Deine Aufgaben
• Durchführung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen und Zielen unserer
Patienten in allen Altersgruppen
• Anwendung verschiedener
physiotherapeutischer Techniken und
Methoden zur Förderung der
Mobilität, zur Schmerzlinderung
und zur Verbesserung der
Lebensqualität
• Enge Zusammenarbeit mit anderen
Fachbereichen, um eine umfassende
und koordinierte
Patientenversorgung zu
gewährleisten
• Aktive Teilnahme an
regelmäßigen Teammeetings und
For...
• Durchführung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen und Zielen unserer
Patienten in allen Altersgruppen
• Anwendung verschiedener
physiotherapeutischer Techniken und
Methoden zur Förderung der
Mobilität, zur Schmerzlinderung
und zur Verbesserung der
Lebensqualität
• Enge Zusammenarbeit mit anderen
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und koordinierte
Patientenversorgung zu
gewährleisten
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Behandlung durch Physios wird erstattet, durch Heilpraktiker nicht...
Hört,hört...
Voraussetzungen für die Kostenübernahme der BKK Mobil Oil
Damit die BKK Mobil Oil sich an den Behandlungskosten beteiligt, bedarf es einer Verordnung der osteopathischen Therapie durch einen Arzt , wobei „entsprechend eine formlose ärztliche Bestätigung“ eingereicht werden muss, so die Mitteilung der Krankenkasse. Außerdem dürfe die Behandlung ausschließlich „durch einen Arzt mit Kassenzulassung und Zusatzqualifikation Osteopathie oder durch einen qualifizierten Physiotherapeuten erfolgen.“ Wird die osteopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker durchgeführt, kann sich die Krankenkasse nach eigenen Angaben „aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht beteiligen.“ Die Abrechnung für die Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Patienten „begleichen die Rechnung vorerst selbst und reichen diese dann zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original und Informationen zu Ihrer Kontoverbindung“ bei der BKK Mobil Oil ein. Anschließend überweist die Krankenkasse den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages auf das Konto der Patienten.
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Arminia schrieb:
Die Bedingungen zur Kostenerstattung der BKK Mobil Oil in bezug auf Oesteopathie finde ich interesssant.
Behandlung durch Physios wird erstattet, durch Heilpraktiker nicht...
Hört,hört...
Voraussetzungen für die Kostenübernahme der BKK Mobil Oil
Damit die BKK Mobil Oil sich an den Behandlungskosten beteiligt, bedarf es einer Verordnung der osteopathischen Therapie durch einen Arzt , wobei „entsprechend eine formlose ärztliche Bestätigung“ eingereicht werden muss, so die Mitteilung der Krankenkasse. Außerdem dürfe die Behandlung ausschließlich „durch einen Arzt mit Kassenzulassung und Zusatzqualifikation Osteopathie oder durch einen qualifizierten Physiotherapeuten erfolgen.“ Wird die osteopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker durchgeführt, kann sich die Krankenkasse nach eigenen Angaben „aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht beteiligen.“ Die Abrechnung für die Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Patienten „begleichen die Rechnung vorerst selbst und reichen diese dann zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original und Informationen zu Ihrer Kontoverbindung“ bei der BKK Mobil Oil ein. Anschließend überweist die Krankenkasse den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages auf das Konto der Patienten.
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JHE schrieb:
Ist es in DE nicht generell so,dass Osteopathie nicht ohne Zulassung als zugelasener (Voll-)HeilpraktikerIn abgegeben werden darf?
Gab es schon bekannte Konsequenzen für die Durchführenden?
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Dennis Kraus schrieb:
Das juckt zur Zeit keine Sau und wird genauso hundertfach praktiziert.
Gab es schon bekannte Konsequenzen für die Durchführenden?
Das juckt zur Zeit keine Sau und wird genauso hundertfach praktiziert.
Gab es schon bekannte Konsequenzen für die Durchführenden?
In BW schon mehrfach, durch die Gesundheitsämter und Abmahnungen durch Mitbewerber.
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Tempelritter schrieb:
der-kollege schrieb am 4.10.14 20:33:
Das juckt zur Zeit keine Sau und wird genauso hundertfach praktiziert.
Gab es schon bekannte Konsequenzen für die Durchführenden?
In BW schon mehrfach, durch die Gesundheitsämter und Abmahnungen durch Mitbewerber.
Des weiteren ist ja hier eine ärztliche Verordnung nötig und ein normaler Physio ist ja weisungsgebunden ,während ein HP selbstständig
Diagnosen stellen darf.
Und auch ein Physio-HP darf keine Osteopathie verordnen da Osteopathie nach derzeitigem Stand zur Heilkunde zählt und somit nur von Ärzten oder Voll-HP`s ausgeführt werden dürfte :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: auch wenn es viele gibt die es ohne den Voll -HP trotzdem machen.
Was die Krankenkassen derzeit machen ist somit rechtlich eine sehr unsichere Sache.
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eim schrieb:
Außerdem ist es richtig dass KK`s keine Kosten HP - Leistungen erstatten dürfen.Steht im SVG so drin.
Des weiteren ist ja hier eine ärztliche Verordnung nötig und ein normaler Physio ist ja weisungsgebunden ,während ein HP selbstständig
Diagnosen stellen darf.
Und auch ein Physio-HP darf keine Osteopathie verordnen da Osteopathie nach derzeitigem Stand zur Heilkunde zählt und somit nur von Ärzten oder Voll-HP`s ausgeführt werden dürfte :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: auch wenn es viele gibt die es ohne den Voll -HP trotzdem machen.
Was die Krankenkassen derzeit machen ist somit rechtlich eine sehr unsichere Sache.
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PTP schrieb:
Nur mal so gefragt: wenn ich Physio-Osteo-und Voll-HP bin, ist es rechtlich okay Osteo-Rezepte anzunehmen? (Unabhängig davon wie sinnvoll es ist in dieser Kombi überhaupt diese Rezepte anzunehmen) Als Physio-Praxis kann ich doch mit der KK abrechnen, und Gefahr zu laufen gegen Gesetzte zu verstoßen bin ich ja auch nicht, bin ja HP....
LG
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Luciana schrieb:
als HP kannst Du Oste ausführen und vom Pat.entlohnen lassen,alles andere nicht auch wenn es von gesetzl.KKn das Verlockungsangebot gibt ,Osteo auf Privatrezept im Rückerstattgsverfahren(Hufeland ist es jedoch drinn),dürfen wir als Physio nur auf VO im Rahmen des Leistungskatalogs und als HPP (sektoral )ebenso doch dann eben ohne VO ,halt SelbstVO und Diagnose.Es gibt dazu einen Beschweraufruf der Manualtherapeuten nach dem Motto,die Kassen würden damit gegen das Sparsamkeitsprinziep verstossen und Privilegien aus Konkurrenzdenken schaffen.....,s.Internet kann Dir gerade leider keinen Link geben.
LG
In welcher Region gab es diese Abmahnungen?
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Dennis Kraus schrieb:
Interessant. Bin selbst aus BaWü. Kenne unzählige Praxen. Mir ist kein Fall bekannt.
In welcher Region gab es diese Abmahnungen?
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Tempelritter schrieb:
in allen Regionen, besonders im Raum TÜ und RA / KA. Das wird auch keiner an die große Glocke hängen.
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ali schrieb:
wirkte da nicht auch Kollege heli ?!
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Dennis Kraus schrieb:
Danke. Ich habe das GA KA bisher nicht unbedingt als guten Ansprechpartner erlebt. In vielen rechtsspezifischen Fragen gab es keine Antwort, deshalb wundert mich jetzt die Vorgehensweise...
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morpheus-06 schrieb:
nur dumm, das der Physio ohne HP die Leistung Osteopathie gar nicht abgeben darf, daran ändert eine formlose ärztliche Bestätigung auch nichts. Ob die Osteopathie per Privatverordnung außerhalb von Hessen (WPO) delegierbar ist, ist auch noch nicht abschließend geklärt.
Holzwurm
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Holzwurm schrieb:
Diesen Passus haben alle gesetzlichen Kassen so stehen, die sich an osteopathischen Behandlungen beteiligen. Dadurch sind Sie nicht unwesentlich an der schlechten Luft zwischen HP`s und Physios beteiligt. Das Thema der Delegierbarkeit von Osteo ist bisher noch nicht im Einzelfall entschieden worden ( zumindest nach meinen Informationen ). Laut HpG ist dies nicht möglich. Allerdings wird immer noch sehr verschwommen diskutiert, ob und in welcher Form die Osteo nun Ausübung der Heilkunde ist oder nicht.
Holzwurm
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