 EUR ja im nächsten Jahr zum höheren Steuersatz versteuern müsste. Der STB meinte, das dürfe max. 200 EUR ausmachen, ich will aber keine bösen Überraschungen erleben. Generell empfiehlt er, eher stets ähnliche Umsätze zu haben, wenn möglich.
Regulär hatte ich meist den Spitzensteuersatz. Dass ich im Anschluss mehr Steuern nachzahlen muss, ist klar. Wahrscheinlich bezieht sich sein Argument auch eher darauf.
Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?
Ich weiß, ich sollte den STB eigentlich präzise rechnen lassen, aber alles kann man ja nicht immer überschauen.
LG und danke
Asima
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
macht es Sinn, die letzte Abrechnung ins neue Jahr zu schieben?
Ich habe 2016 spät abgerechnet, so dass dieses Jahr, wenn ich nicht mehr abrechne, ich vielleicht mit einem Gewinn von ca. 40000 dastehe. Umgerechnet könnte ich mir bei zeitiger Abgabe der Steuer 2017 für die nächsten 2 Jahre jeweils ca. rund 900 EUR Krankenkassenbeitrag (freiwillig gesetzlich) sparen.
Allerdings bin ich nicht sicher, ob dies Sinn macht, da ich dann die grob geschätzten 20000 EUR ja im nächsten Jahr zum höheren Steuersatz versteuern müsste. Der STB meinte, das dürfe max. 200 EUR ausmachen, ich will aber keine bösen Überraschungen erleben. Generell empfiehlt er, eher stets ähnliche Umsätze zu haben, wenn möglich.
Regulär hatte ich meist den Spitzensteuersatz. Dass ich im Anschluss mehr Steuern nachzahlen muss, ist klar. Wahrscheinlich bezieht sich sein Argument auch eher darauf.
Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?
Ich weiß, ich sollte den STB eigentlich präzise rechnen lassen, aber alles kann man ja nicht immer überschauen.
LG und danke
Asima
Relevant ist der Zeitpunkt des Geldflusses -- und wenn der nunmal in 2018 liegt, aber 2017 für die GKV-Beiträge relevant ist: da kann man dann nix machen.
Natürlich freuen sich alle Behörden wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast, das ist schön einfach zu bearbeiten weil keine Fragen gestellt werden müssen. Aber dein Wenigereinkommen in 2017 gegenüber 2016 kannst du erklären: Die GKVen haben nicht früher bezahlt...
(und wenn du schon dabei bist: erarbeite mit deinem StB eine Strategie, deine Vorauszahlungen ans Finanzamt auf 0 zu bekommen. Ich kann's mir nicht leisten, Steuer auf Gelder zu zahlen die ich vielleicht niemals vereinnahme...)
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Behalte dann aber auch deinen Gewinn 2018 im Auge. Die GKV kann und wird ggfs nachfordern.
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RoFo schrieb:
Ja das geht.
Behalte dann aber auch deinen Gewinn 2018 im Auge. Die GKV kann und wird ggfs nachfordern.
Papier ist geduldig, klar kann ich den STB löchern und rechnen lassen.
Rentieren tut sich das "Schieben" nur, wenn nicht nachgefordert wird.
Ich dachte, es wird - wenn - seitens der GKV nur anhand des letzten Steuerbescheides am dem Zeitpunkt der Ausstellung nachgefordert. Stimmt das nicht?
Es können ja nicht Gebühren f. 2017 nachgefordert werden, wenn da der Gewinn gering war, aber doch f. 2018, wenn da höher oder nicht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Genau deshalb interessieren mich ja die praktischen Erfahrungen:
Papier ist geduldig, klar kann ich den STB löchern und rechnen lassen.
Rentieren tut sich das "Schieben" nur, wenn nicht nachgefordert wird.
Ich dachte, es wird - wenn - seitens der GKV nur anhand des letzten Steuerbescheides am dem Zeitpunkt der Ausstellung nachgefordert. Stimmt das nicht?
Es können ja nicht Gebühren f. 2017 nachgefordert werden, wenn da der Gewinn gering war, aber doch f. 2018, wenn da höher oder nicht?
Genau deshalb interessieren mich ja die praktischen Erfahrungen:
Papier ist geduldig, klar kann ich den STB löchern und rechnen lassen.
Rentieren tut sich das "Schieben" nur, wenn nicht nachgefordert wird.
Ich dachte, es wird - wenn - seitens der GKV nur anhand des letzten Steuerbescheides am dem Zeitpunkt der Ausstellung nachgefordert. Stimmt das nicht?
Es können ja nicht Gebühren f. 2017 nachgefordert werden, wenn da der Gewinn gering war, aber doch f. 2018, wenn da höher oder nicht?
Das ist richtig.
Wenn du aufgrund deines Bescheides 2017 veranlagt wirst, bezahlst du diese Beiträge in 2018.
Wenn nun dein Steuerbescheid für 2018 höher als 2017 ist, musst du für 2018 nachzahlen.
Das sollte man, wenn möglich steuern.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.10.17 12:22:
Genau deshalb interessieren mich ja die praktischen Erfahrungen:
Papier ist geduldig, klar kann ich den STB löchern und rechnen lassen.
Rentieren tut sich das "Schieben" nur, wenn nicht nachgefordert wird.
Ich dachte, es wird - wenn - seitens der GKV nur anhand des letzten Steuerbescheides am dem Zeitpunkt der Ausstellung nachgefordert. Stimmt das nicht?
Es können ja nicht Gebühren f. 2017 nachgefordert werden, wenn da der Gewinn gering war, aber doch f. 2018, wenn da höher oder nicht?
Das ist richtig.
Wenn du aufgrund deines Bescheides 2017 veranlagt wirst, bezahlst du diese Beiträge in 2018.
Wenn nun dein Steuerbescheid für 2018 höher als 2017 ist, musst du für 2018 nachzahlen.
Das sollte man, wenn möglich steuern.
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Papa Alpaka schrieb:
...wenn du bis Januar durchhältst und die Option hast zum Preis von €200 Einkommenssteuer €1800 weniger GKV-Beiträge zu bekommen: Fairer Deal und so will's unsere Steuer- und Sozialabgabenordnung.
Relevant ist der Zeitpunkt des Geldflusses -- und wenn der nunmal in 2018 liegt, aber 2017 für die GKV-Beiträge relevant ist: da kann man dann nix machen.
Natürlich freuen sich alle Behörden wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast, das ist schön einfach zu bearbeiten weil keine Fragen gestellt werden müssen. Aber dein Wenigereinkommen in 2017 gegenüber 2016 kannst du erklären: Die GKVen haben nicht früher bezahlt...
(und wenn du schon dabei bist: erarbeite mit deinem StB eine Strategie, deine Vorauszahlungen ans Finanzamt auf 0 zu bekommen. Ich kann's mir nicht leisten, Steuer auf Gelder zu zahlen die ich vielleicht niemals vereinnahme...)
Hier wirst du xxx Meinungen hören, von denen manche richtig sein könenn, aber genauso viele falsch sein werden.
Was versprichst du dir davon?
Für mich macht es nur Sinn hier nach Dingen zu fragen, von denen wir wirklich was verstehen und das sind ganz sicher keine rechtlichen oder steuerlichen Fragen. Schon gar nicht, wenn viele Faktoren eine Rolle spielen. Was für den einen PI richtig ist, kann für den anderen völlig falsch sein.
Also spare dir Zeit und Energie und frage den Fachmann. Wenn du das detailliert mit ihm durchsprichst, dann kannst du auch "alles durchschauen".
Gruß Britt
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Papa Alpaka schrieb:
Darf ich dich um eine PN bitten?
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Britt schrieb:
Wozu bezahlst du einen Steuerberater, wenn du solche wichtigen Dinge nicht mit ihm besprichst? Er ist der Fachmann oder sollte es zumindest sein und kann dir den richtigen Rat geben.
Hier wirst du xxx Meinungen hören, von denen manche richtig sein könenn, aber genauso viele falsch sein werden.
Was versprichst du dir davon?
Für mich macht es nur Sinn hier nach Dingen zu fragen, von denen wir wirklich was verstehen und das sind ganz sicher keine rechtlichen oder steuerlichen Fragen. Schon gar nicht, wenn viele Faktoren eine Rolle spielen. Was für den einen PI richtig ist, kann für den anderen völlig falsch sein.
Also spare dir Zeit und Energie und frage den Fachmann. Wenn du das detailliert mit ihm durchsprichst, dann kannst du auch "alles durchschauen".
Gruß Britt
Regulär hatte ich meist den Spitzensteuersatz.
Wie Papa schreibt...aber wie kommst Du bei 40.000 Gewinn auf Spitzensteuersatz.... :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei 40.000 natürlich nicht. Aber das Einkommen kann sich durch diverse Umstände und solche Verschiebungen halt schon deutlich ändern.
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am
Regulär hatte ich meist den Spitzensteuersatz.
Wie Papa schreibt...aber wie kommst Du bei 40.000 Gewinn auf Spitzensteuersatz.... :unamused:
Zuflussprinzip und die Ausnahmen - im Steuer Ratgeber erklärt
Ich finde die Anfrage hier im Forum korrekt. Der Steuerberater, dem ich blind vertraue, ist nämlich auch noch nicht geboren :smile:
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Und ich denke, in den speziellen Fragen gibt es hier vielleicht doch konkrete Erfahrungen. In manchen Berufen lässt sich nicht groß was schieben. I. d. R. kriegen wir bei der GKV unser Geld eben auch problemlos etwas später. Und wirklich reglemäßig sind die Einnahmen da ja nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, Xela :wink:
Und ich denke, in den speziellen Fragen gibt es hier vielleicht doch konkrete Erfahrungen. In manchen Berufen lässt sich nicht groß was schieben. I. d. R. kriegen wir bei der GKV unser Geld eben auch problemlos etwas später. Und wirklich reglemäßig sind die Einnahmen da ja nicht.
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Xela schrieb:
Vom Zuflussprinzip gibt es eine Menge Ausnahmen. Regelmäßige Einnahmen sind besonders zu beachten.
Zuflussprinzip und die Ausnahmen - im Steuer Ratgeber erklärt
Ich finde die Anfrage hier im Forum korrekt. Der Steuerberater, dem ich blind vertraue, ist nämlich auch noch nicht geboren :smile:
Dennoch wäre ich an den "Praktikern" und den XXX Antworten und Erfahrungen von denen, die diese Situation hatten, weiter interessiert.
Hat das tatsächlich noch niemand praktisch erlebt?
LG
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Ich z.B. schiebe keine Abrechnung ins nächste Jahr, werde aber, aus genau diesem Grund, einen ungeplanten Urlaub einlegen.
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RoFo schrieb:
Was denn erlebt?
Ich z.B. schiebe keine Abrechnung ins nächste Jahr, werde aber, aus genau diesem Grund, einen ungeplanten Urlaub einlegen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nochmals danke für eure bisherigen Antworten.
Dennoch wäre ich an den "Praktikern" und den XXX Antworten und Erfahrungen von denen, die diese Situation hatten, weiter interessiert.
Hat das tatsächlich noch niemand praktisch erlebt?
LG
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