Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush:
Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen.
1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?)
2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird?
Schon mal vielen Dank!
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Annika Mett schrieb:
Hallo zusammen!
Erst einmal ein frohes neues Jahr :blush:
Ich würde gerne demnächst in der Hebammenpraxis einer Freundin (NRW) Rückbildungsgymnastik anbieten. Da der Kurs dann in der Hebammenpraxis stattfindet, also außerhalb der Räumlichkeiten der Physio-Praxis, ist es nicht möglich, diesen Über Rezept abzurechnen. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Frauen den Kurs zuerst selbst zahlen, nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung bekommen, diese dann bei der KK einreichen und die Kursgebühr dann erstattet bekommen.
1) Hat jemand da Erfahrungen ob die KK das wirklich erstatten? (Oder aber die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass es nicht erstattet wird?)
2) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kurs erstattet wird?
Schon mal vielen Dank!
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